221696-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei
Kerndaten
- Nummer
- 221696-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221696-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zum öffentlichen Antrag DS 221696 Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu Punkt 1: Der Grundsatzbeschluss, der in der letzten Sitzung der BV-Bonn am 16.08.2022 im nichtöffentlichen Teil in erster Lesung behandelt wurde, wird in die öffentliche Tagesordnung aufgenommen. Nur zwingend nichtöffentlich zu behandelnde Inhalte bleiben im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung Die Beschlussvorlage wurde mittlerweile als öffentliche Vorlage eingestellt. Zu Punkt 2:. Die Verwaltung schlägt vor, nach einem Grundsatzbeschluss die Öffentlichkeit in mehren Stufen zu beteiligen. In einem erste Format sollen die Ideen der Projektbeteiligten vorgestellt und erste Fragen beantwortet werden. Im Rahmen der konkreten städtebaulichen Konzepterstellung bietet sich ebenfalls die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit an. So können die Anforderungen an die Planenden frühzeitig beschrieben und im Städtebau berücksichtigt werden. In der Bauleitplanung erfolgt dann eine erste Beteiligung im Rahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) BauGB welche durch die Beteiligung im Rahmen der Offenlage ergänzt wird. Zu Punkt 3: Es wird gewährleistet, dass die Biologische Station in dem Umfang Räumlichkeiten und Fläche erhält, die sie jetzt schon hat oder verbessert werden können. Es ist dabei zu prüfen, ob die Biologische Station auf städtischem Grundstück verbleiben kann. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Biologischen Station. Die Gewährleistung des Standortes und das Raumprogramm finden Berücksichtigung. Zu Punkt 4Seite 1 von 2 Seite 2 Vor einer Grundsatzbeschlussfassung sind die Fachgutachten (siehe Punkt 2 der Beschlussvorlage) einzuholen. Die Montag Stiftung und die Verwaltung erwartet für die weitere Planung eine politische Grundsatzentscheidung für das Projekt, da sonst keine weiteren Kosten ausgelöst werden können. Die Gutachten sind auch auf die künftigen Planungen abzustimmen und können daher nicht losgelöst davon durchgeführt werden. Zu Punkt 5 Die Verwaltung erklärt, warum sie die Punkte 4 und 5 ihrer Vorlage aufheben will (Ratsbeschlüsse von 2015 und 2018). Die Beschlusspunkte sind aufzuheben, damit die Verwaltung handlungsfähig wird und die notwendigen Gutachten beauftragen kann. Zu Punkt 6: Die Verwaltung stellt im öffentlichen Teil alle Kosten dar, die aufgrund dieser weitreichenden Vorlage entstehen werden. Die Kosten der Gutachten sind in der Vorlage DS 221126-01 dargestellt. Ob der Rückbau durch die Stadt erfolgen wird, bedürfte einer weiteren politischen Entscheidung und kann erst beziffert werden, wenn entsprechende Gutachten vorliegen. und kann erst beziffert werden, wenn entsprechende Gutachten vorliegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de