221617 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 221617
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
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Untergeordnet
- CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf Antrag zur Vorlage 221617
- CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf
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Beschlussvorlage öffentlich 221617 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Ziel, auf der städtischen Fläche „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf eine wohnbauliche Entwicklung, bei Bedarf ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, zu ermöglichen, wird zugestimmt. 2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 (1) BauGB wird durchgeführt. 3. Die Verwaltung lässt ein städtebauliches Konzept entwickeln, welches den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt. Dabei ist die Vielfältigkeit für unterschiedliche Nutzergruppen vor allem im geförderten Wohnungsbau und die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den angrenzenden Quartieren zu berücksichtigen. 4. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet. Begründung Anlass für die Entwicklung der städtischen Flächen Im Rahmen der Diskussion um eine Wohnbaulandaktivierung zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfes wurde das Bonner Stadtgebiet hinsichtlich bestehender Nachverdichtungspotentiale straßenblockweise überprüft. DieSeite 1 von 14 Seite 2 Ergebnisse wurden der Politik mit einem Sachstandsbericht über die ermittelten Wohnbaupotentialflächen vorgelegt (DS-Nr. 190349). Für die ermittelten Flächen wurden einzelne Steckbriefe erstellt, welche die Rahmenbedingungen und Restriktionen darstellen. Hierbei wurden sowohl nicht-städtische als auch städtische Grundstücke betrachtet. Mit der Ermittlung der Wohnbaupotentialflächen konnten zunächst sechs Flächen identifiziert werden, die sich vollständig in städtischem Eigentum befinden und als grundsätzlich geeignet eingestuft wurden, einen wohnungspolitischen Beitrag zu leisten. Seit dem Beschluss von 2019 wurden zwei der sechs städtischen Flächen für anderweitige städtische Ziele belegt und können auf absehbare Zeit nicht mehr für eine wohnbauliche Entwicklung herangezogen werden. Dabei handelt es sich um die Flächen an der Peter-Klein-Straße im Bezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, welche gemäß Ratsbeschluss für den Neubau einer Grundschule mit Sporthalle genutzt werden soll (DS-Nr. 1812281 und DS-Nr.1612919). Die zweite Fläche befindet sich am Therese-Giehse-Weg im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf, die gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8125-11 “Wohnpark I“ mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf Schule ausgewiesen ist und mit Beschlusses des Hauptausschusses für die Erweiterung der GGS Adelheidisschule genutzt werden soll (DS-Nr. 202303). Eine dritte der sechs städtischen Flächen befindet sich an der „Ringstraße“ im Bezirk Beuel, Ortsteil Beuel Mitte. Diese wird von Seiten der Fachämter zur wohnbaulichen Entwicklung abgelehnt. Aufgrund der mit dem Rhein- Hochwasser verbundenen Grundwasserproblematik (Alter Rheinarm) wurde das Flächenpotential durch die Fachverwaltung als nicht geeignet eingestuft, um weitere Planungen hin zu einer wohnbaulichen Entwicklung zu verfolgen. Von der Verwaltung wird geprüft, ob eine Bebauung im straßenbegleitenden Randbereich möglich ist. Mit diesem Zielbeschluss soll die grundsätzliche Entwicklung des Plangebiets „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ im Ortsteil Vilich-Müldorf behandelt werden. Der Zielbeschluss stellt grundsätzlich keinen Hinderungsgrund für eine spätere Übernahme der Grundstücksentwicklung durch eine noch zu gründende Stadtentwicklungsgesellschaft dar. Planungsziel Auf der ehemaligen Friedhoferweiterungsfläche soll eine Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraumangeboten für verschiedene Zielgruppen entstehen, insbesondere zur Schaffung von öffentlich gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum. Zusätzlich wird für das Plangebiet der Bedarf zur Einbindung einer mindestens dreigruppigen KiTa geprüft. In einem nächsten Schritt wird durch die Fachverwaltung die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes zur Nachverdichtung verfolgt. In der Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes wird eine auf den Standort angepasste Planung erfolgen, die eine Einbindung in den Bestand und die gegebenen Strukturen vorSeite 2 von 14 Seite 3 Ort gewährleistet, sodass auch ein Mehrwert für den jeweiligen Ortsteil geleistet wird. Gemäß dem Beschluss zur Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität (DS-Nr. 190090) werden die dort aufgeführten vordringlichen Zielsetzungen für die Entwicklung der städtischen Fläche verfolgt. Dies sind u.a.: - Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum - Unterstützung bestimmter Zielgruppen (zum Beispiel Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge u.a.) und Organisationsformen (zum Beispiel Genossenschaften, Baugruppen u.a.) - Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten - Stärkung der sozialen Mischung - Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau - Sparsamer Flächenverbrauch durch Wohnflächenbegrenzung Zusätzliche Ziele sollen sein: - Größtmöglicher Erhalt der vorhandener Baum-/Gehölzbestände - Großzügige Dimensionierung von Grünflächen innerhalb der Plangebiete als Beitrag zum Klimaschutz, zur Aufenthaltsqualitätssteigerung sowie zur Förderung der Biodiversität. - Integration vorhandener randlichen Grünstrukturen/Eingrünung der Siedlungsränder im Übergang zur freien Landschaft Im Sinne einer mehrfachen Innenentwicklung wird nicht allein die bauliche Wiedernutzung von Brachflächen und die Nachverdichtung mindergenutzter Siedlungsflächen angestrebt, sondern ebenso die Entwicklung, Aufwertung und Vernetzung von urbanen Grünflächen sowie die Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur berücksichtigt. Mit einer qualitativ hochwertigen Freiraumplanung, einer multi-modalen und klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebotes sowie einer erhöhten Bebauungsdichte und Nutzungsvielfalt, sollen die negativen Folgen einer Verdichtung (Versiegelung, Verkehrsaufkommen) minimiert werden. Die Innenentwicklung wird als bauliche, grüne und verkehrliche Entwicklung gedacht und als Einheit konzeptionell zusammengeführt werden. Das Baulandmodell findet wie folgt Anwendung auf den städtischen Flächen: Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben (s. Verfahrensvorschlag) und in den anschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden die Vertragspartner verpflichten, die Maßgaben des Baulandmodells zu erfüllen. Insbesondere die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als wesentliche Zielsetzung für die stätischen Flächen verfolgt. Beschreibung des Plangebiets „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ Das ca. 0,8 ha große Plangebiet befindet sich im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Seite 3 von 14 Seite 4 Müldorf und umfasst die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Vilich-Müldorf. In der Untersuchung zu möglichen Wohnbaupotentialen wurde die Fläche unter „Hummerich Bitze“ aufgeführt. Aufgrund des bereits gleichnamig bestehenden Bebauungsplanes wurde nun der Titel “Mendener Weg hinter dem Friedhof" gewählt. Nordwestlich begrenzt der Mendener Weg das Plangebiet. Nordöstlich grenzt ein Bolzplatz an das Plangebiet, dahinter schließt die Bundesgrenzschutzstraße an, die den Übergang zum Stadtgebiet Sankt Augustin darstellt. Im Süden schließt entlang des Straßenzuges Hummerichs Bitze ein Wohngebiet in offener Bauweise an die Potentialfläche an. Hier befinden sich Doppel- und Einfamilienhäuser in ein- und zweigeschossiger Bauweise mit Satteldächern. Im weiteren Umgriff der Potentialfläche, südlich des Friedhofes befindet sich zudem das 2018 errichtete „Mehrgenerationenhaus Hummerichs Bitze“, ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten. Das Plangebiet wird zurzeit als Weidefläche genutzt und befindet sich im direkten Übergang zur freien Landschaft. An der südöstlichen Grundstücksgrenze entlang der Straße Hummerichs Bitze, der südwestlichen Grundstücksgrenze hin zur Friedhofsfläche sowie entlang der Grenze zum Bolzplatz befinden sich Baum- und Gehölzreihen, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können. Vorhaben Die Potentialfläche bietet die Möglichkeit für die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit Haupterschließung über den Mendener Weg. Im Zuge der erfolgten Überprüfung der potentiellen Wohnbaulandaktivierung (vgl. Anlage: Übersichtsplan, Liste und Steckbrief; DS-Nr. 190349) wurde das Wohneinheitenpotenzial der Fläche auf 20 WE geschätzt, in der Annahme einer Bebauung mit Doppel- und Einfamilienhäusern. Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs wird eine effizientere Flächenausnutzung und eine Bebauung durch Mehrfamilienhäuser angestrebt, sodass mindestens 50 WE auf der Potenzialfläche realisiert werden können, abhängig von weiteren Nutzungen, die auf der Fläche umgesetzt werden. Die Fläche bietet hohes Potential für eine Bebauung durch Mehrgenerationenwohnprojekte in ökologischer Bauweise, vergleichbar mit der bereits erfolgten Mehrfamilienhausbebauung südlich des Friedhofs. Im weiteren Verfahren sind eventuelle Lärmbeeinträchtigungen durch den angrenzenden Bolzplatz zu prüfen, ebenso wie sonstige Umweltauswirkungen, die Wertigkeit der vorhandenen Grünbestände sowie mögliche Artenschutzkonflikte. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I). Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8125-11 „Wohnpark I“ wird die Fläche als öffentliche Grünfläche – Friedhof ausgewiesen. Die südlichen Flurstücke des Plangebietes werden durch den Bebauungsplan Nr. 8025-12 „Mendener Weg“ ebenfalls als Friedhofsfläche festgesetzt. NachSeite 4 von 14 Seite 5 dem aktuellen Friedhofskonzept wird der Friedhof Vilich-Müldorf jedoch nicht über die derzeit ausgebauten Flächen hinaus erweitert werden, sodass das Plangebiet für eine Nachverdichtung in Betracht gezogen werden kann. Die vorgenannten Festsetzungen stehen dem Planvorhaben einer städtebaulichen Entwicklung mit Schaffung von Wohnraum entgegen. Hierdurch ergibt sich ein Erfordernis zur Änderung des bestehenden Planungsrechts. Verfahrensvorschlag Die Fläche wird wegen ihrer Lage am Ortsteilrand im Vollverfahren entwickelt. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) BauGB wird dementsprechend durchgeführt. Die Art der Beteiligung wird abhängig von der pandemiebedingten Situation mit einem adäquaten Beteiligungsformat angepasst. Nach positiver Zielbeschlussfassung wird die Verwaltung die Ausschreibung einer Konzeptvergabe vorbereiten. Im Rahmen der Konzeptvergabe sollen potentielle Bewerber für die Flächen darlegen, welche wohnungspolitischen und ökologischen Aspekte ihre Konzepte berücksichtigen und welcher Beitrag für die Verkehrswende geleistet werden soll. Nach Gewichtung der Konzepte erlangen die Erstellenden des besten Konzeptes eine Anhandgabe. Im nächsten Schritt führt dieser Bieter ein Wettbewerbsverfahren durch, um eine konkrete Planung zu erstellen. Dies soll den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung tragen. Diese Planung wird Grundlage des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens. Bei einer Konzeptvergabe können insbesondere Baugemeinschaften und/oder - genossenschaften berücksichtigt werden. Es besteht die Zielsetzung, die Flächen im Erbbaurecht zu vergeben. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der Planvorentwurf wird den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer Planbeschreibung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Sämtliche Kosten für das Bauleitplanverfahren werden von zukünftigen Erwerbenden der Fläche getragen. Als Alternativmöglichkeit kann die weitere Entwicklung dieser Flächen durch die VEBOWAG erfolgen, der die Flächen gemäß Punkt 7 des Beschlusses vom 30.03.2017 (altes BoRiS DS-Nr. 1613742EB5) vorrangig zum Kauf angeboten werden könnten. Einschätzung des Vorhabens Quantität Mit dem Vorhaben können rund 50 bis 60 WE geschaffen werden, zuzüglich der Realisierung einer ggf. einzuplanenden Kita. Modellcharakter Ja (Konzeptverfahren zur Errichtung von Mehrgenerationenwohnprojekten inSeite 5 von 14 Seite 6 ökologischer Bauweise) Fördermittel und Befristungen keine Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Das Vorhaben hat eine Bedeutung auf Quartiersebene. Infrastruktur Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen auf städtischem Grund besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Kosten für die Stadt Bonn Der Stadt entstehen über den Personalaufwand hinaus keine Kosten. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Die Fläche stellt sich derzeit als unversiegelte Grünfläche mit naturnahem Charakter dar, deren Eigenschaften bei Überbauung in Hinblick u.a. auf Versickerungsleistung und Pflanzenwachstum erheblich beeinträchtigt werden können. Die Fläche ist gem. den Entwicklungszielen der Landschaftsplanung Siegmündung Teil der erhaltungswürdigen Landschaft. Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der (gem. § 2 (4) BauGB) die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht enthält alle gem. § 17 BNatSchG zur Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / LFB, inklusive Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung). Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Bereits jetzt ist absehbar, dass externer Kompensationsbedarf entsteht, da es bei Inanspruchnahme der Fläche zu einer Beeinträchtigung von Natur- und Landschaft kommt, die kompensations- bzw. ausgleichpflichtig ist. Der genaue Kompensationsbedarf wird im weiteren Verlauf ausführlicher evaluiert und quantifiziert. Arten- und Biotopschutz: Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, Natura- 2000 oder Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt betroffen. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus denSeite 6 von 14 Seite 7 Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können, kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Bodenschutz: Auswertungen zum Bodenschutz weisen die Böden des Plangebiets als Schutzwürdig als „Wasserspeicher im 2 Meter Raum mit hoher Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion“ aus. Die regionale Fruchtbarkeit ist als hoch eingestuft. Oberflächengewässer: Das Plangebiet liegt außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes oder Hochwasserrisikogebiets des Rheins oder von Bächen. Oberflächengewässer sind von dem Bauleitplanverfahren nicht betroffen. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer festgesetzten Trinkwasserschutzzone (Schutzzone IIIA). Stadtklimatische Ersteinschätzung Die Fläche liegt nicht nahe bei oder innerhalb einer Kaltluftleitbahn. Es handelt sich jedoch um eine bislang unversiegelte Grünfläche, teils mit randständigem Gehölzbestand. Klimaschutz/ Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Priorität Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet.Seite 7 von 14 Seite 8 Anlage/n 1 Uebersichtsplaene und Steckbriefe Wohnbaupotentialflaechen-Mendener Weg (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste_Zielbeschluss_Mendener_Weg (öffentlich)Seite 8 von 14 ID 1178: Neuer Titel“ Mendener Weg“Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund von Neubebauung / höherer Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des weiteren Verfahrens untersucht. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Voraussichtlich nein. Für die Fläche ist eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen. Eine Mischnutzung ist in diesem Bereich nicht möglich. Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die Forderung nach innovativen Konzeptideen hinsichtlich moderner Arbeitswelten (z.B. Co-Working- Spaces) zu prüfen. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten fester Bestandteil der Zielsetzungen. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, die Erschließung ist grundsätzlich gegeben. Über das öffentliche Straßennetz sowie das Radwegenetz ist das Plangebiet gut erreichbar. Die Erreichbarkeit der nächsten Stadtbahnhaltestelle Vilich-Müldorf ist gegeben (800m-Radius). Die Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle Vilich-Müldorf Kirche ist mit ca. 500m relativ groß. Das ca. 0,8 ha große Plangebiet befindet sich im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf und umfasst die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Vilich-Müldorf und wird derzeit als Weidefläche genutzt. Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ Auf der Fläche soll eine Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraumangeboten für verschiedene Zielgruppen entstehen, insbesondere zur Schaffung von öffentlich gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum. Zusätzlich wird für das Plangebiet der Bedarf zur Einbindung einer mindestens dreigruppigen KiTa geprüft. Seite 1 von 4Seite 11 von 14 Zum Zielbeschluss Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja, eine Prüfung der Planhinweiskarte ist erfolgt. Kaltluftleitbahnen sind durch das Vorhaben nicht berührt. Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich Detailgutachten notwendig? Ja, voraussichtlich zu den Themen: Artenschutz, Klima, Lärm, Verkehr, Energiekonzept, Boden, Topografische Gefährundsanalyse (Versickerung von Niederschlagswasser, Starkregen). Weitere Gutachten können im Verlauf des Verfahrens notwendig werden. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung) Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung) Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau) nicht betroffen Seite 2 von 4Seite 12 von 14 Zum Zielbeschluss Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Ob erhebliche Eingriffe vorliegen, muss im weiteren Verfahren durch entsprechende Fachgutachten geprüft werden. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Die Vorhabenfläche liegt im Bereich des Landschaftsplans Siegmündung. Darüber hinaus findet kein Eingriff in Schutzgebiete statt. Auswirkungen auf Schutzgebiete sind nicht zu erwarten. Weitere Prüfungen erfolgen im Laufe des Verfahrens. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB. § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Vollverfahren mit Eingriffskompensation Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? ja Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? nein Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? ja, ob die Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen ist im weiteren Verfahren zu prüfen Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? voraussichtlich nein, wird im weiteren Verfahren geprüft Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? nein Seite 3 von 4Seite 13 von 14 Zum Zielbeschluss Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? voraussichtlich ja, wird im weiteren Verfahren geprüft Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wohnen/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? voraussichtlich nein, wird im weiteren Verfahren geprüft Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Ja, es werden Konzeptverfahren zur Errichtung von innovativen Wohnkonzepten (z.B. Mehrgenerationenwohnprojekte) in ökologischer Bauweise durchgeführt. Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) vorrangig Wohnen Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus Bestandteil der Zielsetzungen. Im Zuge dessen ist die Forderung nach einer hohen Adaptilität der Gebäude zu prüfen. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben und in den anschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden die Vertragspartner verpflichtet, die Maßgaben des Baulandmodells zu erfüllen. Insbesondere die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als wesentliche Zielsetzung für die stätischen Flächen verfolgt. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 4 von 4Seite 14 von 14
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