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221672-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Kleinen Anfrage 221672-01 - Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark

Nummer
221672-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
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  1. 221672 Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221672-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur Kleinen Anfrage 221672-01 -
Nutriamanagement im linksrheinischen
Rheinauenpark
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1: Mögliche Maßnahmen und Alternativenprüfung
Die Verwaltung hat ämterübergreifend intensiv unterschiedliche Maßnahmen
zur Eindämmung der Nutria-Population in der Bonner Rheinaue geprüft. Dazu
gehörten auch das Umsiedeln und die Sterilisation der Nutrias. Die alternativen
Möglichkeiten und Maßnahmen wurden auch mit externen Fachexperten des
LANUV sowie mit verschiedenen Kreisen und Kommunen detailliert erörtert.
Wenn die Tiere sterilisiert werden sollten, müssten die Tiere zunächst mit
Lebendfallen eingefangen werden und zu einem Tierarzt verbracht werden, um
die Operation dort durchzuführen zu lassen. Die Tiere müssten mindestens drei
Tage nach dem Eingriff unter Beobachtung bleiben, um mögliche
Reaktionen/Infektionen auszuschließen. Es ist unklar, wo die Tiere für diesen
Zeitraum verbleiben könnten, denn Tierheime können aufgrund der ständig
hohen Auslastung nicht in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich des
Tierleids, welches der veterinärmedizinische Eingriff individuell verursachen
kann (Behandlung und Nachsorge eines Wildtieres, es sind keine Heimtiere),
werden die Bedenken von Seiten des LANUVs geteilt. Ein Rückgang der
Population durch Sterilisationen ist frühestens nach drei Jahren zu erwarten,
wenn möglichst alle Tiere entsprechend behandelt werden.
Nach der Ausbringung der Tiere würden die Tiere aufgrund ihrer Lebensweise
weiterhin Schäden verursachen: Schädigung von Altbäumen durch das
Abfressen von Baumrinden, Fraß von Makroalgen die für die Regulierung des
Phosphathaushalts im See, von hoher Bedeutung sind, das Unterwühlen von
Uferbereichen und den Fraß von artenschutzrechtlich geschützten großen
Teichmuscheln.
Ein Wiedereinbringen von invasiven Arten ist nach rechtlicher Einschätzung
nicht zulässig, da es den rechtlichen Vorschriften (EU-Verordnung 1143/2014,
§ 40 BNatSchG) widerspricht.
In einer Stellungnahme des Landesamts für Natur, Umwelt undSeite 1 von 4
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Verbraucherschutz (LANUV) NRW wird diese Einschätzung geteilt:
Eine Freisetzung sterilisierter oder kastrierter Nutrias würde weder unmittelbar
noch mittelfristig eine Abhilfe gegen die negativen Auswirkungen der Nutrias im
Rheinauenpark schaffen und ist deswegen im Nutria-Maßnahmenblatt der
Bundesländer (siehe LANUV NRW – Neobiota: naturschutzinformationen-
nrw.de) nicht als Managementmaßnahme vorgesehen. Kastration und
Sterilisation könnten dann als Managementmaßnahme wirksam sein, wenn
dadurch eine Erschöpfung und schließlich Tilgung der Population zu erreichen
wäre. Dies ist bei der Nutria angesichts flächendeckenden Verbreitung aber
ausgeschlossen.
Die Abwägung, eine weitere Ausbreitung und Zunahme der Nutria im
Rheinauenpark durch letale Entnahme zu begrenzen, wird vom LANUV als
verhältnismäßig bewertet.
Aufgrund der Populationsgröße, der dadurch verursachten ökologischen und
ökonomischen Schäden, des hohen personellen und finanziellen Aufwandes
sowie der rechtlichen Unzulässigkeit einer Wiederaussetzung invasiver Arten,
kommt die Stadt in der Abwägung der möglichen und wirksamen Maßnahmen
zu dem Ergebnis, dass ein Sterilisationsprojekt im linksrheinischen
Rheinauenpark nicht durchgeführt werden kann.
