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221672-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark

Nummer
221672-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Naturschutzbeirates 19.10.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221672 Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221672-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Nutriamanagement im linksrheinischen
Rheinauenpark
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat 19.10.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
Ergänzende Stellungnahme:
In einer E-Mail vom 07.09.2022 hat die Fraktion DIE LINKE folgende
Nachfragen zu der Mitteilungsvorlage Nutriamanagement im linksrheinischen
Rheinauenpark (DS 221672) an das Amt für Umwelt und Stadtgrün gestellt.
Aufgrund der öffentlichen Diskussion hat sich die Verwaltung dazu entschieden,
die Antworten der Verwaltung als ergänzende Stellungnahme zur Verfügung zu
stellen.
Grundlage für die Mitteilungsvorlage ist die nicht tolerierbare Nutriapopulation in
der Rheinaue. Die Nutrias stellen nicht nur in Bonn eine Gefährdung für die
heimische Flora und Fauna dar, sondern europaweit. Aus diesem Grund hat die
Europäische Union die EU-Verordnung 1143/2014 erlassen, die durch
Umsetzung in § 40 Bundesnaturschutzgesetz festsetzt, dass Maßnahmen
gegen die Verbreitung und Kontrolle invasiver Arten ergriffen werden müssen.
Diese Verordnung ist rechtlich verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union. Die zuständigen Behörden können unter
Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen gegen die Verbreitung
und zur Kontrolle invasiver Arten umsetzen.
Die Anmerkungen der Fraktion DIE LINKE im Einzelnen:
 Dass es insgesamt keinerlei öffentliche/politische Beteiligung zum
Thema der Nutria in den Rheinauen gibt, finden wir bedauernswert.
Das Vorkommen der Nutrias im Bonner Stadtgebiet wurde seit Anfang
des Jahres mehrfach medial thematisiert. Die Fraktionen wurden im
Zuge von zwei Gesprächsrunden von Dezernat III mit den
Umweltsprecher*innen über das Vorgehen der Stadt Bonn informiert.
Bereits am 17.08.22 wurde dort bekannt gegeben, dass die Nutrias mit
Lebendfallen der Rheinaue entnommen werden und andernorts erlegt
werden sollen.Seite 1 von 2
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 Wann genau soll mit der Bejagung begonnen werden?
Über den genauen Zeitraum können aktuell noch keine näheren
Auskünfte gegeben werden. Es ist geplant, in diesem Jahr mit der
Maßnahme zu beginnen.
 Wurden Alternativen zur Bejagung mit Fallen ausführlich
beleuchtet und begutachtet und wenn ja, mit welcher Begründung
wurden diese ausgeschlossen?
Die Thematik wurde sehr gründlich diskutiert, Alternativen wie zum
Beispiel die Kastration/Sterilisation wurden ebenfalls in Betracht
gezogen. Allerdings ist bei dem Umgang mit invasiven Arten nur ein
sehr geringer rechtlicher Rahmen vorhanden. Nach dem Einfangen und
Behandlung der Tiere ist es nach der EU-Verordnung 1143/2014
verboten, invasive Arten wieder freizulassen. Die Schadensminimierung
unter anderem im Rheinauenpark ist in diesem Zusammenhang sehr
wichtig.
 Auch NABU und andere Naturschutzverbände sprechen sich
deutlich gegen die Bejagung von Nutrias aus. Haben Sie hier einen
Dialog sowie weitergehende Fachmeinungen und -gespräche
eingeholt?
Die Thematik wurde mit dem Landesamt für Naturschutz und
Verbraucherschutz besprochen sowie mit Fachkolleg*innen aus
anderen Kommunen und Städten, die bereits eine Bejagung der Tiere
durchführen.
Die Verwaltung führt den Dialog mit Vereinen und Verbänden, aktuell
beispielsweise mit dem Deutschen Tierschutzbund.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de