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221483 · Große Anfrage

BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen

Nummer
221483
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
03.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221483-04 ST Stellungnahme zur BBB-Große Anfrage: Wohnungsbau in Bonn
  2. 221483-02 BBB-Große Anfrage: Wohnungsbau in Bonn
  3. 221483-01 ST BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
  4. 221483-03 ST Stellungnahme zur BBB-Große Anfrage: Wohnungsbau in Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
221483
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
03.08.2022
BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von
Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie
Förderung zur Schaffung selbstgenutzter
Eigenheime und Eigentumswohnungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Für die Errichtung von wie vielen Wohneinheiten, differenziert nach
Mietwohnungs-, Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive
Doppelhaushälften und Reihenhäuser) sind in den vergangenen 5 Jahren die
planerischen Voraussetzungen über Satzungsbeschlüsse gefasst worden?
2. Wie hoch war in den letzten 5 Jahren die Anzahl von geplanten
Einfamilienhausbauten (inklusive Doppelhaushälften und Reihenhäuser) für die
in Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne die Schaffung von Baurecht
ursprünglich vorgesehen war, für die dann aber auf Grund von Beschlüssen
des Stadtrates die Planung
a) zu Gunsten von Mietwohnungsbau,
b) aus welchen anderen Gründen
weggefallen ist?
3. Zu den Bebauungsvorhaben
- „Lappenstrünken“ (DS 0610318 u.w.),
- „Rosenfeld“ (DS 1113993 u.w.),
- „Apfelgarten“ (DS 1612316 u.w.),
- Vilich-Müldorf Wohnpark II (DS 200187 u.w.)
wird jeweils differenziert um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
a.) Wie viele Wohneinheiten, differenziert nach Mietwohnungs-,
Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive Doppelhaushälften
und Reihenhäuser) waren bei den o.g. Bauvorhaben ursprünglich geplant und
wie viele sind es (in gleicher Aufteilung wie vor) aktuell bzw. wurden tatsächlich
umgesetzt?Seite 1 von 2
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b.) Welche Anzahl der Wohneinheiten in Form von Eigentumswohnungen und
Einfamilienhäusern zu Frage a) waren ursprünglich für eine öffentliche
Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und
Eigentumswohnungen vorgesehen, wie viele wurden davon tatsächlich
gefördert bzw. stehen nach wie vor für diesen Förderweg zur Verfügung?
Begründung
Mit der Initiative sollen Informationen zu einem Teilaspekt des Wohnungsbaus
in Bonn erlangt werden.
Die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel für Sozialen Wohnungsbau
sollten nicht nur für den Mietwohnungsbau, sondern auch zur Förderung von
Eigentum eingesetzt werden. Eigentumsmaßnahmen mit öffentlicher
Förderung, bei denen Bauherrn ihrerseits Mietwohnungen freimachen, können
durchaus ein wirkungsvolles Mittel sein, um mehr kostengünstigen Wohnraum
zu schaffen. Zur Information über die Entwicklung der letzten Jahre auf diesem
Sektor soll die Anfrage dienen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de