221319 · Große Anfrage
Sachstand der in 2017 angekündigten Maßnahmen hinsichtlich des Personenkreises der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich Unterführung Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz
Kerndaten
- Nummer
- 221319
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 221319 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 08.07.2022 Sachstand der in 2017 angekündigten Maßnahmen hinsichtlich des Personenkreises der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich Unterführung Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz Beratungsfolge Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie viele Personen umfasst der Kreis der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich des Bonner Hauptbahnhofes, Busbahnhofes sowie des Kaiserplatzes und wie hat sich dieser seit Beginn der Baumaßnahmen auf dem Bahnhofsvorplatz in 2016 entwickelt? 2. Wie oft bzw. regelmäßig haben Polizei und Ordnungsdienst der Stadt seit 2016 die Bereiche Bonner Hauptbahnhof, Busbahnhof und Kaiserplatz bestreift? 3. Welche Einsatzzahlen mit welchen Ergebnissen liegen der Verwaltung hierzu zwischenzeitlich vor und rechtfertigen diese ein Alkoholkonsumverbot im Bereich des ZOB und des Kaiserplatzes? 4. Welche „begleitenden Maßnahmen“ im Detail wurden durch die Sozialverwaltung, gemeinsam mit welchen Sozialträgern entwickelt und wie viele der „Szene“-Personen konnten mit dauerhaftem Erfolg a. in bedarfsgerechte Hilfen vermittelt werden, b. aus der Drogenabhängigkeit und Obdachlosigkeit herausgeführt werden? 5. Wann und mit welchen Ergebnissen haben sowohl die Koordinierungsgruppe als auch der ämterübergreifende Arbeitskreis seit 2016 getagt? 6. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz von Passanten und benachbarten Gaststätten- und Geschäftsinhabern vor Beeinträchtigungen, die von den Szeneangehörigen ausgehen, wurden bislang ergriffen? Begründung Zur Begründung wird auf die Drucksachengruppe 1710791 und hier insbesondere auf die nachstehend auszugsweise abgedruckten EinlassungenSeite 1 von 3 Seite 2 der Verwaltung verwiesen. DS 1710791ST4: Die Einführung des Alkoholkonsumverbotes (Anm.: im ehemaligen Bonner Loch) hatte das Ziel, die Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung am Bonner Loch abzuwenden. Hierbei sollten die Betroffenen aber nicht in andere Bereiche der Bonner Innenstadt verdrängt werden. Daher wurden begleitende Maßnahmen durch die Sozialverwaltung, gemeinsam mit den relevanten Sozialträgern entwickelt, die im Sinne der Ordnungs- und Sozialpartnerschaft das Ziel haben, die Lebenssituation der betroffenen Personenkreise (Wohnungslosen- und offene Drogenszene) zu verbessern und zu stabilisieren, sie in bedarfsgerechte Hilfen zu vermitteln und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit und das städtebauliche verkehrliche Umfeld zu verbessern. Für den im Bürgerantrag genannten Bereich (Anm.: Unterführung Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz) gibt es derzeit keine belastbaren Zahlen bzw. Statistiken, aus denen sich eine abstrakte Gefahrenlage ableiten ließe, deren Ursache auf den Konsum von Alkohol der sich dort aufhaltenden Personen zurückzuführen ist. Aus diesem Grund gibt es keine rechtliche Ermächtigungsgrundlage für eine Ordnungsbehördliche Verordnung, die den Alkoholkonsum dort untersagt. Die Polizei und der Stadtordnungsdienst wurden gebeten, den Bereich weiter intensiv zu bestreifen, um ggf. geeignete Maßnahmen im Einzelfall ergreifen zu können. DS 1710791NV6: Parallel zur Umsetzung der ordnungsbehördlichen Verordnung wurden soziale Begleitmaßnahmen etabliert. Die Koordination und Steuerung aller sozialen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsumverbot am „Bonner Loch“, jetzt „Klanggrund“, erfolgt durch eine Koordinierungsgruppe aller beteiligten Träger und Institutionen, unter Federführung des Caritasverbandes Bonn für die Stadt Bonn e. V. (s. a. DS-Nr. 1011294 und 1112142). Anlässlich der baulichen Veränderungen rund um den Hauptbahnhof wurde im Oktober 2016 ein ämterübergreifender Arbeitskreis auf Leitungsebene eingerichtet, an dem die Institutionen der Koordinierungsgruppe teilnehmen sowie weitere beteiligte Fachämter der Stadt Bonn. Ziel des Arbeitskreises ist, Auswirkungen der baulichen Veränderungen auf die Drogenszene zu beobachten, Beschwerdelagen rechtzeitig zu erkennen und gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Verbesserung der Lage vor Ort beitragen können. Eine Nebenfolge davon ist, dass sich Angehörige der Drogen- und Alkoholszene umorientieren und sich nach neuen Aufenthaltsorten umsehen. Hierauf hat die Verwaltung bereits im Vorfeld reagiert. Das Amt für Soziales und Wohnen, der Stadtordnungsdienst, die Polizei und die Sucht- undSeite 2 von 3 Seite 3 Wohnungslosenhilfe der Caritas und des Vereins für Gefährdetenhilfe tauschen sich seit Ende des vergangenen Jahres in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Entwicklungen innerhalb der Szene aus und stimmen koordinierte Maßnahmen der aufsuchenden Sozialarbeit, der Sucht- und Wohnungslosenhilfe, der Polizei und der Stadt als Ordnungsbehörde ab. Mit dieser engmaschigen Zusammenarbeit werden insbesondere zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollen den Szeneangehörigen, die auch zum Stadtbild größerer Kommunen gehören, Hilfen und Wege aus der Abhängigkeit und Wohnungslosigkeit heraus angeboten werden. Zum anderen sollen aber auch die Passanten sowie benachbarte Gaststätten- und Geschäftsinhaber vor Beeinträchtigungen geschützt werden, die von den Szeneangehörigen ausgehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de