221483-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur BBB-Große Anfrage: Wohnungsbau in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221483-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221483-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur BBB-Große Anfrage: Wohnungsbau in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Für die Errichtung von wie vielen Wohneinheiten, differenziert nach Mietwohnungs- bzw. Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive Doppelhaushälften und Reihenhäuser) lagen zum Stichtag 1. November 2020 Beschlüsse des Rates und seiner Gremien zur Schaffung von neuem Planrecht (Ziel- und oder Aufstellungsbeschlüsse etc.) vor? Zu 1: Eine Differenzierung nach Miet- und Eigentumswohnungen kann nicht vorgenommen werden. Zum Stichtag 11.2020 lagen Zielbeschlüsse mit ca. 2800 WE vor. Einige Wohneinheiten können aufgrund der noch fehlenden Aussagetiefe noch nicht benannt werden. 2. Für die Errichtung von wie vielen Wohneinheiten, differenziert nach Mietwohnungs- bzw. Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive Doppelhaushälften und Reihenhäuser) sind seit dem Stichtag 1. November 2020 die planerischen Voraussetzungen über Satzungsbeschlüsse gefasst worden? Zu 2: Die Fragestellung wurde für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (teilweise) bereits beantwortet (siehe DS 221483-01 ST). Die diesbezügliche Beantwortung der aktuellen Großen Anfrage beginnt daher mit dem Jahr 2022 (siehe Anlage). 3. Wie viele Wohneinheiten wurden auf Grund der in Ziffer 2 nachgefragten Satzungsbeschlüsse seit dem Stichtag 1.November 2020 tatsächlich bezugsfertig hergestellt? Zu 3: Eine statistische Erfassung solcher Fälle erfolgt nicht. Eine Auswertung wäre nur mit erheblichem, nicht vertretbarem Aufwand verbunden. 4. Wie viele Wohneinheiten wären nach Auffassung der Oberbürgermeisterin seit ihrem Amtsantritt jährlich in der Stadt Bonn zu bauen gewesen, um den Bedarf an neuem Wohnraum in Bonn zu decken? Zu 4: Hierzu liegen der Verwaltung keine Zahlen vor.Seite 1 von 3 Seite 2 Es liegt für Bonn keine stadtspezifischen Wohnungsbedarfszahlen für den Zeitraum 2019-2024 bzw. weitere Jahre in der Vergangenheit vor. Für die Zukunft kann hier auf die bundesweite Wohnungsbedarfsprognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verwiesen werden, welche im März 2025 vorgelegt wurde und Aussagen für Kreise und kreisfreie Städte trifft. (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/analysen- kompakt/2025/ak-05- 2025.html;jsessionid=C70340777745CDC04445F13E0AC001FF.live112 94) Eine kommunale Wohnungsbedarfsprognose liegt für Bonn nicht vor. Ihre Erstellung wäre mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, deren Nutzen – im Vergleich zu den generellen Aussagen der Bundesprognose – kaum einen Mehrwert darstellen dürfte. . Anlage/n 1 Tabelle zu 221483-04 (öffentlich)Seite 2 von 3 Jahr Miet- oder Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser 2022 384 1 2023 144 0 2024 370 0 bis 05/ 2025 299 41 Summe 1197 42 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de