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221646-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

Nummer
221646-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221646 Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221646-07 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-
Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Kenntnisnahme
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der ursprünglich für die Sitzung des MoVe am 19.04.23 geplante Vortrag durch
das Planungsbüro BBW konnte aufgrund technischer Probleme nicht gehalten
werden. Daher werden die offenen Fragen zu den Punkten 6 – 8 der Maßgabe
vom 23.11.22 mittels einer weiteren ergänzenden Stellungnahme beantwortet.
Zu 6. und 7.:
Weshalb lassen sich die beiden freilaufenden Rechtsabbieger auf die und von
der BGS-Straße in keinem Fall vermeiden?
Aufgrund welcher angenommener Fahrzeugzahlen muss die BGS-Straße
dreispurig (ab Neubaugebiet, das gemäß Ratsbeschluss einen um 60%
abgesenkten Kfz-Anteil haben soll) bzw. vierspurig, kurzzeitig sogar fünfspurig
sein?
Im November letzten Jahres wurden die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
zum vierstreifigen Ausbau der B 56 im Bereich des Knotenpunktsystems B 56 /
Bundesgrenzschutzstraße / Kautexstraße unter Berücksichtigung aktueller
Entwicklungen und geplanter Vorhaben im Umfeld (Erweiterung der
Bundespolizei, Gewerbepark Pützchen-Bechlinghoven) sowie mit besonderer
Beachtung der Radverkehrsführung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr
vorgestellt.
Die beschlossenen Maßgaben führten zur Notwendigkeit die
Verkehrsuntersuchung fortzuschreiben. Dabei sollte aufgezeigt werden, unter
welchen Voraussetzungen (Reduzierung des Verkehrsaufkommens, Akzeptanz
einer schlechteren Verkehrsqualität) der bislang entwickelte Ausbaustand
(=Vorzugsvariante) des Knotenpunktes B 56 / Bundesgrenzschutzstraße /
Reinold-Hagen-Straße reduziert werden könnte.
Im Rahmen dieser ergänzenden Prüfung wurden vier verschiedene
Ausbauvarianten (Anzahl der Fahrstreifen, Art der Signalisierung) entwickelt
und mithilfe verkehrstechnischer Berechnungen (gemäß HBS – Handbuch für
die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) schrittweise geprüft, um welchenSeite 1 von 21
Seite 2
Anteil (%) das für den Prognosehorizont 2030 ermittelte Verkehrsaufkommen
zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsqualität (Stufe D) reduziert
werden muss (siehe Anlage 1).
• Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass bei drei der vier
untersuchten Varianten eine Reduktion des Verkehrsaufkommens
um mindestens 5 % (bei gleichzeitiger Freigabe des Fuß- und
Radverkehrs entlang der B56 mit dem rechts abbiegenden KFZ-
Verkehr) bzw. mehr als 50 % (bei getrennter Freigabe des Fuß- und
Radverkehrs entlang der B56 und des rechts abbiegenden Kfz-
Verkehrs) erforderlich ist, um eine ausreichende Verkehrsqualität
(Stufe D) für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
• Bei einer der vier Varianten zeigte sich, dass bei einer Reduktion
des Prognoseverkehrsaufkommens um etwa 27 % auch bei
getrennter Freigabe des Fuß- und Radverkehrs entlang der B56
sowie des rechts abbiegenden Kfz-Verkehrs eine ausreichende
Verkehrsqualität (Stufe D) erreichbar ist.
Diese Ergebnisse wurden im Februar den zuständigen Vertretern des
Landesbetriebes Straßenbau NRW (RNL Rhein-Berg) vorgestellt.
In einer schriftlichen Stellungnahme hat sich der Landesbetrieb aufgrund von
Sicherheitsbedenken grundsätzlich gegen ein Signalisierungskonzept mit
gleichzeitiger Freigabe der rechts abbiegenden Kfz-Verkehre von der B 56 und
des parallel geführten Fuß- und Radverkehrs an diesem hoch belasteten
Knotenpunkt ausgesprochen. Die Verwaltung kann diese Sichtweise
nachvollziehen, da eine bedingtverträgliche Signalisierung in Kombination mit
den vorherrschenden Verkehrsstärken am Knotenpunkt ein deutlich zu hohes
Sicherheitsrisiko bedeutet.
Zusätzlich wird von Seiten des Landesbetriebes für diesen Knotenpunkt - wie in
den Erlassen des Bundes und des Landes vorgegeben - eine mindestens
ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) gefordert. Eine (vorübergehende)
schlechtere Verkehrsqualität wird auch unter bestimmten Voraussetzungen
nicht akzeptiert. Aus Verwaltungssicht wäre dies der einzige Hebel für eine
mögliche Fahrspurreduktion. Die E-Klima 2022 - Steckbriefe der FGSV eröffnen
grundsätzlich mehr Spielraum bezogen auf die Verkehrsqualität von
Knotenpunkten. Da im vorliegenden Fall aber nicht die Stadt Bonn
Baulastträger ist, ist der Standpunkt des Landesbetriebs maßgebend.
