221522-03 · Mitteilungsvorlage
Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb - Neubewertung der Kosten
Kerndaten
- Nummer
- 221522-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Friesdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221522-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb - Neubewertung der Kosten Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Nachdem am 27.10.2022 im Rat der Entwurf, sowie die Vergabe an einen GU/TU beschlossen wurde, sollten die Verträge mit den beauftragten Fachin- genieuren, aufgrund der geänderten Ausschreibungsbedingungen neu verhan- delt werden. Dieser Prozess mit juristischer Unterstützung hat viel Zeit in An- spruch genommen. Trotzdem konnte keine Einigung über Vertragsänderungen erzielt werden. Deshalb wurden nach der Baugenehmigung Ende 2023 keine weiteren Leistungsphasen abgerufen. Die Zusammenarbeit endete damit und es sollte ein Generalplaner eingeschal- tet werden. Bei der anschließenden Ausschreibung für den Generalplaner wurden keine Angebote abgegeben, weshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden musste. Alternativ konnte ein Büro mit der Funktionalausschreibung und dem Vergabe- verfahren für den GU/TU beauftragt werden. Das zweistufige Vergabeverfahren für den GU/TU wird zurzeit durchgeführt. Die Veröffentlichung hat stattgefunden. Mitte Mai können die Teilnahmeanträge eingereicht werden. Die zweite Stufe erfolgt nach Auswertung der Anträge und dauert einschließlich Kalkulationszeit, erstem Angebot, Verhandlungsrunde, Überarbeitung der Angebote, Auswertung, Stillhaltefrist und Beauftragung bis Ende Dezember. Anfang 2027 wird der beauftragte Generalunternehmer die Ausführungspla- nung beginnen. Nach Erstellung und Prüfung ist mit dem Baubeginn Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund des vorgenannten Verlaufs im Projekt musste die Kostenberechnung von 07/2022 neu bewertet werden. Durch Baupreissteigerungen seit 07/2022, einem errechneten Risikozuschlag, üblichen Preissteigerungen bis 2032 und einem GU-Zuschlag ist mit einer Erhöhung der Kosten, um insgesamt ca. 8,5 Mio. € zu rechnen. Die errechnete Gesamtsumme für die Maßnahme beläuft sich heute auf insgesamt rund 68 Mio. € (siehe Anlage Baubeschreibung mit Kostengegenüberstellung). Zur Überprüfung der Ausführungsplanung des Generalunternehmers sowie zur Kontrolle der Bauausführung müssen noch Aufträge erteilt werden. TrotzdemSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gehen wir davon aus, dass die Baunebenkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung nicht steigen werden. Die letztmalige Abruffrist für das Förderdarlehen der KFW-Bank in Höhe von 9,174 Mio. € mit einem Tilgungszuschuss von 1.390 Mio. € ist am 04.03.2026 abgelaufen und konnte nicht verlängert werden. Aktuell gibt es keine Förde- rung, für die das Gebäude die Anforderungen des Programms erfüllt. Es wird weiterhin nach alternativen Förderprogrammen gesucht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de