221617-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 221617-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Mendener Weg Hauptort
- Vilich-Müldorf
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.638 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221617-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag 221617-01 AA wie folgt Stellung: Der Änderungsantrag zielt darauf ab, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Möglichkeiten einer Entwicklung der städtischen Fläche „Mendener Weg“ aufzuzeigen. Um ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan einzuleiten, bedarf es einer sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der künftigen Nutzung. Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ohne hinreichend konkretes Ziel (z.B. wohnbauliche Entwicklung) ist demnach nicht möglich. Der den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorliegende „Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf“ (DS-Nr. 221617) dient genau dazu, die künftige planerische Zielsetzung für die Fläche zu bestimmen. Auf Grundlage eines solchen Beschlusses können dann die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines notwendigen Bebauungsplanes im Parallelverfahren erfolgen. Aus den vorgenannten Gründen kann die Verwaltung der vorgeschlagenen Verfahrensweise nicht folgen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de