Ergebnis:
• Aufgrund der klaren Vorgabe des Landesbetriebes zu einer
getrennten Signalisierung der Rechtsabbieger und der parallel zur B
56 geführten Fuß- und Radverkehrs scheiden die drei
entsprechenden Varianten aus.
• Eine getrennte Freigabe der Rechtsabbieger der B 56 und der
parallelen FG- und Radverkehre erfordert für eine ausreichende
Verkehrsqualität (Stufe D) eine Reduzierung des Kfz-
Verkehrsaufkommens um mindestens 27 %.
• Eine Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens am KnotenpunktSeite 2 von 21
Seite 3
B56 / Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße um 27
% ist auch bei einem Verzicht auf den Gewerbepark Pützchen-
Bechlinghoven sowie einer Verkleinerung des geplanten Wohnparks
II nicht zu garantieren.
Fazit:
• Der bislang entwickelte Ausbaustand für die Kreuzung B 56 /
Bundesgrenzschutzstraße (vorgestellt im November 2022) kann aus
den zuvor genannten Gründen hinsichtlich der Fahrstreifenanzahl in
den einzelnen Zufahrten nicht mehr sinnvoll reduziert werden.
• In den Zufahrten B56 aus Richtung Osten und Reinold-Hagen-
Straße besteht die Möglichkeit auf die Dreiecksinseln zu verzichten
und damit die Querung der Zufahrten für den Fuß- und Radverkehr
zu erleichtern.
Zu 8.:
Gibt es die Möglichkeit, die weitere Planung für den Wohnpark II von dem
weiteren Vorgehen zum Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/
Bundesgrenzschutzstraße zu entkoppeln und das Bebauungsplanverfahren
davon losgelöst fortzusetzen?
Nein, die äußere Erschließung des Wohnparks II muss grundsätzlich gesichert
sein. Hierzu zählt auch eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs am
Knotenpunkt B56 / Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße. Darüber
hinaus liegt nun die Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßen.NRW vor. Zitat:
„Auf Grund der Leistungsfähigkeitsdefizite auf der B56 kann der Landesbetrieb
keinen weiteren Engpässen zustimmen. Daher kann aus derzeitiger Sicht auch
vorläufig keine Zustimmung für den Wohnpark (…) gegeben werden.“
Anlage/n
1 230419_B 56_BBW_kleinererAusbau_MOVE (öffentlich)Seite 3 von 21
1Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Verkehrsuntersuchung B 56
Videopräsentation der Ergebnisse,
Ausschuss für Mobilität und Verkehr,
Sitzung vom 19. April 2023, 18:00 Uhr
Dr.-Ing. Stefan Giuliani
Dipl.-Ing. Richard Baumert
Dipl.-Ing. Christian Grunwald
Brilon Bondzio Weiser GmbH
Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen (Bochum)
[Luftbild: Geobasis NRW, 2022]Seite 4 von 21
2Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
B 56 / Bundesgrenzschutzstraße
[Kartengrundlagen: Geobasis NRW, 2022]
Variante 1a - signalisierte Kreuzung mit Unterführung der Reinhold-Hagen-StraßeSeite 5 von 21
3Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Vorzugsvariante
• Vier-Phasen-System
• Gesicherte Führung Fuß- und
RadverkehrSeite 6 von 21
4Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Prognosefall 2030
Nachmittagsspitze
2030 Netzfall 2 mit Gewerbepark
S = 3.626 Kfz/h
14%
43%
14%
29%Seite 7 von 21
5Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
C
A
D D
A
D
A
C
Nachmittagsspitze:
• Prognosefall 2030 mit Gewerbepark
3.626 Kfz/h - QSV D
Verkehrsqualität der VorzugsvarianteSeite 8 von 21
6Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Betrachtete Belastungsfälle
• Nachmittagsspitze
- Mit Gewerbepark S = 3.626 Kfz/h
- Ohne Gewerbepark S = 3.507 Kfz/h (-3,3%)
• Weitere prozentuale Reduzierung der Verkehrsstärken in der maßgebenden
Spitzenstunde nachmittags bis zum Erreichen von QSV D
- 3.332 (-8% )
- …Seite 9 von 21
7Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Bewertung der Ausbauvarianten
Variante
Bewertung
QSV erf. Reduzierung von q
für QSV D
[Kfz/h]
Sicherheitmit Gew.
3.626 [Kfz/h]
ohne Gew.
