221663-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage des BBB zur Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 221663-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221663-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage des BBB zur Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024 Beratungsfolge Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt aufgrund der Ausführlichkeit, der hierdurch bedingten aufwändigen Formatierung und des notwendigen Gesamtkontextes über die Anlage. Anlage/n 1 Anlage Stellungnahme der Verwaltung (öffentlich)Seite 1 von 12 Anlage: Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage des BBB zur Stellenplan- fortschreibung 2023 und 2024 Beantwortung der Fragen 1. Auf Basis welcher Rechnung zu Planstellen- bzw. Personal/Arbeitsplatzkosten mit welchem Stand (s. Tabellen zu den Kosten von Planstellen im Intranet) beruhen die An- gaben in der Beschlussvorlage DS 221663 sowie in der Drucksache 221663-01ST? Für die Berechnung der Personalkosten im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Kosten einer Planstelle 2021 zu Grunde gelegt und um die bereits feststehenden Tarif– bzw. Besol- dungserhöhungen des Jahres 2022 erhöht. Diese wurden für die nachfolgenden Haushalts- jahre jeweils um ein Prozent erhöht. Der Rückgriff auf die Planstellenkosten 2021 erfolgte, da die Kosten einer Planstelle für das Jahr 2022 bei Beginn der Haushaltsplanung noch nicht vorlagen. Die Kosten einer Planstelle werden bei der Bundesstadt Bonn entsprechend der Empfehlung der KGSt auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten der jeweiligen Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe berechnet. Diese unterliegen in Abhängigkeit der Entwicklung der jeweili- gen Personalstruktur Schwankungen und können von Jahr zu Jahr leicht steigen oder sinken. 2. Kosten in welcher Art und Höhe entstehen für die in DS 221663-01ST aufgeführten Stellen im Detail (Personalkosten, Arbeitsplatzkosten, Sach- und Verwaltungskosten etc.) sowie insgesamt, in welcher Höhe insgesamt werden diese Stellen durch welche Fördermaßnahmen oder Einsparungen an anderer Stelle refinanziert und warum enthält die Vorlage diese Angaben nicht? Die voraussichtlichen Personalkosten wurden in der DS 221663-OST bei den jeweiligen Ein- zelfällen angegeben. Zudem wurde – wenn sie bereits vorlagen – auf die dazugehörigen Be- schlussvorlagen verwiesen. Die Drucksache enthält keine Angaben zu den Kosten eines Arbeitsplatzes, da bei der Ein- richtung von Stellen in der Regel auf die Kosten einer Planstelle Bezug genommen wird. Sollen die Kosten eines Arbeitsplatzes einbezogen werden fallen je Büroarbeitsplatz zusätzlich 9.700 Euro Sachkosten sowie 20% der Personalkosten als Verwaltungsgemeinkosten an. Bei Nicht- Büroarbeitsplätzen fallen zusätzlichen 10% Sachkostenzuschlag sowie 15% Verwaltungsge- meinkosten an. Diese Werte entsprechen der Empfehlung der KGSt. Untenstehend wurden die finanziellen Auswirkungen (Planstellenkosten) der einzelnen Maß- nahmen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie Hinweise zur Refinanzierung – sofern vorhanden – zusammengestellt. Für den Fall, dass die Maßnahme zwischenzeitlich durch den Rat beschlossen wurde, wurde auch diese Angabe ergänzt. Verstärkung des Einsatzdienstes der Feuerwehr gemäß Personalausfallfaktor (kein Be- schluss) Jahr Betrag Finanzstelle FiPos Refinanzierung 2023 2.356.389,27 € 150000502 70.1000 2024 2.379.953,16 € 150000502 70.1000 Erweiterung der OGS Kettelerschule (DS 220685; Beschlossen am 09.06.2022) Jahr Betrag Finanzstelle FiPos Refinanzierung 2023 139.501,37 € 140000301 70.1000 2024 479.302,90 € 140000301 70.1000Seite 2 von 12 Der Rat hat am 9. Juni 2022 die Erweiterung der OGS beschlossen. Aus dieser Erweiterung ergeben sich die in der DS 221663-OST benannten zusätzlichen Stellenbedarfe. Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (DS 222208; Beschlossen am 08.12.2022) Jahr Betrag Finanzstelle FiPos Refinanzierung 2023 155.197,67 € 151000700 70.1000 Fördermittel 2024 117.562,24 € 151000700 70.1000 Fördermittel Jahr Betrag Finanzstelle FiPos Refinanzierung 2023 77.598,84 € 110200126 70.1000 Fördermittel 2024 58,781,12 € 110200126 70.1000 Fördermittel Dieser Stellen werden aus dem Förderaufruf „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst“ für die Dauer der Projektlaufzeit (1.10.2022 bis zum 30.09.2024) refinanziert. Parkraumkonzept Bonn Nord (DS222180, Beschlossen am: 08.12.2022) Jahr Betrag Finanzstelle FiPos Refinanzierung 2023 434.149,92 € 133000201 70.1000 2024 438.491,42 € 133000201 70.1000 Wohngeldreform (DS222401, Beschluss steht noch aus) Jahr Betrag Finanzstelle FiPos Refinanzierung 2023 2.356.389,27 € 150000502 70.1000 2024 2.379.953,16 € 150000502 70.1000 Umsetzung des Klimaplans (DS222006, Beschluss steht noch aus) Für die Umsetzung des Klimaplans werden Stellen für 55 VZÄ eingerichtet. Die bewertungs- rechtliche Einschätzung sowie die Abbildung im Stellenplan werden derzeit geprüft. Ausführli- che Angaben erfolgen in der weiteren Beratung. Für das Jahr 2023 sind 1.000.000 Euro und für das Jahr 2024 5.000.000 Euro bereits im Haus- haltsplan etatisiert. 3. Für welchen Zeitraum wird die Bundesstadt Bonn für welche in DS 221663 und 221663-01ST aufgeführte Stellen in welcher Höhe Drittmittel zur Refinanzierung erhal- ten? In der folgenden Tabelle ist eine Übersicht, der zur Einrichtung beantragten, refinanzierten Stellen ersichtlich. Bereich An- zahl Stelleninhalt Stellen- wert Ein- rich- tungs- jahr Grad der Refi- nan- zie- rung Art der Refinan- zierung ZeitraumSeite 3 von 12 CDU-Stadt- ratsfraktion 1 Fraktionsreferent/in E 12 2023 Voll- stän- dig Fraktions- zuwen- dungen Amt 05 1 Projekt Wegweiser S 12 2023 Voll- stän- dig Fördermit- tel 7 Kommunales Integ- rationsmanagement 3x E 11, 1x E 10, 3x S 11b 2023 Teil- weise Fördermit- tel Die Verlänge- rung bis Ende des Jahres steht in Aus- sicht; die lang- fristige Imple- mentierung ist vom Land NRW im Teil- habe- und In- tegrationsge- setz verankert. Amt 33 3 Kommunales Integ- rationsmanagement Ausländeramt A 10 2023 Teil- weise Fördermit- tel Die Verlänge- rung bis Ende des Jahres steht in Aus- sicht; die lang- fristige Imple- mentierung ist vom Land NRW im Teil- habe- und In- tegrationsge- setz verankert. Amt 37 1 Hygiene- und Desin- fektionsaufgaben und Logistik im Ret- tungsdienst E 8 2023 Voll- stän- dig Gebühren Dauerhaft Amt 37 1 Materialversorgung und Rettungsdienst- logistik E 6 2023 Voll- stän- dig Gebühren Dauerhaft Amt 37 1 rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung A 9 I. 2 2023 Voll- stän- dig Gebühren Dauerhaft Amt 37 2 Leitstellendisponen- tinnen*Leitstellendis- ponenten A 9 I. 2 2023 Teil- weise Gebühren Dauerhaft Amt 41 1 Projekt Käpt`n Book E 10 2023 Teil- weise Fördermit- tel Bis zum 31.12.2025. Amt 41 1 Schulkooperation im Rahmen der Lan- desförderung Musik- schuloffensive E 9b 2023 Teil- weise Fördermit- tel Bis zum 31.07.2025. Amt 51 3 Projekt „kinderstark – NRW schafft Chan- cen“ 2x S 12, 1x S 17 2023 Teil- weise Fördermit- tel Zunächst bis Ende 2023, die Förderung ist jeweils für ein Jahr befristet.Seite 4 von 12 Amt 51 4 Fachkräfte Kitas 2x S 3 1x S 9, 1x S 13 2023 Teil- weise Fördermit- tel Dauerhaft über Kibiz Amt 51 4 Verwaltungskräfte Kitas E 4 2x 2023, 2x 2024 Teil- weise Fördermit- tel Dauerhaft über