221346-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Optimierung Plattform "anliegen.bonn.de"
Kerndaten
- Nummer
- 221346-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221346-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Optimierung Plattform "anliegen.bonn.de" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das neue Benachrichtigungsmodell im städtischen Mängelmelder wurde konzipiert und beauftragt. Aktuell befindet sich das Projekt in der Umsetzungsphase. Folgender Prozess wird umgesetzt: 1. Verwaltung: Mark-a-Spot checkt in regelmäßigen Abständen, • ob ein Anliegen seit 42 Tagen erledigt, aber noch nicht archiviert ist. • ob eine E-Mail-Adresse eingetragen wurde. • ob das Anliegen veröffentlicht ist. Es verschickt eine Mail mit konfigurierbaren Text. Die Mail enthält Infos zum Anliegen, wann es erstellt und erledigt wurde, usw. sowie einen Link. Das Anliegen wird mit Abruf archiviert, damit bei der nächsten Überprüfung nicht eine erneute E-Mail generiert wird. Damit kann die Archivierung via Modul deaktiviert werden. 2. Bürger*innen: Die Bürger*innen erhalten die oben skizzierte E-Mail mit der optionalen Möglichkeit, das Anliegen erneut zu öffnen und einen zusätzlichen Text unterhalb des Original-Textes zu posten. Durch Klick auf den Link werden sie zu einem Formular auf anliegen.bonn.de geleitet, wo sie die Eingabe vornehmen können und das Formular abspeichern können. 3. Verwaltung: Das Anliegen wird wieder auf “In Bearbeitung” gesetzt. Der zuständige Fachbereich wird per Mail informiert, dass ein Feedback eingangen ist. Offene Meldungen: Die Anzahl der noch ausstehenden Meldungen (1,18% aller Meldungen) setzt sich wie folgt zusammen:Seite 1 von 2 Seite 2 5 Anliegen --> unbearbeitet 73 Anliegen --> in Bearbeitung Die Erledigung der Mängel liegt in der Zuständigkeit der Dienststellen in den jeweiligen Fachämtern. Die Dienststellen wurden von nochmals zu diesem Thema sensibilisiert. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de