221539 · Mitteilungsvorlage
Erprobung Tempo 30
Kerndaten
- Nummer
- 221539
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.11.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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- Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Auswertung der Geschwindigkeitsmessung auf der Bahnhofstraße
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221539 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erprobung Tempo 30 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat die Prüfung zur Erweiterung von Tempo 30 Abschnitten auf den von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen und durch den Rat der Stadt Bonn bestätigten Standorten in den nachfolgenden Straßen durchgeführt. Dabei hat sie zunächst alle Möglichkeiten zur dauerhaften Einrichtung (ohne Erprobung) ausgeschöpft. Hierbei sind in erster Linie, sofern nicht alternative Varianten in Betracht gezogen werden können (wie z.B. die Einbeziehung in eine Tempo 30 Zone) die Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm zu nennen. Als Auffangtatbestand (sofern dies aus Lärmschutzgründen oder mit anderen Varianten nicht möglich war) wurde die Einrichtung von Tempo 30 im Rahmen einer Erprobung geprüft. In den Bereichen, in denen dauerhaft Tempo 30 eingerichtet werden kann, wurde der Frage, ob eine Erprobung rechtlich möglich ist, nicht weiter nachgegangen. Zur rechtlichen Einordnung: Grundsätzlich kann eine Erprobungsmaßnahme angeordnet werden, ohne dass die sonst erforderliche besondere Gefahrenlage des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO (qualifizierte Gefahrenlage) vorliegt, ihre Anordnung scheidet aber dort aus, wo keine konkrete („einfache“ ) Gefahrenlage vorliegt und mit objektiver Datenlage nachgewiesen kann. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit muss aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sein. § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO ermöglicht keinen Gefahrerforschungseingriff; eine konkrete Ermittlung und Dokumentation ist für die Darlegung einer Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO erforderlich. Voraussetzung für die Erprobung geplanter verkehrssichernder oderSeite 1 von 15 Seite 2 verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 6 Halbsatz 2 StVO ist, dass die Dauer des Verkehrsversuchs dem Erprobungscharakter der Maßnahme entspricht und dass das Erprobungsziel konkret bestimmt und die erprobte Maßnahme geeignet und erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, sowie im Rahmen der Widmung möglich und dauerhaft rechtlich zulässig wäre. Es ist demnach ein Ist-Zustand zu ermitteln, der den o.g. Anforderungen entspricht. Die Bezirksregierung Köln verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den noch gültigen Erlass des Landesverkehrsministeriums (siehe Anlage). Für eine Erprobung kommen grundsätzlich alle Maßnahmen der StVO in Betracht. Vorliegend beschränkt sich die Prüfung allerdings auf die Einrichtung von Tempo 30, so dass hierbei 2 entscheidende Faktoren, die sich objektiv ermitteln lassen, zum Tragen kommen: - Häufige Querungen von Fußgänger*innen und/oder Radfahrer*innen außerhalb gesicherter Querungsstellen (Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Querungsinseln) - Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen (über 15 %) auf den vorgenannten Abschnitten Dazu hat die Verwaltung verschiedene Daten erhoben. Hierzu gehören neben Seitenradarmessungen, die Aufschluss über die gefahrenen Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen geben, auch Zählungen von Fußgängerquerungen außerhalb gesicherter Bereiche. Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs kommen damit Erprobungen zu Temporeduzierungen aus Sicht der Verwaltung dann in Betracht, wenn für einen bestimmten Straßenbereich regelmäßige Verkehrsverstöße wie überhöhte Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs festgestellt werden können. Zusätzlich sollte die Gefährdung oder Behinderung von Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen durch diese Verkehrsverstöße feststellbar sein. Zu den Prüfergebnissen im Einzelnen: Bonner Talweg: Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für den Bonner Talweg wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich durchgehend von der Poppelsdorfer Allee bis zur Reuterstraße sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Es wäre daher grundsätzlich möglich, in diesem Bereich durchgehend Tempo 30 einzurichten. Die Stadtwerke-Bonn verweisen nach Anfrage allerdings auf die angefügte ältere, aber noch gültige Stellungnahme, die auch für diesen Abschnitt gilt. Hierzu sollte vor einer möglichen Umsetzung daher noch eine weitergehende Abwägung im Rahmen einer gesonderten Vorlage erfolgen.Seite 2 von 15 Seite 3 Pariser Straße: Bei der Pariser Straße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in Fahrtrichtung An der Josefshöhe lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,2 % festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 31 km/h deutlich unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. In Fahrtrichtung Kopenhagener Straße fiel das Ergebnis noch niedriger aus. