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221330-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße: Verkehrswende dient auch dem Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung endlich umsetzen

Nummer
221330-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 221330 Bürgerantrag: Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße: Verkehrswende dient auch dem Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung endlich umsetzen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221330-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße:
Verkehrswende dient auch dem
Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung
endlich umsetzen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.-3.:
Die Maßnahmen „Umgestaltung Bornheimer Straße“ und „Neubau der Rampe“
müssen zwingend nacheinander umgesetzt werden, da die Thomastraße als
Umleitungsstrecke für die Maßnahme Bornheimer Straße dient und der Bau der
Rampe mit Verkehrseinschränkungen bzw. Sperrungen einhergeht.
Aufgrund der Förderfristen muss zunächst die Bornheimer Straße von Ende
2022 bis 2024 umgebaut werden. Der Bau der Rampe schließt sich dann in
2025/2026 an, von einer Verkehrsfreigabe der Rampe in 2026 ist auszugehen.
Die Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße kann dann ebenfalls in 2026
erfolgen.
Bezüglich der Förderfristen wird auf die Stellungnahme 220953-01 verwiesen.
Die Bornheimer Straße könnte bei der dort beschriebenen Vorgehensweise in
vollem Umfang über die Förderung nach § 8 KAG (Förderhöhe aktuell 100%)
abgerechnet werden, was die Anliegerinnen und Anlieger vollständig entlasten
würde.
Würde zunächst in 2023/2024 die Rampe hergestellt, würde sich der Ausbau
der Bornheimer Straße 2025/2026 anschließen. Da die Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge des Landes NRW bis zum 31.12.2026 befristet ist,
kann in diesem Fall nicht sichergestellt werden, dass die Beitragspflichtigen
durch die Übernahme der Straßenausbaubeiträge durch das Land NRW
vollumfänglich entlastet werden. Die Verkehrsberuhigung der Bornheimer
Straße könnte auch dann erst in 2026 erfolgen.
Es handelt sich außerdem um eine Masterplan Innere Stadt 2.0-Maßnahme,
die zur Sicherung der komplementären Finanzierung in 2022 begonnen werden
muss.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
Seite 2
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de