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221539 · Mitteilungsvorlage

Erprobung Tempo 30

Nummer
221539
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.11.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221539-002 ST Kein Tempo 30 auf der MUK-Strecke
  2. 221539-05 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Erprobung Tempo 30
  3. 221539-04 ST Kein Tempo 30 auf der MUK-Strecke
  4. 221539-003 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Erprobung Tempo 30
  5. 221539-001 BBB-Antrag: Kein Tempo 30 auf der MUK-Strecke Vorlage 221539
  6. 221539-06 Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Auswertung der Geschwindigkeitsmessung auf der Bahnhofstraße
  7. 221539-07 ST Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Auswertung der Geschwindigkeitsmessung auf der Bahnhofstraße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221539
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erprobung Tempo 30
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat die Prüfung zur Erweiterung von Tempo 30 Abschnitten auf
den von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen und durch den Rat der
Stadt Bonn bestätigten Standorten in den nachfolgenden Straßen durchgeführt.
Dabei hat sie zunächst alle Möglichkeiten zur dauerhaften Einrichtung (ohne
Erprobung) ausgeschöpft.
Hierbei sind in erster Linie, sofern nicht alternative Varianten in Betracht
gezogen werden können (wie z.B. die Einbeziehung in eine Tempo 30 Zone)
die Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor
Lärm zu nennen.
Als Auffangtatbestand (sofern dies aus Lärmschutzgründen oder mit anderen
Varianten nicht möglich war) wurde die Einrichtung von Tempo 30 im Rahmen
einer Erprobung geprüft.
In den Bereichen, in denen dauerhaft Tempo 30 eingerichtet werden kann,
wurde der Frage, ob eine Erprobung rechtlich möglich ist, nicht weiter
nachgegangen.
Zur rechtlichen Einordnung:
Grundsätzlich kann eine Erprobungsmaßnahme angeordnet werden, ohne dass
die sonst erforderliche besondere Gefahrenlage des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO
(qualifizierte Gefahrenlage) vorliegt, ihre Anordnung scheidet aber dort aus, wo
keine konkrete („einfache“ ) Gefahrenlage vorliegt und mit objektiver Datenlage
nachgewiesen kann.
Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit muss aufgrund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich sein. § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO ermöglicht keinen
Gefahrerforschungseingriff; eine konkrete Ermittlung und Dokumentation ist für
die Darlegung einer Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO erforderlich.
Voraussetzung für die Erprobung geplanter verkehrssichernder oderSeite 1 von 15
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verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 6 Halbsatz 2 StVO ist,
dass die Dauer des Verkehrsversuchs dem Erprobungscharakter der
Maßnahme entspricht und dass das Erprobungsziel konkret bestimmt und die
erprobte Maßnahme geeignet und erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu
erreichen, sowie im Rahmen der Widmung möglich und dauerhaft rechtlich
zulässig wäre.
Es ist demnach ein Ist-Zustand zu ermitteln, der den o.g. Anforderungen
entspricht. Die Bezirksregierung Köln verweist in diesem Zusammenhang
ausdrücklich auf den noch gültigen Erlass des Landesverkehrsministeriums
(siehe Anlage).
Für eine Erprobung kommen grundsätzlich alle Maßnahmen der StVO in
Betracht. Vorliegend beschränkt sich die Prüfung allerdings auf die Einrichtung
von Tempo 30, so dass hierbei 2 entscheidende Faktoren, die sich objektiv
ermitteln lassen, zum Tragen kommen:
- Häufige Querungen von Fußgänger*innen und/oder Radfahrer*innen
außerhalb gesicherter Querungsstellen (Fußgängerüberwege,
Lichtsignalanlagen, Querungsinseln)
- Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen (über 15 %) auf den
vorgenannten Abschnitten
Dazu hat die Verwaltung verschiedene Daten erhoben. Hierzu gehören neben
Seitenradarmessungen, die Aufschluss über die gefahrenen Geschwindigkeiten
und Verkehrsmengen geben, auch Zählungen von Fußgängerquerungen
außerhalb gesicherter Bereiche.
Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs kommen damit Erprobungen zu
Temporeduzierungen aus Sicht der Verwaltung dann in Betracht, wenn für
einen bestimmten Straßenbereich regelmäßige Verkehrsverstöße wie
überhöhte Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs festgestellt werden
können. Zusätzlich sollte die Gefährdung oder Behinderung von
Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen durch diese Verkehrsverstöße
feststellbar sein.
