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221696-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei

Nummer
221696-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221696 Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221696-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur
Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zum öffentlichen Antrag DS 221696
Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Der Grundsatzbeschluss, der in der letzten Sitzung der BV-Bonn am
16.08.2022 im nichtöffentlichen Teil in erster Lesung behandelt wurde, wird in
die öffentliche Tagesordnung aufgenommen. Nur zwingend nichtöffentlich zu
behandelnde Inhalte bleiben im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung
Die Beschlussvorlage wurde mittlerweile als öffentliche Vorlage eingestellt.
Zu Punkt 2:.
Die Verwaltung schlägt vor, nach einem Grundsatzbeschluss die Öffentlichkeit
in mehren Stufen zu beteiligen. In einem erste Format sollen die Ideen der
Projektbeteiligten vorgestellt und erste Fragen beantwortet werden. Im Rahmen
der konkreten städtebaulichen Konzepterstellung bietet sich ebenfalls die
frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit an. So können die Anforderungen an
die Planenden frühzeitig beschrieben und im Städtebau berücksichtigt werden.
In der Bauleitplanung erfolgt dann eine erste Beteiligung im Rahmen
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) BauGB welche durch die
Beteiligung im Rahmen der Offenlage ergänzt wird.
Zu Punkt 3:
Es wird gewährleistet, dass die Biologische Station in dem Umfang
Räumlichkeiten und Fläche erhält, die sie jetzt schon hat oder verbessert
werden können. Es ist dabei zu prüfen, ob die Biologische Station auf
städtischem Grundstück verbleiben kann.
Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Biologischen Station. Die
Gewährleistung des Standortes und das Raumprogramm finden
Berücksichtigung.
Zu Punkt 4Seite 1 von 2
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Vor einer Grundsatzbeschlussfassung sind die Fachgutachten (siehe Punkt 2
der Beschlussvorlage) einzuholen.
Die Montag Stiftung und die Verwaltung erwartet für die weitere Planung eine
politische Grundsatzentscheidung für das Projekt, da sonst keine weiteren
Kosten ausgelöst werden können. Die Gutachten sind auch auf die künftigen
Planungen abzustimmen und können daher nicht losgelöst davon durchgeführt
werden.
Zu Punkt 5
Die Verwaltung erklärt, warum sie die Punkte 4 und 5 ihrer Vorlage aufheben
will (Ratsbeschlüsse von 2015 und 2018).
Die Beschlusspunkte sind aufzuheben, damit die Verwaltung handlungsfähig
wird und die notwendigen Gutachten beauftragen kann.
Zu Punkt 6:
Die Verwaltung stellt im öffentlichen Teil alle Kosten dar, die aufgrund dieser
weitreichenden Vorlage entstehen werden.
Die Kosten der Gutachten sind in der Vorlage DS 221126-01 dargestellt. Ob
der Rückbau durch die Stadt erfolgen wird, bedürfte einer weiteren politischen
Entscheidung und kann erst beziffert werden, wenn entsprechende Gutachten
vorliegen. und kann erst beziffert werden, wenn entsprechende Gutachten
vorliegen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de