221299 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 221299
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Untergeordnet
- Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel
- CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel Antrag zur Vorlage 221299
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Beschlussvorlage öffentlich 221299 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Pützchens Chaussee 22-24 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, eine gewerbliche Nutzung in Form von Bürogebäuden zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der Pützchens Chaussee GbR mit Sitz in Bonn vom 15.04.2021 auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8023- 17 „Röhfeldstraße“ wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“ auf Grundlage des §12 BauGB iVm §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der beschriebenen Zielsetzung und der Größe des Vorhabens mit mittlerer Priorität eingestuft. Begründung Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks Pützchens Chaussee 22- 24 (Flurstücke 4301-59-83, 4301-59-88, 4301-59-597 und 4301,59-600) und plant die Errichtung mehrerer Bürogebäude. 2015 wurde zunächst eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen durch die Eigentümerin angestrebt. Aufgrund der angrenzenden stark emittierenden gewerblichen Nutzungen war dies jedoch planungsrechtlich nicht darstellbar. Daraufhin wurde im letzten Jahr für den nördlichen Bereich an der Ecke Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.Seite 1 von 13 Seite 2 8023-17 „Röhfeldstraße" erteilt. Für große Teile der Grundstücke sieht der Bebauungsplan jedoch max. eine zweigeschossige Bebauung vor, wodurch ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie die daraus resultierende notwendige Verdichtung von Innenbereich nicht ausreichend ermöglicht wird. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich vertretbare Nachverdichtung und eine zeitgemäße Bürobebauung realisieren zu können, beantragte die Antragstellerin mit Schreiben vom 15.04.2021 die Einleitung eines Planverfahrens zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans. Dieser Bitte soll mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nachgekommen werden. Zusätzlich sollen auch die südlichen Flurstücke 4301-59-575, 4301-59-574, 4301-59-441, 4301-59-442, 4301-59-171, 4301-59-443 und 4301-59-444 als Anpassungsbereich mit in das Planverfahren einbezogen werden, sodass in Folge die sämtlichen Baugrundstücke des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8023-17 in das Bebauungsplanverfahren einbezogen werden. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,6 ha und befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost. Es grenzt im Norden an die Pützchens Chaussee, im Südosten an die Röhfeldstraße, im Südwesten an den Pfaffenweg und im Westen an die Grundstücke Pfaffenweg 13 und Pützchens Chaussee 14. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Das Plangebiet ist zu großen Teilen bebaut bzw. versiegelt. Die Pützchens Chaussee wird entlang der Plangebietsgrenze von einer gesetzlich geschützten Eichen-Allee gesäumt. Straßenbegleitend an der Röhfeldstraße sowie im Bereich der südlichen Baugrundstücke entlang des Pfaffenwegs sind Bäume sowie Sträucher und Grünstreifen vorhanden, die artenschutzrechtlich relevant sein könnten. Die Bäume, die ggf. der Baumschutzsatzung Bonn unterliegen, sind im weiteren Verfahren zu erfassen, zu bewerten, in der Planung zu berücksichtigen und nach Möglichkeit zu erhalten. Viele der vorhandenen Bäume sind ohnehin im Bereich des bereits genehmigten Neubaus an der Ecke Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße vorzufinden und wurden im Zuge der Baumaßnahme erhalten. Die Umgebung südlich und östlich des Plangebiets ist überwiegend durch gewerbliche und industrielle Nutzungen des Gewerbegebietes Beuel-Ost geprägt. Im Norden schließt die Wohnbebauung zwischen Pützchens Chaussee und Siegburger Straße an. Durch die Bebauung des Plangebietes mit einer wohnverträglichen Büronutzung wird eine zusätzliche Abschirmung der vorhandenen Wohnbebauung zu den emittierenden Betrieben des Gewerbegebiets geschaffen. Die Höhenentwicklung der Bestandbebauung in der näheren Umgebung ist sehr heterogen. Im Bereich der WohnbebauungSeite 2 von 13 Seite 3 sind teilweise Mehrfamilienwohnhäuser mit bis zu 7 Geschossen vorzufinden, während im Gewerbegebiet häufiger zwei- bis dreigeschossige Baukörper oder auch eingeschossige Produktionshallen prägend sind. Vorhaben Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, neben dem bereits genehmigten Bürogebäude im Bereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße die Errichtung mehrerer Bürogebäude in viergeschossiger Bauweise mit Gründach und PV- Anlagen sowohl entlang der Straßen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße, als auch im Innenbereich des Grundstücks. Ergänzt wird die Planung durch eine adäquate und qualitätsvolle Freiraumgestaltung. Ansprechend gestaltete Plätze bieten zukünftigen Mitarbeitenden Möglichkeiten zum Aufenthalt. Das Konzept bindet dabei den bereits genehmigten Baukörper in die Planung ein und verbindet die geplanten und bestehenden Freiräume durch Sicht- und Wegebeziehungen. Für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist eine Tiefgarage vorgesehen mit Zufahrt von der Röhfeldstraße. Die Ausmaße der Tiefgarage werden so geplant, dass, sofern möglich, sowohl oberirdische Grünflächen mit Anschluss an gewachsenem Boden zur Pflanzung von Bäumen und anderer Vegetationsstrukturen sowie zur ortsnahen Niederschlagsversickerung erhalten bleiben können. Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Grün- und Freiflächen gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet. Eine gute ÖPNV-Anbindung ist im Plangebiet durch zwei sehr nahegelegene Bushaltestellen sowie den ca. 800 m entfernten Beueler Bahnhof gegeben. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8023-17 „Röhfeldstraße" vom 07.08.2002 und umfasst die Flurstücke der Antragstellerin 4301-59-83, 4301-59-88, 4301-59-597 und 4301,59-600, sowie die Flurstücke des Anpassungsbereichs 4301-59-575, 4301-59-574, 4301-59- 441, 4301-59-442, 4301-59-171, 4301-59-443 und 4301-59-444. Die planungsrechtlichen Festsetzungen ermöglichen straßenbegleitend eine bis zu dreigeschossige Bebauung und im Innenbereich eine maximal zweigeschossige Bebauung. Das gesamte Gebiet ist als Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 ausgewiesen. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch großzügig bemessene Baugrenzen bestimmt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-17 stehen dem beantragten Vorhaben bezüglich der maximal zulässigen Geschosszahl entgegen.Seite 3 von 13 Seite 4 Verfahrensvorschlag Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Entwicklung des Areals als Bürostandort mit mehreren viergeschossigen Baukörpern ermöglicht werden. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, den bereits bebauten Grundstücksbereich (Ecke Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße) als Anpassungsbereich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen. Des Weiteren sind auch die südlichen Flurstücke 4301-59-575, 4301-59-574, 4301-59-441, 4301-59- 442, 4301-59-171, 4301-59-443 und 4301-59-444 als Anpassungsbereich mit einzubeziehen, sodass in Folge die sämtlichen Baugrundstücke des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8023-17 mit einbezogen werden. Da das Vorhaben im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich eines zusammenhängenden Ortsteiles geplant ist und die festgesetzte Grundfläche weniger als 2 ha umfassen soll, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGBvorgesehen. Dafür spricht zudem der vorhandene hohe Versiegelungsgrad auf dem Vorhabengrundstück und der zu erwartende geringe Eingriff in Natur und Umwelt. Nach positiver Zielbeschlussfassung und auf Grundlage einer dann noch mit der Fachverwaltung abzustimmenden Planung wird als nächster Schritt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der Planvorentwurf wird den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer Planbeschreibung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Einschätzung des Vorhabens Quantität: Bei dem Vorhaben handelt es sich um mehrere Bürogebäude mit ca. 20.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Modellcharakter Nein. Fördermittel und Befristungen Nein. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Das Vorhaben hat eine Bedeutung für den Stadtbezirk.Seite 4 von 13 Seite 5 Infrastruktur Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Bedarfs an Büroflächen in der Stadt Bonn, besteht ein städtisches Interesse an der Umsetzung der Planung. Das Vorhaben trägt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bonn bei und schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze. Kosten für die Stadt Bonn Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine. Umwelt, Natur- und Artenschutz Inwiefern sich das Vorhaben auf Umwelt, Natur- und Artenschutz auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Das Plangebiet verfügt über wenige Grünstrukturen und ist bereits zu großen Teilen bebaut / versiegelt. Die vorhandenen Grünstrukturen beschränken sich dabei auf die Randbereiche des Areals der Antragstellerin sowie auf den Baumbestand im Bereich der Grundstücke des Anpassungsbereichs entlang des Pfaffenwegs. Es handelt sich dabei um Bäume, Hecken und Sträucher sowie Wiesenstreifen. Die Bäume sollen im weiteren Verlauf der Planung berücksichtigt und nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf den Erhalt/Anlage von Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden ist dennoch zwingen zu achten, um eine Aufwertung des Quartieres zu begünstigen und um ortsnahe Niederschlagversickerung zu ermöglichen. Die Gestaltung sollte unter Natur-, Artenschutz, sowie Biodiversitätsfördernden Aspekten erfolgen. Beim öffentlichen Baumbestand an der Pützchen Chaussee handelt