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221454 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38

Nummer
221454
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.07.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 221454-02 ST Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38
  2. 221454-01 ST Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221454
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
28.07.2022
Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse
33 und Wunsch nach Änderung des
Bebauungsplans Nr. 7319-38
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.09.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38 gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Guten Tag,
zum wiederholten Male wurde meine Bauanfrage für den hinteren Bereich meines
Grundstücks in Bonn-Duisdorf, abgelehnt.
Dort war bereits vor Jahren im Bebauungsplan Nr. 7319 -38 eine Bebauungsmöglichkeit
ausgewiesen. Diese wurde auf Beschluss des Rates vom 12.06.2003 gestrichen, obwohl in
einem Schreiben an die Stadt durch meine Mutter und meine Tante zum Ausdruck gebracht
wurde nur „derzeit" von einer Bebauung absehen zu wollen.
Die im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Hardtberg damals geforderte Ausgleichsabgabe
in Höhe von 88.000,00 € konnten die beiden Rentnerinnen zum gegebenen Zeitpunkt nicht
aufbringen, eine andere Alternative als die Streichung der Bebauungsmöglichkeit wurde
Ihnen nicht angeboten. Heute wird die ablehnende Haltung der Stadt mir gegenüber explizit
mit der damals nicht möglichen und geleisteten Zahlung durch meine alte Mutter und Tante
begründet.
Ein Jahr später, mit Datum 12.07.2004 erhielt meine Mutter allerdings ein Schreiben des
Leiters des Kataster- und Vermessungsamt, „Ihnen ist sicherlich bekannt, dass innerhalb der
Bundesstadt Bonn auch weiter Wohnungsbedarf besteht (…) Durch die konsequente Nutzung
aller bebaubaren Wohnbaugrundstücke kann das Angebot erhöht werden. (…), im Gegenteil!
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich entscheiden würden selbst zu bauen (…)“
Nicht zuletzt auch, weil sich diese Forderung heute dringender denn je stellt:
Ich bitte sehr darum, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die ursprünglich durch
die Stadt geplante Bebauungsmöglichkeit im BPlan Nr. 7319 -38, wie 2003 vorgesehen und
ausgewiesen, wieder rechtskräftig wird, damit ich dem explizit geäußerten Wunsch der
Bundesstadt, Wohnraum zu schaffen auch nachkommen kann.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche GrüßeSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de