221662 · Beschlussvorlage
Masterplan 2.0 Kölnstraße - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung
Kerndaten
- Nummer
- 221662
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221662 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan 2.0 Kölnstraße - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der im Zusammenhang mit der beantragten Förderung einzuhaltenden Fristen (Beschluss Entwurfsplanung bis Februar 2023 erforderlich) ist eine Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Bonn am 20.09.2022 zwingend erforderlich! Eine fristgerechte Eingabe der ergänzenden Stellungnahme war aufgrund intensiver Abstimmungen in Bezug auf die im Zusammenhang mit der Vertagung gewünschten, zusätzlichen Planungsvarianten inkl. Plananpassungen nicht möglich. Sofern eine Vorberatung der ergänzenden Stellungnahme in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 31.08.2022 nicht erfolgt, könnte eine Beschlussfassung frühestens in der Bezirksvertretung Bonn am 15.11.2022 erfolgen. Die bis zur Abgabefrist beim Fördermittelgeber verbleibende Zeit ist für die Erarbeitung der erforderlichen Leistungsphase 3 nicht ausreichend. Dies würde schlussendlich zu einem Verlust der Fördermittel für das Masterplan- Projekt Nr. 5 Kölnstraße führen. Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Entwurfsplanung (HOAI, Leistungsphase 3) auf Grundlage der Variante 1 (fortgeschriebene Grundkonzeption von DS 220927). Begründung In ihrer Sitzung am 07.06.2022 hatte die Bezirksvertretung Bonn die Beschlussvorlage der Verwaltung (DS 220927) zur Umgestaltung der Kölnstraße, im Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz, mit der Maßgabe vertagt, eine geänderte Planung vorzulegen, die den Änderungswünschen aus der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 25.05.2022 entspricht. Die Grundkonzeption sollte insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte angepasst werden:Seite 1 von 28 Seite 2 1. Der Radverkehr wird auf mindestens 2m breiten Wegen und durchgängig geschützt geführt, nur unterbrochen an der Einmündung der Busse in den Stiftsplatz. Eine Führung des Radverkehrs auf einem Hochbord ist dabei auch in Betracht zu ziehen. 2. Die Bushaltestelle, Lieferzonen und Behindertenparkplätze sind zwischen dem Kfz-Verkehr und dem Radweg zu führen. Außengastronomie hingegen soll zwischen Geh- und Radweg eingerichtet werden, so dass der Radweg nicht gekreuzt wird. Dies macht Verschwenkungen des Radweges notwendig 3. Die Querungen der Einmündungen an Langgasse, Stiftsgasse, nördliche Einmündung des Stiftsplatzes, Theaterstraße und Kasernenstraße sind niveaugleich nach Radentscheid-Standard auszuführen. 4. Die Querung der Einfahrt zur Stiftsgarage ist nach Radentscheid-Standard als niveaugleiche Querung auszuführen. Die Verwaltung hat daraufhin die bestehende Grundkonzeption (0-Variante) fortgeschrieben (im Folgenden als Variante 1 bezeichnet; Anlage 1) sowie zwei weitere Planungsvarianten entwickelt und zeichnerisch dargestellt (Varianten 2 und 3; Anlage 2 und 3). In den Varianten 2 und 3 wird der Radverkehr durchgängig auf mind. 2m breiten und abgetrennten Wegen geführt. In Variante 1 erfolgt dies auf der Westseite (im Plan unten) zwischen Gehweg und Multifunktionsstreifen, in Variante 2 zwischen Multifunktionsstreifen und Fahrbahn. Hierbei ist eine Ausgestaltung als Protected-Bike-Lane oder eine Abtrennung mittels Hochbord realisierbar. Allerdings muss bei einem durch ein Bord abgetrennten Radweg im Seitenbereich gemäß den geltenden Regelwerken ein zusätzlicher Sicherheitsraum von mind. 0,50m