221299-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 221299-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221299-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 die Verwaltung gebeten in einer zusätzlichen Stellungnahme die Maßnahme anhand von Plänen, Skizzen bzw. einem Übersichtsplan darzulegen. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Vorhabenträgerin hatte in 2015 auf den in Rede stehenden Grundstücken zunächst eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe geplant. Aus diesem Anlass wurde damals eine tiefgreifende Untersuchung sowie Prüfung der planungs- und immissionsschutzrechtlichen Belange für die Realisierung einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe vorgenommen. Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine industrielle und gewerbliche Nutzung geprägt, insbesondere im südlich angrenzenden Bereich. Die dort ansässigen Unternehmen sind teilweise stark emittierende Betriebe (Lärm, Geruch) und müssen daher bestimmte Abstände zu schutzwürdigen Nutzungen, teilweise gem. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) wahren. Bei der damaligen Prüfung der bestehenden Betriebe und deren Emissionen wurde zwar festgestellt, dass es nicht zwingend zu einer Konfliktverschärfung in der tatsächlich vorzufindenden Situation kommt. Das Heranrücken der Wohnbebauung führt aber zu einem entsprechenden Schutzanspruch gegenüber den bestehenden Gewerbebetrieben. Dies kann ggf. zu Nutzungseinschränkungen bis hin zur Kappung der Entwicklungsmöglichkeiten oder gar zu Betriebsstilllegungen führen. Um diesen potentiellen Konflikten bei Realisierung einer Wohnbebauung vorzubeugen, müsste die Verwaltung planerisch tätig werden und sämtliche Bebauungspläne in der näheren Umgebung, welche Industrie- oder Gewerbegebiete ausweisen, ändern und eine Zonierung entsprechend der im Gebiet zulässigen Emissionswerte vornehmen. Betroffen wären hierbei mindestens 4 Bebauungspläne, für die neues Planungsrecht geschaffen werden müsste. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen undSeite 1 von 3 Seite 2 löst nicht die ggf. entstehenden Probleme bei Bestandsbetrieben, sondern regelt lediglich die planungsrechtlichen Konflikte. Neben den planungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Konflikten kommt weiterhin die ohnehin bestehende Knappheit an Gewerbeflächen in Bonn hinzu. Durch das Heranrücken der Wohnbebauung an Gewerbegebiete werden letztere in ihren Flächen für emittierende Betriebe immer weiter eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund wurde 2017 nach eingehender Prüfung, insbesondere auch durch das Rechtsamt, in der Verwaltung festgehalten, dass an dieser Stelle keine Wohnbebauung möglich ist und stattdessen dem Schutz und Erhalt des Gewerbegebietes Vorrang eingeräumt wird. Aufgrund dessen hat die Vorhabenträgerin nun ein angepasstes Konzept für die Bebauung mit Bürogebäuden vorgelegt, welches den planungs- und immissionsschutzrechtlichen Belangen entspricht und von der Verwaltung zur Umsetzung empfohlen wird. Anlage/n 1 Übersicht Bebauungspläne (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage: Übersicht Bebauungspläne / Planungsrecht GE GE GE GE GI GE MI MI MI GE WR WRWA WA MI GISeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de