221319-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand der in 2017 angekündigten Maßnahmen hinsichtlich des Personenkreises der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich Unterführung Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz
Kerndaten
- Nummer
- 221319-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221319-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Sachstand der in 2017 angekündigten Maßnahmen hinsichtlich des Personenkreises der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich Unterführung Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz Beratungsfolge Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In die Beantwortung der Fragen wurde die Polizei Bonn einbezogen. 1. Wie viele Personen umfasst der Kreis der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich des Bonner Hauptbahnhofes, Busbahnhofes sowie des Kaiserplatzes und wie hat sich dieser seit Beginn der Baumaßnahmen auf dem Bahnhofsvorplatz in 2016 entwickelt? Nach Beobachtungen der Mitarbeiter*innen der Wache GABI hat sich nach der Schließung des Rondells und des Neubaus die Szene, welche vorher am Rondell bzw. im Klanggrund (Bonner Loch) ansässig war, in Richtung Poppelsdorfer Unterführung verlagert. Es handelt sich hier größtenteils um die gleiche Szene wie vorher am Rondell bzw. Klanggrund. Grundsätzlich gestaltet sich die Erhebung und Nennung einer Gesamtzahl szeneangehöriger Menschen im Öffentlichen Raum schwierig, da es sich bei der Offenen Szene um eine Personengruppe handelt, die sich z.T. nur sehr schwer von anderen Gruppen im öffentlichen Raum abgrenzen lässt oder gleichzeitig mehreren Zielgruppen angehört. Zudem wechseln die Besucher*innen der Szenetreffpunkte teilweise zwischen mehreren Standorten und so werden sie ggf. mehrfach gezählt. Es ergeben sich darüber hinaus saisonal- und zuletzt pandemiebedingte Schwankungen. Szenetreffpunkte Die Protokolle der sog. „Koordinierungsgruppe“ (siehe auch Antwort zu Frage 5) enthalten regelmäßige Lageberichte zu den einschlägigen Szenetreffpunkten; hierbei werden u.a. die jeweils aktuellen Zahlen der Besucher*innen der Standorte im Citybereich protokolliert. Nach Durchsicht der Protokolle von 2019 bis 2022 ergibt sich eine vergleichsweise stabile Situation; auch für die nachstehenden Szenetreffpunkte werden geringe Schwankungen ausgewiesen. So wurden an den einschlägigen Szene-Treffpunkten in den Jahren 2019 – 2022 folgende Anzahl an PersonenSeite 1 von 5 Seite 2 festgestellt: - Kaiserplatz: min. 20 / max. 30 Personen - Poppelsdorfer Allee: min. 10 / max. 20 Personen - Piazza/Thomas-Mann-Straße: min. 10 / max. 20 Personen - Friedensplatz: min. 10 / max. 20 Personen - Weiherstraße: min. 8 / max. 15 Personen - Windeckbunker: 6 Personen - Kölnstraße/Stiftsplatz: min. 2 / max. 6 Personen - Frankenbad-Vorplatz min. 2 / max. 6 Personen Insgesamt umfasst der Kern der „Offenen Szene“ zwischen 70 bis 90 Personen. Davon verkehren etwa 60% im Umfeld des Hauptbahnhofs. Wie viele dieser Personen sich zeitgleich im öffentlichen Raum aufhalten, kann nur geschätzt werden. 2020 übernachteten bis zu 80 Personen auf der Straße. Gründe: Schlechte Erfahrungen im Hilfesystem, Wunsch nach Vereinzelung, Hunde, Hausverbot im Obdach oder weil sie als ‚Nicht-Bonner‘ gelten und in Bonn keinen Anspruch auf Unterbringung haben. 2. Wie oft bzw. regelmäßig haben Polizei und Ordnungsdienst der Stadt seit 2016 die Bereiche Bonner Hauptbahnhof, Busbahnhof und Kaiserplatz bestreift? Die Bereiche Hauptbahnhof, ZOB und Kaiserplatz werden 365 Tage im Jahr, mehrfach am Tag zu den Dienstzeiten der GABI, durch die Mitarbeitenden von Polizei und Ordnungsamt bestreift. Öffnungszeiten GABI: Mo- Sa 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr, Sonn- und Feiertag 10:00 Uhr – 24:00 Uhr. Konkrete Zahlen bezüglich der Streifengänge liegen hier nicht vor, da nicht bei jedem Streifengang etwas festgestellt wird und wurde und nur bei Feststellungen, werden Einsätze dokumentiert. Auch außerhalb dieser Dienstzeiten der Wache GABI werden die Örtlichkeiten im Rahmen von Streifenfahrten durch Streifenwagenbesatzungen der Polizeiwache Innenstadt bestreift. 