eingeplant werden (sh. RASt06, Tabelle 28). Bei einer Ausgestaltung als Protected-Bike- Lane wird dieser Sicherheitsraum für die Errichtung der Protektion benötigt. Grundsätzlich sind darüber hinaus auch Verschwenkungen des Radweges umsetzbar. Da sich die Planung jedoch erst auf der Ebene einer Grundkonzeption befindet, ist die Flächenaufteilung für die verschiedenen Nutzungsansprüche (Grünflächen, Außengastronomie, Aufenthaltsflächen, alternative Mobilitätsangebote und Lieferzonen) innerhalb der Planvarianten noch nicht erfolgt. Überdies würde die Nutzungsflexibilität des Multifunktionsstreifens – z.B. bei neuen Gastronomiebetrieben – eingeschränkt. Des Weiteren hätte dies aufgrund eines größeren Flächenbedarfs in den Verschwenkbereichen negative Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Multifunktionsstreifens, insbesondere hinsichtlich potentieller Baumpflanzungen, der Schaffung von Aufenthaltsflächen oder Lieferverkehren. Die Ziffern 3 und 4 des Änderungsantrages wurden an allen Einmündungen sowie der Einfahrt zur Stiftsgarage übernommen. Dabei wird der Gehweg grundsätzlich niveaugleich fortgeführt. Gleiches gilt für den Radweg, sofern dieser nicht Bestandteil der Fahrbahn ist. Lediglich an der südlichen Zufahrt zum Stiftsplatz soll aufgrund des starken Busverkehrs auf eine niveaugleiche Führung verzichtet werden. Eine standardmäßige Ausgestaltung einer solchen niveaugleichen Querung wird derzeit jedoch noch abgestimmt, da u.a. auch die Belange mobilitätseingeschränkter (0-Absenkung) und sehbehinderter (Tastkante) Personen berücksichtigt werden müssen. Ausgangslage:Seite 2 von 28 Seite 3 Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser Förderperiode ist eine Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz im Jahr 2024 vorgesehen. Vorab ist eine Entwurfsplanung inklusive Kostenschätzung beim Fördermittelgeber einzureichen. Da das Projekt Nr. 5 – Kölnstraße sowohl aus Städtebau- als auch Straßenbaufördermitteln gefördert wird, ist ein Abschluss der Entwurfsplanung bis Februar 2023 erforderlich. Die Kölnstraße zeichnet sich im Bestand aufgrund ihrer Klassifizierung als Landesstraße (L 300) durch eine stark Auto-orientierte Gestaltung ohne Aufenthaltsflächen bzw. entsiegelte Flächen aus. Die Seitenbereiche sind vorwiegend durch den ruhenden Kfz-Verkehr geprägt, wodurch Konflikte mit Fußgängern auf dem Gehweg und Radfahrenden auf den vorhandenen Schutzstreifen resultieren. Da die Kölnstraße Bestandteil des Masterplans 2.0 ist, soll im Zuge der Umgestaltung durch eine Entsiegelung und Begrünung des Straßenraums sowie der Schaffung von Aufenthaltsflächen zum Verweilen bzw. für gastronomische Angebote eine städtebauliche Aufwertung erfolgen. Zudem sollen auch Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV erzielt werden. Entsprechende Veränderungen sind unter Berücksichtigung der heutigen Straßenraumaufteilung nur zu Lasten des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs zu erreichen. Allerdings gilt es, insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäfte weiterhin ein reduziertes Angebot von Stellplätzen zum Liefern und Laden oder für alternative Mobilitätsangebote (Carsharing, E-Mobilität, Fahrradabstellplätze) zu schaffen. Variante 1: Die Variante 1 zeichnet sich durch breite Seitenräume, die sowohl für eine Entsiegelung / Begrünung als auch für Aufenthaltsflächen ausreichende Flächen bieten. Aufgrund der Breite des Multifunktionsstreifens sowie der Lage der Leitungstrassen kann grundsätzlich über den gesamten Abschnitt der Kölnstraße eine qualifizierte Grünstruktur