Kibiz Amt 51 1 Beratung bei sexua- lisierter Gewalt ge- gen Kinder und Ju- gendliche E 13 2023 Teil- weise Fördermit- tel Vorerst bis 31.12.2025 Amt 53 6 Pakt ÖGD 1. Tran- che 1x E 10, 1x A 11, 4x E 14 2023 Voll- stän- dig Fördermit- tel Vom 1.2.2020 bis einschließ- lich zum 31.12.2026 stellt der Bund einen Finanz- rahmen zur Verfügung. Amt 53 7 Pakt ÖGD 2. Tran- che 1x E 5, 2x E 9a, 1x A 11, 1x A 14, 2x E 14 2023 Voll- stän- dig Fördermit- tel Amt 53 5 Pakt ÖGD 3. Tran- che 1x A 8, 1x E 9a, 1x E 10, 1x A 12, 1x S 14 2023 Voll- stän- dig Fördermit- tel Amt 53 3 Digitalisierung im öf- fentlichen Gesund- heitsdienst E 10 2023 Voll- stän- dig Fördermit- tel Für die Dauer der Projektlauf- zeit vom 1.10.2022 bis 30.09.2024. Darüber hinaus gibt es noch weitere Stellen, die z.B. durch Gebühren zumindest anteilig refi- nanziert sind oder bei denen anderweitige haushalterische Besonderheiten zu berücksichtigen sind. In diesem Kontext sollten z.B. folgende Stellen beachtet werden: Bereich An- zahl Stelleninhalt Stellen- wert Ein- rich- tungs- jahr Finanzierung 05, 10, 33, 40, 50, 51 81 Flüchtlingspaket diverse 2023 Nicht refinanziert; allerdings isoliert vom Haushalt 03 1 Sachgebietsleitung Stadtrund- fahrten und -führun- gen/ Infrastrukturen A 13 II. 1 2023 Mittelbar durch den Verkauf von Ti- ckets 33 2 Führerscheinpflicht- umtausch 1x E 8, 1x E 7 2024 Teilweise durch Verwaltungsgebüh- ren 33 8 Parkraumkonzept Bonn Nordstadt, Ver- kehrsaußendienst E 5 2023 Teilweise durch Strafzettel 33 1 Taxi-Mietwagenver- kehr, Schwertrans- porte/Güterkraftver- kehr, Veranstaltun- gen E 9a 2023 Teilweise durch z.B. Verwaltungsge- bührenSeite 5 von 12 40 1 Leitung der Sozialar- beit an Schulen S 17 2023 Teilweise durch OGS-Beiträge 41 41 Pädagogischer MA Musikschule E 9b 2023 Teilweise durch Gebühren 51 2 Bearbeitung von El- ternbeiträgen A 8 2024 Einnahme von Elternbeiträgen 61 1 Durchführung son- derordnungsbehörd- licher Maßnahmen, insbesondere Ver- fahren zum Erlass von Ordnungsverfü- gungen A 11 2024 Ggf. Einnahmen durch Ordnungsver- fügungen/Zwangsgelder 63 1 Ordnungsverfügun- gen, Klageverfahren A 11 2023 Ggf. Einnahmen durch Ordnungsver- fügungen/Zwangsgelder 63 2 Abrechnung stra- ßenbaurechtlicher Maßnahmen A 10 2024 Einnahmen durch die Abrechnungen 67 1 Amtliche*r Tier- arzt/Tierärztin für die Überwachung von Tierversuchen und zur Unterstützung im Lebensmittelbereich E14 2023 vermehrte Kontrollen, die durch Ge- bühren finanziert sind 67 1 Verwaltungskraft im Bereich der Unteren Naturschutzbehörde A 10 2024 Ggf. durch Verwaltungsgebühren Eine klare und transparente Darstellung der Höhe der Refinanzierungen der Personalaufwen- dungen im Haushalt ist bislang leider nicht möglich. Dies liegt vor allem an den unterschiedli- chen Arten der Refinanzierung. Zum einen die „klassische“ Refinanzierung, die in den jeweili- gen Teilergebnissen ausgewiesen wird. Zum anderen kann eine Refinanzierung jedoch auch durch Einsparungen bei den Sachaufwendungen erfolgen. 4. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin für 2023 und 2024 lediglich Personalkos- tensteigerungen von 1 % jährlich eingeplant hat und wenn nein, in welcher Höhe sind Personalkostensteigerungen berücksichtigt worden und wie rechtfertigt die Oberbür- germeisterin diesen Ansatz angesichts der laufenden Tarifverhandlungen im öffentli- chen Dienst, bereits erzielter Tarifabschlüsse und der aktuellen Inflationslage? Zu Beginn der Haushaltsplanung im Frühjahr 2022 waren die Forderung der Gewerkschaften sowie der massive Anstieg der Inflationsrate nicht bekannt. Es wurden daher aus Gründen der Sparsamkeit die Parameter, die zu Zeiten der Haushaltssicherung galten, bei der Planung zu Grunde gelegt. Dies ist für den Bereich der Personalkostensteigerungen ein Prozent. Daneben sind die seit 1.12.22 wirksam gewordenen Besoldungsanpassungen für den Beamtenbereich in Höhe von 2,8% berücksichtigt. Zudem ist davon auszugehen, dass ein wirksamer Haushalt erst zu Beginn der zweiten Jah- reshälfte 2023 vorliegen wird und viele Stellen überwiegend erst ab dann besetzt werden kön- nen. