221387 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern
Kerndaten
- Nummer
- 221387
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221387 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 22.07.2022 Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird - die Ausbauplanung für die Bornheimer Straße dahingehend ändern zu lassen, dass die Bushaltestellen Eifelstraße/August Macke Haus wieder an der heutigen Stelle angeordnet werden und - Querungshilfen im Bereich der Haltestellen vorgesehen werden Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Bonn, den 22.07.2022 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Ausbauplanung Bornheimer Straße : Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, als Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn bitte ich Sie, - die Ausbauplanung für die Bornheimer Straße dahingehend ändern zu lassen, dass die Bushaltestellen Eifelstraße/ August Macke Haus wieder an der heutigen Stelle angeordnet werden und - Querungshilfen im Bereich der Haltestellen vorgesehen werden. Begründung: Die Haltestellen Eifelstraße/August Macke Haus liegen heute zentral im Wohngebiet zwischen Ellerstraße und Hochstadenring und damit optimal für die Erreichbarkeit aus allen Teilen des Wohngebiets. Gründe für die Verlagerung sind nicht ersichtlich. Das Macke Haus hatte Anliegern der Bornheimer Straße gegenüber erklärt, dass es die Verlagerung nicht verlangt, sondern nur im Sinne von nice to have angeregt habe. Anwohner können beobachten, dass die Bushaltestelle mehr von Bewohnern des Viertels als von Besuchern des Macke Hauses genutzt wird. Zudem gibt es in unserem Viertel in der Eifelstraße, Ellerstraße und Blumenhof soziale Einrichtungen, deren Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Mobilität eingeschränkt sind bzw. erhöhte Anforderungen an Verkehrssicherheit in ihrem Wohnumfeld als begründet erscheinen lassen (Behindertenwerkstätte, Seniorenbegegnungsstätte, Kindertagesstätte, Wohnprojekt Ellerstraße). Aus diesem Grunde sollten bequeme und sichere Querungs- hilfen, anders als geplant, in direkter Nähe zu den Bushaltestellen angeordnet werden. Die Verkehrswende sollte auch die Belange schwächerer Verkehrsteilnehmer im Blick haben. Die Verlagerung der Bushaltestellen mit den geplanten Wartehäuschen bringt erhebliche Nachteile. Schon heute ist es wegen des geschwungenen Straßenverlaufs der Bornheimer Straße sehr schwierig mit dem Auto aus der Taunusstraße herauszufahren. Beinah Unfälle sind häufiger zu beobachten. Durch an der Haltestelle stadteinwärts haltende Busse würde die Sicht noch weiter eingeschränkt.Seite 2 von 3 Nach unserer Informationen soll die Oberbürgermeisterin für die Umsetzung der Verkehrswende eine Mindestbreite von 2,5 m für Gehwege als Ziel genannt haben. Direkt vor den Hauseinganggängen der Häuser Nr. 63 und 65 soll ein Buswartehäuschen mit einem Abstand von geschätzt (weil an der Stelle nicht vermasst) weniger als 2.00 m aufgestellt werden. Darin sehen wir eine erhebliche Einschränkung der Nutzung unserer Häuser. Wie sollen die Bewohner sperrige Gegenstände in das Haus transportieren, ein Umzug vonstatten gehen bzw. Rettungseinsätze erfolgen? Wo sollen wird in Zukunft unsere Mülltonnen hinstellen? Auf der anderen Straßenseite soll das Buswartehäuschen sogar mit nur ca. 1,5 bis 1,6 m zu den Fenstern des Erdgeschosses aufgestellt werden. Wir begrüßen grundsätzlich, dass aus Gründen des Komforts Buswartehäuschen aufgestellt werden. Uns sind jedoch keine vergleichbaren für die Anwohner äußerst negativen Situationen, wie die geplante, im Stadtbezirk bekannt. Wir sehen uns daher erheblich benachteiligt. Gibt es eine politisch beschlossene Regelung zu den Mindest- abständen von Wartehäuschen zu Fenstern und Hauseingängen? Werden an vergleich- baren Stellen in Zukunft ebenfalls Buswartehäuschen aufgestellt? Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, dem Bürgerantrag zu entsprechen. Fördertechnische Regelungen stehen dem nicht entgegen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat dem Arbeitskreis mit Schreiben vom 20.07.2022 mitgeteilt, dass Planänderungen förderunschädlich möglich und bilateral zwischen Stadt und Bezirksregierung abzustimmen sind.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de