221646 · Beschlussvorlage
Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221646
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.03.2023
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis Anregung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221646 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold- Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Empfehlung Rat 23.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 02.02.2017 (DS 1613393EB11) zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wird aufgehoben. 2. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung an genannter Stelle zu planen und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Führung des Fuß- und Radverkehr soll zum Teil planfrei mittels Tunnelbauwerk unter dem Knotenpunkt sowie in dessen näherer Umgebung erfolgen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planung auf den vorliegenden Grundlagen gemäß Variante 1a zu erarbeiten und ebenfalls vorzustellen. Begründung Zu 1. und 2. Mit Beschluss vom 02.02.2017 wurde die Verwaltung beauftragt die Planung eines großen Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen- Straße/Bundesgrenzschutzstraße voranzutreiben. Der Knotenpunkt liegt unmittelbar am Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 8124-24 (Wohnpark II in Vilich-Müldorf) für den derzeit aufgrund diverser Planänderungen die 2. Öffentliche Auslegung vorbereitet wird. Das Plangebiet ermöglicht den Bau von ca. 420 Wohneinheiten. Der Knotenpunkt ist Teil der äußeren Erschließung des Baugebiets, dessen künftiger Kfz-Verkehr zuSeite 1 von 13 Seite 2 nahezu 100% über diesen Knoten abgewickelt wird. Aus den Verkehrsuntersuchungen ergibt sich, dass der Knoten in seiner heutigen Ausbauform bis spätestens 2030 nicht mehr ausreichend leistungsfähig betrieben werden kann, selbst wenn das Baugebiet Wohnpark II in seinen Verkehrsauswirkungen nicht mitbetrachtet würde. Daher ist für die Planrechtschaffung des Wohnpark II die Sicherstellung eines leistungsgerechten Ausbaus der äußeren Erschließung unabdingbar. Aufgrund der vielschichtigen Einflussfaktoren auf die Verkehrsbelastungen im Abschnitt der B56 zwischen AS Vilich und Kautexstraße wurden zunächst in einem iterativen Prozess die Auswirkungen des geplanten Büro- und Gewerbepark Pützchen-Bechlinghoven (Bebauungsplan Nr. 6923-3) auf das Verkehrsgeschehen geprüft und bewertet (alle weiteren städtebaulichen und verkehrsplanerischen Maßnahmen inkl. Wohnpark II wurden mitbetrachtet). Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass mit der Zusatzbelastung durch den Büro- und Gewerbepark sowie die allgemeine Zunahme der Verkehrsbelastung in der Prognose eine Überlastung des umliegenden Straßennetzes entlang der Siegburger Straße (L83) auftritt. Die aus diesen Ergebnissen resultierende Vorzugsvariante wurde vom Landesbetrieb Straßen.NRW schlussendlich abgelehnt. Hintergrund hierbei war, dass der Büro- und Gewerbepark nur dann leistungsfähig erschlossen werden kann, wenn dieser einen direkten Bypass an die B56 erhält (Zufahrt zur B56, ausschließlich Ausfahrt in Fahrtrichtung Osten (Sankt Augustin) möglich). Die mit dieser Lösung einhergehenden Umwegfahrten auf der B56 (über Büro- und Gewerbepark – Kreisverkehr B56/Bundesgrenzschutzstraße – A59) wurden vom Landesbetrieb sehr kritisch bewertet, sodass von dort der Vorschlag eines Vollanschlusses des Gewerbeparks direkt an die B56 kam (Knotenpunkt mit allen Fahrbeziehungen). Auf dieser Grundlage wurde eine weitere Verkehrsuntersuchung beauftragt, welche die Machbarkeit dieses Vorschlags bescheinigen sollte. Dieser Nachweis wurde nun mittels Entwurfsskizze und Mikrosimulation erbracht. Die Mikrosimulation betrachtet den Abschnitt der B56 zwischen AS Vilich – Kautexstraße und ergibt für alle auf diesem Abschnitt befindlichen Knotenpunkte jeweils eine mindestens ausreichende Leistungsfähigkeit. Der Knotenpunkt B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wurde zunächst als lichtsignalgesteuerte Variante (Variante 2) betrachtet, da dies den Worst-Case hinsichtlich der Leistungsfähigkeit darstellt. Der Knotenpunkt erhält demnach die noch