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221617 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf

Nummer
221617
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 221617-01 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf Antrag zur Vorlage 221617
  2. 221617-02 ST CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf

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Beschlussvorlage
öffentlich
221617
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung
auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter
dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Ziel, auf der städtischen Fläche „Mendener Weg hinter dem
Friedhof“ im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf eine wohnbauliche
Entwicklung, bei Bedarf ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, zu
ermöglichen, wird zugestimmt.
2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg
hinter dem Friedhof“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltbericht gem. § 2
(4) BauGB. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 (1)
BauGB wird durchgeführt.
3. Die Verwaltung lässt ein städtebauliches Konzept entwickeln, welches
den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt. Dabei ist die
Vielfältigkeit für unterschiedliche Nutzergruppen vor allem im
geförderten Wohnungsbau und die Berücksichtigung der
demografischen Entwicklung in den angrenzenden Quartieren zu
berücksichtigen.
4. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung
städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und
innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet.
Begründung
Anlass für die Entwicklung der städtischen Flächen
Im Rahmen der Diskussion um eine Wohnbaulandaktivierung zur Deckung des
dringenden Wohnraumbedarfes wurde das Bonner Stadtgebiet hinsichtlich
bestehender Nachverdichtungspotentiale straßenblockweise überprüft. DieSeite 1 von 14
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Ergebnisse wurden der Politik mit einem Sachstandsbericht über die ermittelten
Wohnbaupotentialflächen vorgelegt (DS-Nr. 190349). Für die ermittelten
Flächen wurden einzelne Steckbriefe erstellt, welche die Rahmenbedingungen
und Restriktionen darstellen. Hierbei wurden sowohl nicht-städtische als auch
städtische Grundstücke betrachtet.
Mit der Ermittlung der Wohnbaupotentialflächen konnten zunächst sechs
Flächen identifiziert werden, die sich vollständig in städtischem Eigentum
befinden und als grundsätzlich geeignet eingestuft wurden, einen
wohnungspolitischen Beitrag zu leisten.
Seit dem Beschluss von 2019 wurden zwei der sechs städtischen Flächen für
anderweitige städtische Ziele belegt und können auf absehbare Zeit nicht mehr
für eine wohnbauliche Entwicklung herangezogen werden. Dabei handelt es
sich um die Flächen an der Peter-Klein-Straße im Bezirk Bonn, Ortsteil
Buschdorf, welche gemäß Ratsbeschluss für den Neubau einer Grundschule
mit Sporthalle genutzt werden soll (DS-Nr. 1812281 und DS-Nr.1612919). Die
zweite Fläche befindet sich am Therese-Giehse-Weg im Bezirk Beuel, Ortsteil
Vilich-Müldorf, die gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8125-11
“Wohnpark I“ mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf Schule ausgewiesen ist
und mit Beschlusses des Hauptausschusses für die Erweiterung der GGS
Adelheidisschule genutzt werden soll (DS-Nr. 202303).
Eine dritte der sechs städtischen Flächen befindet sich an der „Ringstraße“ im
Bezirk Beuel, Ortsteil Beuel Mitte. Diese wird von Seiten der Fachämter zur
wohnbaulichen Entwicklung abgelehnt. Aufgrund der mit dem Rhein-
Hochwasser verbundenen Grundwasserproblematik (Alter Rheinarm) wurde
das Flächenpotential durch die Fachverwaltung als nicht geeignet eingestuft,
um weitere Planungen hin zu einer wohnbaulichen Entwicklung zu verfolgen.
Von der Verwaltung wird geprüft, ob eine Bebauung im straßenbegleitenden
Randbereich möglich ist.
Mit diesem Zielbeschluss soll die grundsätzliche Entwicklung des Plangebiets
„Mendener Weg hinter dem Friedhof“ im Ortsteil Vilich-Müldorf behandelt
werden.
Der Zielbeschluss stellt grundsätzlich keinen Hinderungsgrund für eine spätere
Übernahme der Grundstücksentwicklung durch eine noch zu gründende
Stadtentwicklungsgesellschaft dar.