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h wurde eine Überschreitungsquote von 0,1 % festgestellt. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten. Durch die Lage der Bahntrasse finden vermehrte Querungen außerhalb der gesicherten Bereiche nicht statt. Limpericher Straße (zwischen Goetheallee und Auf dem Grendt): Bei dem genannten Abschnitt der Limpericher Straße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. An mehreren Tagen wurden SDR Messungen an 2 Standorten (Nr. 69 und Nr. 120) durchgeführt. Auf Höhe Haus Nr. 69 (zwischen Goetheallee und Ringstraße) wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 0,3 % festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 36 km/h deutlich unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Auf Höhe Haus Nr. 120 (zwischen Ringstraße und Auf dem Grendt) wurde bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h eine Überschreitungsquote von ebenfalls lediglich 0,3 % festgestellt. Auch die Fußgängerfrequenz außerhalb der gesicherten Querungsstellen fiel mit 10 Fußgängern in der Spitzenstunde gering aus. Diese Zahlen wurden zwischen dem Flax und Eingang zum Sportplatz erhoben und waren zu allen anderen Tageszeiten deutlich niedriger. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten. Hausdorffstraße: Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die Hausdorffstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich fast durchgehend mit Ausnahme vereinzelter Wohngebäude von der Reuterstraße bis zum Quirinusplatz sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu demSeite 3 von 15 Seite 4 Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Es wäre daher grundsätzlich möglich in diesem Bereich durchgehend Tempo 30 einzurichten. Die Stadtwerke-Bonn verweisen nach Anfrage allerdings auf die angefügte ältere, aber noch gültige Stellungnahme. Hierzu sollte vor einer möglichen Umsetzung daher noch eine weitergehende Abwägung im Rahmen einer gesonderten Vorlage erfolgen. Schieffelingsweg: Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für den Schieffelingsweg wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber nur an 3 Gebäuden eine leichte Überschreitung der Werte. Im Übrigen werden die Werte tagsüber nicht überschritten, so dass eine Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen tagsüber nicht in Betracht kommt. Die Nachtwerte werden allerdings im Gegensatz dazu durchgehend an fast allen Gebäude überschritten, so dass eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22-6 Uhr in Betracht kommt. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher in diesem Bereich durchgehend Tempo 30 von 22-6 Uhr zwischen Villemombler Straße und Ludwig-Richter-Straße einzurichten. Die für die Tageszeit erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in Fahrtrichtung Provinzialstraße lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1,9 % festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 41 km/h deutlich unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. In Fahrtrichtung Villemombler Straße fiel das Ergebnis noch niedriger aus. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 39 km/h wurde eine Überschreitungsquote von 1,1 % festgestellt. Auch die Fußgängerfrequenz, die auf Höhe des CVJM (Haus Nummer 27) ermittelt wurde, fiel mit 4 Fußgängern in der Spitzenstunde bei 309 KFZ gering aus. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten. Hermannstraße: Bei der Hermannstraße sind 2 unterschiedliche Abschnitte zu betrachten, die vor bzw. hinter einer bestehenden Tempo 30 Regelung liegen. Bereich zwischen Kennedybrücke und Johann-Link-Straße: Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die Hermannstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich im vorgenannten Abschnitt durchgehend sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann.Seite 4 von 15 Seite 5 Die Verwaltung beabsichtigt daher die bestehende Tempo 30 Regelung in diese Richtung zu erweitern. Bereich zwischen Steinerstraße (südliche Einmündung) bis Ringstraße: Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte werden für diesen Bereich lediglich in der Nachtzeit bis zur Einmündung Johannessstraße überschritten. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Daher beabsichtigt die Verwaltung eine Ausdehnung der Tempo 30 Regelung für die Zeit von 22-6 Uhr für diesen kurzen Teilabschnitt (ca. 130 m). Eine Erprobung von Tempo 30 für den verbleibenden Bereich zwischen Johannesstraße und Ringstraße scheidet aus. Die mit Seitenradar ermittelte Überschreitungsquote lag in diesem Bereich bei lediglich 0,6 % im Querschnitt bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 37 km/h. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten; insbesondere häufige Fußgängerquerungen außerhalb gesicherter Querungsstellen finden hier nicht statt. Deutschherrenstraße (zwischen Theodor-Heuss-Str. und Ortszentrum Lannesdorf): Bei dem genannten Abschnitt der Deutschherrenstraße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. An mehreren Tagen wurden SDR Messungen durchgeführt. In Fahrtrichtung Lannesdorf lag die Überschreitungsquote bei lediglich 0,3 % bei einer Durchschnittgeschwindigkeit von 37 km/h. In Fahrtrichtung Bad Godesberg Zentrum lag die Überschreitung bei 0,2 % bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 34 km/h. Auch die Fußgängerfrequenz außerhalb von gesicherten Querungsstellen (zwischen Röntgenstraße und Albertus-Magnus-Straße) fiel mit 3 Fußgängern in der Spitzenstunde bei 471 KFZ gering aus. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten. Bahnhofstraße: Bei der Bahnhofstraße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in Fahrtrichtung Meßdorfer Straße lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,4 % festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 35 km/h deutlich unter der zugelassenenSeite 5 von 15 Seite 6 Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. In Fahrtrichtung Ladestraße fiel das Ergebnis noch niedriger aus. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 34 km/h wurde eine Überschreitungsquote von 0,3 % festgestellt. Auch die Fußgängerfrequenz außerhalb von gesicherten Querungsstellen fiel mit 23 Fußgängern in der Spitzenstunde moderat aus. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten. Dottendorfer Straße (zwischen Quirinusplatz und Karl-Barth-Str.): Die Verwaltung verweist auf das positive Prüfergebnis unter der Drucksache 221909 Stiftsstraße (zwischen Am Ledenhof und Niederkasseler Straße): Bei der Stiftsstraße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten aus dem o.g. Abschnitt lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 dort rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in beide Fahrtrichtungen lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,2 % festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 39 km/h in Richtung Niederkasseler Straße und 38 km/h in Richtung Am Ledenhof deutlich unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten. Fußgängerquerungen außerhalb gesicherter Querungsstellen (Fußgängerüberweg am Kreisverkehr) konnten nicht beobachtet werden. Die notwendige Belastungszahl an querenden Fußgängern am vorgenannten Fußgängerüberweg wurde mit 52 Fußgängern nur knapp erreicht. Koblenzer Straße (zwischen Am Kurpark und Theodor-Heuss-Straße): Zu berücksichtigen ist für den geprüften Abschnitt, dass dort bereits auf etwa einem Drittel der Strecke in der Zeit von Mo-Fr zwischen 7 und 17 Uhr Tempo 30 gilt. Daher beschränkt sich die weitere Prüfung vornehmlich auf die Tempo 50 Bereiche. Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für den genannten Abschnitt der Koblenzer Straße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Die Grenzwerte werden dort allerdings weder zur Tag noch zur Nachtzeit überschritten, so dass die Einrichtung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ausscheidet. Auch die erhobenen Daten aus den übrigen Abschnitten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von durchgehend Tempo 30 rechtfertigen würden. Fußgängerquerungen außerhalb gesicherter Bereiche finden hier äußerst selten statt.Seite 6 von 15 Seite 7 Zudem wurde durch eine fast 2 wöchige SDR Messung ermittelt, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 5,4 % bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 48 km/h im nicht zu beanstandenden Bereich lagen. Die dort ehemals bestehende Unfallhäufungsstelle hatte im Übrigen keine geschwindigkeitsbedingten Ursachen, sondern sie beruhte auf Vorfahrtsverletzungen. Diese Stelle wurde durch Maßnahmen der Unfallkommission entschärft. Geislarstraße (Teilabschnitt Burg Lede): Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Verbindung der beiden Tempo 30 Zonen auf der Geislarstraße und Käsbergstraße zusammen mit der Polizei geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die durchgehende Einrichtung einer Tempo 30 Zone rechtlich vertretbar ist. Hierfür ist lediglich in einem Teilbereich die (benutzungspflichtige) Radwegebeschilderung zu entfernen. Die Verwaltung wird daher Tempo 30 auf dem beantragten Abschnitt einrichten. Rheinallee (zwischen Ubierstraße