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221646 · Beschlussvorlage

Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

Nummer
221646
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.03.2023
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Anhörung
  5. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis 22.03.2023 Anregung
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Untergeordnet

  1. 221646-006 AA BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
  2. 221646-02 AA Koalitions-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße Antrag zur Vorlage 221646
  3. 221646-07 ST Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
  4. 221646-01 AA CDU-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße Antrag zur Vorlage 221646
  5. 221646-03 ST Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
  6. 221646-04 ST Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
  7. 221646-08 AA Änderungsantrag der Koalition - Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße Antrag zur Vorlage 221646

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Beschlussvorlage
öffentlich
221646
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-
Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Empfehlung
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 02.02.2017 (DS
1613393EB11) zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung
B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wird
aufgehoben.
2. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung an
genannter Stelle zu planen und den Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Führung des Fuß- und Radverkehr soll zum Teil planfrei mittels
Tunnelbauwerk unter dem Knotenpunkt sowie in dessen näherer
Umgebung erfolgen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine
entsprechende Planung auf den vorliegenden Grundlagen gemäß
Variante 1a zu erarbeiten und ebenfalls vorzustellen.
Begründung
Zu 1. und 2.
Mit Beschluss vom 02.02.2017 wurde die Verwaltung beauftragt die Planung
eines großen Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen-
Straße/Bundesgrenzschutzstraße voranzutreiben.
Der Knotenpunkt liegt unmittelbar am Plangebiet des Bebauungsplans Nr.
8124-24 (Wohnpark II in Vilich-Müldorf) für den derzeit aufgrund diverser
Planänderungen die 2. Öffentliche Auslegung vorbereitet wird. Das Plangebiet
ermöglicht den Bau von ca. 420 Wohneinheiten. Der Knotenpunkt ist Teil der
äußeren Erschließung des Baugebiets, dessen künftiger Kfz-Verkehr zuSeite 1 von 13
Seite 2
nahezu 100% über diesen Knoten abgewickelt wird. Aus den
Verkehrsuntersuchungen ergibt sich, dass der Knoten in seiner heutigen
Ausbauform bis spätestens 2030 nicht mehr ausreichend leistungsfähig
betrieben werden kann, selbst wenn das Baugebiet Wohnpark II in seinen
Verkehrsauswirkungen nicht mitbetrachtet würde. Daher ist für die
Planrechtschaffung des Wohnpark II die Sicherstellung eines
leistungsgerechten Ausbaus der äußeren Erschließung unabdingbar.
Aufgrund der vielschichtigen Einflussfaktoren auf die Verkehrsbelastungen im
Abschnitt der B56 zwischen AS Vilich und Kautexstraße wurden zunächst in
einem iterativen Prozess die Auswirkungen des geplanten Büro- und
Gewerbepark Pützchen-Bechlinghoven (Bebauungsplan Nr. 6923-3) auf das
Verkehrsgeschehen geprüft und bewertet (alle weiteren städtebaulichen und
verkehrsplanerischen Maßnahmen inkl. Wohnpark II wurden mitbetrachtet). Die
Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass mit der Zusatzbelastung durch den
Büro- und Gewerbepark sowie die allgemeine Zunahme der Verkehrsbelastung
in der Prognose eine Überlastung des umliegenden Straßennetzes entlang der
Siegburger Straße (L83) auftritt. Die aus diesen Ergebnissen resultierende
Vorzugsvariante wurde vom Landesbetrieb Straßen.NRW schlussendlich
abgelehnt. Hintergrund hierbei war, dass der Büro- und Gewerbepark nur dann
leistungsfähig erschlossen werden kann, wenn dieser einen direkten Bypass an
die B56 erhält (Zufahrt zur B56, ausschließlich Ausfahrt in Fahrtrichtung Osten
(Sankt Augustin) möglich). Die mit dieser Lösung einhergehenden
Umwegfahrten auf der B56 (über Büro- und Gewerbepark – Kreisverkehr
B56/Bundesgrenzschutzstraße – A59) wurden vom Landesbetrieb sehr kritisch
bewertet, sodass von dort der Vorschlag eines Vollanschlusses des
Gewerbeparks direkt an die B56 kam (Knotenpunkt mit allen
Fahrbeziehungen). Auf dieser Grundlage wurde eine weitere
Verkehrsuntersuchung beauftragt, welche die Machbarkeit dieses Vorschlags
