221539-003 DA · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag: Erprobung Tempo 30
Kerndaten
- Nummer
- 221539-003 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 20.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 221539-003 DA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott BBB-Dringlichkeitsantrag: Erprobung Tempo 30 Beratungsfolge Hauptausschuss 20.04.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Ursprünglich für die Sitzung der BVGO am 03.05.2023 - auf Bitten der Verwaltung verschoben auf den 31.05.2023 - hatte die BBB-Fraktion unter DS 221539-01 auf Basis der zugrundeliegenden, mehrere Monate alten Verwaltungsmitteilung DS 221539 beantragt, auf Mittel-, Ubier- und Konstantinstraße kein Tempo 30 einzurichten. Den der BBB-Fraktion seit heute vorliegenden Informationen zufolge beabsichtigt die Verkehrslenkung die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits in der kommenden Woche umzusetzen mit der Begründung, die Verwaltung habe aufgrund der Überschreitung bestimmter Lärmwerte keinen Ermessensspielraum und müsse handeln. Diese Information steht im Widerspruch zu der Mitteilung der Oberbürgermeisterin, in der von einer Verpflichtung der Verwaltung zur Einführung von Tempo 30 keine Rede ist. Vielmehr suggeriert der Wortlaut der Mitteilung „so dass eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22-6 Uhr in diesem Abschnitt in Betracht kommt“ (Konstantinstraße) „Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen den Häusern 48 und 76 durchgehend Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr einzurichten.“ (Ubierstraße) „Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen Plittersdprfer Straße und Wurzerstraße durchgehend Tempo 30 einzurichten.“ (Mittelstraße) genau das Gegenteil. Eine rechtzeitige Aufklärung vor Umsetzung durch die Verwaltung käme daher außer in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses zu spät. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 20.04.2023 detailliert die Rechtsgrundlage sowie die Ermessensreduzierung gegen Null dar, die die Verwaltung nach eigenen Angaben rechtlich zur Umsetzung von Tempo 30 auf der MUK-Strecke zwingt. 2. Sofern die Oberbürgermeisterin daran festhält, dass eine Umsetzung von Tempo 30 auf der MUK-Strecke aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist, legt sie dem Hauptausschuss dar,Seite 1 von 2 Seite 2 a. warum sie darauf nicht in ihrer Mitteilung DS 221539 hingewiesen und einen irreführenden Eindruck erweckt hat, b. wann ihr die Prüfungsergebnisse zur Erweiterung von Tempo 30 Abschnitten auf den von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen und durch den Rat der Stadt Bonn bestätigten Standorten erstmalig vorlagen, b. ob, wann und auf welchen weiteren in DS 221539 aufgeführten Straßenabschnitten aus ihrer Sicht aus rechtlichen Gründen zwingend Tempo 30 einzuführen ist, wann dies geschehen ist bzw. noch geschehen soll, c. warum die Oberbürgermeisterin seit Monaten ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung von Tempo 30 in besagten Bereichen nicht nachgekommen ist. Begründung Ergibt sich aus der Begründung der Dringlichkeit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de