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221483-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur BBB-Große Anfrage: Wohnungsbau in Bonn

Nummer
221483-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221483 BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221483-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur BBB-Große Anfrage:
Wohnungsbau in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Für die Errichtung von wie vielen Wohneinheiten, differenziert nach
Mietwohnungs- bzw. Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive
Doppelhaushälften und Reihenhäuser) lagen zum Stichtag 1. November 2020
Beschlüsse des Rates und seiner Gremien zur Schaffung von neuem Planrecht
(Ziel- und oder Aufstellungsbeschlüsse etc.) vor?
Zu 1: Eine Differenzierung nach Miet- und Eigentumswohnungen kann nicht
vorgenommen werden. Zum Stichtag 11.2020 lagen Zielbeschlüsse mit ca.
2800 WE vor. Einige Wohneinheiten können aufgrund der noch fehlenden
Aussagetiefe noch nicht benannt werden.
2. Für die Errichtung von wie vielen Wohneinheiten, differenziert nach
Mietwohnungs- bzw. Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive
Doppelhaushälften und Reihenhäuser) sind seit dem Stichtag 1. November
2020 die planerischen Voraussetzungen über Satzungsbeschlüsse gefasst
worden?
Zu 2: Die Fragestellung wurde für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (teilweise)
bereits beantwortet (siehe DS 221483-01 ST). Die diesbezügliche
Beantwortung der aktuellen Großen Anfrage beginnt daher mit dem Jahr 2022
(siehe Anlage).
3. Wie viele Wohneinheiten wurden auf Grund der in Ziffer 2 nachgefragten
Satzungsbeschlüsse seit dem Stichtag 1.November 2020 tatsächlich
bezugsfertig hergestellt?
Zu 3: Eine statistische Erfassung solcher Fälle erfolgt nicht. Eine Auswertung
wäre nur mit erheblichem, nicht vertretbarem Aufwand verbunden.
4. Wie viele Wohneinheiten wären nach Auffassung der Oberbürgermeisterin
seit ihrem Amtsantritt jährlich in der Stadt Bonn zu bauen gewesen, um den
Bedarf an neuem Wohnraum in Bonn zu decken?
Zu 4: Hierzu liegen der Verwaltung keine Zahlen vor.Seite 1 von 3
Seite 2
Es liegt für Bonn keine stadtspezifischen Wohnungsbedarfszahlen für den
Zeitraum 2019-2024 bzw. weitere Jahre in der Vergangenheit vor. Für die
Zukunft kann hier auf die bundesweite Wohnungsbedarfsprognose des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verwiesen werden, welche
im März 2025 vorgelegt wurde und Aussagen für Kreise und kreisfreie Städte
trifft.
(https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/analysen-
kompakt/2025/ak-05-
2025.html;jsessionid=C70340777745CDC04445F13E0AC001FF.live112
94)
Eine kommunale Wohnungsbedarfsprognose liegt für Bonn nicht vor. Ihre
Erstellung wäre mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand
verbunden, deren Nutzen – im Vergleich zu den generellen Aussagen der
Bundesprognose – kaum einen Mehrwert darstellen dürfte.
.
Anlage/n
1 Tabelle zu 221483-04 (öffentlich)Seite 2 von 3
Jahr Miet- oder Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser
2022 384 1
2023 144 0
2024 370 0
bis 05/ 2025 299 41
Summe 1197 42
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de