Zu den Prüfergebnissen im Einzelnen:
Bonner Talweg:
Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für den Bonner
Talweg wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund
berechnet. Hiernach ergibt sich durchgehend von der Poppelsdorfer Allee bis
zur Reuterstraße sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine
Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und
Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3
dB(A) erreicht werden kann.
Es wäre daher grundsätzlich möglich, in diesem Bereich durchgehend Tempo
30 einzurichten. Die Stadtwerke-Bonn verweisen nach Anfrage allerdings auf
die angefügte ältere, aber noch gültige Stellungnahme, die auch für diesen
Abschnitt gilt. Hierzu sollte vor einer möglichen Umsetzung daher noch eine
weitergehende Abwägung im Rahmen einer gesonderten Vorlage erfolgen.Seite 2 von 15
Seite 3
Pariser Straße:
Bei der Pariser Straße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV
maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt
und Stadtgrün nicht erreicht.
Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete
Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden.
Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in Fahrtrichtung An der Josefshöhe
lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,2 % festgestellt, die
Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 31 km/h deutlich unter der zugelassenen
Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. In Fahrtrichtung Kopenhagener Straße
fiel das Ergebnis noch niedriger aus.
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h wurde eine
Überschreitungsquote von 0,1 % festgestellt.
Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige
Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer
Erprobung entsprechen könnten. Durch die Lage der Bahntrasse finden
vermehrte Querungen außerhalb der gesicherten Bereiche nicht statt.
Limpericher Straße (zwischen Goetheallee und Auf dem Grendt):
Bei dem genannten Abschnitt der Limpericher Straße werden die nach der
Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung
durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht.
Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete
Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. An
mehreren Tagen wurden SDR Messungen an 2 Standorten (Nr. 69 und Nr.
120) durchgeführt. Auf Höhe Haus Nr. 69 (zwischen Goetheallee und
Ringstraße) wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 0,3 %
festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 36 km/h deutlich unter der
zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Auf Höhe Haus Nr. 120
(zwischen Ringstraße und Auf dem Grendt) wurde bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h eine Überschreitungsquote von
ebenfalls lediglich 0,3 % festgestellt.
Auch die Fußgängerfrequenz außerhalb der gesicherten Querungsstellen fiel
mit 10 Fußgängern in der Spitzenstunde gering aus. Diese Zahlen wurden
zwischen dem Flax und Eingang zum Sportplatz erhoben und waren zu allen
anderen Tageszeiten deutlich niedriger. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort
konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren
ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten.
Hausdorffstraße:
Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Hausdorffstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund
berechnet. Hiernach ergibt sich fast durchgehend mit Ausnahme vereinzelter
Wohngebäude von der Reuterstraße bis zum Quirinusplatz sowohl zu den
Tages- als auch Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die
Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu demSeite 3 von 15
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Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann.
Es wäre daher grundsätzlich möglich in diesem Bereich durchgehend Tempo
30 einzurichten. Die Stadtwerke-Bonn verweisen nach Anfrage allerdings auf
die angefügte ältere, aber noch gültige Stellungnahme. Hierzu sollte vor einer
möglichen Umsetzung daher noch eine weitergehende Abwägung im Rahmen
einer gesonderten Vorlage erfolgen.
Schieffelingsweg:
Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für den
Schieffelingsweg wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund
berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber nur an 3 Gebäuden eine leichte
Überschreitung der Werte. Im Übrigen werden die Werte tagsüber nicht
überschritten, so dass eine Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen
tagsüber nicht in Betracht kommt. Die Nachtwerte werden allerdings im
Gegensatz dazu durchgehend an fast allen Gebäude überschritten, so dass
eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22-6
Uhr in Betracht kommt. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und
Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3
dB(A) erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher in diesem
Bereich durchgehend Tempo 30 von 22-6 Uhr zwischen Villemombler Straße
und Ludwig-Richter-Straße einzurichten.
Die für die Tageszeit erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine
konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen
würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in Fahrtrichtung
Provinzialstraße lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1,9 %
festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 41 km/h deutlich unter der
zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. In Fahrtrichtung
Villemombler Straße fiel das Ergebnis noch niedriger aus.
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 39 km/h wurde eine
Überschreitungsquote von 1,1 % festgestellt.
