221672-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Kleinen Anfrage 221672-01 - Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark
Kerndaten
- Nummer
- 221672-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.162 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221672-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur Kleinen Anfrage 221672-01 - Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1: Mögliche Maßnahmen und Alternativenprüfung Die Verwaltung hat ämterübergreifend intensiv unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung der Nutria-Population in der Bonner Rheinaue geprüft. Dazu gehörten auch das Umsiedeln und die Sterilisation der Nutrias. Die alternativen Möglichkeiten und Maßnahmen wurden auch mit externen Fachexperten des LANUV sowie mit verschiedenen Kreisen und Kommunen detailliert erörtert. Wenn die Tiere sterilisiert werden sollten, müssten die Tiere zunächst mit Lebendfallen eingefangen werden und zu einem Tierarzt verbracht werden, um die Operation dort durchzuführen zu lassen. Die Tiere müssten mindestens drei Tage nach dem Eingriff unter Beobachtung bleiben, um mögliche Reaktionen/Infektionen auszuschließen. Es ist unklar, wo die Tiere für diesen Zeitraum verbleiben könnten, denn Tierheime können aufgrund der ständig hohen Auslastung nicht in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich des Tierleids, welches der veterinärmedizinische Eingriff individuell verursachen kann (Behandlung und Nachsorge eines Wildtieres, es sind keine Heimtiere), werden die Bedenken von Seiten des LANUVs geteilt. Ein Rückgang der Population durch Sterilisationen ist frühestens nach drei Jahren zu erwarten, wenn möglichst alle Tiere entsprechend behandelt werden. Nach der Ausbringung der Tiere würden die Tiere aufgrund ihrer Lebensweise weiterhin Schäden verursachen: Schädigung von Altbäumen durch das Abfressen von Baumrinden, Fraß von Makroalgen die für die Regulierung des Phosphathaushalts im See, von hoher Bedeutung sind, das Unterwühlen von Uferbereichen und den Fraß von artenschutzrechtlich geschützten großen Teichmuscheln. Ein Wiedereinbringen von invasiven Arten ist nach rechtlicher Einschätzung nicht zulässig, da es den rechtlichen Vorschriften (EU-Verordnung 1143/2014, § 40 BNatSchG) widerspricht. In einer Stellungnahme des Landesamts für Natur, Umwelt undSeite 1 von 4 Seite 2 Verbraucherschutz (LANUV) NRW wird diese Einschätzung geteilt: Eine Freisetzung sterilisierter oder kastrierter Nutrias würde weder unmittelbar noch mittelfristig eine Abhilfe gegen die negativen Auswirkungen der Nutrias im Rheinauenpark schaffen und ist deswegen im Nutria-Maßnahmenblatt der Bundesländer (siehe LANUV NRW – Neobiota: naturschutzinformationen- nrw.de) nicht als Managementmaßnahme vorgesehen. Kastration und Sterilisation könnten dann als Managementmaßnahme wirksam sein, wenn dadurch eine Erschöpfung und schließlich Tilgung der Population zu erreichen wäre. Dies ist bei der Nutria angesichts flächendeckenden Verbreitung aber ausgeschlossen. Die Abwägung, eine weitere Ausbreitung und Zunahme der Nutria im Rheinauenpark durch letale Entnahme zu begrenzen, wird vom LANUV als verhältnismäßig bewertet. Aufgrund der Populationsgröße, der dadurch verursachten ökologischen und ökonomischen Schäden, des hohen personellen und finanziellen Aufwandes sowie der rechtlichen Unzulässigkeit einer Wiederaussetzung invasiver Arten, kommt die Stadt in der Abwägung der möglichen und wirksamen Maßnahmen zu dem Ergebnis, dass ein Sterilisationsprojekt im linksrheinischen Rheinauenpark nicht durchgeführt werden kann. Zu Punkt 2: Bonner Tierarzt Die Stadtverwaltung hatte