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221621-09 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Antrag: Konkretisierung des Raumprogramms Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 221621

Nummer
221621-09 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Anregung
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Übergeordnet

  1. 221621 Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
221621-09 AA
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Christoph Jansen
Jens Röskens
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
Gabriel Kunze
Ralf Jochen Ehresmann
01.03.2023/ gez. Bzm Jansen
Interfraktioneller Antrag: Konkretisierung des
Raumprogramms Bad Godesberg
Antrag zur Vorlage 221621
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Architekten und
Fachplaner mit den folgenden Maßgaben in die Wege zu leiten und das
Raumprogramm weiter auszuarbeiten:
a. Die Multifunktionalität und Flexibilität der als Veranstaltungs- und
Tagungshalle hat höchste Priorität. Hierzu zählt der Erhalt möglichst aller
Räume sowie die Prüfung, möglichst neue Räume zu schaffen, insbesondere
für Kleingruppen im Rahmen größerer Veranstaltungen, und die Teilbarkeit des
Großen Saals im Interesse weiterer sinnvoller Nutzungsmöglichkeiten. Dazu
gehört auch, Möglichkeiten zum weiteren Betrieb von Kegelbahnen und
Bierkeller zu prüfen, insbesondere den fehlenden zweiten Fluchtweg
herzustellen.
Entscheidungen im Raumprogramm zulasten des Veranstaltungsbereichs sind
besonders zu begründen.
b. Unter der Bedingung, dass der Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt
wird, ist auch der getrennte Betrieb eines Restaurants vorstellbar. Die
Möglichkeit zum gemeinsamen oder getrennten Betrieb soll baulich und
technisch vorbereitet werden. Hierzu sind den Gremien verschiedene Varianten
vorzulegen.
c. Der separate Betrieb des Trinkpavillons durch Bad Godesberger Vereine soll
baulich und technisch vorbereitet werden.
d. Im Rahmen dieser Vorarbeiten dürfen noch keine schwer oder gar nicht
mehr umkehrbaren Entscheidungen getroffen werden.Seite 1 von 4
Seite 2
2. Das so erarbeitete vorläufige Raumprogramm wird im Rahmen der ersten
Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) planerisch bearbeitet
und die Ergebnisse in Gestalt möglicher Varianten den Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Zeitplan wird mit den Architekten und Planern überarbeitet und
fortgeschrieben mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der
Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den
Augen zu verlieren.
4. Die Verwaltung wird die politischen Gremien nach erfolgreicher Beauftragung
kontinuierlich und umfassend über die Weiterentwicklung der Planungsziele,
gewonnene Erkenntnisse, die weiteren Schritte und die Terminschiene
informieren.
5. Dieser Beschluss ersetzt die folgenden Beschlüsse der Bezirksvertretung
Bad Godesberg aus der Sitzung vom 17.11.2022:
· „1. Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten
Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit
dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei
das Ziel einerrealistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren.“
· „5. Vor Planungsbeginn wird das finale Raumprogramm der Bezirksvertretung
zur Beschlussfassung vorgelegt.“
· „9. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.05.2020 und
des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hinsichtlich des Raum- und Nutzungskonzeptes (200424) wird bestätigt. Die
Verwaltung wird aufgefordert den Beschluss soweit rechtlich möglich
umzusetzen und demzufolge insbesondere a. die maximale Teilbarkeit
vorhandener Säle und Räumlichkeiten b. den Erhalt der Foyer-Flächen und c.
eine Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche mit Veränderung zu
einer Cateringküche inkl. Vollküchenanteil bei der Sanierung der umzusetzen."
(am 17.11.2022 vertagt)
· „10. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung eines hochwertigen
Individualrestaurant mit der Absicht Frequenz aus der Bad Godesberger
Innenstadt abzuziehen, zu unterlassen.“ (am 17.11.2022 vertagt)
· „13. Die Verwaltung a. legt offen, weshalb die Teilbarkeit des Großen Saals
aus denkmalpflegerischen Gründen nicht gewünscht wird b. erläutert, wie sie
den Beschluss zur Teilbarkeit gegenüber dem Denkmalschutz vertreten hat c.
und erklärt, wie sie alternativ die Zielsetzung der Multifunktionalität und
Flexibilität der sanierten Bad Godesberg erreichen möchte.“Seite 2 von 4
Seite 3
6. Folgende Beschlüsse der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus der Sitzung
vom 17.11.2022 bleiben bestehen:
· „6. Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom Rat
(Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom 17.02.2021
(DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die nicht zwingend aus
Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wieder geöffnet werden.“
· „7. Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht umgesetzten
Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7. Mai 2020 (DS 200424)
umgehend umzusetzen, insbesondere durch
a. Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer –
insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der
Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können,
b. Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der
Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll
und möglich ist.“
· „8. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung eines
Projektbeirats „Sanierung Bad Godesberg“. In Abänderung des Beschlusses
vom 17.11.2022 müssen die Beratungen des Projektbeirats jedoch nicht
grundsätzlich öffentlich erfolgen.“
· „11. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg bekräftigt, dass die Bad
Godesberg nach ihrer Sanierung eine klare konzeptionelle Ausrichtung als
Veranstaltungs- und Kongresshalle haben soll. Mit einer dynamischen
Preismatrix richtet sich die auf große Veranstaltungen und Kongresse wie auch
auf örtliche Vereine, Gemeinschaften und sonstige Initiativen aus.“
· „12. Für die Sanierung und den zukünftigen Betrieb der Bad Godesberg wird
der Einsatz regenerativer Energien und nachhaltiger Baustoffe geprüft. Dazu
a. soll die Nutzung von Geothermie für die Energieversorgung geprüft werden,
b.soll die Nutzung von Photovoltaik in Abstimmung mit der Denkmalpflege
geprüft werden und c. sollen nach Möglichkeit nachhaltige Baustoffe zum
Einsatz kommen.“
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de