und Hensstraße) Die Rheinallee ist (auch) in diesem Abschnitt Teil des Vorfahrtstraßennetzes. Sie ist eine verkehrswichtige Verbindung vom Rhein zur Godesberger Innenstadt. Auf Vorfahrtstraßen ist gem. § 45 Abs 1c StVO die Einrichtung von Tempo 30 Zonen unzulässig. Die bislang eingerichteten Einzelbeschränkungen auf Tempo 30 sind durch die schützenswerten Einrichtungen (Seniorenheim, Schule) begründet. Auf der Rheinallee werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von durchgehend Tempo 30 rechtfertigen würden. Im Querschnitt wurden durch mehrtägige SDR Messungen lediglich Überschreitungen von 0,1 % bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 23 km/h festgestellt. Auch Querungen von Fußgängern außerhalb gesicherter Stellen konnten nur vereinzelt festgestellt werden, die bei dem vorgenannten Geschwindigkeitsniveau und der guten Sichtverhältnisse ohnehin nicht problematisch erscheinen. Zur Schulwegsicherung befindet sich auf Höhe der Hensstraße eine Fußgängerampel. Villemombler Straße (zwischen Rathaus und Schieffelingsweg) Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die Villemombler Straße wurden für den genannten Bereich durch die Ing.- Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich fast durchgehend mit Ausnahme vereinzelter Wohngebäude sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher in diesem Bereich durchgehend Tempo 30 einzurichten. Am Herrengarten (zwischen B56 und Siegburger Straße):Seite 7 von 15 Seite 8 Am Herrengarten werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün in diesem Abschnitt nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten aus dem o.g. Abschnitt lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 dort rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in beide Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 4,2 % im Querschnitt festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 46 km/h unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten. Insbesondere zu den durch die Schulleitung der IGS Bonn angegebenen Spitzenzeiten fanden auch kaum Querungen außerhalb gesicherter Bereiche statt. Der Hauptverkehr kam aus Richtung Norden (meist mit dem Fahrrad) auf dem über 5 m breiten Seitenbereich zum Schulgelände. Vorher wurde stets an den auf der B 56 vorhandenen signalisierten Überwegen gequert. Dabei konnten größere Ansammlungen (Pulkbildung) vor dem Nebeneingang am Sportplatz zu keiner Zeit festgestellt werden. Die Verwaltung wird hier zur Schulwegsicherung die Aufstellung eines Dialogdisplays einplanen. Konstantinstraße: Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die Konstantinstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber nur an 3 Gebäuden eine leichte Überschreitung der Werte. Im Übrigen werden die Werte tagsüber nicht überschritten, so dass eine Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen tagsüber nicht in Betracht kommt. Die Nachtwerte werden allerdings im Gegensatz dazu an zahlreichen Gebäuden im Abschnitt zwischen Gutenbergallee und Römerplatz überschritten, so dass eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22-6 Uhr in diesem Abschnitt in Betracht kommt. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen Römerplatz und Gutenbergallee durchgehend Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr einzurichten. Die für die übrigen Abschnitte erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu den übrigen Zeiten/Bereichen der Konstantinstraße zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden im Querschnitt Geschwindigkeitsüberschreitungen von 4,6 % festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 47 km/h ebenfalls unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Vermehrte Querungen von Fußgänger*innen/Radfahrenden außerhalb gesicherter Querungen konnten nur sporadisch festgestellt werden. Ubierstraße: Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die Ubierstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber keine Überschreitung der Werte. Die Nachtwerte werden im Gegensatz dazu an einigen Gebäuden überschritten, soSeite 8 von 15 Seite 9 dass eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22-6 Uhr in diesen Bereichen in Betracht kommt. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen den Häusern 48 und 76 durchgehend Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr einzurichten. Die für die Tageszeit erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden im Querschnitt lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1,0 % ermittelt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag dabei im Querschnitt bei 42 km/h. Vermehrte Querungen von Fußgänger*innen/Radfahrenden außerhalb gesicherter Querungen konnten nur sporadisch festgestellt werden. Mittelstraße: Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die Mittelstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber an mehreren Gebäuden eine Überschreitung der Werte im Abschnitt zwischen Plittersdorfer Straße und Wurzerstraße. Im Übrigen werden die Werte nicht überschritten, so dass eine Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen darüber hinaus nicht in Betracht kommt.. