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221621-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
221621-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221621 Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221621-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zu 221621-02 AA:
Zu 7.: Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht
umgesetzten Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7. Mai
2020 (DS 200424) umgehend umzusetzen, insbesondere durch ·
Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer –
insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der
Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können
Die Verwaltung hat mit der DS 201479-1 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den
Vereinen für die Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen
Räume zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der Stadt
Bonn https://www.bonn.de/temporaere-vermietung verwiesen.
Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der
Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum
sinnvoll und möglich ist
Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll die
ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In diesem
Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt werden.
Zu 8.: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung
eines Projektbeirats „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“. Die
Beratungen des Projektbeirats erfolgen grundsätzlich öffentlich.
Das Projekt wird in den dafür erforderlichen Planungs-, Vergaberechts-,
Genehmigungs- und Bauschritten durch die Verwaltung umgesetzt. Einer
Begleitung durch einen Projektbeirat bedarf es aus Sicht der Verwaltung dabei
nicht bzw. eine Verfahrensbeschleunigung wäre durch ein zusätzliches
Gremium nicht zu erreichen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die zu beteiligenden Gremien
die politischen Abstimmungsprozesse für dieses Bauvorhaben in ausreichender
Weise gewährleistet sind.
Eine Beschleunigung des Prozesses ließe sich hier durch ein eigenesSeite 1 von 2
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Fachgremium „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ erreichen, der alle
Kompetenzen und auch Beschlusskompetenzen bündeln und die Beratung in
den zahlreichen Gremien ersetzen würde.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de