Auch die Fußgängerfrequenz, die auf Höhe des CVJM (Haus Nummer 27)
ermittelt wurde, fiel mit 4 Fußgängern in der Spitzenstunde bei 309 KFZ gering
aus. Beobachtungen der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige
Anhaltspunkte für konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer
Erprobung entsprechen könnten.
Hermannstraße:
Bei der Hermannstraße sind 2 unterschiedliche Abschnitte zu betrachten, die
vor bzw. hinter einer bestehenden Tempo 30 Regelung liegen.
Bereich zwischen Kennedybrücke und Johann-Link-Straße:
Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Hermannstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund
berechnet. Hiernach ergibt sich im vorgenannten Abschnitt durchgehend
sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die
Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem
Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann.Seite 4 von 15
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Die Verwaltung beabsichtigt daher die bestehende Tempo 30 Regelung in
diese Richtung zu erweitern.
Bereich zwischen Steinerstraße (südliche Einmündung) bis Ringstraße:
Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte werden für
diesen Bereich lediglich in der Nachtzeit bis zur Einmündung Johannessstraße
überschritten. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30
kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A)
erreicht werden kann. Daher beabsichtigt die Verwaltung eine Ausdehnung der
Tempo 30 Regelung für die Zeit von 22-6 Uhr für diesen kurzen Teilabschnitt
(ca. 130 m).
Eine Erprobung von Tempo 30 für den verbleibenden Bereich zwischen
Johannesstraße und Ringstraße scheidet aus. Die mit Seitenradar ermittelte
Überschreitungsquote lag in diesem Bereich bei lediglich 0,6 % im Querschnitt
bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 37 km/h. Beobachtungen der
Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete
Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen
könnten; insbesondere häufige Fußgängerquerungen außerhalb gesicherter
Querungsstellen finden hier nicht statt.
Deutschherrenstraße (zwischen Theodor-Heuss-Str. und Ortszentrum
Lannesdorf):
Bei dem genannten Abschnitt der Deutschherrenstraße werden die nach der
Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung
durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht.
Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete
Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden. An
mehreren Tagen wurden SDR Messungen durchgeführt. In Fahrtrichtung
Lannesdorf lag die Überschreitungsquote bei lediglich 0,3 % bei einer
Durchschnittgeschwindigkeit von 37 km/h. In Fahrtrichtung Bad Godesberg
Zentrum lag die Überschreitung bei 0,2 % bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 34 km/h.
Auch die Fußgängerfrequenz außerhalb von gesicherten Querungsstellen
(zwischen Röntgenstraße und Albertus-Magnus-Straße) fiel mit 3 Fußgängern
in der Spitzenstunde bei 471 KFZ gering aus. Beobachtungen der Verwaltung
vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete Gefahren
ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen könnten.
Bahnhofstraße:
Bei der Bahnhofstraße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV
maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt
und Stadtgrün nicht erreicht.
Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete
Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden.
Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden in Fahrtrichtung Meßdorfer Straße
lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,4 % festgestellt, die
Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 35 km/h deutlich unter der zugelassenenSeite 5 von 15
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Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. In Fahrtrichtung Ladestraße fiel das
Ergebnis noch niedriger aus.
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 34 km/h wurde eine
Überschreitungsquote von 0,3 % festgestellt.
Auch die Fußgängerfrequenz außerhalb von gesicherten Querungsstellen fiel
mit 23 Fußgängern in der Spitzenstunde moderat aus. Beobachtungen der
Verwaltung vor Ort konnten keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete
Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen
könnten.
Dottendorfer Straße (zwischen Quirinusplatz und Karl-Barth-Str.):
Die Verwaltung verweist auf das positive Prüfergebnis unter der Drucksache
221909
Stiftsstraße (zwischen Am Ledenhof und Niederkasseler Straße):
Bei der Stiftsstraße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV
maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt
und Stadtgrün nicht erreicht.
Auch die erhobenen Daten aus dem o.g. Abschnitt lassen keinerlei
Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von
Tempo 30 dort rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden
in beide Fahrtrichtungen lediglich Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,2 %
festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 39 km/h in Richtung
Niederkasseler Straße und 38 km/h in Richtung Am Ledenhof deutlich unter der
zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Beobachtungen der
Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für konkrete
Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung entsprechen
könnten. Fußgängerquerungen außerhalb gesicherter Querungsstellen
(Fußgängerüberweg am Kreisverkehr) konnten nicht beobachtet werden. Die
notwendige Belastungszahl an querenden Fußgängern am vorgenannten
Fußgängerüberweg wurde mit 52 Fußgängern nur knapp erreicht.