3. Welche Einsatzzahlen mit welchen Ergebnissen liegen der Verwaltung hierzu zwischenzeitlich vor und rechtfertigen diese ein Alkoholkonsumverbot im Bereich des ZOB und des Kaiserplatzes? Die ordnungsbehördliche Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot vom 19.06.2015 trat zum 30.06.2020 außer Kraft. Zuvor wurde eine Analyse der geführten Einsätze durchgeführt. Diese Evaluation wurde auch vorher regelmäßig durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Alkoholverbot weiterhin gerichtsfest aufrechterhalten werden kann. Bei dieser letzten Evaluation wurde keine konkrete Gefahr, die notwendig ist um eine solche Verordnung weiter in Kraft zu lassen, mehr festgestellt. Andere Großstädte mit gleichen Verordnungen sind mehrfach vor den Verwaltungsgerichten gescheitert. Daher wurde die Verordnung zum 30.06.2020 auslaufen gelassen und nicht verlängert. Um eine solche Verordnung zu erlassen, muss der Alkohol zwingend ursächlich für die begangenen Straftaten sein. Dies ist aktuell nicht der Fall. Es gibtSeite 2 von 5 Seite 3 Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol, aber d.h. nicht, dass die Straftat nicht auch ohne Alkohol geschehen wäre. Daher ist ein Alkoholkonsumverbot aus hiesiger Sicht derzeit nicht umsetzbar. 4. Welche „begleitenden Maßnahmen“ im Detail wurden durch die Sozialverwaltung, gemeinsam mit welchen Sozialträgern entwickelt und wie viele der „Szene“-Personen konnten mit dauerhaftem Erfolg a. in bedarfsgerechte Hilfen vermittelt werden, b. aus der Drogenabhängigkeit und Obdachlosigkeit herausgeführt werden? Die Anzahl wohnungsloser Personen, die von der Stadt Bonn untergebracht werden, nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Hier sind besonders alleinstehende Wohnungslose und ein zunehmender Anteil von betroffenen Frauen zu beobachten. Gleichzeitig haben sich auch die Bedarfe der Untergebrachten stark verändert. Die Menschen werden insgesamt älter und leiden neben den üblichen altersbedingten Erschwernissen häufig an den Folgen jahrzehntelanger und massiver Drogenabhängigkeit und/oder schwerwiegenden psychischen Problemen/psychiatrischen Erkrankungen. Zum einen wird hierdurch die alltägliche Betreuung der Klientel durch die Sozialarbeit vor Ort, zum anderen aber auch die Vermittlung in eigenen Wohnraum deutlich erschwert. Die Stadtverwaltung hat daher kontinuierlich neue Unterbringungskapazitäten geschaffen. Inzwischen sind über 400 wohnungslose Menschen in städtischer Unterbringung. Hinzu kommen noch weitere 100 Wohnungslose in den Unterkünften der Träger der Wohnungslosenhilfe. Die aktuell zur Verfügung stehenden Unterbringungsangebote werden dem tatsächlichen Bedarf aber nicht mehr gerecht. Sie sind weder für die langen Verweildauern aufgrund des Wohnraummangels noch auf die spezifischen Betreuungsbedarfe qualitativ ausgelegt. Daher ist es Ziel und Auftrag der Sozialverwaltung, gemeinsam mit Trägern der Wohnungslosenhilfe unter Inanspruchnahme weiterer Hilfesysteme bedarfsgerechte Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen (s.a. DS 211256). In gemeinsamer Initiative mit den Trägern sollen zudem neben bereits bestehenden Einrichtungen der Hilfen gem. §§ 67 ff SGB XII weitere Projekte zur Unterbringung wohnungsloser Menschen entstehen. Ein bereits bestehendes Projekt zur Versorgung wohnungsloser Menschen ist „Housing First“. Der Verein für Gefährdetenhilfe e.V. setzt seit 2018 eine vom MAGS NRW geförderte Initiative um. Ziel ist es, Langzeitwohnungslose kurzfristig mit eigenem Mietvertrag in regulären Mietwohnraum zu vermitteln und dann durch engmaschige Begleitung wieder fit für Wohnen und den Lebensalltag zu machen. Hierzu wurden, finanziert aus dem Housing First- Fond, fünf