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221387-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern

Nummer
221387-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221387 Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221387-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ausbauplanung Bornheimer Straße:
Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt des Bürgerantrages: Beantragt wird
• die Ausbauplanung für die Bornheimer Straße dahingehend ändern
zu lassen, dass die Bushaltestellen Eifelstraße/August Macke Haus
wieder an der heutigen Stelle angeordnet werden und
• Querungshilfen im Bereich der Haltestellen vorgesehen werden
Inhalt der Stellungnahme:
Der neue Standort der Haltestellen liegt nur etwa 35 Meter (stadteinwärts) bzw.
65 Meter (stadtauswärts) entfernt vom jetzigen Standort. Somit wurde bereits
versucht, den Belangen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste Rechnung zu
tragen.
Bei einer Straßenneubauplanung ist für die barrierefreie Anfahrbarkeit durch
Gelenkbusse eine Ausbaulänge von 18 m zu realisieren. Aufgrund der
vorhandenen Ein- und Ausfahrten zu den Häusern ist für den
richtlinienkonformen barrierefreien Ausbau der in der Planung vorgesehene
Standort am besten geeignet.
Die genaue Lage der Wartehallen und der Wartehallen-Typ können im Rahmen
des Ausbaus der Haltestelle noch an die konkrete Situation in der Örtlichkeit
angepasst werden. Hierbei muss grundsätzlich im Sinne der Barrierefreiheit
zwischen Wartehalle und Haltestellenbord eine Breite von mindestens 1,50 m
freigehalten werden. Der rückwärtige Abstand zu den angrenzenden Häusern
sollte dabei eine ausreichende Durchgangsbreite für den Fußverkehr zulassen.
Hierbei werden die Belange der Anwohner in Bezug auf die Fassaden und
Fenster nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die bereits beschlossene Ausbauplanung der Bornheimer Straße sieht
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen vor. Hingewiesen wird in diesem
Zusammenhang auf die zukünftig deutlich reduzierte Verkehrsbelastung der
Bornheimer Straße, die Fußgänger*innen das Queren erleichtern wird.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
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Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de