bescheinigen sollte. Dieser Nachweis wurde nun mittels Entwurfsskizze und
Mikrosimulation erbracht.
Die Mikrosimulation betrachtet den Abschnitt der B56 zwischen AS Vilich –
Kautexstraße und ergibt für alle auf diesem Abschnitt befindlichen
Knotenpunkte jeweils eine mindestens ausreichende Leistungsfähigkeit. Der
Knotenpunkt B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wurde
zunächst als lichtsignalgesteuerte Variante (Variante 2) betrachtet, da dies den
Worst-Case hinsichtlich der Leistungsfähigkeit darstellt. Der Knotenpunkt erhält
demnach die noch ausreichende Leistungsfähigkeitsstufe QSV D (siehe Anlage
4). In einem zweiten Schritt wurde im Hinblick auf die Vergleichbarkeit auch die
Variante 3 mit großem Kreisverkehrsplatz mittels Simulation betrachtet. Auch
hier ergab sich für die untersuchten Knoten eine mindestens ausreichende
Leistungsfähigkeit. Der Kreisverkehr erhält hier die QSV C und ist damit etwas
leistungsfähiger als die lichtsignalgesteuerte Variante 2 (siehe Anlage 4).
Insbesondere aufgrund des nun in Rede stehenden Vollanschlusses des Büro-
und Gewerbeparks an die B56 wird aus verkehrsplanerischer Sicht die
Notwendigkeit des großen Kreisverkehrs am Knotenpunkt B56/Reinhold-
Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße infrage gestellt. Darüber hinaus sind
die Mehrkosten dieser Variante gegenüber der lichtsignalgesteuerten von der
Stadt Bonn zu tragen. Die damaligen Kostenschätzungen beliefen sich auf 2,7
Mio. € für die lichtsignalgesteuerte Variante 2 und 7 Mio. € für die
Kreisverkehrslösung (Variante 3). Im Hinblick auf die allgemeinenSeite 2 von 13
Seite 3
Kostensteigerungen der letzten Jahre sowie insbesondere in den letzten
Monaten ist von einer Teuerung um den Faktor 1,5 auszugehen. Variante 2
würde demnach bei rund 4 Mio. € und Variante 3 bei rund 10,5 Mio. € liegen.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW bleibt in Frage der Kosten bei seiner
bisherigen Zusage nur die Kosten zu tragen, welche bei der Herstellung eines
lichtsignalgesteuerten Knotenpunktes anfallen. Zudem wäre die Stadt Bonn für
die Beibringung aller notwendigen Gutachten sowie die Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens zuständig, sollte die Kreisverkehrsvariante
weiterverfolgt werden. Hierbei sei zudem angemerkt, dass voraussichtlich in
allen Varianten ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, was abschließend
erst auf Grundlage einer entsprechenden Vorentwurfsplanung bewertet werden
kann.
Zu 3.
Der aktuell gültige Beschluss (DS 1613393EB11) sieht vor: „An der Kreuzung B
56/Reinhold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße wird ein Kreisverkehr
ausgebaut, der zu keiner Verschlechterung für den Fuß- und Radverkehr
führt…“. Zur Optimierung des Fuß- und Radverkehrs Sowohl in Variante 2
(lichtsignalgesteuerter Ausbau des Knotenpunktes) als auch in Variante 3
(Kreisverkehr) kann jedoch von einer Verschlechterung gesprochen werden.
In Variante 2 fällt gegenüber dem heutigen Zustand die Querungsmöglichkeit
auf der westlichen Zufahrt weg. Zudem sind die Freigabezeiten für Rad- und
Fußverkehr sehr gering, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit für den Kfz-
Verkehr überhaupt gewährleisten zu können. Variante 3 sieht dagegen
unsignalisierte, untergeordnete Querungen für Fuß- und Radverkehr vor, was
wiederum zu größeren Wartezeiten führen kann. Darüber hinaus verlängern
sich die Wege für Fuß- und Radverkehr aufgrund des großen Durchmessers
des Kreisverkehrs von 90 m.
Mit Variante 1 wird daher eine Alternative zu den bisherigen Planungsvarianten
skizziert. Unter anderem im Hinblick auf den Radentscheid Bonn wurde
versucht den Radverkehr planfrei (ohne Überschneidung mit dem Kfz-Verkehr)
über den Knotenpunkt B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße
zu führen. Aufgrund der gegebenen Platzverhältnisse und den notwendigen
Höhenentwicklungen für Rampenbauwerke ist der Spielraum an dieser Stelle
sehr begrenzt, sodass eine gesamthafte Untertunnelung des Knotenpunktes
nicht infrage kommt.
Daher wurde in einem ersten Schritt eine grobe Kostenschätzung für eine
Tunnel-/Brückenlösung erstellt (siehe Anlage 5). Hierbei werden drei
Lösungsvorschläge unterschieden:
- 1a: Tunnel unterhalb der südlichen Zufahrt Reinold-Hagen-Straße
- 1b: Tunnel unterhalb der südlichen Zufahrt Reinold-Hagen-Straße
und unterhalb der Zufahrt Kautexstraße
- 1c: Kreisverkehr für Fuß- und Radverkehr (oberhalb der Fahrbahn)Seite 3 von 13
Seite 4
