221286-02 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Umbau und Sanierung der ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße 34 in eine Kindertageseinrichtung und Räumlichkeiten für die Internationale Begegnungsstätte
Kerndaten
- Nummer
- 221286-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221286-02 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 11.08.2022 BBB-Änderungsantrag: Umbau und Sanierung der ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße 34 in eine Kindertageseinrichtung und Räumlichkeiten für die Internationale Begegnungsstätte Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Umbau und die Sanierung der ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße 34 wird mit folgender Zielsetzung überarbeitet: a. Statt einer viergruppigen Kindertageseinrichtung ist eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung unter Nutzung des 2. OG zu planen. Sofern hierfür kein Bedarf seitens des Fachamtes gesehen wird, ist das 2.OG einer städtischen Eigennutzung zuzuführen. b. Das Hausmeisterhaus ist statt einer Lagerfunktion einer hochwertigen städtischen Eigennutzung zuzuführen, prioritär für das Amt für Kinder, Jugend und Familie. c. Städtische Büronutzungen im Sinne von a. und b., die zu einer Abmietung angemieteter Büroräume führen, haben Vorrang. 2. Hinsichtlich der auf dem Gelände der ehemaligen VHS nicht zu realisierenden Kurs- und Büroräume für die Internationale Begegnungsstätte wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, in Abstimmung mit der internationalen Begegnungsstätte nach Alternativen in nicht-städtischen Liegenschaften zu suchen. Begründung Die BBB-Fraktion hat den Grundsatzbeschluss DS 1912388 zur „Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34“ sowie Folgebeschlüsse abgelehnt, da die Immobilie ursprünglich zwecks Refinanzierung des HausesSeite 1 von 2 Seite 2 der Bildung veräußert werden sollte. Da die Ratsmehrheit zwischenzeitlich beschlossen hat, das ehemalige VHS- Gebäude zur Kita umzubauen, sollte sich dies ungeachtet der noch nicht absehbaren Realisierung der Bebauung „Poliklinik“ und angesichts der immensen Kosten konsequent auf das gesamte Gelände und alle Gebäudeebenen erstrecken. Einem möglichen „Überangebot“ im Bezugsraum steht das Interesse insbesondere berufstätiger Alleinerziehender im Bereich der Innenstadt gegenüber, ihre Kinder zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie arbeitsplatznah betreuen lassen zu können. Davon abgesehen sollten angesichts der ungewissen Zukunft des Stadthauses die zusätzlichen Flächen als Ersatz für die im Stadthaus untergebrachte Kita vorgehalten werden. Angesichts der auch in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden desolaten Haushaltslage der Stadt Bonn haben Pflichtaufgaben stärker denn je Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Daher ist aus Sicht der BBB-Fraktion das VHS- Gebäude, das im Eigentum der Stadt steht, nicht zuletzt wegen der immensen Umbaukosten in Gänze für städtische Pflichtaufgaben, mindestens aber zur Deckung des Eigenbedarfs zu nutzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de