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221299 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel

Nummer
221299
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 221299-01 ST Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel
  2. 221299-02 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel Antrag zur Vorlage 221299

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Beschlussvorlage
öffentlich
221299
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und
Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee
im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Pützchens Chaussee 22-24 im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, eine gewerbliche Nutzung in Form
von Bürogebäuden zu errichten, wird zugestimmt.
2. Dem Antrag der Pützchens Chaussee GbR mit Sitz in Bonn vom
15.04.2021 auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8023-
17 „Röhfeldstraße“ wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“
auf Grundlage des §12 BauGB iVm §13a BauGB mit frühzeitiger
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
4. Das Verfahren wird aufgrund der beschriebenen Zielsetzung und der
Größe des Vorhabens mit mittlerer Priorität eingestuft.
Begründung
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks Pützchens Chaussee 22-
24 (Flurstücke 4301-59-83, 4301-59-88, 4301-59-597 und 4301,59-600) und
plant die Errichtung mehrerer Bürogebäude.
2015 wurde zunächst eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen durch die
Eigentümerin angestrebt. Aufgrund der angrenzenden stark emittierenden
gewerblichen Nutzungen war dies jedoch planungsrechtlich nicht darstellbar.
Daraufhin wurde im letzten Jahr für den nördlichen Bereich an der Ecke
Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße die Baugenehmigung zur Errichtung
eines Bürogebäudes auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.Seite 1 von 13
Seite 2
8023-17 „Röhfeldstraße" erteilt. Für große Teile der Grundstücke sieht der
Bebauungsplan jedoch max. eine zweigeschossige Bebauung vor, wodurch ein
sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie die daraus resultierende
notwendige Verdichtung von Innenbereich nicht ausreichend ermöglicht wird.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich vertretbare
Nachverdichtung und eine zeitgemäße Bürobebauung realisieren zu können,
beantragte die Antragstellerin mit Schreiben vom 15.04.2021 die Einleitung
eines Planverfahrens zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans.
Dieser Bitte soll mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
nachgekommen werden.
Zusätzlich sollen auch die südlichen Flurstücke 4301-59-575, 4301-59-574,
4301-59-441, 4301-59-442, 4301-59-171, 4301-59-443 und 4301-59-444 als
Anpassungsbereich mit in das Planverfahren einbezogen werden, sodass in
Folge die sämtlichen Baugrundstücke des bestehenden Bebauungsplans Nr.
8023-17 in das Bebauungsplanverfahren einbezogen werden.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,6 ha und befindet sich im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost. Es grenzt im Norden an die Pützchens
Chaussee, im Südosten an die Röhfeldstraße, im Südwesten an den
Pfaffenweg und im Westen an die Grundstücke Pfaffenweg 13 und Pützchens
Chaussee 14.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem
Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.
Das Plangebiet ist zu großen Teilen bebaut bzw. versiegelt. Die Pützchens
Chaussee wird entlang der Plangebietsgrenze von einer gesetzlich geschützten
Eichen-Allee gesäumt. Straßenbegleitend an der Röhfeldstraße sowie im
Bereich der südlichen Baugrundstücke entlang des Pfaffenwegs sind Bäume
sowie Sträucher und Grünstreifen vorhanden, die artenschutzrechtlich relevant
sein könnten. Die Bäume, die ggf. der Baumschutzsatzung Bonn unterliegen,
sind im weiteren Verfahren zu erfassen, zu bewerten, in der Planung zu
berücksichtigen und nach Möglichkeit zu erhalten. Viele der vorhandenen
Bäume sind ohnehin im Bereich des bereits genehmigten Neubaus an der Ecke
Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße vorzufinden und wurden im Zuge der
Baumaßnahme erhalten.
Die Umgebung südlich und östlich des Plangebiets ist überwiegend durch
gewerbliche und industrielle Nutzungen des Gewerbegebietes Beuel-Ost
geprägt. Im Norden schließt die Wohnbebauung zwischen Pützchens
Chaussee und Siegburger Straße an. Durch die Bebauung des Plangebietes
mit einer wohnverträglichen Büronutzung wird eine zusätzliche Abschirmung
der vorhandenen Wohnbebauung zu den emittierenden Betrieben des
Gewerbegebiets geschaffen. Die Höhenentwicklung der Bestandbebauung in
der näheren Umgebung ist sehr heterogen. Im Bereich der WohnbebauungSeite 2 von 13
Seite 3
sind teilweise Mehrfamilienwohnhäuser mit bis zu 7 Geschossen vorzufinden,
während im Gewerbegebiet häufiger zwei- bis dreigeschossige Baukörper oder
auch eingeschossige Produktionshallen prägend sind.