mit einseitigem Alleecharakter (ca. 15 Bäume) integriert werden. Allgemein sind jedoch umfassende Maßnahmen zum Wurzelschutz erforderlich. Die genaue Lage und Anzahl ist jedoch im weiteren Verfahren noch zu prüfen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Baumbeete niveaugleich zur Fahrbahn zu errichten, um Niederschlagswasser im Sinne des Schwammstadt-Prinzips in die Baumscheiben einzuleiten. Sämtliche Baumscheiben sollen zudem mit einer insektenfreundlichen Staudenmischpflanzung ausgestattet werden (Bsp. Endenicher Allee). Die notwendigen Verkehre, u.a. zum Liefern und Laden, können ebenfalls im Seitenbereich integriert werden. Dabei sind auch Mischnutzungen von Ladezonen (morgens) und Flächen für die Außengastronomie (abends) denkbar. Der Radverkehr wird in großen Teilen auf einem abgetrennten Radfahrstreifen geführt. Lediglich in Fahrtrichtung Norden wird der Radfahrstreifen auf Höhe des Stiftsplatzes aufgrund des sich reduzierenden Straßenquerschnittes inSeite 3 von 28 Seite 4 einen Schutzstreifen überführt. Dies ist erforderlich, um einen Begegnungsverkehr (Bus/Bus oder Bus/LKW) zu ermöglichen. Aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung in Fahrtrichtung Norden ist dies aus fachlicher Sicht allerdings als nutzungsverträglich anzusehen. Variante 2: Bei Variante 2 wird der Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen im Seitenbereich auf einem eigenständigen Radweg mit einer Breite von 2,00m geführt. Bei einer Abtrennung mittels Hochbord ist dabei auf der östlichen Straßenseite ein Sicherheitsraum von 0,50m zur Fahrbahn einzuhalten. Alternativ könnte diese Fläche auch für die Errichtung einer Protektion genutzt werden, sofern der Radverkehr auf Fahrbahnniveau geführt wird. Aufgrund der zu berücksichtigenden Einmündungen und Grundstückszufahrten (z.B. Stiftsgarage), wäre eine durchgehende Protektion jedoch nicht umsetzbar. Auf der westlichen Straßenseite wird der Radweg von der Fahrbahn durch den Multifunktionsstreifen getrennt. Ein Sicherheitsraum zwischen Multifunktionsstreifen und Radweg kann aufgrund des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitts nicht eingeplant werden. Dadurch wäre bei dieser Variante (verglichen mit der Variante 1) eine Berücksichtigung von Lieferzonen und Stellplätzen im Abschnitt zwischen Langgasse und Wilhelmsplatz nicht regelkonform realisierbar. Zudem sind Abbiegevorgänge für den Radverkehr bei einer Führung im Seitenbereich nur eingeschränkt möglich. Da eine getrennte Signalisierung von Kraftfahrzeugen, Radfahrenden und Fußgängern nur zu Lasten der ÖPNV-Beschleunigung auf der Hauptachse (Oxfordstraße / Bertha-von-Suttner-Platz) möglich ist, resultieren aus einer solchen Führung im Seitenbereich unweigerlich Konflikte (eingeschränkte Sichtbeziehungen) zwischen aus der Kölnstraße linksabbiegenden Radfahrer*innen und rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Aufgrund der Lage des Multifunktionsstreifens über dem vorhandenen Kanal, können in Variante 2 nach jetzigem Kenntnisstand max. 10 Bäume gepflanzt werden. Überdies sind aus o.g. Grund Baumpflanzungen im Abschnitt zwischen Kasernenstraße und Wilhelmsplatz gänzlich ausgeschlossen, sodass kein durchgängiger Alleecharakter geschaffen werden kann. Zuletzt ist auch eine Einleitung von Niederschlagswasser in die Baumscheiben aufgrund des Bordsteins nur begrenzt (aus dem Seitenbereich) möglich. Variante 3: In Variante 3 wird der Radweg in beiden Fahrtrichtungen ebenfalls im Seitenbereich direkt neben der Fahrbahn geführt. Dabei wäre sowohl eine Abtrennung mittels Hochbord, als auch