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221387 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern

Nummer
221387
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.07.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.11.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 221387-01 ST Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221387
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
22.07.2022
Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße:
Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird
- die Ausbauplanung für die Bornheimer Straße dahingehend ändern zu lassen,
dass die Bushaltestellen Eifelstraße/August Macke Haus wieder an der
heutigen Stelle angeordnet werden und
- Querungshilfen im Bereich der Haltestellen vorgesehen werden
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Bonn, den 22.07.2022
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Ausbauplanung Bornheimer Straße : Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn bitte ich Sie,
- die Ausbauplanung für die Bornheimer Straße dahingehend ändern zu lassen, dass die
Bushaltestellen Eifelstraße/ August Macke Haus wieder an der heutigen Stelle
angeordnet werden und
- Querungshilfen im Bereich der Haltestellen vorgesehen werden.
Begründung:
Die Haltestellen Eifelstraße/August Macke Haus liegen heute zentral im Wohngebiet
zwischen Ellerstraße und Hochstadenring und damit optimal für die Erreichbarkeit aus
allen Teilen des Wohngebiets. Gründe für die Verlagerung sind nicht ersichtlich. Das
Macke Haus hatte Anliegern der Bornheimer Straße gegenüber erklärt, dass es die
Verlagerung nicht verlangt, sondern nur im Sinne von nice to have angeregt habe.
Anwohner können beobachten, dass die Bushaltestelle mehr von Bewohnern des Viertels
als von Besuchern des Macke Hauses genutzt wird.
Zudem gibt es in unserem Viertel in der Eifelstraße, Ellerstraße und Blumenhof soziale
Einrichtungen, deren Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Mobilität eingeschränkt sind bzw.
erhöhte Anforderungen an Verkehrssicherheit in ihrem Wohnumfeld als begründet
erscheinen lassen (Behindertenwerkstätte, Seniorenbegegnungsstätte, Kindertagesstätte,
Wohnprojekt Ellerstraße). Aus diesem Grunde sollten bequeme und sichere Querungs-
hilfen, anders als geplant, in direkter Nähe zu den Bushaltestellen angeordnet werden. Die
Verkehrswende sollte auch die Belange schwächerer Verkehrsteilnehmer im Blick haben.
Die Verlagerung der Bushaltestellen mit den geplanten Wartehäuschen bringt erhebliche
Nachteile. Schon heute ist es wegen des geschwungenen Straßenverlaufs der
Bornheimer Straße sehr schwierig mit dem Auto aus der Taunusstraße herauszufahren.
Beinah Unfälle sind häufiger zu beobachten. Durch an der Haltestelle stadteinwärts
haltende Busse würde die Sicht noch weiter eingeschränkt.Seite 2 von 3
Nach unserer Informationen soll die Oberbürgermeisterin für die Umsetzung der
Verkehrswende eine Mindestbreite von 2,5 m für Gehwege als Ziel genannt haben. Direkt
vor den Hauseinganggängen der Häuser Nr. 63 und 65 soll ein Buswartehäuschen mit
einem Abstand von geschätzt (weil an der Stelle nicht vermasst) weniger als 2.00 m
aufgestellt werden. Darin sehen wir eine erhebliche Einschränkung der Nutzung unserer
Häuser. Wie sollen die Bewohner sperrige Gegenstände in das Haus transportieren, ein
Umzug vonstatten gehen bzw. Rettungseinsätze erfolgen? Wo sollen wird in Zukunft
unsere Mülltonnen hinstellen? Auf der anderen Straßenseite soll das Buswartehäuschen
sogar mit nur ca. 1,5 bis 1,6 m zu den Fenstern des Erdgeschosses aufgestellt werden.
Wir begrüßen grundsätzlich, dass aus Gründen des Komforts Buswartehäuschen
aufgestellt werden. Uns sind jedoch keine vergleichbaren für die Anwohner äußerst
negativen Situationen, wie die geplante, im Stadtbezirk bekannt. Wir sehen uns daher
erheblich benachteiligt. Gibt es eine politisch beschlossene Regelung zu den Mindest-
abständen von Wartehäuschen zu Fenstern und Hauseingängen? Werden an vergleich-
baren Stellen in Zukunft ebenfalls Buswartehäuschen aufgestellt?
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, dem Bürgerantrag zu entsprechen.
Fördertechnische Regelungen stehen dem nicht entgegen. Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung hat dem Arbeitskreis mit Schreiben vom 20.07.2022
mitgeteilt, dass Planänderungen förderunschädlich möglich und bilateral zwischen Stadt
und Bezirksregierung abzustimmen sind.Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de