es sich überwiegend um gesetzlich geschützte Alleen i. S. d. § 41 LNatSchG NRW., deren Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung,Seite 5 von 13 Seite 6 Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, demnach verboten sind. Alle Alleebäume sowie die satzungsgeschützten Bäume im Plangebiet sind zu erhalten und die Planungen dahingehend zu optimieren, dass eine Fällung nicht erforderlich wird. Stadtklima/ Klimaanpassung Im Planungsraum befinden sich keine bioklimatisch günstig wirkenden Strukturen wie eine Kaltluftleitbahn oder ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet. Das Plangebiet verfügt über wenige Grünstrukturen und ist bereits zu großen Teilen bebaut / versiegelt. Die Entwicklung des Planungsraumes sollte dazu genutzt werden durch Maßnahmen im Sinne der Klimaanpassung wie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen zu einer Verbesserung der bioklimatischen Situation beizutragen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Das Verfahren hat aufgrund der beschriebenen Zielsetzung, der Größe des Vorhabens und der damit verbundenen hohen Anzahl an entstehenden Arbeitsplätzen eine mittlere Priorität.Seite 6 von 13 Seite 7 Anlage/n 1 Checkliste_NaPla_Pützchens_Chaussee (öffentlich) 2 Übersichtsplan zum B-Plan Nr. 6822-1 (öffentlich)Seite 7 von 13 Zum Zielbeschluss Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer Ausnutzung des Grundstücks und anderer Nutzung (Büronutzung) Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP-Verfahrens untersucht Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Nein, da es sich hier um eine reine gewerbliche Nutzung handelt. Eine Mischnutzung ist in diesem Bereich nicht vertretbar (angrenzende gewerbliche Nutzungen) Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ja, ein Mobilitätskonzept zur Verkehrsvermeidung bzw. -verlagerung auf den Umweltverbund ist erforderlich. Hier bestehen Möglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements und die Errichtung geeigneter Anlagen zur Stärkung des Umweltverbunds Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja, das Plangebiet ist bereits heute durch den ÖPNV (Bus) angebunden. Auch über das öffentliche Straßennetz sowie Radwegenetz ist das Plangebiet erreichbar. Der Beueler Bahnhof ist zudem nur 800m entfernt. Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja, eine Prüfung der Planhinweiskarte ist erfolgt. Kaltluftleitbahnen sind durch das Vorhaben nicht berührt Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich Detailgutachten notwendig? Da keine im Sinne des Stadtklimas schützenswerten Funktionen vorliegen ist zunächst kein Detailgutachten (Klima) erforderlich. Ein Erfordernis kann sich jedoch im späteren Verfahren z.B. in Abhängigkeit von der beabsichtigten Nutzungsintensivierung ergeben. Eine Einschätzung hierzu kann erst auf Basis eines städtebaulichen Entwurfes erfolgen.Seite 8 von 13 Zum Zielbeschluss Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? wird im Verfahren geprüft (gem. der Starkregen-Gefahrenkarte können in Teilen des Plangebiets Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen entstehen) Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein (nur angrenzend verohrter Bachlauf) Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? wird im Verfahren geprüft Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? ja Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? jaSeite 9 von 13 Zum Zielbeschluss Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe+ graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Ob erhebliche Eingriffe vorliegen, muss im weiteren Verfahren durch entsprechende Fachgutachten geprüft werden. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Ein Eingriff in Schutzgebiete findet nicht statt. Auswirkungen auf Schutzgebiete sind nicht zu erwarten. Wird im weiteren Verlauf geprüft. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? nein Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Verfahren gem. § 13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? ja Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? jaSeite 10 von 13 Zum Zielbeschluss Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? nein Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? ja Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? nein Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Gewerbe (Bürostandort) Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? nein Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder jaSeite 11 von 13 Zum Zielbeschluss Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe ISeite 12 von 13 Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Beuel-Ost Bebauungsplan Nr. 6822-1 / Pützchens Chaussee Übersichtsplan Bundesstadt Bonn Amt 61-2 M. 1:2500 Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Beuel-Ost Bebauungsplan Nr. 6822-1 / Pützchens Chaussee Übersichtsplan Bundesstadt Bonn Amt 61-2 M. 1:2500Seite 13 von 13
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