Zu Punkt 2: Bonner Tierarzt
Die Stadtverwaltung hatte bisher keine Kenntnis von dem Angebot des Bonner
Tierarztes. Es wurde bisher kein Kontakt aufgenommen.
Zu Punkt 3: Zeitpunkt und natürliche Dezimierung
Die Bejagung soll nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Rheinauensee
nach Information der politischen Gremien und flankierender
Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung, Homepage der Stadt Bonn, zusätzliche
Schilder) und parallel laufenden Kontrollen des Ordnungsaußendienstes
gestartet werden.
Aufgrund der zunehmend milden Winter und des hohen Futterangebots ist die
Populationsgröße in den Wintermonaten nicht rückläufig. Die Nutrias sind hier
nachweislich Profiteur der Klimaerwärmung.
Zu Punkt 4: Ablauf der letalen Entnahme und Kostenaufwand
Die Tiere sollen mit Lebendfallen gefangen werden. An den Fallen sind
Sensoren befestigt, die beim Auslösen der Fallen die Jäger*innen umgehend
informieren. Die Tiere werden dann zeitnah aus den Fallen entnommen und
tierschutzgerecht an einen anderen Ort verbracht und dort erlegt. Die
Tierkörper sollen nachhaltig verwertet werden und u.a. für Forschungszwecke
zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt steht für die kurzfristige Umsetzung der Maßnahme ein Budget vonSeite 2 von 4
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ca. 15.000 € zur Verfügung.
Zu Punkt 5: Schadensdokumentation und Monitoring
Die in der Mitteilungsvorlage angefügten Bilder stellen nur eine
Zusammenfassung der verursachten Schäden dar. Es liegt eine Vielzahl von
Fotos vor, welche die von Nutrias verursachten Schäden dokumentieren.
Ab Frühjahr 2023 soll eine regelmäßige Kontrolle stattfinden, um den Erfolg der
Maßnahme festzuhalten. Die Populationsentwicklung soll danach weiter
beobachtet werden, um über die Notwendigkeiten weiterer Maßnahmen
entscheiden zu können.
Zu Punkt 6: Wegestrukturen und Dämme/Böschungen
Aktuell gibt es im linksrheinischen Rheinauenpark keine einsturzgefährdeten
Wegestrukturen, da die Ufer im Zuge der Seesanierung wiederherstellt wurden.
Zudem wird die Verkehrssicherungspflicht in einer so öffentlichen Parkanlage
mit sehr hohem Besucherdruck kontinuierlich sichergestellt.
Die für den Hochwasserschutz notwendigen Dämme werden einmal jährlich
zusammen mit der Bezirksregierung Köln, der Gewässerunterhaltung der
Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde begutachtet.
Zusätzlich prüft die Gewässerunterhaltung im Rahmen ihrer regelmäßigen
Aufgaben und Arbeiten die Funktionstüchtigkeit der Dämme und Böschungen
im Bonner Stadtgebiet.
Zu Punkt 7: Appelle Tierschutzorganisationen und italienische Studie
Der Verwaltung sind die Aussagen verschiedener Bürger*innen und
Tierschutzorganisationen bekannt und ist daher mit verschiedenen Stellen im
konstruktiven Austausch. Die Verwaltung ist zudem mit verschiedenen
Kommunen und Kreisen im fachlichen Austausch zu Maßnahmen zum
Populationsmanagement.
Die erwähnte Studie aus Italien ist bekannt. Das dortige Sterilisationsprojekt
wurde an drei Nutriakolonien im suburbanen Raum durchgeführt. Die
Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Populationsgröße zunächst
für drei Jahre stagnierte und nach acht Jahren aufgrund von natürlichen
Todesursachen zurückging, eine neue Einwanderung von Tieren konnte nicht
ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden zwar publiziert,
allerdings nicht in anerkannten Fachzeitschriften. Zudem lassen sich die
Erkenntnisse dieser Arbeit nur sehr schwer auf die Situation im linksrheinischen
Rheinauenpark projizieren, da hier aufgrund der Populationsgröße und der
Schädigung Maßnahmen notwendig sind, die kurz bis mittelfristig deutliche
Erfolge versprechen.
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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de