ausreichende Leistungsfähigkeitsstufe QSV D (siehe Anlage 4). In einem zweiten Schritt wurde im Hinblick auf die Vergleichbarkeit auch die Variante 3 mit großem Kreisverkehrsplatz mittels Simulation betrachtet. Auch hier ergab sich für die untersuchten Knoten eine mindestens ausreichende Leistungsfähigkeit. Der Kreisverkehr erhält hier die QSV C und ist damit etwas leistungsfähiger als die lichtsignalgesteuerte Variante 2 (siehe Anlage 4). Insbesondere aufgrund des nun in Rede stehenden Vollanschlusses des Büro- und Gewerbeparks an die B56 wird aus verkehrsplanerischer Sicht die Notwendigkeit des großen Kreisverkehrs am Knotenpunkt B56/Reinhold- Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße infrage gestellt. Darüber hinaus sind die Mehrkosten dieser Variante gegenüber der lichtsignalgesteuerten von der Stadt Bonn zu tragen. Die damaligen Kostenschätzungen beliefen sich auf 2,7 Mio. € für die lichtsignalgesteuerte Variante 2 und 7 Mio. € für die Kreisverkehrslösung (Variante 3). Im Hinblick auf die allgemeinenSeite 2 von 13 Seite 3 Kostensteigerungen der letzten Jahre sowie insbesondere in den letzten Monaten ist von einer Teuerung um den Faktor 1,5 auszugehen. Variante 2 würde demnach bei rund 4 Mio. € und Variante 3 bei rund 10,5 Mio. € liegen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW bleibt in Frage der Kosten bei seiner bisherigen Zusage nur die Kosten zu tragen, welche bei der Herstellung eines lichtsignalgesteuerten Knotenpunktes anfallen. Zudem wäre die Stadt Bonn für die Beibringung aller notwendigen Gutachten sowie die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständig, sollte die Kreisverkehrsvariante weiterverfolgt werden. Hierbei sei zudem angemerkt, dass voraussichtlich in allen Varianten ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, was abschließend erst auf Grundlage einer entsprechenden Vorentwurfsplanung bewertet werden kann. Zu 3. Der aktuell gültige Beschluss (DS 1613393EB11) sieht vor: „An der Kreuzung B 56/Reinhold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße wird ein Kreisverkehr ausgebaut, der zu keiner Verschlechterung für den Fuß- und Radverkehr führt…“. Zur Optimierung des Fuß- und Radverkehrs Sowohl in Variante 2 (lichtsignalgesteuerter Ausbau des Knotenpunktes) als auch in Variante 3 (Kreisverkehr) kann jedoch von einer Verschlechterung gesprochen werden. In Variante 2 fällt gegenüber dem heutigen Zustand die Querungsmöglichkeit auf der westlichen Zufahrt weg. Zudem sind die Freigabezeiten für Rad- und Fußverkehr sehr gering, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit für den Kfz- Verkehr überhaupt gewährleisten zu können. Variante 3 sieht dagegen unsignalisierte, untergeordnete Querungen für Fuß- und Radverkehr vor, was wiederum zu größeren Wartezeiten führen kann. Darüber hinaus verlängern sich die Wege für Fuß- und Radverkehr aufgrund des großen Durchmessers des Kreisverkehrs von 90 m. Mit Variante 1 wird daher eine Alternative zu den bisherigen Planungsvarianten skizziert. Unter anderem im Hinblick auf den Radentscheid Bonn wurde versucht den Radverkehr planfrei (ohne Überschneidung mit dem Kfz-Verkehr) über den Knotenpunkt B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße zu führen. Aufgrund der gegebenen Platzverhältnisse und den notwendigen Höhenentwicklungen für Rampenbauwerke ist der Spielraum an dieser Stelle sehr begrenzt, sodass eine gesamthafte Untertunnelung des Knotenpunktes nicht infrage kommt. Daher wurde in einem ersten Schritt eine grobe Kostenschätzung für eine Tunnel-/Brückenlösung erstellt (siehe Anlage 5). Hierbei werden drei Lösungsvorschläge unterschieden: - 1a: Tunnel unterhalb der südlichen Zufahrt Reinold-Hagen-Straße - 1b: Tunnel unterhalb der südlichen Zufahrt Reinold-Hagen-Straße und unterhalb der Zufahrt Kautexstraße - 1c: Kreisverkehr für Fuß- und Radverkehr (oberhalb der Fahrbahn)Seite 3 von 13 Seite 4 Vor dem Hintergrund der hohen Kosten für die gezeigte Brückenlösung wird diese als nicht praktikabel angesehen und nicht weiter betrachtet. Im Hinblick auf die Fahrtbeziehungen im Radverkehr ist die Verbindung Beuel-Mitte – Sankt Augustin parallel zur B56 am stärksten einzuschätzen, weshalb die planfreien Lösungen a und b hier den Fokus legen. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird Variante 1a im Hinblick auf Kosten und Nutzen als zu bevorzugende Lösung angesehen. Damit entfällt der kritische Übergang an der Reinold- Hagen-Straße für Radfahrende zwischen Beuel-Mitte und Sankt Augustin. Für alle weiteren Fahrtbeziehungen dient weiterhin die bisherige oberirdische Lösung (gemäß Variante 2). Hinsichtlich einer Tunnellösung gilt es bei der möglichen weiteren Planung zu bedenken, dass die Unterführung ausreichend dimensioniert und sehr gut ausgeleuchtet sein muss, um der Thematik der Angsträume Rechnung zu tragen. Die Kostenschätzung beinhaltet die Unterführung mit 4 m Breite und 3 m Durchfahrtshöhe. Im Zuge der möglichen weiteren Planung können sich im Hinblick auf die genannten Maße noch Änderungen ergeben. Als größtes Problem ist die Entwässerung des möglichen Tunnelbauwerks zu nennen, welche in der weiteren Planung eingehend geprüft werden muss. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Zusatzkosten für die Unterführung von der Stadt Bonn zu tragen sind. Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung die Tunnellösung für den Fuß- und Radverkehr (Variante 1a) und die damit verbundene Fortführung zur Planung einer planfreien Radverkehrsführung. Anlage/n 1 Übersichtsplan Variante 1a - lichtsignalgesteuerter Knotenpunkt und planfreie Führung Radverkehr (öffentlich) 2 Übersichtsplan Variante 2 - lichtsignalgesteuerter Knotenpunkt (öffentlich) 3 Übersichtsplan Variante 3 - Kreisverkehr (öffentlich) 4 Ergebnisse Mikrosimulation Variante 2 und 3 (öffentlich) 5 Kostenschätzung planfreie Radverkehrsführung B56- Bundesgrenzschutzstraße (öffentlich)Seite 4 von 13 Seite 5 von 13 Seite 6 von 13 Seite 7 von 13 1Verkehrsuntersuchung zum Anschluss des Gewerbeparks Bechlinghoven an die B 56 | Videokonferenz | 3. Mai 2022 Verkehrsqualität 2030 - Simulation 1 2 3 4 5 6 7 8 D C C C D C Nachmittagsspitze Variante 2 - signalisierte Kreuzung KP5 (B56 / Bundesgrenzschutzstraße) 1 2 3 4 5 6 7 8 D C C D D C MorgenspitzeSeite 8 von 13 2Verkehrsuntersuchung zum Anschluss des Gewerbeparks Bechlinghoven an die B 56 | Videokonferenz | 3. Mai 2022 Verkehrsqualität 2030 - Simulation 5 7 Variante 3 - Kreisverkehr an KP5 (B56 / Bundesgrenzschutzstraße) B Morgenspitze 5 7 C Nachmittagsspitze 1 2 3 4D C C D 1 2 3 4 D C C CSeite 9 von 13 1Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße Dr.-Ing. Stefan Giuliani Dipl.-Ing. Richard Baumert Brilon Bondzio Weiser GmbH Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen (Bochum) Dipl.-Ing. Wolfgang Scheuch Ingenieurbüro Scheuch (Prüm/Eifel) Radverkehrsführung KP B56 / BundesgrenzschutzstraßeSeite 10 von 13 2Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße • Beibehaltung der Furten am KP notwendig • Annahme Tunnel: Breite 4,00 m, Höhe Gesamt im Boden = 5,00 m (Durchfahrt H = 3,00 m, Überdeckung = 1,00 m, Fundament = 1,00 m) • R.-Hagen-Straße Tunnellänge 60 m • geschätzte Kosten 2,5 bis 3,5 Mio. Euro • Rampen mit 6 % Neigung • Problem: Entwässerung Tunnel Variante 1 Kleine Lösung mit Unterführung der R.-Hagen-Straße: Wohnpark IISeite 11 von 13 3Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße • Beibehaltung der Furten am KP notwendig • Annahme Tunnel: Breite 4,00 m, Höhe Gesamt im Boden = 5,00 m (Durchfahrt H = 3,00 m, Überdeckung = 1,00 m, Fundament = 1,00 m) • R.-Hagen-Straße Tunnellänge 60 m • Kautexstraße Tunnellänge 40 m • Rampen mit 6 % Neigung • geschätzte Kosten 5,5 bis 6,5 Mio. Euro • Problem: Entwässerung Tunnel Mittlere Lösung mit Unterführungen der R.-Hagen-Straße und der Kautexstraße: Variante 2Seite 12 von 13 4Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße • Keine Beibehaltung der Furten am KP notwendig • Annahme Kreisfahrbahn: Durchmesser 50 m, Fahrbahnbreite 5 bis 6 m, Rampen mit 6 % Neigung • geschätzte Kosten 12,5 bis 15 Mio. Euro • Problem: Kosten Variante 3 Kreisverkehr für Radfahrer nach dem Vorbild des Eindhovenrings mit zusätzlichem Anschluss der Siegburger Straße:Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de