Planungsziel
Auf der ehemaligen Friedhoferweiterungsfläche soll eine Nachverdichtung zur
Schaffung von Wohnraumangeboten für verschiedene Zielgruppen entstehen,
insbesondere zur Schaffung von öffentlich gefördertem bzw. preisgedämpftem
Wohnraum. Zusätzlich wird für das Plangebiet der Bedarf zur Einbindung einer
mindestens dreigruppigen KiTa geprüft.
In einem nächsten Schritt wird durch die Fachverwaltung die Erarbeitung eines
städtebaulichen Konzeptes zur Nachverdichtung verfolgt. In der Entwicklung
des städtebaulichen Konzeptes wird eine auf den Standort angepasste Planung
erfolgen, die eine Einbindung in den Bestand und die gegebenen Strukturen vorSeite 2 von 14
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Ort gewährleistet, sodass auch ein Mehrwert für den jeweiligen Ortsteil geleistet
wird.
Gemäß dem Beschluss zur Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität
(DS-Nr. 190090) werden die dort aufgeführten vordringlichen Zielsetzungen für
die Entwicklung der städtischen Fläche verfolgt.
Dies sind u.a.:
- Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum
- Unterstützung bestimmter Zielgruppen (zum Beispiel Menschen mit
geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit
Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge u.a.) und Organisationsformen
(zum Beispiel Genossenschaften, Baugruppen u.a.)
- Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel
Energiekonzepte, Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes
Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten
- Stärkung der sozialen Mischung
- Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau
- Sparsamer Flächenverbrauch durch Wohnflächenbegrenzung
Zusätzliche Ziele sollen sein:
- Größtmöglicher Erhalt der vorhandener Baum-/Gehölzbestände
- Großzügige Dimensionierung von Grünflächen innerhalb der
Plangebiete als Beitrag zum Klimaschutz, zur
Aufenthaltsqualitätssteigerung sowie zur Förderung der Biodiversität.
- Integration vorhandener randlichen Grünstrukturen/Eingrünung der
Siedlungsränder im Übergang zur freien Landschaft
Im Sinne einer mehrfachen Innenentwicklung wird nicht allein die bauliche
Wiedernutzung von Brachflächen und die Nachverdichtung mindergenutzter
Siedlungsflächen angestrebt, sondern ebenso die Entwicklung, Aufwertung und
Vernetzung von urbanen Grünflächen sowie die Weiterentwicklung der
Mobilitätsinfrastruktur berücksichtigt.
Mit einer qualitativ hochwertigen Freiraumplanung, einer multi-modalen und
klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebotes sowie einer erhöhten
Bebauungsdichte und Nutzungsvielfalt, sollen die negativen Folgen einer
Verdichtung (Versiegelung, Verkehrsaufkommen) minimiert werden. Die
Innenentwicklung wird als bauliche, grüne und verkehrliche Entwicklung
gedacht und als Einheit konzeptionell zusammengeführt werden.
Das Baulandmodell findet wie folgt Anwendung auf den städtischen Flächen:
Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben (s. Verfahrensvorschlag) und
in den anschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden
die Vertragspartner verpflichten, die Maßgaben des Baulandmodells zu
erfüllen. Insbesondere die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als
wesentliche Zielsetzung für die stätischen Flächen verfolgt.
Beschreibung des Plangebiets „Mendener Weg hinter dem Friedhof“
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet befindet sich im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Seite 3 von 14
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Müldorf und umfasst die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs
Vilich-Müldorf. In der Untersuchung zu möglichen Wohnbaupotentialen wurde
die Fläche unter „Hummerich Bitze“ aufgeführt. Aufgrund des bereits
gleichnamig bestehenden Bebauungsplanes wurde nun der Titel “Mendener
Weg hinter dem Friedhof" gewählt.