Wohnungen durch den VfG e.V. angekauft. Folgende Maßnahmen zu Begleitung suchtkranker Menschen – darunter Angehörige der „Offenen Szene“ – wurden im Umfeld des Hauptbahnhofes in den vergangenen Jahren platziert bzw. angeboten: - Das Projekt Bonner Feger – Eine fachlich begleitete Reinigungsaktion an Szene-Treffpunkten durch selbst von Sucht/Obdachlosigkeit betroffene Menschen - Pandemiebedingte Sonderaktionen (Impfungen, Lebensmittel- Verteilaktionen) - Regelmäßiger Einsatz von Sozialarbeiter*innen (Streetwork) an denSeite 3 von 5 Seite 4 verschiedenen „Szene“-Treffpunkten - Teilweise auch kultursensible Angebote mit Einsatz muttersprachlicher Mitarbeiter*innen - Verschiedene niederschwellige Angebote im Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe (VfG) in der Quantiusstraße (Kontaktcafé, Kleiderkammer, ambulante Pflege, Dusch- und Waschmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Aufenthaltsmöglichkeiten) - Drogentherapeutische Ambulanz inkl. Drogenkonsumraum mit angeschlossener Psychosozialer Einzelfallbetreuung (PSB) - Substitutionsangebote inkl. angeschlossener PSB an 6 weiteren Standorten (niedergelassene Ärzte, Fachambulanz Sucht, LVR-Klinik, UKB) Angesichts z.T. langjähriger Drogenkarrieren ist es unrealistisch, die Wirksamkeit einer psychosozialen Begleitung allein daran zu messen, ob es dem Betroffenen gelungen ist, ein dauerhaft drogenfreies Leben zu führen. Ziele der unterschiedlichen psychosozialen Maßnahmen (s.o.) sind auch eine Verbesserung des physischen und psychischen Befindens, der psychosozialen Situation und der allgemeinen Lebensumstände; je nach Fall kommen unterschiedliche Maßnahmen mit individuell zu definierenden Zielen zum Einsatz. Ob und in welchem Umfang diese Angebote von den Betroffenen wahrgenommen werden, liegt in deren eigener Verantwortung. Sozialarbeit lebt von der aktiven Mitwirkung des betroffenen Menschen. Selbstverständlich werden alle Beratungs- und Unterstützungsangebote ausreichend kommuniziert und sind allen Betroffenen zugänglich. Sofern Menschen entscheiden, die Hilfen nicht anzunehmen, ist dies von der (Stadt-)Gesellschaft zu respektieren. Eine Aussage, wie viele Menschen aus der Drogenabhängigkeit herausgeführt wurden, ist vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen nicht abschließend möglich. In 2021 haben jedoch durchschnittlich 1.045 Personen pro Monat Angebote der psychosozialen Betreuung nach § 16a SGB II wahrgenommen und durchschnittlich 215 Personen haben monatlich Angebote der Suchtberatung wahrgenommen. 5. Wann und mit welchen Ergebnissen haben sowohl die Koordinierungsgruppe als auch der ämterübergreifende Arbeitskreis seit 2016 getagt? Die Koordinierungsgruppe tagt ca. 3-4-mal jährlich, daneben bestehen regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene. Der Arbeitskreis (AK) Offene Szene wird 2x jährlich und ggf. anlassbezogen einberufen. Beide Gremien setzen sich aus den beteiligten Fachämtern der Verwaltung, den in diesen Bereichen tätigen Trägern und der Polizei zusammen. Sie dienen dem Austausch über die Szene, dem Informationsfluss und der Vernetzung. In den Gremien werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und diskutiert. Über die Gremienstruktur hinaus, bestehen regelmäßig Kontakte auf Arbeitsebene, Trägergespräche, etc. Die Vernetzung ist aus Sicht der Verwaltung sehr gut und effizient. Aufgrund der guten Vernetzung kann auch kurzfristig auf Ereignisse und Veränderungen in der Szene reagiert werden. 6. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz von Passanten undSeite 4 von 5 Seite 5 benachbarten Gaststätten- und Geschäftsinhabern vor Beeinträchtigungen, die von den Szeneangehörigen ausgehen, wurden bislang ergriffen? Die Mitarbeitenden der Wache GABI bestreifen die betroffenen Bereiche regelmäßig und engmaschig. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet und verfolgt. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de