Koblenzer Straße (zwischen Am Kurpark und Theodor-Heuss-Straße):
Zu berücksichtigen ist für den geprüften Abschnitt, dass dort bereits auf etwa
einem Drittel der Strecke in der Zeit von Mo-Fr zwischen 7 und 17 Uhr Tempo
30 gilt. Daher beschränkt sich die weitere Prüfung vornehmlich auf die Tempo
50 Bereiche.
Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für den
genannten Abschnitt der Koblenzer Straße wurden durch die Ing.-Gesellschaft
Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Die Grenzwerte werden dort allerdings
weder zur Tag noch zur Nachtzeit überschritten, so dass die Einrichtung von
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ausscheidet.
Auch die erhobenen Daten aus den übrigen Abschnitten lassen keinerlei
Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von
durchgehend Tempo 30 rechtfertigen würden. Fußgängerquerungen außerhalb
gesicherter Bereiche finden hier äußerst selten statt.Seite 6 von 15
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Zudem wurde durch eine fast 2 wöchige SDR Messung ermittelt, dass die
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 5,4 % bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 48 km/h im nicht zu beanstandenden Bereich
lagen.
Die dort ehemals bestehende Unfallhäufungsstelle hatte im Übrigen keine
geschwindigkeitsbedingten Ursachen, sondern sie beruhte auf
Vorfahrtsverletzungen. Diese Stelle wurde durch Maßnahmen der
Unfallkommission entschärft.
Geislarstraße (Teilabschnitt Burg Lede):
Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Verbindung der beiden Tempo 30
Zonen auf der Geislarstraße und Käsbergstraße zusammen mit der Polizei
geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die durchgehende Einrichtung einer
Tempo 30 Zone rechtlich vertretbar ist. Hierfür ist lediglich in einem Teilbereich
die (benutzungspflichtige) Radwegebeschilderung zu entfernen. Die Verwaltung
wird daher Tempo 30 auf dem beantragten Abschnitt einrichten.
Rheinallee (zwischen Ubierstraße und Hensstraße)
Die Rheinallee ist (auch) in diesem Abschnitt Teil des Vorfahrtstraßennetzes.
Sie ist eine verkehrswichtige Verbindung vom Rhein zur Godesberger
Innenstadt. Auf Vorfahrtstraßen ist gem. § 45 Abs 1c StVO die Einrichtung von
Tempo 30 Zonen unzulässig. Die bislang eingerichteten Einzelbeschränkungen
auf Tempo 30 sind durch die schützenswerten Einrichtungen (Seniorenheim,
Schule) begründet. Auf der Rheinallee werden die nach der
Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung
durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht erreicht. Auch die erhobenen
Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die
eine Erprobung von durchgehend Tempo 30 rechtfertigen würden. Im
Querschnitt wurden durch mehrtägige SDR Messungen lediglich
Überschreitungen von 0,1 % bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 23
km/h festgestellt. Auch Querungen von Fußgängern außerhalb gesicherter
Stellen konnten nur vereinzelt festgestellt werden, die bei dem vorgenannten
Geschwindigkeitsniveau und der guten Sichtverhältnisse ohnehin nicht
problematisch erscheinen. Zur Schulwegsicherung befindet sich auf Höhe der
Hensstraße eine Fußgängerampel.
Villemombler Straße (zwischen Rathaus und Schieffelingsweg)
Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Villemombler Straße wurden für den genannten Bereich durch die Ing.-
Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund berechnet. Hiernach ergibt sich fast
durchgehend mit Ausnahme vereinzelter Wohngebäude sowohl zu den Tages-
als auch Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung
zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine
Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann.
Die Verwaltung beabsichtigt daher in diesem Bereich durchgehend Tempo 30
einzurichten.
Am Herrengarten (zwischen B56 und Siegburger Straße):Seite 7 von 15
Seite 8
Am Herrengarten werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen
Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün
in diesem Abschnitt nicht erreicht.