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass nicht für alle Stellen sofort ge- eignete Bewerber*innen gefunden werden können. Beide Faktoren wirken sich mindernd auf die Personalkosten aus und sind entsprechend zu berücksichtigen. 5. Welche von der Stadt erbrachten Leistungen sind von der Oberbürgermeisterin auf Reduktion oder Entfall geprüft worden (Aufgabenkritik) und wie viele Stellen könntenSeite 6 von 12 mit welchem Sparpotential entfallen, wenn die Stadt Bonn nur noch 50% der freiwilligen Aufgaben, die sie heute leistet, künftig erbringt? Eine Beantwortung der Frage ist leider nicht möglich, da über die Leistungen, die im Rahmen einer organisatorischen Betrachtung untersucht wurden, keine konkreten Zahlen erhoben wur- den. Selbstverständlich werden die wahrzunehmenden Aufgaben zu Beginn einer organisato- rischen Betrachtung immer kritisch untersucht und wenn möglich auch angepasst oder geän- dert. In künftigen Organisationsuntersuchungen ist zudem geplant, die internen Prozessab- läufe systematisch zu bewerten und Potentiale durch eine Straffung und Digitalisierung zu er- zielen (s. auch Frage 7c). 6. a) Wie hoch sind die Mitarbeiterzahlen von Stadtverwaltungen deutscher Großstädte im Durchschnitt pro 100.000 Einwohner und wie hoch sind die Beschäftigtenzahlen bei Großstädten mit ähnlich hohen Einwohnerzahlen (z.B. Wuppertal, Bielefeld, Münster, Mannheim) im Vergleich zu Bonn? b) Für den Fall, dass die Quote pro 100.000 Einwohner bzw. die Gesamtanzahl der Mit- arbeiter im Vergleich zu den Großstädten mit +/- 330.000 Einwohnern für Bonn über dem Durchschnitt liegt, welche Erklärung hat die Oberbürgermeisterin dafür? Zunächst ist festzuhalten, dass eine Vergleichbarkeit der Stellen- und Mitarbeitendenanzahl der einzelnen Städte nur bedingt gegeben ist. Dies liegt unter anderem daran, dass die Zähl- weise sowie der Umfang der bearbeiteten Aufgaben variiert. So fließen bei der Stadtverwaltung Bonn etwa das Personal der Kitas, Straßenunterhaltung, Kläranlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen mit in die Angabe der Stellenanzahl, während andere Kommunen diese Aufgaben zum Teil ausgelagert in Eigenbetrieben organi- sieren. Diese Strukturen sind bei jeder Verwaltung unterschiedlich. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung Bonn als Bundesstadt und ehemalige Bundeshaupt- stadt eine breite Infrastruktur mit Personal auszustatten. Dies bezieht sich zum Beispiel auf Kultureinrichtungen oder Schwimmbäder, beschreibt aber auch indirekte Auswirkungen, die sich etwa durch die ansässigen UN-Organisationen und Ministerien ergeben. Die Verwaltung hat zur Beantwortung der Anfrage eine interkommunale Umfrage durchgeführt. Die Stellenanzahl pro 100.000 Einwohnenden der teilnehmenden Städte (ausgewertet wurden 27 Städte, hiervon 26 mit über 100.000 Einwohnenden) lag im Durchschnitt bei 1778 Stellen. Die Stadtverwaltung Bonn liegt mit 1726 Stellen leicht unter dem Durchschnitt. Allgemein ist zu beachten, dass in dieser Berechnung die strukturellen Unterschiede der Kommunen nicht berücksichtig sind. So haben manche Kommunen, wie eingangs erläutert, Aufgaben, die die Stadt Bonn selbst wahrnimmt, an städtische Töchter ausgegliedert oder nehmen diese gar nicht wahr (z.B. Betrieb