221621-12 · Beschlussvorlage
Bildung und Besetzung eines Projektbeirates "Sanierung Stadthalle Bad Godesberg"
Kerndaten
- Nummer
- 221621-12
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 221621-12 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Bildung und Besetzung eines Projektbeirates "Sanierung Stadthalle Bad Godesberg" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Anregung Rat 22.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Es wird ein Projektbeirat „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ gebil- det. Die Beratungen des Projektbeirates erfolgen grundsätzlich nichtöffent- lich. 2. Der Projektbeirat besteht aus 10 Vertreterinnen und Vertretern aus den politischen Gremien. Wird eine Verteilung der Stimmen nach dem Stim- menverhältnis der Fraktionen im Rat vorgenommen, ergibt sich folgende Besetzung des Projektbeirates (§ 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW): Nachfolgende Gremienmitglieder werden aus den politischen Gremien der Stadt Bonn benannt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. GRÜ 1. GRÜ 2. GRÜ 2. GRÜ 3. GRÜ 3. GRÜ 4. CDU 4. CDU 5. CDU 5. CDU 6. CDU 6. CDU 7. SPD 7. SPD 8. SPD 8. SPD 9. BBB 9. BBB 10. LINKE 10. LINKESeite 1 von 3 Seite 2 3. Der/die Vorsitzende bzw. der/die stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte des Projektbeirates „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ gewählt. 4. Mit dem Projekt befasste Mitarbeitende der Verwaltung können als Gast begleitend oder moderierend teilnehmen. Zur Berichterstattung können weitere fachkundige Berater*innen (z.B. externe Projektsteuerung) hin- zugezogen werden. 5. Für die Entschädigung der Mitglieder des Projektbeirates ist die Ent- schädigungsordnung des Rates sinngemäß anzuwenden. Begründung Zu 1. – 4.: Um den weiteren Planungsprozess zu begleiten sowie die Vorschläge der Verwaltung bzgl. der am 23.03.2023 festgelegten Rahmenbedingungen zum Raumprogramm für die Stadthalle Bad Godesberg in einem geeigne- ten Rahmen beraten zu können, legt die Verwaltung unter Bezugnahme auf ihre Mitteilung unter DS-Nr.: 221621-11 für die Sitzung der BV Bad Godes- berg und den Rat und die darin enthaltene Ankündigung hiermit eine Be- schlussvorlage zur entsprechenden Einrichtung und Besetzung eines Pro- jektbeirates „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ vor. Der Projektbeirat soll den gesamten Verfahrensverlauf begleiten und re- gelmäßig tagen, um sich über den Verfahrensfortschritt auszutauschen und zu gegebener Zeit auch über Entscheidungsalternativen zu beraten. In Ergänzung der verwaltungsseitig bereits bestehenden Projektsteue- rungsstrukturen (ämterübergreifende Projektgruppe – bestehend aus dem Amt 03 und dem SGB) soll der Beirat den Prozess als politisches Vorgre- mium - in möglichst informeller Weise - begleiten. Um dies zu ermöglichen, soll der Projektbeirat grundsätzlich nichtöffentlich tagen. Er ist kein Beschlussorgan, sondern dient der Information der Gre- mienmitglieder und der Vorbereitung von Entscheidungen durch die gemäß Zuständigkeitsordnung bzw. Bezirkssatzung zuständigen Gremien. Ziel ist eine möglichst enge Begleitung der Projektumsetzung durch politische Ver- treterinnen und Vertreter, um größtmögliche Transparenz (Planungsstand, Kostenentwicklung und Zeitplan) herzustellen. Dieses Verfahren hat sich bewährt, um in konstruktiver Gesprächsatmosphäre aktuelle Fragestellun- gen der Projekte und der Gesamtmaßnahme zu erörtern und die weiteren Projektschritte vorzubereiten. Die Anzahl der Mitglieder des Beirates weist mit 10 Personen eine für einen Projektbeirat übliche Größe auf (Vergleich Projektbeirat Sanierung Beetho- venhalle – 12 Mitglieder oder Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel – 9 Mitglieder). Die Besetzung richtet sich nach § 5 der Geschäftsordnung des Rates und orientiert sich an dem Stimmenverhältnis der Fraktionen im Rat der Bundesstadt Bonn.Seite 2 von 3 Seite 3 Zu 5.: Kosten entstehen durch die Anwendung der Entschädigungsordnung des Rates. Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da die Kosten von individuel- len Rahmenbedingungen der gewählten Mitglieder und der tatsächlichen Zahl der Sitzungen im Jahr abhängig sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de