Vorhaben
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, neben dem bereits genehmigten
Bürogebäude im Bereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße die Errichtung
mehrerer Bürogebäude in viergeschossiger Bauweise mit Gründach und PV-
Anlagen sowohl entlang der Straßen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße,
als auch im Innenbereich des Grundstücks. Ergänzt wird die Planung durch
eine adäquate und qualitätsvolle Freiraumgestaltung. Ansprechend gestaltete
Plätze bieten zukünftigen Mitarbeitenden Möglichkeiten zum Aufenthalt. Das
Konzept bindet dabei den bereits genehmigten Baukörper in die Planung ein
und verbindet die geplanten und bestehenden Freiräume durch Sicht- und
Wegebeziehungen. Für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist eine
Tiefgarage vorgesehen mit Zufahrt von der Röhfeldstraße. Die Ausmaße der
Tiefgarage werden so geplant, dass, sofern möglich, sowohl oberirdische
Grünflächen mit Anschluss an gewachsenem Boden zur Pflanzung von
Bäumen und anderer Vegetationsstrukturen sowie zur ortsnahen
Niederschlagsversickerung erhalten bleiben können.
Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der
mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden
baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung wird Wert auf die Schaffung von
hochwertigen Grün- und Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur
nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet. Eine gute ÖPNV-Anbindung ist im
Plangebiet durch zwei sehr nahegelegene Bushaltestellen sowie den ca. 800 m
entfernten Beueler Bahnhof gegeben.
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" vom 07.08.2002 und umfasst die Flurstücke der
Antragstellerin 4301-59-83, 4301-59-88, 4301-59-597 und 4301,59-600, sowie
die Flurstücke des Anpassungsbereichs 4301-59-575, 4301-59-574, 4301-59-
441, 4301-59-442, 4301-59-171, 4301-59-443 und 4301-59-444. Die
planungsrechtlichen Festsetzungen ermöglichen straßenbegleitend eine bis zu
dreigeschossige Bebauung und im Innenbereich eine maximal
zweigeschossige Bebauung. Das gesamte Gebiet ist als Gewerbegebiet (GE)
mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 ausgewiesen. Die überbaubaren
Grundstücksflächen sind durch großzügig bemessene Baugrenzen bestimmt.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17 stehen
dem beantragten Vorhaben bezüglich der maximal zulässigen Geschosszahl
entgegen.Seite 3 von 13
Seite 4
Verfahrensvorschlag
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Entwicklung des Areals
als Bürostandort mit mehreren viergeschossigen Baukörpern ermöglicht
werden. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden. Es ist beabsichtigt, den bereits bebauten Grundstücksbereich (Ecke
Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße) als Anpassungsbereich in den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen. Des Weiteren sind auch
die südlichen Flurstücke 4301-59-575, 4301-59-574, 4301-59-441, 4301-59-
442, 4301-59-171, 4301-59-443 und 4301-59-444 als Anpassungsbereich mit
einzubeziehen, sodass in Folge die sämtlichen Baugrundstücke des
bestehenden Bebauungsplans Nr. 8023-17 mit einbezogen werden.
Da das Vorhaben im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich eines
zusammenhängenden Ortsteiles geplant ist und die festgesetzte Grundfläche
weniger als 2 ha umfassen soll, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB
in Verbindung mit § 13a BauGBvorgesehen. Dafür spricht zudem der
vorhandene hohe Versiegelungsgrad auf dem Vorhabengrundstück und der zu
erwartende geringe Eingriff in Natur und Umwelt.
Nach positiver Zielbeschlussfassung und auf Grundlage einer dann noch mit
der Fachverwaltung abzustimmenden Planung wird als nächster Schritt eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der
Planvorentwurf wird den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer
Planbeschreibung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgelegt.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität:
Bei dem Vorhaben handelt es sich um mehrere Bürogebäude mit ca. 20.000 m²
Bruttogeschossfläche (BGF)
Modellcharakter
Nein.
Fördermittel und Befristungen
Nein.
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat eine Bedeutung für den Stadtbezirk.Seite 4 von 13
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Infrastruktur
Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Bedarfs an Büroflächen in der Stadt Bonn, besteht ein
städtisches Interesse an der Umsetzung der Planung. Das Vorhaben trägt zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bonn bei und schafft zukunftsfähige
Arbeitsplätze.
Kosten für die Stadt Bonn
Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Inwiefern sich das Vorhaben auf Umwelt, Natur- und Artenschutz auswirkt, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen. Bei allen Bauleitplanverfahren und
baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich
Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung
(ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes
Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem
Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.
Das Plangebiet verfügt über wenige Grünstrukturen und ist bereits zu großen
Teilen bebaut / versiegelt. Die vorhandenen Grünstrukturen beschränken sich
dabei auf die Randbereiche des Areals der Antragstellerin sowie auf den
Baumbestand im Bereich der Grundstücke des Anpassungsbereichs entlang
des Pfaffenwegs. Es handelt sich dabei um Bäume, Hecken und Sträucher
sowie Wiesenstreifen. Die Bäume sollen im weiteren Verlauf der Planung
berücksichtigt und nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf den Erhalt/Anlage
von Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden ist dennoch zwingen
zu achten, um eine Aufwertung des Quartieres zu begünstigen und um
ortsnahe Niederschlagversickerung zu ermöglichen. Die Gestaltung sollte unter
Natur-, Artenschutz, sowie Biodiversitätsfördernden Aspekten erfolgen.