Nordwestlich begrenzt der Mendener Weg das Plangebiet. Nordöstlich grenzt
ein Bolzplatz an das Plangebiet, dahinter schließt die
Bundesgrenzschutzstraße an, die den Übergang zum Stadtgebiet Sankt
Augustin darstellt. Im Süden schließt entlang des Straßenzuges Hummerichs
Bitze ein Wohngebiet in offener Bauweise an die Potentialfläche an. Hier
befinden sich Doppel- und Einfamilienhäuser in ein- und zweigeschossiger
Bauweise mit Satteldächern. Im weiteren Umgriff der Potentialfläche, südlich
des Friedhofes befindet sich zudem das 2018 errichtete
„Mehrgenerationenhaus Hummerichs Bitze“, ein Mehrfamilienhaus mit sieben
Wohneinheiten.
Das Plangebiet wird zurzeit als Weidefläche genutzt und befindet sich im
direkten Übergang zur freien Landschaft. An der südöstlichen
Grundstücksgrenze entlang der Straße Hummerichs Bitze, der südwestlichen
Grundstücksgrenze hin zur Friedhofsfläche sowie entlang der Grenze zum
Bolzplatz befinden sich Baum- und Gehölzreihen, die satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sein können.
Vorhaben
Die Potentialfläche bietet die Möglichkeit für die Entwicklung eines neuen
Wohnquartiers mit Haupterschließung über den Mendener Weg. Im Zuge der
erfolgten Überprüfung der potentiellen Wohnbaulandaktivierung (vgl. Anlage:
Übersichtsplan, Liste und Steckbrief; DS-Nr. 190349) wurde das
Wohneinheitenpotenzial der Fläche auf 20 WE geschätzt, in der Annahme einer
Bebauung mit Doppel- und Einfamilienhäusern. Aufgrund des hohen
Wohnraumbedarfs wird eine effizientere Flächenausnutzung und eine
Bebauung durch Mehrfamilienhäuser angestrebt, sodass mindestens 50 WE
auf der Potenzialfläche realisiert werden können, abhängig von weiteren
Nutzungen, die auf der Fläche umgesetzt werden. Die Fläche bietet hohes
Potential für eine Bebauung durch Mehrgenerationenwohnprojekte in
ökologischer Bauweise, vergleichbar mit der bereits erfolgten
Mehrfamilienhausbebauung südlich des Friedhofs. Im weiteren Verfahren sind
eventuelle Lärmbeeinträchtigungen durch den angrenzenden Bolzplatz zu
prüfen, ebenso wie sonstige Umweltauswirkungen, die Wertigkeit der
vorhandenen Grünbestände sowie mögliche Artenschutzkonflikte.
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I). Gemäß dem
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8125-11 „Wohnpark I“ wird die Fläche als
öffentliche Grünfläche – Friedhof ausgewiesen.
Die südlichen Flurstücke des Plangebietes werden durch den Bebauungsplan
Nr. 8025-12 „Mendener Weg“ ebenfalls als Friedhofsfläche festgesetzt. NachSeite 4 von 14
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dem aktuellen Friedhofskonzept wird der Friedhof Vilich-Müldorf jedoch nicht
über die derzeit ausgebauten Flächen hinaus erweitert werden, sodass das
Plangebiet für eine Nachverdichtung in Betracht gezogen werden kann. Die
vorgenannten Festsetzungen stehen dem Planvorhaben einer städtebaulichen
Entwicklung mit Schaffung von Wohnraum entgegen. Hierdurch ergibt sich ein
Erfordernis zur Änderung des bestehenden Planungsrechts.
Verfahrensvorschlag
Die Fläche wird wegen ihrer Lage am Ortsteilrand im Vollverfahren entwickelt.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) BauGB wird
dementsprechend durchgeführt. Die Art der Beteiligung wird abhängig von der
pandemiebedingten Situation mit einem adäquaten Beteiligungsformat
angepasst.
Nach positiver Zielbeschlussfassung wird die Verwaltung die Ausschreibung
einer Konzeptvergabe vorbereiten. Im Rahmen der Konzeptvergabe sollen
potentielle Bewerber für die Flächen darlegen, welche wohnungspolitischen
und ökologischen Aspekte ihre Konzepte berücksichtigen und welcher Beitrag
für die Verkehrswende geleistet werden soll. Nach Gewichtung der Konzepte
erlangen die Erstellenden des besten Konzeptes eine Anhandgabe. Im
nächsten Schritt führt dieser Bieter ein Wettbewerbsverfahren durch, um eine
konkrete Planung zu erstellen. Dies soll den Anforderungen der mehrfachen
Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung
tragen. Diese Planung wird Grundlage des jeweiligen
Bebauungsplanverfahrens.
