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221696 · Antrag

Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei

Nummer
221696
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221696-01 ST Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei

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Antrag
öffentlich
221696
Antragsteller/in:
Brigitta Poppe-Reiners
Arno Hospes
Elmar Conrads-Hassel
Thomas Fahrenholtz
30.08.22 gez. Reeh-Schall
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen zur
Entwicklung der ehemaligen Stadtgärtnerei
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Rat 22.09.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Grundsatzbeschluss, der in der letzten Sitzung der BV-Bonn am
16.08.2022 im nichtöffentlichen Teil in erster Lesung behandelt wurde, wird in
die öffentliche Tagesordnung aufgenommen. Nur zwingend nichtöffentlich zu
behandelnde Inhalte bleiben im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung.
2. Die Öffentlichkeit wird vor einer Grundsatzbeschlussfassung in Form einer
Bürgerversammlung informiert.
3. Es wird gewährleistet, dass die Biologische Station in dem Umfang
Räumlichkeiten und Fläche erhält, die sie jetzt schon hat oder verbessert
werden können. Es ist dabei zu prüfen, ob die Biologische Stationauf
städtischem Grundstück verbleiben kann.
4. Vor einer Grundsatzbeschlussfassung sind die Fachgutachten (siehe Punkt 2
der Beschlussvorlage) einzuholen.
5. Die Verwaltung erklärt, warum sie die Punkte 4 und 5 ihrer Vorlage aufheben
will (Ratsbeschlüsse von 2015 und 2018)
6. Die Verwaltung stellt im öffentlichen Teil alle Kosten dar, die aufgrund dieser
weitreichenden Vorlage entstehen werden.
Begründung
Erfolgt mündlichSeite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de