221621-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 221621-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221621-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zu 221621-01 AA: Zu 1.: Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren. Das Architekturbüro hat einen Vertrag über alle Leistungsphasen, ist aber zunächst mit den Bestandsuntersuchungen beauftragt. Die Fachplaner sind noch zu beauftragen. Erst wenn das gesamte Planungsteam steht, kann noch einmal über Planungszeiträume beraten werden. Aufgrund der neben der Planung zu erfolgenden Abstimmungen u.a. mit Nutzer, Denkmalschutz, Behindertengemeinschaft sieht die Verwaltung derzeit keine großen Spielräume für eine Beschleunigung im Planungsprozess. Eine Beschleunigung des Prozesses der politischen Beteiligung ließe sich über ein eigenes Fachgremium „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ erreichen, der alle Kompetenzen und auch Beschlusskompetenzen bündeln und die Beratung in den zahlreichen Gremien ersetzen würde. Dies wäre allerding, noch kommunalrechtlich zu klären. Zu 2.: Die Bezirksvertretung stimmt der weiteren Ausarbeitung der geplanten Änderungen am Nutzungskonzept mit der Maßgabe zu, dass als Ersatz für die nicht realisierbare Unterteilung des Großen Saals sowie des Restaurants Möglichkeiten zur Einrichtung eines Workshopbereichs geprüft werden (insbesondere in Teilbereichen der bisherigen Spülküche im Kellergeschoss und/oder der bisherigen Pächterwohnung). Eine Prüfung, welche Räumlichkeiten mit welchen Anforderungen als Workshopbereich festgelegt werden könnten, kann in den ersten beiden Leistungsphasen als Variante erfolgen.Seite 1 von 3 Seite 2 Zu 3.: Der Trinkpavillon wird jedoch nicht in den Veranstaltungsbereich integriert, es muss weiterhin ein separater Betrieb möglich bleiben. Eine punktuelle Nutzung für besondere Veranstaltungen erscheint aber in Abstimmung mit dem Betreiberverein vorstellbar. Ein separater Betrieb des Trinkpavillons ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu befürworten. Zuwegungen, Sanitäreinrichtungen und gastronomische Vorkehrungen wurden ähnlich zur Nutzung der Vergangenheit betrachtet. Der ständige Betrieb durch einen Betreiberverein würde eine zweite oder eventuell sogar dritte Betreiberpartei (neben Veranstaltungen und Gastronomie) bedeuten. Es würde eventuell eine Konkurrenzsituation der unterschiedlichen Parteien entstehen. Die Vermarktungsstruktur wäre für Außenstehende ggfls. sehr kompliziert. Schnittstellen wie zum Beispiel die Parkplatznutzung, die Lager- und Logistikstruktur und die Pflege des Gebäudes und der Außenanalagen wäre zwingend mitzudenken. Für eine separate Verpachtung wäre eine strukturelle Anbindung des Trinkpavillons inkl. eigener Verbrauchszähler wichtig. In der Vergangenheit lag der Betrieb der gesamten Stadthalle in der Hand eines Betreibers. Zu 4.: Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Herstellung eines weiteren Fluchtwegs für Bierkeller und Kegelbahnen, um diese auch künftig betreiben und nicht nur als Lager nutzen zu können. Die spätere Nutzung der Flächen wird im Rahmen der Vorplanung geprüft. Zu 5.: Vor Planungsbeginn wird das finale Raumprogramm der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Raumprogrammerstellung ist üblicherweise laufendes Geschäft der Verwaltung. Weitere Beschlussfassungen im Vorfeld führen zu einem weiteren Zeitverzug. Die Zielsetzungen können aber aufgenommen und im Rahmen der Vorplanung vorgelegt werden. Zu 6.: Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom Rat (Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom 17.02.2021 (DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wieder geöffnet werden. Derzeit können aus Sicherheitsgründen keine weiteren Räumlichkeiten geöffnet werden. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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