Bei einer Konzeptvergabe können insbesondere Baugemeinschaften und/oder -
genossenschaften berücksichtigt werden. Es besteht die Zielsetzung, die
Flächen im Erbbaurecht zu vergeben.
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wird eine frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der Planvorentwurf wird
den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer Planbeschreibung zum
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt.
Sämtliche Kosten für das Bauleitplanverfahren werden von zukünftigen
Erwerbenden der Fläche getragen.
Als Alternativmöglichkeit kann die weitere Entwicklung dieser Flächen durch die
VEBOWAG erfolgen, der die Flächen gemäß Punkt 7 des Beschlusses vom
30.03.2017 (altes BoRiS DS-Nr. 1613742EB5) vorrangig zum Kauf angeboten
werden könnten.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Mit dem Vorhaben können rund 50 bis 60 WE geschaffen werden, zuzüglich
der Realisierung einer ggf. einzuplanenden Kita.
Modellcharakter
Ja (Konzeptverfahren zur Errichtung von Mehrgenerationenwohnprojekten inSeite 5 von 14
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ökologischer Bauweise)
Fördermittel und Befristungen
keine
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat eine Bedeutung auf Quartiersebene.
Infrastruktur
Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn und der
Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen auf städtischem Grund besteht
ein hohes städtisches Interesse an der Planung.
Kosten für die Stadt Bonn
Der Stadt entstehen über den Personalaufwand hinaus keine Kosten.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Die Fläche stellt sich derzeit als unversiegelte Grünfläche mit naturnahem
Charakter dar, deren Eigenschaften bei Überbauung in Hinblick u.a. auf
Versickerungsleistung und Pflanzenwachstum erheblich beeinträchtigt werden
können. Die Fläche ist gem. den Entwicklungszielen der Landschaftsplanung
Siegmündung Teil der erhaltungswürdigen Landschaft.
Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wird im weiteren Verfahren eine
Umweltprüfung durchgeführt, in der (gem. § 2 (4) BauGB) die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. Der Umweltbericht enthält alle gem. § 17 BNatSchG zur
Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zur Abhandlung der
Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / LFB, inklusive
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung). Entsprechende Ergebnisse werden in der
weiteren Planung berücksichtigt.
Bereits jetzt ist absehbar, dass externer Kompensationsbedarf entsteht, da es
bei Inanspruchnahme der Fläche zu einer Beeinträchtigung von Natur- und
Landschaft kommt, die kompensations- bzw. ausgleichpflichtig ist. Der genaue
Kompensationsbedarf wird im weiteren Verlauf ausführlicher evaluiert und
quantifiziert.
Arten- und Biotopschutz:
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, Natura-
2000 oder Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt
betroffen.
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus denSeite 6 von 14
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Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die
artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können,
kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden
Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher
durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche
Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden
Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Entsprechende
Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Bodenschutz:
Auswertungen zum Bodenschutz weisen die Böden des Plangebiets als
Schutzwürdig als „Wasserspeicher im 2 Meter Raum mit hoher
Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion“ aus. Die regionale
Fruchtbarkeit ist als hoch eingestuft.
Oberflächengewässer:
Das Plangebiet liegt außerhalb eines gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebietes oder Hochwasserrisikogebiets des Rheins oder
von Bächen.
Oberflächengewässer sind von dem Bauleitplanverfahren nicht betroffen.
Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer festgesetzten
Trinkwasserschutzzone (Schutzzone IIIA).
Stadtklimatische Ersteinschätzung
Die Fläche liegt nicht nahe bei oder innerhalb einer Kaltluftleitbahn. Es handelt
sich jedoch um eine bislang unversiegelte Grünfläche, teils mit randständigem
Gehölzbestand.
