221545-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anfrage Bauvorhaben Wingertshöfe, Rastenweg, 1690/2020
Kerndaten
- Nummer
- 221545-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.10.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221545-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Anfrage Bauvorhaben Wingertshöfe, Rastenweg, 1690/2020 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wie bereits in der Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (DS 221093-01 ST) ausgeführt, liegt der Verwaltung ein Bauantrag zur Errichtung einer Mehrfamilienwohnhausanlage mit zusätzlicher Büro- und Geschäftsnutzung einschließlich Tiefgarage auf dem Grundstück Königswinterer Str. 404 in Bonn-Beuel vor („Wingertshöfe“). Die Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt, da abschließend noch das Brandschutzkonzept zu prüfen ist. Zu den nun ergänzend aufgeworfenen Fragestellungen der CDU-Fraktion u.a. wird wie folgt Stellung genommen. 1. Welche Geschossigkeit, Bauhöhe, Wohneinheitenanzahl sowie GFZ ist auf dem beplanten Grundstück geplant? Wird das Bonner Baulandmodell auf die Wohneinheiten komplett angewendet? Haus A soll zwei- bis fünfgeschossig mit einer Bauhöhe von 15,90 m errichtet werden, während Haus B dreigeschossig mit Staffelgeschoss bei einer Höhe von 12,80 m geplant ist. Mit einer Bauhöhe von ebenfalls 12,80 m soll auch Haus C drei Geschosse mit Staffelgeschoss erhalten. Insgesamt sind 41 Wohneinheiten geplant. Da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, ist auch keine Grundflächenzahl und keine Geschossflächenzahl zu berechnen, da dies ausdrücklich keine Kriterien bei einer Beurteilung innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Baugesetzbuch –BauGB- sind. Hier sind allein die Einfügenskriterien maßgeblich. Das Bonner Baulandmodell greift nur für Bauvorhaben, für die ein neues Planungsrecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen wird. Dies ist hier nicht der Fall. Die Beurteilung erfolgt anhand der Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB: 2. Wie hoch war die bisher versiegelte und bebaute Fläche vor Niederlegung der Altbauten? Die bebaute Fläche betrug vor dem Abriss ca. 921 m².Seite 1 von 3 Seite 2 Wie viele qm werden zukünftig überbaut und versiegelt? Die Bruttogeschossfläche des Erdgeschosses ist aktuell mit 1.578,30 m² geplant und die des Untergeschosses – (Ebene -1) mit 2.572,14 m². Welche GRZ ist für die Planungen vorgesehen? s.o. Ziffer 1: Es ist keine GRZ festgesetzt und nicht nachzuweisen. 3. Welche verkehrlichen Auswirkungen sind durch die Ein- und Ausfahrt zur TG am Rastenweg zu erwarten? Die verkehrlichen Auswirkungen werden seitens der Verwaltung als unkritisch angesehen. Aufgrund der Größe des Vorhabens sind in den Spitzenstunden nur geringfügig höhere Belastungen zu erwarten. 4. Warum kann das Baufeld C nicht gekürzt und als Kompensierung das Baufeld B erweitert werden, um die große Rotbuche zu erhalten? Grundsätzlich versucht die Verwaltung in Bauberatungen eine Planung zu erzielen, die auf den schützenswerten Baumbestand Rücksicht nimmt und diesen somit möglichst zu erhalten. Eine Verlegung des Bauvolumens von Haus C nach Haus B war wegen des Abstandflächenerfordernisses allerdings nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn war die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme daher zu erteilen. 5. Ein Teil der beplanten Grundstückflächen gehören zum B-Plan 8021-10 „Am Schießberg“. Wird der B-Plan folglich baurechtlich angepasst? Nein. Das Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 717, 718, 730, 731 und 732 realisiert werden, die nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8021- 10 „Schießbergweg“ liegen. Für die Flurstücke 719 und 720 liegen keine Bauanträge vor, so dass derzeit kein Bedarf zur Anpassung des Bebauungsplanes besteht. 6. Wo befinden sich die baurechtlich genehmigungspflichtigen Stellplätze für die geplanten Ladenlokale (Gesamtfläche von 434qm) und wie viele sind das? Für diese Nutzung sind rechnerisch 11 Stellplätze nachzuweisen. Wegen der guten verkehrlichen Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr kann diese Forderung um 30 % reduziert werden, so dass noch 8 Stellplätze für die Ladenlokale nachzuweisen sind, die in der Tiefgarage untergebracht werden sollen. Welches Verkehrsaufkommen im Rastenweg ist durch die Einzelhandelsflächen zu erwarten, Stichwort Parksuchverkehr? Auch diesbezüglich hat die Verwaltung keine Bedenken. 7. Welche Art von Einzelhandel sind neben einer Bäckerei in den fünf Ladenlokalen zukünftig geplant? Wie werden diese Einzelhandelsflächen im Kontext des B-Plan Verfahrens 6920-1 „Rastenweg, Vollsortimenter“ gesehen,Seite 2 von 3 Seite 3 bei der ein Lebensmittel Vollsortimenter, eine Bäckerei mit Café sowie Frischetheken einer Metzgerei entstehen werden? Hier wird zunächst auf die Ausführungen unter Ziffer 3 der DS 221093-01 ST verwiesen. Neben der Bäckerei ist aktuell bekannt, dass ein Lokal für „Verkauf- Kosmetik“ sowie ein Versicherungsbüro und ein Reisebüro geplant sind. Auch im Hinblick auf das Bebauungsplanverfahren 6920-2 „Rastenweg“ zur geplanten Errichtung eines Vollsortimenters bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Errichtung der hier geplanten kleinteiligen Ladenlokale. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de