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221662-01 AA · Änderungsantrag

Masterplan 2.0 Kölnstraße - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 221662

Nummer
221662-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 221662 Masterplan 2.0 Kölnstraße - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Änderungsantrag
öffentlich
221662-01 AA
Antragsteller/in:
Karin Langer
Brigitta Poppe-Reiners
19.09.2022 gez. Reeh-Schall
Masterplan 2.0 Kölnstraße - Grundsatzbeschluss
zur Querschnittsaufteilung
Antrag zur Vorlage 221662
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Variante 1 wird mit den folgenden Änderungen beschlossen:
1. Westliche Seite (stadteinwärts)
a) Der Radfahrstreifen zum Rechtsabbiegen in die Oxfordstraße wird getrennt
vom Kfz-Rechtsabbieger geführt.
b) Im Abschnitt zwischen Wilhelmsplatz und Stiftsplatz wird der Radweg ab der
Bushaltestelle "Wilhelmsplatz" vollständig rot eingefärbt und im
Multifunktionsstreifen werden Baumscheiben und Grünbeete, Gastronomie und
Lieferzonen platziert. Reguläre Parkplätze sowie Parkplätze mit E-Ladesäulen
sind nicht vorzusehen.
2. Östliche Seite (stadtauswärts)
Die Straßenseite wird im Abschnitt zwischen Stiftsplatz und Wilhelmsplatz zur
Fahrradstraße oder Radspur ohne Nutzung durch PKW und Busse. PKW und
Busse fahren in diesem Abschnitt ausschließlich stadtauswärts über eine
Einbahnstraße. Die Buslinie 632, Fahrtrichtung Uni-Kliniken, wird über die
Welschnonnenstraße und spätestens am Augustusring wieder über die
Kölnstraße geführt.Variante
Begründung
Die Änderung ermöglicht eine weitgehende Einhaltung des Radentscheids, die
bei der ungeänderten Variante 1 nicht gegeben wäre. Vor allem wäre ohne eine
Einbahnstraßenregelung keine Verkehrsführung möglich, bei der stadtauswärts
fahrende PKW den Mindestüberholabstand von 1,50 Metern zum Radverkehr
zuverlässig einhalten. PKW und Busse müssten hinter den RadfahrendenSeite 1 von 2
Seite 2
herfahren, wodurch damit zu rechnen ist, dass es regelmäßig zu gefährlichen
Überholvorgängen kommt.
Durch den Ausschluss von regulärem Parken verringert sich die Anzahl der den
Radweg querenden Kfz-Verkehre deutlich. Dadurch wird ein akzeptables
Schutzniveau für den Radverkehr erreicht.
Der Bereich wird durch die Verkehrsberuhigung noch stärker städtebaulich
aufgewertet. Der durch die Einbahnstraßenregelung gewonnene Platz
ermöglicht die Anpflanzung von deutlich mehr Bäumen, so dass ein
Alleecharakter entstehen kann.
Es wird die Möglichkeit geschaffen wird, bei der laufenden Neuplanung des
Bertha-von-Suttner-Platzes eine geschützte Kreuzung nach dem Radentscheid-
Beschluss umzusetzen. Radfahrende und Kfz-Verkehr müssen sich so nicht die
gemeinsame (Rechts-) Abbiegespur am Knotenpunkt Kölnstr./Oxfordstraße
teilen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de