mittels Protektion realisierbar. Analog zu Variante 2 erfordert dies die Berücksichtigung von entsprechenden Sicherheitsräumen. Dieser zusätzliche Platzbedarf ist aufgrund der einzuhaltenden Regelmaße für die einzelnen Verkehrsträger nur zu Lasten des Multifunktionsstreifens umsetzbar. Aufgrund der im Abschnitt von der Langgasse bis zum Wilhelmsplatz verbleibenden Breite des Multifunktionsstreifens von lediglich ca. 1,43m – 1,47m wären Baumpflanzungen nur sehr eingeschränkt umsetzbar und aufgrund der baulichen Gegebenheiten wäre deutlich früher mit Schäden durchSeite 4 von 28 Seite 5 Wurzelhebungen zu erwarten. Des Weiteren sind im Abschnitt zwischen Stiftsgarage und Bertha-von-Suttner-Platz aufgrund der Lage des Multifunktionsstreifens direkt über dem Kanal keine Baumpflanzungen umsetzbar. Ein Alleecharakter wäre somit wieder nur abschnittsweise zu erreichen. Insgesamt können auch in dieser Variante maximal 10 Bäume berücksichtigt werden. Überdies ist die Unterbringung von allen anderen dort vorgesehenen Nutzungen stark eingeschränkt (z.B. Sitzbänke, Außengastronomie) bzw. grundsätzlich ausgeschlossen (z.B. Lieferbereiche, Parkstände). Eine städtebauliche Aufwertung, die Aufenthaltsqualitäten schafft, würde nicht erzielt. Fazit: Die Varianten 2 und 3 bieten zwar für den Radverkehr, insbesondere aufgrund einer geschützten Führungsform, Vorteile in Bezug auf das subjektive Sicherheitsempfinden, allerdings ergeben sich im Vergleich zur Variante 1 hinsichtlich der Gesamtsituation einige Nachteile. So kann in Variante 1 grundsätzlich eine qualifizierte Grünstruktur mit durchgängigem Alleecharakter auf der gesamten Länge berücksichtigt werden. In den Planungsvarianten 2 und 3 sind dagegen aufgrund von Konflikten mit der Kanaltrasse abschnittsweise keine Baumpflanzungen umsetzbar. Die genauen Abstände zwischen einzelnen Bäumen sind in abhängig zu anderen Nutzungsansprüchen im Multifunktionsstreifen im weiteren Planungsverlauf noch zu ermitteln. Grundsätzlich sind aus fachlicher Sicht in Variante 1 jedoch deutlich mehr Baumstandorte (ca. 50%) realisierbar. Außerdem bietet die Variante 1 auch im Sinne des Schwammstadt-Prinzips die meisten Vorteile, da dort Niederschlagswasser von der Fahrbahn und aus dem Seitenbereich in Baumscheiben eingeleitet werden kann. Dagegen ist z.B. in Variante 3 eine Einleitung von Niederschlagswasser aufgrund des abgerückten Multifunktionsstreifens nur aus dem Seitenbereich möglich ist. Alle Varianten vereinen jedoch, dass grundsätzlich umfassende Maßnahmen zum Wurzelschutz erforderlich werden und innerhalb der Baumscheiben insektenfreundliche Staudenmischpflanzungen vorgesehen werden sollen. Zudem können in den Varianten 2 und 3 in weiten Teilen des Straßenraums keine Lieferzonen oder Stellplätze, z.B. für Carsharing-Angebote, eingerichtet werden. In Variante 2 wäre eine ausreichende Breite des Multifunktionsstreifens gegeben, allerdings fehlt der gemäß Richtlinien erforderliche Sicherheitsraum. In Variante 3 wäre der Multifunktionsstreifens mit einer Breite von 1,43m - 1,47m grundsätzlich für nahezu alle Nutzungen (z.B. für, Außengastronomie, Fahrradabstellanlagen, Lieferzonen oder Parkstände) zu schmal. Die Städtebauförderung könnte bei diesen Varianten in Frage gestellt werden, da die Aufwertung und Steigerung der Aufenthaltsqualität deutlich eingeschränkt ist. Eine Berücksichtigung von Lieferzonen ist speziell zur Vermeidung von regelwidrigen Haltevorgängen auf der Fahrbahn oder auch im Seitenbereich vorzusehen, durch die Behinderungen des ÖPNV oder der anderen Verkehrsträger entstehen