3.507 [Kfz/h]
Vorzugs-
variante D D - ++
V1
V2 a
b
V3 a
b
V4 a
bSeite 10 von 21
8Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
• B56 - ein GA-Fahrstreifen, ein
RA-Fahrstreifen pro Richtung,
ohne Dreiecksinseln
• Bundesgrenzschutzstraße -
mit Dreiecksinsel und FS-Addition
• Reinhold-Hagen-Straße -
ohne Dreiecksinsel
Variante 1Seite 11 von 21
9Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
• Vier-Phasen-System
• Gesicherte Führung Fuß- und Radverkehr
entlang der B56
• Bedingt verträgliche Führung
Fuß- und Radverkehr über die B56
Variante 1Seite 12 von 21
10Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Nachmittagsspitze:
• Prognosefall 2030 mit Gewerbepark
3.626 Kfz/h - QSV F
Variante 1
C
F
E
F
E
A
B D
F
CSeite 13 von 21
11Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Nachmittagsspitze:
• Prognosefall 2030 mit Gewerbepark
3.626 Kfz/h - QSV F
• Prognosefall 2030 ohne Gewerbepark
3.507 Kfz/h (-3,3%) - QSV F
Variante 1
C
F
E
F
E
A
B D
F
CSeite 14 von 21
12Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Nachmittagsspitze:
• Prognosefall 2030 mit Gewerbepark
3.626 Kfz/h - QSV F
• Prognosefall 2030 ohne Gewerbepark
3.507 Kfz/h (-3,3%) - QSV F
• Reduzierung von 27,5 % für QSV D
(2.630 Kfz/h)
Variante 1
C
A
B C
B
D
D
C
DSeite 15 von 21
13Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Ausbauvarianten
Variante
Bewertung
QSV erf. Reduzierung von q
für QSV D
[Kfz/h]
Sicherheitmit Gew.
3.626 [Kfz/h]
ohne Gew.
3.507 [Kfz/h]
Vorzugs-
variante D D - ++
V1 F F 2.630 (-27,5%) +
V2 a
b
V3 a
b
V4 a
bSeite 16 von 21
14Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Weitere Varianten
Variante 2
Variante 3 Variante 4
Fall a) bedingt verträgliche Führung
des Fuß- und Radverkehrs
Fall b) gesicherte Führung des
Fuß- und RadverkehrsSeite 17 von 21
15Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Ausbauvarianten
Variante
Bewertung
QSV Erf. Reduzierung von q
für QSV D
[Kfz/h]
SicherheitMit Gew.
3.626 [Kfz/h]
Ohne Gew.
3.507 [Kfz/h]
Vorzugs-
variante D D - ++
V1 F F 2.630 (-27,5%) +
V2 a E E 3.332 (-8%) --
b F F 1.755 (-52%) ++
V3 a E E 3.332 (-8%) --
b F F 1.755 (-52%) ++
V4 a E E 3.155 (-13%) --
b F F 1.755 (-52%) ++
Fazit: keine Verringerung der Anzahl der Fahrstreifen möglichSeite 18 von 21
16Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Mögliche Verkleinerung
Verzicht auf die Dreiecksinseln in der Zufahrt Reinhold-Hagen-Straße sowie in
der Zufahrt der B56 aus Richtung Osten
Reinhold-Hagen-Straße B56 aus Richtung Osten
[Kartengrundlagen: Geobasis NRW, 2022]Seite 19 von 21
17Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Mögliche Verkleinerung
Verzicht auf die Dreiecksinseln in der Zufahrt Reinhold-Hagen-Straße sowie in
der Zufahrt der B56 aus Richtung Osten
Entsiegelte Fläche
Neu versiegelte Fläche
≈ 4,0 m² weniger Versiegelung
[Kartengrundlagen: Geobasis NRW, 2022]Seite 20 von 21
18Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023
Zusammenfassung und Fazit
• Der Landesbetrieb Straßenbau NRW fordert die Einhaltung einer Verkehrs-
qualität der Stufe D für den KFZ-Verkehr
• Aus Sicherheitsgründen lehnt der Landesbetrieb Straßenbau NRW die gleich-
zeitige Freigabe des Fuß- und Radverkehrs mit dem rechtsabbiegenden Kfz-
Verkehr ab
• Für eine Verkleinerung des Ausbaus ist daher mindestens eine Reduzierung
der Verkehrsmenge von 27,5 % gegenüber dem Prognosefall 2030 notwendig
• Eine Verkleinerung des Ausbaus gegenüber der Vorzugvariante durch
Verringerung der Anzahl der Fahrstreifen ist nicht möglich
• Durch den Verzicht auf die Dreiecksinseln in der Reinhold-Hagen-Straße und
in der B56 aus Richtung Osten kann die Flächenversiegelung um lediglich ca.
4,0 m² reduziert werdenSeite 21 von 21

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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de