Auch die erhobenen Daten aus dem o.g. Abschnitt lassen keinerlei
Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von
Tempo 30 dort rechtfertigen würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden
in beide Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 4,2 %
im Querschnitt festgestellt, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 46 km/h
unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Beobachtungen
der Verwaltung vor Ort konnten auch keinerlei sonstige Anhaltspunkte für
konkrete Gefahren ausmachen, die den Anforderungen einer Erprobung
entsprechen könnten. Insbesondere zu den durch die Schulleitung der IGS
Bonn angegebenen Spitzenzeiten fanden auch kaum Querungen außerhalb
gesicherter Bereiche statt. Der Hauptverkehr kam aus Richtung Norden (meist
mit dem Fahrrad) auf dem über 5 m breiten Seitenbereich zum Schulgelände.
Vorher wurde stets an den auf der B 56 vorhandenen signalisierten Überwegen
gequert. Dabei konnten größere Ansammlungen (Pulkbildung) vor dem
Nebeneingang am Sportplatz zu keiner Zeit festgestellt werden. Die Verwaltung
wird hier zur Schulwegsicherung die Aufstellung eines Dialogdisplays
einplanen.
Konstantinstraße:
Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Konstantinstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund
berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber nur an 3 Gebäuden eine leichte
Überschreitung der Werte. Im Übrigen werden die Werte tagsüber nicht
überschritten, so dass eine Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen
tagsüber nicht in Betracht kommt. Die Nachtwerte werden allerdings im
Gegensatz dazu an zahlreichen Gebäuden im Abschnitt zwischen
Gutenbergallee und Römerplatz überschritten, so dass eine Reduzierung auf
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22-6 Uhr in diesem Abschnitt
in Betracht kommt. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo
30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A)
erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen Römerplatz
und Gutenbergallee durchgehend Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr einzurichten.
Die für die übrigen Abschnitte erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse
auf eine konkrete Gefahrenlage zu den übrigen Zeiten/Bereichen der
Konstantinstraße zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen würden.
Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden im Querschnitt
Geschwindigkeitsüberschreitungen von 4,6 % festgestellt, die
Durchschnittsgeschwindigkeit lag mit 47 km/h ebenfalls unter der zugelassenen
Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Vermehrte Querungen von
Fußgänger*innen/Radfahrenden außerhalb gesicherter Querungen konnten nur
sporadisch festgestellt werden.
Ubierstraße:
Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Ubierstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund
berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber keine Überschreitung der Werte. Die
Nachtwerte werden im Gegensatz dazu an einigen Gebäuden überschritten, soSeite 8 von 15
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dass eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von
22-6 Uhr in diesen Bereichen in Betracht kommt. Die Differenzberechnung
zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine
Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Die Verwaltung
beabsichtigt daher zwischen den Häusern 48 und 76 durchgehend Tempo 30
von 22 bis 6 Uhr einzurichten.
Die für die Tageszeit erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine
konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen
würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden im Querschnitt lediglich
Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1,0 % ermittelt. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit lag dabei im Querschnitt bei 42 km/h. Vermehrte
Querungen von Fußgänger*innen/Radfahrenden außerhalb gesicherter
Querungen konnten nur sporadisch festgestellt werden.
Mittelstraße:
Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Mittelstraße wurden durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund
berechnet. Hiernach ergibt sich tagsüber an mehreren Gebäuden eine
Überschreitung der Werte im Abschnitt zwischen Plittersdorfer Straße und
Wurzerstraße. Im Übrigen werden die Werte nicht überschritten, so dass eine
Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen darüber hinaus nicht in Betracht
kommt.. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt
zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) im o.g.
Abschnitt erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher zwischen
Plittersdprfer Straße und Wurzerstraße durchgehend Tempo 30 einzurichten.
Die im Übrigen erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine
konkrete Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von Tempo 30 rechtfertigen
würden. Es liegen mehrere SDR Messungen vor, die eine
Überschreitungsquote von lediglich 0,1 – 2,0 % (unterschiedliche Standorte)
ausweisen. Ebenso wenig konnte die Verwaltung außerhalb gesicherter
Querungsstellen vermehrte Fußgänger-/Radfahrerquerungen oder gar
Gefährdungssituationen feststellen.
Gotenstraße:
Zu berücksichtigen ist, dass dort bereits zwischen Wurzerstr. und Viktoriastraße
Tempo 30 gilt. Daher beschränkt sich die weitere Prüfung vornehmlich auf die
Tempo 50 Bereiche.
