221454 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38
Kerndaten
- Nummer
- 221454
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 28.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221454 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 28.07.2022 Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38 gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Guten Tag, zum wiederholten Male wurde meine Bauanfrage für den hinteren Bereich meines Grundstücks in Bonn-Duisdorf, abgelehnt. Dort war bereits vor Jahren im Bebauungsplan Nr. 7319 -38 eine Bebauungsmöglichkeit ausgewiesen. Diese wurde auf Beschluss des Rates vom 12.06.2003 gestrichen, obwohl in einem Schreiben an die Stadt durch meine Mutter und meine Tante zum Ausdruck gebracht wurde nur „derzeit" von einer Bebauung absehen zu wollen. Die im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Hardtberg damals geforderte Ausgleichsabgabe in Höhe von 88.000,00 € konnten die beiden Rentnerinnen zum gegebenen Zeitpunkt nicht aufbringen, eine andere Alternative als die Streichung der Bebauungsmöglichkeit wurde Ihnen nicht angeboten. Heute wird die ablehnende Haltung der Stadt mir gegenüber explizit mit der damals nicht möglichen und geleisteten Zahlung durch meine alte Mutter und Tante begründet. Ein Jahr später, mit Datum 12.07.2004 erhielt meine Mutter allerdings ein Schreiben des Leiters des Kataster- und Vermessungsamt, „Ihnen ist sicherlich bekannt, dass innerhalb der Bundesstadt Bonn auch weiter Wohnungsbedarf besteht (…) Durch die konsequente Nutzung aller bebaubaren Wohnbaugrundstücke kann das Angebot erhöht werden. (…), im Gegenteil! Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich entscheiden würden selbst zu bauen (…)“ Nicht zuletzt auch, weil sich diese Forderung heute dringender denn je stellt: Ich bitte sehr darum, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die ursprünglich durch die Stadt geplante Bebauungsmöglichkeit im BPlan Nr. 7319 -38, wie 2003 vorgesehen und ausgewiesen, wieder rechtskräftig wird, damit ich dem explizit geäußerten Wunsch der Bundesstadt, Wohnraum zu schaffen auch nachkommen kann. Vielen Dank im Voraus! Freundliche GrüßeSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de