Schwimmbäder, Betrieb Theater, Orchester).Seite 7 von 12 7. In der Stellenplanfortschreibung führt die Oberbürgermeisterin u.a. aus: „Gleichzeitig sinkt die arbeitsfähige Bevölkerung deutschlandweit im signifikanten Umfang, sodass eine Nachbesetzung der vakant werdenden Stellen in den kommenden Jahren nicht nur immer schwieriger, sondern faktisch nicht mehr vollständig möglich sein wird. Hierzu fragen wir: a. Wie viele Stellen werden absehbar z.B. durch Eintritt in den Ruhestand aufgeschlüs- selt nach einzelnen Jahren bis 2032 und wie viele Stellen nach der auf welcher Basis erfolgten Kalkulation der Oberbürgermeisterin durch Fluktuation vakant? Folgende Personenzahlen verlassen die Stadtverwaltung Bonn in den nächsten Jahren spä- testens durch Eintritt in den Ruhestand: • 2023: 133 • 2024: 148 • 2025: 187 • 2026: 170 • 2027: 203 • 2028: 221 • 2029: 216 • 2030: 232 • 2031: 253 • 2032: 237 Ausgehend von insgesamt 7131 Beschäftigten (ohne das Theater und bonnorange) gehen nach der jüngsten uns vorliegenden Auswertung in den nächsten zehn Jahren (bis 2032) 2000 Mitarbeitende, also circa 28,05 % der Belegschaft, in den Ruhestand. Bezüglich der zukünftigen Fluktuation liegen die Erfahrungswerte im interkommunalen Ver- gleich bei einer jährlichen personellen Abwanderung von 2 – 4 %. Bei Betrachtung des aktu- ellen Personalkörpers kann ausgehend von zunächst 2 % pro Jahr von einer mindestens 20 % umfassenden Abwanderung im Zeitraum der nächsten 10 Jahren ausgegangen werden. Zusammengefasst bedeutet dies, dass in zehn Jahren voraussichtlich nur noch ungefähr die Hälfte der aktuellen Belegschaft verfügbar sein wird. 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 Quote: Stellen pro 100.000 EinwohnerSeite 8 von 12 b. Wie viele Planstellen sind aktuell unbesetzt und wie lange dauert diese Vakanz im Durchschnitt bereits an? Aktuell sind 410 Stellen unbesetzt; bei 196 Stellen ist das Besetzungsverfahren allerdings be- reits angestoßen. Das durchschnittliche Besetzungsverfahren dauert von der ersten Beantragung des Facham- tes bis hin zur Einstellung einer neuen Person durchschnittlich 152 Tage. Informationen über die Dauer bereits bestehender Vakanzen sind nicht auswertbar. c. Welches Konzept im Rahmen der Wiederbesetzung vakanter Stellen verfolgt die Oberbürgermeisterin für den Fall, dass Stellen nicht wiederbesetzt werden können und bestehen diesbezüglich bereits Überlegungen, welche Stellen differenziert nach Pflicht- aufgaben und freiwilligen Aufgaben mit entsprechender Reduzierung des Leistungsan- gebotes entfallen sollen? Aktuell befindet sich die Bundesstadt Bonn in der Konzeptionsphase zur Einführung eines ge- samtstädtischen Prozessmanagements. Darauf folgt eine Aufbau- und Ausbauphase, die per- spektivisch in den Regelbetrieb übergeht. Ein systematisches Prozessmanagement kann die Verwaltung maßgeblich bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen unterstützen. Die Schnittstellen die es zu anderen Projekten, wie z. B. der Umsetzung des Online-Zugangsge- setzes (OZG), der Geschäftsprozessoptimierung (GPO), dem Wissensmanagement sowie der Implementierung eines Internen Kontrollsystems (IKS) aufweist, liegen dabei in einem alles verbindenden Element – der Visualisierung von Prozessen – begründet. Besondere Synergien entstehen hierbei in der Verzahnung prozessorientierter Projekte. So bildet z. B. der Aufbau eines Prozessregisters für die Gesamtverwaltung zur Priorisierung von Prozessen im Rahmen der GPO zugleich auch die erforderliche Basis für die Implementierung eines IKS. Durch die Implementierung eines gesamtstädtischen Prozessmanagements wird die Verwal- tung auch detaillierter nach Pflicht- und