bisher keine Kenntnis von dem Angebot des Bonner Tierarztes. Es wurde bisher kein Kontakt aufgenommen. Zu Punkt 3: Zeitpunkt und natürliche Dezimierung Die Bejagung soll nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Rheinauensee nach Information der politischen Gremien und flankierender Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung, Homepage der Stadt Bonn, zusätzliche Schilder) und parallel laufenden Kontrollen des Ordnungsaußendienstes gestartet werden. Aufgrund der zunehmend milden Winter und des hohen Futterangebots ist die Populationsgröße in den Wintermonaten nicht rückläufig. Die Nutrias sind hier nachweislich Profiteur der Klimaerwärmung. Zu Punkt 4: Ablauf der letalen Entnahme und Kostenaufwand Die Tiere sollen mit Lebendfallen gefangen werden. An den Fallen sind Sensoren befestigt, die beim Auslösen der Fallen die Jäger*innen umgehend informieren. Die Tiere werden dann zeitnah aus den Fallen entnommen und tierschutzgerecht an einen anderen Ort verbracht und dort erlegt. Die Tierkörper sollen nachhaltig verwertet werden und u.a. für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt steht für die kurzfristige Umsetzung der Maßnahme ein Budget vonSeite 2 von 4 Seite 3 ca. 15.000 € zur Verfügung. Zu Punkt 5: Schadensdokumentation und Monitoring Die in der Mitteilungsvorlage angefügten Bilder stellen nur eine Zusammenfassung der verursachten Schäden dar. Es liegt eine Vielzahl von Fotos vor, welche die von Nutrias verursachten Schäden dokumentieren. Ab Frühjahr 2023 soll eine regelmäßige Kontrolle stattfinden, um den Erfolg der Maßnahme festzuhalten. Die Populationsentwicklung soll danach weiter beobachtet werden, um über die Notwendigkeiten weiterer Maßnahmen entscheiden zu können. Zu Punkt 6: Wegestrukturen und Dämme/Böschungen Aktuell gibt es im linksrheinischen Rheinauenpark keine einsturzgefährdeten Wegestrukturen, da die Ufer im Zuge der Seesanierung wiederherstellt wurden. Zudem wird die Verkehrssicherungspflicht in einer so öffentlichen Parkanlage mit sehr hohem Besucherdruck kontinuierlich sichergestellt. Die für den Hochwasserschutz notwendigen Dämme werden einmal jährlich zusammen mit der Bezirksregierung Köln, der Gewässerunterhaltung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde begutachtet. Zusätzlich prüft die Gewässerunterhaltung im Rahmen ihrer regelmäßigen Aufgaben und Arbeiten die Funktionstüchtigkeit der Dämme und Böschungen im Bonner Stadtgebiet. Zu Punkt 7: Appelle Tierschutzorganisationen und italienische Studie Der Verwaltung sind die Aussagen verschiedener Bürger*innen und Tierschutzorganisationen bekannt und ist daher mit verschiedenen Stellen im konstruktiven Austausch. Die Verwaltung ist zudem mit verschiedenen Kommunen und Kreisen im fachlichen Austausch zu Maßnahmen zum Populationsmanagement. Die erwähnte Studie aus Italien ist bekannt. Das dortige Sterilisationsprojekt wurde an drei Nutriakolonien im suburbanen Raum durchgeführt. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Populationsgröße zunächst für drei Jahre stagnierte und nach acht Jahren aufgrund von natürlichen Todesursachen zurückging, eine neue Einwanderung von Tieren konnte nicht ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden zwar publiziert, allerdings nicht in anerkannten Fachzeitschriften. Zudem lassen sich die Erkenntnisse dieser Arbeit nur sehr schwer auf die Situation im linksrheinischen Rheinauenpark projizieren, da hier aufgrund der Populationsgröße und der Schädigung Maßnahmen notwendig sind, die kurz bis mittelfristig deutliche Erfolge versprechen. Anlage/nSeite 3 von 4 Seite 4 KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de