221454-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38
Kerndaten
- Nummer
- 221454-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221454-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 28.07.2022 Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antragsteller beantragt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38 zur Schaffung von Planungsrecht für die Bebauung einer rückwärtig liegenden Teilfläche seines Grundstücks, Grimmgasse 33 (siehe Anlage). Vor dem Hintergrund eines anhaltend hohen Bedarfs an Wohnraum und dem gewünschten sparsamen Umgang mit Grund und Boden begrüßt die Verwaltung die Umsetzung von Innenentwicklungspotenzialen. Grundsätzlich erscheint der Innenbereich der Wohnbaufläche zwischen Grimmgasse und Am Dichbach aus städtebaulicher Sicht für eine maßvolle wohnbauliche Nachverdichtung geeignet. Die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Schaffung von Planungsrecht auf lediglich einem Grundstücksteil sollte jedoch aus städtebaulicher Sicht sowie mit Blick auf die mit einem Bauleitplanverfahren verbundenen Ressourcen nicht erfolgen. Der Einleitung eines Bebauungsplanverfahren hätte aus verfahrensökonomischer und städtebaulicher Sicht nähergetreten werden können, wenn durch die Mitwirkungsbereitschaft der benachbarten Grundstückseigentümer ein städtebaulich sinnvoller Entwicklungsbereich, ca. 2 500 m², (siehe Anlage) entstünde und städtebauliche Verträge zwecks Umsetzung der stadtentwicklungspolitischen Ziele (Gestalterische Vorgaben, Umsetzung Baulandmodell, Energieeffizienz, Förderung nachhaltiger Mobilität im Rahmen des Umweltverbunds, etc.) mit den KooperationspartnerInnen abgeschlossen werden könnten. Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung den Antragsteller des Bürgerantrags angeschrieben und darum gebeten, sofern unter diesen Umständen seinerseits weiterhin Interesse an der Baurechtschaffung besteht, Kontakt mit den Eigentumsparteien benachbarter Flurstücke aufzunehmen, um die Bereitschaft abzuklären, ob eine gemeinsame Entwicklung der Flächen in Frage kommt. Eine Rückmeldung des Antragstellers erfolgte mit dem Tenor, dass alternative und weniger aufwändige Möglichkeiten gefunden werden sollten, eine weitereSeite 1 von 4 Seite 2 Bebauung seines Grundstücks zu ermöglichen. Die Verwaltung sieht diese Möglichkeiten aus den vorgenannten Gründen nicht und empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 4 Anlage 1 – Übersichtsplan Grimmgasse 33, Duisdorf Grundstück des Antragstellers Bereich mit InnenentwicklungspotenzialSeite 3 von 4 Quelle: Geo-Informationssystem Bundesstadt Bonn Grundstück des Antragstellers Bereich mit InnenentwicklungspotenzialSeite 4 von 4
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