könnten. Die Fortschreibung einer Planungsvariante auf Basis einer anderen ist imSeite 5 von 28 Seite 6 weiteren Planverfahren grundsätzlich noch möglich. Als Beispiel kann hier die Übernahme des verschwenkten Radweges im Bereich der Haltstelle „Wilhelmsplatz“ aus Variante 3 in Variante 1 benannt werden. In Abhängigkeit zu der abschließend noch zu beschließenden Planung sind zudem auch die Übergangsbereiche zum Wilhelmsplatz sowie zum Bertha-von-Suttner-Platz noch detaillierter zu planen. Dies betrifft z.B. die Anzahl der Fahrspuren bzw. Fahrbeziehungen im Bereich des Wilhelmsplatzes. Hierbei kann eine Verringerung der Fahrspuren (Einfädelung auf eine Fahrspur) erfolgen oder ggf. eine Linksabbiegemöglichkeit in die Straße „Wachsbleiche“ geschaffen werden. Da sich die Situation für den Radverkehr auch in Variante 1 verglichen mit der Bestandssituation deutlich verbessert und zudem in weiten Teilen eine eigenständige Radverkehrsanlage in Form von Radfahrstreifen gewährleistet wird, empfiehlt die Verwaltung, in Abwägung sämtlicher Nutzungsansprüche (u.a. Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, städtebauliche Aufwertung, Kfz-Verkehr, Lieferverkehre, Begrünung/Entsiegelung, Aufenthaltsqualität/Außengastronomie), die vertiefende Planung auf Grundlage der angepassten Variante 1 (u.a. mit Geh-/Radwegüberfahrten) weiterzuverfolgen (sh. Anlage 4, S. 17). Anlage/n 1 Variante 1 - Kölnstraße (öffentlich) 2 Variante 2 - Kölnstraße (öffentlich) 3 Variante 3 - Kölnstraße (öffentlich) 4 Präsentation Kölnstraße (öffentlich)Seite 6 von 28 Seite 7 von 28 Seite 8 von 28 Seite 9 von 28 Seite 10 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 2 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 1) Fördermittel & Fristen 2) Ausgangssituation 3) Ziele 4) Planungsvarianten 5) Fallbeispiel Köln – Aachener Straße 6) Fazit 00 AgendaSeite 11 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 3 Masterplan 2.0 – Kölnstraße Mischförderung aus Städtebau- und Straßenbaufördermitteln Fahrbahn zzgl. die ersten 1,50 m im Seitenbereich werden durch Straßenbauförderung gedeckt o Frist zur Abgabe des Antrages: März 2023 Die Restbereiche inkl. der Gestaltung werden durch die Städtebauförderung gedeckt o Frist zur Abgabe des Antrages: September 2023 Für die Antragsstellung wird eine beschlossene Entwurfsplanung (LP 3) gefordert. 01 Fördermittel & FristenSeite 12 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 4 Masterplan 2.0 – Kölnstraße Auto-orientierter Straßenraum Schmale Seitenbereiche, u.a. durch Gehwegparken Keine Begrünung, keine entsiegelten Flächen Keine Aufenthaltsqualität 02 Ausgangs- situation Quelle: Geodaten Stadt BonnSeite 13 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 5 Masterplan 2.0 – Kölnstraße Starker ÖPNV-Anteil (im Abschnitt B.v.S.-Platz bis Stiftsplatz) Klassifizierte Straße (L 300) Wichtige Verbindung aus der Nordstadt in Richtung Beuel (Linksabbieger!) Bisher nicht im Radverkehrsnetz der Stadt Bonn (aus dem VEP bzw. dem Fahrradhauptstadt-Programm) integriert 02 Ausgangs- situation Quelle: Geodaten Stadt BonnSeite 14 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 6 02 Ausgangs- situation Quelle: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Stadt Bonn, Auszug Radverkehrsnetz Masterplan 2.0 – KölnstraßeSeite 15 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 7 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 03 Ziele Städtebauliche Aufwertung durch Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, z.B. für Außengastronomie Entsiegelung und Begrünung (Baumpflanzungen) Stärkung