221672-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark
Kerndaten
- Nummer
- 221672-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221672-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 19.10.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Ergänzende Stellungnahme: In einer E-Mail vom 07.09.2022 hat die Fraktion DIE LINKE folgende Nachfragen zu der Mitteilungsvorlage Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark (DS 221672) an das Amt für Umwelt und Stadtgrün gestellt. Aufgrund der öffentlichen Diskussion hat sich die Verwaltung dazu entschieden, die Antworten der Verwaltung als ergänzende Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Grundlage für die Mitteilungsvorlage ist die nicht tolerierbare Nutriapopulation in der Rheinaue. Die Nutrias stellen nicht nur in Bonn eine Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar, sondern europaweit. Aus diesem Grund hat die Europäische Union die EU-Verordnung 1143/2014 erlassen, die durch Umsetzung in § 40 Bundesnaturschutzgesetz festsetzt, dass Maßnahmen gegen die Verbreitung und Kontrolle invasiver Arten ergriffen werden müssen. Diese Verordnung ist rechtlich verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die zuständigen Behörden können unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen gegen die Verbreitung und zur Kontrolle invasiver Arten umsetzen. Die Anmerkungen der Fraktion DIE LINKE im Einzelnen: Dass es insgesamt keinerlei öffentliche/politische Beteiligung zum Thema der Nutria in den Rheinauen gibt, finden wir bedauernswert. Das Vorkommen der Nutrias im Bonner Stadtgebiet wurde seit Anfang des Jahres mehrfach medial thematisiert. Die Fraktionen wurden im Zuge von zwei Gesprächsrunden von Dezernat III mit den Umweltsprecher*innen über das Vorgehen der Stadt Bonn informiert. Bereits am 17.08.22 wurde dort bekannt gegeben, dass die Nutrias mit Lebendfallen der Rheinaue entnommen werden und andernorts erlegt werden sollen.Seite 1 von 2 Seite 2 Wann genau soll mit der Bejagung begonnen werden? Über den genauen Zeitraum können aktuell noch keine näheren Auskünfte gegeben werden. Es ist geplant, in diesem Jahr mit der Maßnahme zu beginnen. Wurden Alternativen zur Bejagung mit Fallen ausführlich beleuchtet und begutachtet und wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese ausgeschlossen? Die Thematik wurde sehr gründlich diskutiert, Alternativen wie zum Beispiel die Kastration/Sterilisation wurden ebenfalls in Betracht gezogen. Allerdings ist bei dem Umgang mit invasiven Arten nur ein sehr geringer rechtlicher Rahmen vorhanden. Nach dem Einfangen und Behandlung der Tiere ist es nach der EU-Verordnung 1143/2014 verboten, invasive Arten wieder freizulassen. Die Schadensminimierung unter anderem im Rheinauenpark ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Auch NABU und andere Naturschutzverbände sprechen sich deutlich gegen die Bejagung von Nutrias aus. Haben Sie hier einen Dialog sowie weitergehende Fachmeinungen und -gespräche eingeholt? Die Thematik wurde mit dem Landesamt für Naturschutz und Verbraucherschutz besprochen sowie mit Fachkolleg*innen aus anderen Kommunen und Städten, die bereits eine Bejagung der Tiere durchführen. Die Verwaltung führt den Dialog mit Vereinen und Verbänden, aktuell beispielsweise mit dem Deutschen Tierschutzbund. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de