Beim öffentlichen Baumbestand an der Pützchen Chaussee handelt es sich
überwiegend um gesetzlich geschützte Alleen i. S. d. § 41 LNatSchG NRW.,
deren Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung,Seite 5 von 13
Seite 6
Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, demnach verboten
sind. Alle Alleebäume sowie die satzungsgeschützten Bäume im Plangebiet
sind zu erhalten und die Planungen dahingehend zu optimieren, dass eine
Fällung nicht erforderlich wird.
Stadtklima/ Klimaanpassung
Im Planungsraum befinden sich keine bioklimatisch günstig wirkenden
Strukturen wie eine Kaltluftleitbahn oder ein bedeutendes
Kaltluftentstehungsgebiet. Das Plangebiet verfügt über wenige Grünstrukturen
und ist bereits zu großen Teilen bebaut / versiegelt. Die Entwicklung des
Planungsraumes sollte dazu genutzt werden durch Maßnahmen im Sinne der
Klimaanpassung wie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen zu einer
Verbesserung der bioklimatischen Situation beizutragen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer:
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel
hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung
bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten
abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Priorität
Das Verfahren hat aufgrund der beschriebenen Zielsetzung, der Größe des
Vorhabens und der damit verbundenen hohen Anzahl an entstehenden
Arbeitsplätzen eine mittlere Priorität.Seite 6 von 13
Seite 7
Anlage/n
1 Checkliste_NaPla_Pützchens_Chaussee (öffentlich)
2 Übersichtsplan zum B-Plan Nr. 6822-1 (öffentlich)Seite 7 von 13
Zum Zielbeschluss
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer Ausnutzung des Grundstücks
und anderer Nutzung (Büronutzung) Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP-Verfahrens
untersucht
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Nein, da es sich hier um eine reine gewerbliche Nutzung handelt. Eine Mischnutzung ist in diesem Bereich
nicht vertretbar (angrenzende gewerbliche Nutzungen)
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Ja, ein Mobilitätskonzept zur Verkehrsvermeidung bzw. -verlagerung auf den Umweltverbund ist
erforderlich. Hier bestehen Möglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements und die Errichtung
geeigneter Anlagen zur Stärkung des Umweltverbunds
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja, das Plangebiet ist bereits heute durch den ÖPNV (Bus) angebunden. Auch über das öffentliche
Straßennetz sowie Radwegenetz ist das Plangebiet erreichbar. Der Beueler Bahnhof ist zudem nur 800m
entfernt.
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Ja, eine Prüfung der Planhinweiskarte ist erfolgt. Kaltluftleitbahnen sind durch das Vorhaben nicht berührt
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich
Detailgutachten notwendig?
Da keine im Sinne des Stadtklimas schützenswerten Funktionen vorliegen ist zunächst kein Detailgutachten
(Klima) erforderlich. Ein Erfordernis kann sich jedoch im späteren Verfahren z.B. in Abhängigkeit von der
beabsichtigten Nutzungsintensivierung ergeben. Eine Einschätzung hierzu kann erst auf Basis eines
städtebaulichen Entwurfes erfolgen.Seite 8 von 13
Zum Zielbeschluss
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? wird im Verfahren geprüft (gem. der Starkregen-Gefahrenkarte können in Teilen des Plangebiets
Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen entstehen)
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
geben darüber Aufschluss
nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein (nur angrenzend verohrter Bachlauf)
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
wird im Verfahren geprüft
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
nicht betroffen
Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen
betroffen?
nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919)
kommuniziert worden?
ja
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
jaSeite 9 von 13
Zum Zielbeschluss
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe+ graue
Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren
Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Ob erhebliche Eingriffe vorliegen, muss im weiteren Verfahren durch entsprechende Fachgutachten
geprüft werden.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Ein Eingriff in Schutzgebiete findet nicht statt. Auswirkungen auf Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
Wird im weiteren Verlauf geprüft.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? nein
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren
mit Eingriffskompensation?
Verfahren gem. § 13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
ja
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
jaSeite 10 von 13
Zum Zielbeschluss
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
nein
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
ja
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
nein
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Gewerbe (Bürostandort)
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? nein
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
jaSeite 11 von 13
Zum Zielbeschluss
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe ISeite 12 von 13
Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Beuel-Ost
Bebauungsplan Nr. 6822-1 / Pützchens Chaussee
Übersichtsplan
Bundesstadt Bonn Amt 61-2
M. 1:2500
Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Beuel-Ost
Bebauungsplan Nr. 6822-1 / Pützchens Chaussee
Übersichtsplan
Bundesstadt Bonn Amt 61-2
M. 1:2500Seite 13 von 13

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Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de