freiwilligen Aufgaben differenzieren können, da diese im Rahmen der Prozesserhebung erfasst werden. Hierdurch lassen sich ggf. Szenarienbe- rechnungen ableiten. Zur Umsetzung eines gesamtstädtischen Prozessmanagements wurden die Personalressour- cen durch den externen Berater auf 4 Vollzeitäquivalente angesetzt. Aus Gründen der Spar- samkeit hat die Verwaltung den Bedarf nicht in vollem Umfang in die Stellenplanfortschreibung eingebracht, sondern in einem Umfang von 2 VZÄ. Die Verwaltung sieht in der Einführung eines gesamtstädtischen Prozessmanagements einen wesentlichen Baustein für die Zukunfts- fähigkeit der Verwaltung. d. Welche Strategie verfolgt die Oberbürgermeisterin zur Ausbildung von Berufsanfän- gern, welche Ausbildungsgänge sollen mit wie vielen Auszubildenden / Studierenden in den einzelnen Jahren bis 2030 angeboten werden? Die Nachwuchskräftegewinnung ist nach wie vor ein elementarer Baustein zur Besetzung der Stellen. Es werden weiterhin verstärkt Maßnahmen zur Werbung für eine Ausbildung bei der Stadt Bonn ergriffen. Bislang erfolgt dies durch übergreifende Werbemaßnahmen insbesondere zielgruppenorien- tiert auf den sozialen Medien sowie in Kinos und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ergänzt wird dies durch Direktansprachen in Schulen und auf Berufs-Orientierungsmessen. Das Angebot der Schülerpraktika, um für eine Ausbildung bei der Stadt Bonn frühzeitig zu werben, wird derzeit aufbereitet und soll weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt Bonn an dem Programm für das sogenannte Einstiegsqualifizierungsjahr. Hierbei handelt es sich um eine berufsvorbereitende Maßnahme, die vergleichbar mit einem Praktikum ist, in demSeite 9 von 12 junge Menschen Praxiserfahrung sammeln können und danach die Möglichkeit einer Ausbil- dung bekommen. Für die Ausbildung bzw. das Duale Studium der Laufbahngruppen I, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) sowie Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) und die Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten besteht folgende Bedarfsanmeldung für die gesamte Verwaltung: KVD = Kommunaler Verwaltungsdienst VBWL = Verwaltungsbetriebswirtschaft Ausbildungsberuf Stadtinspektoranwärter*in Sekretäranwärter*innen und Verwaltungsfachange- stellte Derzeit bestehende Aus- bildungsverhältnisse für die Einstellungsjahre 2020 bis 2022/2023* 84 KVD 7 VBWL 54 (Sekretäranwärter*inen), 3 (Verwaltungsfachange- stellte) angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2023 40 KVD 7 VBWL 45 angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2024 45 KVD 5 VBWL 45 angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2025 45 KVD 5 VBWL 45 angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2026 45 KVD 5 VBWL 45 angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2027 45 KVD 5 VBWL 45 angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2028 45 KVD 5 VBWL 45 angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2029 45 KVD 5 VBWL 45 angemeldete Bedarfe für den Einstellungsjahr- gang 2030 45 KVD 5 VBWL 45 *Summe der Jahrgänge (2020-2023) d.h. Steigerung ab 2023 um ca. 50% p.a. Die Anzahl der Auszubildenden im gewerblich-technischen Bereich, die in den jeweiligen Be- rufen ausgebildet werden sollen, richtet sich nach den jeweils angemeldeten Bedarfen der Fachämter bzw. der zur Verfügung stehenden Stellen. Diese werden jährlich abgefragt, um bedarfsgerecht auszubilden und möglichst jedem geeig- neten Auszubildenden nach Abschluss eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Für das Jahr 2023 ergibt sich folgende Aufstellung mit den aktuell angebotenen Berufen im gewerblich-technischen