← zurück zu 221539

221539-003 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag: Erprobung Tempo 30

Nummer
221539-003 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
20.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.04.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.04.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221539 Erprobung Tempo 30

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.930 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
221539-003 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
BBB-Dringlichkeitsantrag: Erprobung Tempo 30
Beratungsfolge
Hauptausschuss 20.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Ursprünglich für die Sitzung der BVGO am 03.05.2023 - auf Bitten der
Verwaltung verschoben auf den 31.05.2023 - hatte die BBB-Fraktion unter DS
221539-01 auf Basis der zugrundeliegenden, mehrere Monate alten
Verwaltungsmitteilung DS 221539 beantragt, auf Mittel-, Ubier- und
Konstantinstraße kein Tempo 30 einzurichten. Den der BBB-Fraktion seit heute
vorliegenden Informationen zufolge beabsichtigt die Verkehrslenkung die
Geschwindigkeitsbegrenzung bereits in der kommenden Woche umzusetzen
mit der Begründung, die Verwaltung habe aufgrund der Überschreitung
bestimmter Lärmwerte keinen Ermessensspielraum und müsse handeln. Diese
Information steht im Widerspruch zu der Mitteilung der Oberbürgermeisterin, in
der von einer Verpflichtung der Verwaltung zur Einführung von Tempo 30 keine
Rede ist. Vielmehr suggeriert der Wortlaut der Mitteilung
„so dass eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit
von 22-6 Uhr in diesem Abschnitt in Betracht kommt“ (Konstantinstraße)
„Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen den Häusern 48 und 76
durchgehend Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr einzurichten.“ (Ubierstraße)
„Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen Plittersdprfer Straße und
Wurzerstraße durchgehend Tempo 30 einzurichten.“ (Mittelstraße)
genau das Gegenteil. Eine rechtzeitige Aufklärung vor Umsetzung durch die
Verwaltung käme daher außer in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses
zu spät.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am
20.04.2023 detailliert die Rechtsgrundlage sowie die Ermessensreduzierung
gegen Null dar, die die Verwaltung nach eigenen Angaben rechtlich zur
Umsetzung von Tempo 30 auf der MUK-Strecke zwingt.
2. Sofern die Oberbürgermeisterin daran festhält, dass eine Umsetzung von
Tempo 30 auf der MUK-Strecke aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich
ist, legt sie dem Hauptausschuss dar,Seite 1 von 2
Seite 2
a. warum sie darauf nicht in ihrer Mitteilung DS 221539 hingewiesen und einen
irreführenden Eindruck erweckt hat,
b. wann ihr die Prüfungsergebnisse zur Erweiterung von Tempo 30 Abschnitten
auf den von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen und durch den Rat der
Stadt Bonn bestätigten Standorten erstmalig vorlagen,
b. ob, wann und auf welchen weiteren in DS 221539 aufgeführten
Straßenabschnitten aus ihrer Sicht aus rechtlichen Gründen zwingend Tempo
30 einzuführen ist, wann dies geschehen ist bzw. noch geschehen soll,
c. warum die Oberbürgermeisterin seit Monaten ihrer rechtlichen Verpflichtung
zur Umsetzung von Tempo 30 in besagten Bereichen nicht nachgekommen ist.
Begründung
Ergibt sich aus der Begründung der Dringlichkeit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de