221621-09 AA · Änderungsantrag
Interfraktioneller Antrag: Konkretisierung des Raumprogramms Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 221621
Kerndaten
- Nummer
- 221621-09 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221621-09 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Christoph Jansen Jens Röskens SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth Gabriel Kunze Ralf Jochen Ehresmann 01.03.2023/ gez. Bzm Jansen Interfraktioneller Antrag: Konkretisierung des Raumprogramms Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 221621 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Anregung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Architekten und Fachplaner mit den folgenden Maßgaben in die Wege zu leiten und das Raumprogramm weiter auszuarbeiten: a. Die Multifunktionalität und Flexibilität der als Veranstaltungs- und Tagungshalle hat höchste Priorität. Hierzu zählt der Erhalt möglichst aller Räume sowie die Prüfung, möglichst neue Räume zu schaffen, insbesondere für Kleingruppen im Rahmen größerer Veranstaltungen, und die Teilbarkeit des Großen Saals im Interesse weiterer sinnvoller Nutzungsmöglichkeiten. Dazu gehört auch, Möglichkeiten zum weiteren Betrieb von Kegelbahnen und Bierkeller zu prüfen, insbesondere den fehlenden zweiten Fluchtweg herzustellen. Entscheidungen im Raumprogramm zulasten des Veranstaltungsbereichs sind besonders zu begründen. b. Unter der Bedingung, dass der Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt wird, ist auch der getrennte Betrieb eines Restaurants vorstellbar. Die Möglichkeit zum gemeinsamen oder getrennten Betrieb soll baulich und technisch vorbereitet werden. Hierzu sind den Gremien verschiedene Varianten vorzulegen. c. Der separate Betrieb des Trinkpavillons durch Bad Godesberger Vereine soll baulich und technisch vorbereitet werden. d. Im Rahmen dieser Vorarbeiten dürfen noch keine schwer oder gar nicht mehr umkehrbaren Entscheidungen getroffen werden.Seite 1 von 4 Seite 2 2. Das so erarbeitete vorläufige Raumprogramm wird im Rahmen der ersten Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) planerisch bearbeitet und die Ergebnisse in Gestalt möglicher Varianten den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Der Zeitplan wird mit den Architekten und Planern überarbeitet und fortgeschrieben mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren. 4. Die Verwaltung wird die politischen Gremien nach erfolgreicher Beauftragung kontinuierlich und umfassend über die Weiterentwicklung der Planungsziele, gewonnene Erkenntnisse, die weiteren Schritte und die Terminschiene informieren. 5. Dieser Beschluss ersetzt die folgenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus der Sitzung vom 17.11.2022: · „1. Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einerrealistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren.“ · „5. Vor Planungsbeginn wird das finale Raumprogramm der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.“ · „9. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.05.2020 und des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hinsichtlich des Raum- und Nutzungskonzeptes (200424) wird bestätigt. Die Verwaltung wird aufgefordert den Beschluss soweit rechtlich möglich umzusetzen und demzufolge insbesondere a. die maximale Teilbarkeit vorhandener Säle und Räumlichkeiten b. den Erhalt der Foyer-Flächen und c. eine Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche mit Veränderung zu einer Cateringküche inkl. Vollküchenanteil bei der Sanierung der umzusetzen." (am 17.11.2022 vertagt) · „10. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung eines hochwertigen Individualrestaurant mit der Absicht Frequenz aus der Bad Godesberger Innenstadt abzuziehen, zu unterlassen.“ (am 17.11.2022 vertagt) · „13. Die Verwaltung a. legt offen, weshalb die Teilbarkeit des Großen Saals aus denkmalpflegerischen Gründen nicht gewünscht wird b. erläutert, wie sie den Beschluss zur Teilbarkeit gegenüber dem Denkmalschutz vertreten hat c. und erklärt, wie sie alternativ die Zielsetzung der Multifunktionalität und Flexibilität der sanierten Bad Godesberg erreichen möchte.“Seite 2 von 4 Seite 3 6. Folgende Beschlüsse der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus der Sitzung vom 17.11.2022 bleiben bestehen: · „6. Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom Rat (Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom 17.02.2021 (DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wieder geöffnet werden.“ · „7. Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht umgesetzten Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7. Mai 2020 (DS 200424) umgehend umzusetzen, insbesondere durch a. Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer – insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können, b. Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll und möglich ist.“ · „8. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung eines Projektbeirats „Sanierung Bad Godesberg“. In Abänderung des Beschlusses vom 17.11.2022 müssen die Beratungen des Projektbeirats jedoch nicht grundsätzlich öffentlich erfolgen.“ · „11. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg bekräftigt, dass die Bad Godesberg nach ihrer Sanierung eine klare konzeptionelle Ausrichtung als Veranstaltungs- und Kongresshalle haben soll. Mit einer dynamischen Preismatrix richtet sich die auf große Veranstaltungen und Kongresse wie auch auf örtliche Vereine, Gemeinschaften und sonstige Initiativen aus.“ · „12. Für die Sanierung und den zukünftigen Betrieb der Bad Godesberg wird der Einsatz regenerativer Energien und nachhaltiger Baustoffe geprüft. Dazu a. soll die Nutzung von Geothermie für die Energieversorgung geprüft werden, b.soll die Nutzung von Photovoltaik in Abstimmung mit der Denkmalpflege geprüft werden und c. sollen nach Möglichkeit nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen.“ Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 3 von 4 Seite 4Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de