Vor dem Hintergrund der hohen Kosten für die gezeigte Brückenlösung wird
diese als nicht praktikabel angesehen und nicht weiter betrachtet. Im Hinblick
auf die Fahrtbeziehungen im Radverkehr ist die Verbindung Beuel-Mitte –
Sankt Augustin parallel zur B56 am stärksten einzuschätzen, weshalb die
planfreien Lösungen a und b hier den Fokus legen. Aus verkehrsplanerischer
Sicht wird Variante 1a im Hinblick auf Kosten und Nutzen als zu bevorzugende
Lösung angesehen. Damit entfällt der kritische Übergang an der Reinold-
Hagen-Straße für Radfahrende zwischen Beuel-Mitte und Sankt Augustin. Für
alle weiteren Fahrtbeziehungen dient weiterhin die bisherige oberirdische
Lösung (gemäß Variante 2).
Hinsichtlich einer Tunnellösung gilt es bei der möglichen weiteren Planung zu
bedenken, dass die Unterführung ausreichend dimensioniert und sehr gut
ausgeleuchtet sein muss, um der Thematik der Angsträume Rechnung zu
tragen. Die Kostenschätzung beinhaltet die Unterführung mit 4 m Breite und 3
m Durchfahrtshöhe. Im Zuge der möglichen weiteren Planung können sich im
Hinblick auf die genannten Maße noch Änderungen ergeben. Als größtes
Problem ist die Entwässerung des möglichen Tunnelbauwerks zu nennen,
welche in der weiteren Planung eingehend geprüft werden muss. Weiterhin ist
zu berücksichtigen, dass die Zusatzkosten für die Unterführung von der Stadt
Bonn zu tragen sind.
Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung
die Tunnellösung für den Fuß- und Radverkehr (Variante 1a) und die damit
verbundene Fortführung zur Planung einer planfreien Radverkehrsführung.
Anlage/n
1 Übersichtsplan Variante 1a - lichtsignalgesteuerter Knotenpunkt und planfreie
Führung Radverkehr (öffentlich)
2 Übersichtsplan Variante 2 - lichtsignalgesteuerter Knotenpunkt (öffentlich)
3 Übersichtsplan Variante 3 - Kreisverkehr (öffentlich)
4 Ergebnisse Mikrosimulation Variante 2 und 3 (öffentlich)
5 Kostenschätzung planfreie Radverkehrsführung B56-
Bundesgrenzschutzstraße (öffentlich)Seite 4 von 13
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1Verkehrsuntersuchung zum Anschluss des Gewerbeparks Bechlinghoven an die B 56 | Videokonferenz | 3. Mai 2022
Verkehrsqualität 2030 - Simulation
1
2
3
4
5
6
7
8
D
C C
C D C
Nachmittagsspitze
Variante 2 - signalisierte Kreuzung KP5 (B56 / Bundesgrenzschutzstraße)
1
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8
D C C
D D C
MorgenspitzeSeite 8 von 13
2Verkehrsuntersuchung zum Anschluss des Gewerbeparks Bechlinghoven an die B 56 | Videokonferenz | 3. Mai 2022
Verkehrsqualität 2030 - Simulation
5
7
Variante 3 - Kreisverkehr an KP5 (B56 / Bundesgrenzschutzstraße)
B
Morgenspitze
5
7
C
Nachmittagsspitze
1
2
3
4D C C
D
1
2
3
4
D
C C
CSeite 9 von 13
1Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße
Dr.-Ing. Stefan Giuliani
Dipl.-Ing. Richard Baumert
Brilon Bondzio Weiser GmbH
Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen (Bochum)
Dipl.-Ing. Wolfgang Scheuch
Ingenieurbüro Scheuch (Prüm/Eifel)
Radverkehrsführung
KP B56 / BundesgrenzschutzstraßeSeite 10 von 13
2Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße
• Beibehaltung der Furten am KP notwendig
• Annahme Tunnel:
Breite 4,00 m, Höhe Gesamt im Boden = 5,00 m (Durchfahrt H = 3,00 m,
Überdeckung = 1,00 m, Fundament = 1,00 m)
• R.-Hagen-Straße Tunnellänge 60 m
• geschätzte Kosten 2,5 bis 3,5 Mio. Euro
• Rampen mit 6 % Neigung
• Problem: Entwässerung Tunnel
Variante 1
Kleine Lösung mit Unterführung der R.-Hagen-Straße:
Wohnpark IISeite 11 von 13
3Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße
• Beibehaltung der Furten am KP notwendig
• Annahme Tunnel:
Breite 4,00 m, Höhe Gesamt im Boden = 5,00 m (Durchfahrt H = 3,00 m,
Überdeckung = 1,00 m, Fundament = 1,00 m)
• R.-Hagen-Straße Tunnellänge 60 m
• Kautexstraße Tunnellänge 40 m
• Rampen mit 6 % Neigung
• geschätzte Kosten 5,5 bis 6,5 Mio. Euro
• Problem: Entwässerung Tunnel
Mittlere Lösung mit Unterführungen der R.-Hagen-Straße und der Kautexstraße:
Variante 2Seite 12 von 13
4Radverkehrsführung B56 / Bundesgrenzschutzstraße
• Keine Beibehaltung der Furten am KP notwendig
• Annahme Kreisfahrbahn:
Durchmesser 50 m, Fahrbahnbreite 5 bis 6 m, Rampen mit 6 % Neigung
• geschätzte Kosten 12,5 bis 15 Mio. Euro
• Problem: Kosten
Variante 3
Kreisverkehr für Radfahrer nach dem Vorbild des Eindhovenrings mit zusätzlichem
Anschluss der Siegburger Straße:Seite 13 von 13

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Datenstand: 02.11.2026, 23:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de