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) im o.g. Abschnitt erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen Plittersdprfer Straße und Wurzerstraße durchgehend Tempo 30 einzurichten. Die im Übrigen erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. Es liegen mehrere SDR Messungen vor, die eine Überschreitungsquote von lediglich 0,1 – 2,0 % (unterschiedliche Standorte) ausweisen. Ebenso wenig konnte die Verwaltung außerhalb gesicherter Querungsstellen vermehrte Fußgänger-/Radfahrerquerungen oder gar Gefährdungssituationen feststellen. Gotenstraße: Zu berücksichtigen ist, dass dort bereits zwischen Wurzerstr. und Viktoriastraße Tempo 30 gilt. Daher beschränkt sich die weitere Prüfung vornehmlich auf die Tempo 50 Bereiche. Da es sich um eine Vorfahrtstraße mit Radverkehrsanlagen handelt, scheidet eine Einbeziehung in die umliegenden/angrenzenden Tempo 30 Zonen grundsätzlich aus. Bei der Gotenstraße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von durchgehend Tempo 30 rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden im Querschnitt lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,7 % bei einerSeite 9 von 15 Seite 10 Durchschnittsgeschwindigkeit von 37 km/h festgestellt. Vermehrte Querungen von Fußgänger*innen/Radfahrenden außerhalb gesicherter Querungen konnten nur in moderatem Umfang festgestellt werden, was aufgrund des festgestellten Geschwindigkeitsniveaus ohnehin als unproblematisch bewertet werden kann. Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, wird eine Prüfung von Erprobung Tempo 30 nicht auf klassifizierten Straßen durchgeführt, zu denen die nachfolgend Aufgeführten gehören. Es wurde allerdings zugesagt, die vorgeschlagenen Straßenabschnitte im Rahmen der Lärmschutzprüfung mit aufzunehmen. Nach der Lärmschutzrichtlinie StV sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Regel auf klassifizierten Straßen nicht durchgeführt werden, da es sich um Straßen des überörtlichen Verkehrs handelt. Hiervon ist die Straßenverkehrsbehörde in der Vergangenheit nur bei durchgängig hohen Überschreitungen abgewichen. Zu den einzelnen geprüften Abschnitten kann Folgendes mitgeteilt werden: Kölnstraße (zwischen Kaiser-Karl-Ring und Kopenhagener Straße): Die in diesem Abschnitt berechneten Lärmwerte liegen durchgehend unterhalb der Grenzwerte, so dass eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen nicht in Betracht kommt. Meckenheimer Allee (zwischen Baumschulallee und Am Botanischen Garten): Die in diesem Abschnitt berechneten Lärmwerte liegen durchgehend, bis auf einige wenige Ausnahmen in der Nachtzeit, unterhalb der Grenzwerte, so dass eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen auf dieser Kreisstraße nicht in Betracht kommt. Oxfordstraße: Die in diesem Abschnitt berechneten Lärmwerte zeigen durchgehend hohe Überschreitungen der Grenzwerte, so dass eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen grundsätzlich in Betracht käme. Die Verwaltung kann dies aufgrund der Beschleunigung des ÖPNV auf den neu eingerichteten Umweltspuren allerdings nicht empfehlen, da die Temporeduzierung einer Beschleunigung widersprechen würde. Nach Beobachtung der Verwaltung, hat sich das Geschwindigkeitsniveau durch die Reduzierung auf eine Fahrspur für den MIV bereits abgesenkt. Ippendorfer Allee: Die im Abschnitt zwischen Friedhof Ippendorf (ab Haus Nr. 80) und Einmündung Ferdinandstraße ermittelten Lärmwerte sind sowohl zu den Tages als auch Nachtzeiten überschritten, so dass die Verwaltung in diesem Teilstück die Einrichtung einer Tempo 30 Regelung aus Gründen des Lärmschutzes vorschlägt. Für den weiter talwärts liegenden Abschnitt werden die Werte tagsüber nicht und nachts nur an einigen Gebäuden gering überschritten, so dass dort auf diesem Abschnitt der Kreisstraße eine Temporeduzierung nicht erfolgen kann.Seite 10 von 15 Seite 11 Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass trotz der hohen verkehrsrechtlichen Hürden auf Hauptverkehrsstraßen eine Quote von über 50 % der geprüften Straßenabschnitte (teilweise nur nachts oder auch abschnittsweise) dauerhaft als Tempo 30 Bereiche umgesetzt werden könnte. Anlage/n 1 16-06-27 an alle Bezirksregierungen_geschwärzt- (öffentlich) 2 Teilstellungnahme SWB_geschwärzt- (öffentlich)Seite 11 von 15 Seite 12 von 15 Seite 13 von 15 Seite 14 von 15 Seite 15 von 15
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