Klimaschutz/ Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im
weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Priorität
Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer
Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu
leisten, mit hoher Priorität bearbeitet.Seite 7 von 14
Seite 8
Anlage/n
1 Uebersichtsplaene und Steckbriefe Wohnbaupotentialflaechen-Mendener
Weg (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste_Zielbeschluss_Mendener_Weg (öffentlich)Seite 8 von 14
ID 1178: Neuer Titel“ Mendener Weg“Seite 9 von 14
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Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund von Neubebauung / höherer
Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des
weiteren Verfahrens untersucht.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Voraussichtlich nein. Für die Fläche ist eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen.
Eine Mischnutzung ist in diesem Bereich nicht möglich. Im Zuge der geplanten
Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die Forderung nach
innovativen Konzeptideen hinsichtlich moderner Arbeitswelten (z.B. Co-Working-
Spaces) zu prüfen.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die
Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten fester Bestandteil der
Zielsetzungen.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, die Erschließung ist grundsätzlich gegeben. Über das öffentliche Straßennetz
sowie das Radwegenetz ist das Plangebiet gut erreichbar. Die Erreichbarkeit der
nächsten Stadtbahnhaltestelle Vilich-Müldorf ist gegeben (800m-Radius). Die
Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle Vilich-Müldorf Kirche ist mit ca.
500m relativ groß.
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet befindet sich im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf und umfasst die ehemalige
Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Vilich-Müldorf und wird derzeit als Weidefläche genutzt.
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg hinter dem Friedhof“
Auf der Fläche soll eine Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraumangeboten für verschiedene Zielgruppen entstehen,
insbesondere zur Schaffung von öffentlich gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum. Zusätzlich wird für das Plangebiet der
Bedarf zur Einbindung einer mindestens dreigruppigen KiTa geprüft.
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Zum Zielbeschluss
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Ja, eine Prüfung der Planhinweiskarte ist erfolgt. Kaltluftleitbahnen sind durch
das Vorhaben nicht berührt.
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich
Detailgutachten notwendig?
Ja, voraussichtlich zu den Themen: Artenschutz, Klima, Lärm, Verkehr,
Energiekonzept, Boden, Topografische Gefährundsanalyse (Versickerung von
Niederschlagswasser, Starkregen). Weitere Gutachten können im Verlauf des
Verfahrens notwendig werden.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
nicht betroffen
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919)
kommuniziert worden?
ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung)
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung)
Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und
umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau)
nicht betroffen
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Zum Zielbeschluss
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die
Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Ob erhebliche Eingriffe vorliegen, muss im weiteren Verfahren durch
entsprechende Fachgutachten geprüft werden.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Die Vorhabenfläche liegt im Bereich des Landschaftsplans Siegmündung. Darüber
hinaus findet kein Eingriff in Schutzgebiete statt. Auswirkungen auf
Schutzgebiete sind nicht zu erwarten. Weitere Prüfungen erfolgen im Laufe des
Verfahrens.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg hinter dem
Friedhof“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB.
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Vollverfahren mit Eingriffskompensation
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? ja
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
nein
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
ja, ob die Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen ist im weiteren Verfahren
zu prüfen
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
ja
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
voraussichtlich nein, wird im weiteren Verfahren geprüft
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
nein
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Zum Zielbeschluss
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
voraussichtlich ja, wird im weiteren Verfahren geprüft
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wohnen/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
voraussichtlich nein, wird im weiteren Verfahren geprüft
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Ja, es werden Konzeptverfahren zur Errichtung von innovativen Wohnkonzepten
(z.B. Mehrgenerationenwohnprojekte) in ökologischer Bauweise durchgeführt.
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
vorrangig Wohnen
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die
Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus Bestandteil der Zielsetzungen. Im
Zuge dessen ist die Forderung nach einer hohen Adaptilität der Gebäude zu
prüfen.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben und in den anschließenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden die Vertragspartner
verpflichtet, die Maßgaben des Baulandmodells zu erfüllen. Insbesondere die
Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als wesentliche Zielsetzung für
die stätischen Flächen verfolgt.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 02.11.2026, 22:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de