Da es sich um eine Vorfahrtstraße mit Radverkehrsanlagen handelt, scheidet
eine Einbeziehung in die umliegenden/angrenzenden Tempo 30 Zonen
grundsätzlich aus.
Bei der Gotenstraße werden die nach der Lärmschutzrichtlinie StV
maßgeblichen Werte von 70/60 dB(A) nach Prüfung durch das Amt für Umwelt
und Stadtgrün nicht erreicht.
Auch die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete
Gefahrenlage zu, die eine Erprobung von durchgehend Tempo 30 rechtfertigen
würden. Mittels mehrtägiger SDR Messung wurden im Querschnitt lediglich
Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0,7 % bei einerSeite 9 von 15
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Durchschnittsgeschwindigkeit von 37 km/h festgestellt. Vermehrte Querungen
von Fußgänger*innen/Radfahrenden außerhalb gesicherter Querungen
konnten nur in moderatem Umfang festgestellt werden, was aufgrund des
festgestellten Geschwindigkeitsniveaus ohnehin als unproblematisch bewertet
werden kann.
Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, wird eine Prüfung von Erprobung
Tempo 30 nicht auf klassifizierten Straßen durchgeführt, zu denen die
nachfolgend Aufgeführten gehören. Es wurde allerdings zugesagt, die
vorgeschlagenen Straßenabschnitte im Rahmen der Lärmschutzprüfung mit
aufzunehmen. Nach der Lärmschutzrichtlinie StV sollen
Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Regel auf klassifizierten Straßen nicht
durchgeführt werden, da es sich um Straßen des überörtlichen Verkehrs
handelt. Hiervon ist die Straßenverkehrsbehörde in der Vergangenheit nur bei
durchgängig hohen Überschreitungen abgewichen. Zu den einzelnen geprüften
Abschnitten kann Folgendes mitgeteilt werden:
Kölnstraße (zwischen Kaiser-Karl-Ring und Kopenhagener Straße):
Die in diesem Abschnitt berechneten Lärmwerte liegen durchgehend unterhalb
der Grenzwerte, so dass eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen nicht
in Betracht kommt.
Meckenheimer Allee (zwischen Baumschulallee und Am Botanischen
Garten):
Die in diesem Abschnitt berechneten Lärmwerte liegen durchgehend, bis auf
einige wenige Ausnahmen in der Nachtzeit, unterhalb der Grenzwerte, so dass
eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen auf dieser Kreisstraße nicht in
Betracht kommt.
Oxfordstraße:
Die in diesem Abschnitt berechneten Lärmwerte zeigen durchgehend hohe
Überschreitungen der Grenzwerte, so dass eine Temporeduzierung aus
Lärmschutzgründen grundsätzlich in Betracht käme. Die Verwaltung kann dies
aufgrund der Beschleunigung des ÖPNV auf den neu eingerichteten
Umweltspuren allerdings nicht empfehlen, da die Temporeduzierung einer
Beschleunigung widersprechen würde. Nach Beobachtung der Verwaltung, hat
sich das Geschwindigkeitsniveau durch die Reduzierung auf eine Fahrspur für
den MIV bereits abgesenkt.
Ippendorfer Allee:
Die im Abschnitt zwischen Friedhof Ippendorf (ab Haus Nr. 80) und
Einmündung Ferdinandstraße ermittelten Lärmwerte sind sowohl zu den Tages
als auch Nachtzeiten überschritten, so dass die Verwaltung in diesem Teilstück
die Einrichtung einer Tempo 30 Regelung aus Gründen des Lärmschutzes
vorschlägt. Für den weiter talwärts liegenden Abschnitt werden die Werte
tagsüber nicht und nachts nur an einigen Gebäuden gering überschritten, so
dass dort auf diesem Abschnitt der Kreisstraße eine Temporeduzierung nicht
erfolgen kann.Seite 10 von 15
Seite 11
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass trotz der hohen verkehrsrechtlichen
Hürden auf Hauptverkehrsstraßen eine Quote von über 50 % der geprüften
Straßenabschnitte (teilweise nur nachts oder auch abschnittsweise) dauerhaft
als Tempo 30 Bereiche umgesetzt werden könnte.
Anlage/n
1 16-06-27 an alle Bezirksregierungen_geschwärzt- (öffentlich)
2 Teilstellungnahme SWB_geschwärzt- (öffentlich)Seite 11 von 15
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Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de