von Fuß- und Radverkehr durch regelkonforme VerkehrsanlagenSeite 16 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 8 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 03 Ziele Berücksichtigung der Belange des ÖPNV Berücksichtigung alternativer Mobilitätsangebote (Carsharing, E-Mobilität, Fahrradabstellanlagen) zur Schaffung eines niederschwelligen Angebotes Schaffung von ausgewiesenen Lieferzonen zur Verminderung von Behinderungen des ÖPNV bzw. Fuß- und Radverkehrs Reduktion von öffentlichen StellplätzenSeite 17 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 9 Masterplan 2.0 – Kölnstraße Überarbeitete Grundkonzeption auf Basis von DS 220927 Wünsche des Änderungsantrages teilweise ergänzt (z.B. niveaugleiche Führung Gehweg an Einmündungen) Führung Radverkehr über Radfahrstreifen / Schutzstreifen Alle Zielsetzungen grundsätzlich berücksichtigt (insbesondere Entsiegelung und Begrünung) 04 Planungs- varianten - Variante 1Seite 18 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 10 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 04 Planungs- varianten - Variante 1 Variante 1 Quelle: Streetmix, eigener EntwurfSeite 19 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 11 Masterplan 2.0 – Kölnstraße geschützte Radwege im Seitenbereich Abbiegevorgänge für Radfahrende bei geschützter nur eingeschränkt möglich Multifunktionsstreifen nur eingeschränkt nutzbar: abschnittsweise keine Lieferzonen möglich; Konflikte zw. Leitungstrassen und Baumpflanzungen 04 Planungs- varianten - Variante 2Seite 20 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 12 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 04 Planungs- varianten - Variante 2 Quelle: Streetmix, eigener Entwurf Variante 2Seite 21 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 13 Masterplan 2.0 – Kölnstraße geschützte Radwege im Seitenbereich / am Fahrbahnrand Multifunktionsstreifen zu schmal für die vorgesehenen Nutzungen; Baumpflanzungen, Lieferzonen oder Außengastronomie nicht adäquat umsetzbar Städtebauliche Aufwertung nur in sehr begrenzten Umfang möglich 04 Planungs- varianten - Variante 3Seite 22 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 14 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 04 Planungs- varianten - Variante 3 Quelle: Streetmix, eigener Entwurf Variante 3Seite 23 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 15 Masterplan 2.0 – Kölnstraße Quelle: 61-3, eigene Aufnahme 05 Fallbeispiel Aachener StraßeSeite 24 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 16 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 05 Fallbeispiel Aachener Straße Quelle: 61-3, eigene AufnahmeSeite 25 von 28 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 17 Masterplan 2.0 – Kölnstraße 06 Fazit Planungsziel Variante 1 Variante 2 Variante 3 Verkehr richtlinienkonforme Breiten / Förderfähigkeit eigenständige Radverkehrs-führung Förderung Fußverkehr Lieferzonen alternative Mobilitätsangebote Städtebau Entsiegelung / Begrünung AufenthaltsbereicheSeite 26 von 28 In Abwägung sämtlicher Nutzungsansprüche bietet Variante 1 die größtmögliche Flexibilität bei der weiteren Planung Variante 2 und 3 schaffen geschützte Radwege / Fördern die subjektive Sicherheit von Radfahrenden, führen aber zu Defiziten bei der Umsetzung anderer Angebote Die Verwaltung empfiehlt in Abwägung aller Zielsetzungen eine vertiefende Planung der Variante 1 weiterzuverfolgen 10.08.2022 61 - Stadtplanungsamt 18 Fazit 06 Fazit Variante 1Seite 27 von 28 Seite 28 von 28
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