Bereich:Seite 10 von 12 Ausbildungsberuf Amt Derzeit bestehende Ausbildungsverhält- nisse für die Einstellungs- jahre 2020 bis 2022/2023 angemeldete Bedarfe für den Einstellungs- jahrgang 2023 Bauzeichner/in, Fachrich- tung Architektur SGB 1 0 Bauzeichner/in, Fachrich- tung Tiefbau 66 1 0 Brandmeisteranwärter*in 37 10 Zahl wird MO nachgelie- fert Brandoberinspektoranwär- ter*in 37 1 5 Brandreferendar*in 37 0 1 Duales Studium Geoinfor- matik 62 1 1 Duales Studium „Soziale Ar- beit“ 40,50,51 3 3 Duales Studium Vermes- sung 62 2 1 Duales Studium Verwal- tungsinformatik 10 3 5 Elektroniker/-in Betriebs- technik 66 1 0 Fachangestellte/r für Bäder- betriebe 52 3 2 Fachangestellte/r für Me- dien- und Informations- dienste, Fachrichtung Archiv 41-21 1 0 Fachangestellte/r für Me- dien- und Informations- dienste, Fachrichtung Biblio- thek 42 4 3 Fachangestellte/r für Me- dien- und Informations- dienste, Fachrichtung Biblio- thek 41-21 0 0 Fachinformatiker/in, Sys- temintegration 10 4 1 Fachkraft für Abwassertech- nik 66-3 9 2 Fachpraktiker/in Küche 40 0 0 Forstwirt/in 67 3 1 Friedhofsgärtner/in 67 4 1 Geomatiker/in mit anschlie- ßender Option des dualen Studiums “Geoinformatik“ 62 2 1 Industriemechaniker/-in Be- triebstechnik 66-3 0 1Seite 11 von 12 Lebensmittelkontrolleur/in 67 1 0 Medientechnologe Druck 10 1 0 Medizinische Fachange- stellte/r 53 5 1 Notfallsanitäter/in 37 27 6 Pflegefachassistent SZB 3 Dauerausschreibung, da kontinuierlicher Bedarf Pflegefachkraft SZB 9 Dauerausschreibung, da kontinuierlicher Bedarf Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen 51 70 30 Straßenbauer/in 66 2 2 Vermessungstechniker/in mit anschließender Option des dualen Studiums “Vermessung“ 62 2 1 Wasserbauer 66 1 0 Der duale Studiengang „Soziale Arbeit“ ist in diesem Jahr neu gestartet. Weitere Ausbildungs- und Studienangebote insbesondere im Bautechnischen Bereich sind derzeit in der Prüfung, um das Angebot kontinuierlich zu erweitern. Zu beachten ist, dass aufgrund der demographischen Entwicklung eine Steigerung der Aus- bildungsquote das Ziel sein müsste. Gleichzeitig stellen die derzeit geplanten Werte aber die im Moment maximal leistbare Ausbildungsquote dar, sowohl aufgrund des Büroraummangels, aber auch aufgrund der verfügbaren Ausbilder*innen. Die Verwaltung arbeitet aktiv daran, die Quote zukünftig weiter zu steigern und zusätzliche Ausbildungsplätze zu ermöglichen. e. In welchem Zeitraum und mit welcher Personalgewinnungsstrategie will es die Ober- bürgermeisterin schaffen, die von ihr gewünschten 438 neuen Stellen zusätzlich zu den vakant werdenden Stellen zu besetzen? Mit Genehmigung des Haushaltes können die Stellen ausgeschrieben und besetzt werden. Um dem Fachkräftemangel, insbesondere im Ingenieursbereich, begegnen zu können, ist das unter Drucksachennummer 221185-02 vorgelegte Konzept zur Personalbindung und Perso- nalgewinnung im Ingenieursbereich erstellt worden. Dieses soll als Rahmengrundlage dienen. Viele der in diesem Konzept dargelegten Maßnahmen sind auch auf vakante Stellen anderer Fachlichkeiten übertragbar. Verstärkt soll zukünftig auch über SocialMedia geworben und akquiriert werden. Zudem werden im Jahr 2023 die Grundlagen im Recruiting-Team und den Fachämtern ge- schaffen, um im Rahmen des Active Sourcing gezielt geeignete Kandidat*innen für offene Stelle zu suchen, anzusprechen und zu rekrutieren. Mit Genehmigung des Haushaltes wird das Recruiting alle verfügbaren Kapazitäten darauf konzentrieren, die Stellen schnellstmöglich sukzessive auszuschreiben und zu besetzen. Eine valide Zeitschätzung ist hierbei aber nicht möglich.Seite 12 von 12
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