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221283-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Kleine Anfrage: Werkstattverfahren zur Neugestaltung des Stiftsplatzes

Nummer
221283-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221283-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Kleine Anfrage: Werkstattverfahren zur
Neugestaltung des Stiftsplatzes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Mit Beschluss des Rates wurde ein Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des
Stiftsplatzes getroffen DS-Nr. 211463. Hier heißt es:
Zielsetzung
Um seiner wichtigen stadträumlichen und funktionalen Bedeutung für das
innerstädtische Quartier gerecht zu werden, soll durch eine zusätzliche
Freiraumgestaltung ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung (Entsiegelung,
Begrünung) geleistet werden. Konkret werden folgende multifunktionalen Ziele
angestrebt: Erhöhung der Biodiversität durch heimische &
klimawandelangepasste Pflanzen (insektenfreundlich), Schaffung verschatteter
Bereiche, Förderung von nachhaltiger Mobilität (E-Ladesäulen für Autos und
Räder; Fahrradparkhaus), sozialer attraktiver Begegnungsort im Grünen.
Verkehr/Mobilität
Der Verkehr spielt am Stiftsplatz, insbesondere auch für den ÖPNV, eine nicht
unerhebliche Rolle. Er ist Teil der Umfahrung Kennedybrücke – Kölnstraße –
Sandkaule bzw. für die fehlende Linksabbiegemöglichkeit am Bertha-von-
Suttner-Platz. Alle Buslinien dieser Verkehrsbeziehung werden über den
Stiftsplatz geleitet, wo sich auch eine barrierefrei ausgebaute Haltestelle
befindet. Diese muss erhalten bleiben, ebenso die Fahrbeziehungen für den
ÖPNV und den MIV.
Das Projekt steht auch in unmittelbarem Zusammenspiel mit der Umgestaltung
der Kölnstraße (Masterplan 2.0 Teilprojekt 5). Alle Planungen für den Bereich
zwischen dem Ideenteil vor der Stiftskirche und dem Stiftsplatz selber müssen
gemeinsam mit den Umplanungen für die Kölnstraße betrachtet werden. In
diesem Bereich werden u.a. neue Querungsmöglichkeiten für den
Fußgängerverkehr eine wesentliche Rolle spielen. Im Werkstattverfahren sind
Verbesserungen für den Fußgängerverkehr auch auf der anderen Seite des
Stiftsplatzes, an der Straße Sandkaule, zu betrachten.
Neben dem fließenden Verkehr ist der Platz geprägt durch den ruhenden
Verkehr. Dieser soll im Zuge der Neugestaltung neu geordnet werden. Die
Pkw-Stellplätze sollen dabei reduziert werden und alternativ eine Mobilstation
(…. ) errichtet werden (Teil des EFRE-Programms „Emissionsfreie Innenstadt“).Seite 1 von 2
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Zugunsten der Freifläche ist vorgesehen, den ruhenden Verkehr auf der
Platzfläche entfallen zu lassen.
Weiterhin hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 9. Juni 2022 der von dem
beauftragten Büro und der Verwaltung erstellten und abgestimmten
Aufgabenstellung zugestimmt (DS-Nr. 220898).
Zu 1) und 2)
Der Vorschlag den nördlichen Bereich in die Platzgestaltung aufzunehmen
kann aus der Aufgabenstellung abgeleitet werden. Im Gegensatz zur südlichen
Fahrbahn mit der beschriebenen Bedeutung für den ÖPNV weist die nördliche
Fahrbahn eine geringere verkehrliche Belastung und Funktion auf. Das schafft
Möglichkeiten und Spielräume, den nördlichen Teil des Platzes neu zu
interpretieren und in die Gestaltung des Platzes einzubeziehen und so
attraktiver zu gestalten. Dies könnte z.B. in Form einer Mischverkehrsfläche
geschehen, die überwiegend der Erschließung des Platzes und der
angrenzenden Gebäude und Nutzungen dient.
Die Entwicklung der Planung in einem Wettbewerbsverfahren ist nicht
ungewöhnlich. Wettbewerbsverfahren bieten die Möglichkeit für eine
Aufgabenstellung unter verschiedenen Entwürfen, die beste Lösung auswählen
zu können. Den Büros wurde empfohlen Verkehrsplaner*innen an der
Entwicklung der Pläne zu beteiligen.
Bezüglich der Beschlusslage wird auf die o.g. Drucksachennummern 221463
und 220898 verwiesen.
Die Entscheidung über die Weiterführung des Wettbewerbs- bzw.
Werkstattergebnisses treffen die politischen Gremien.
Zu 3)
Besucher der Innenstadt sollen zukünftig verstärkt die vorhandenen
Parkgaragen im Umfeld des Stiftsplatzes nutzen (z.B. Beethoven-Parkhaus
oder Stiftsgarage). Auf den verbleibenden oberirdischen Parkplätze im Umfeld
des Stiftsplatzes könnte in diesem Kontext die Höchstparkdauer begrenzt
werden (z.B. auf 1 oder 2 Stunden), um primär für Kunden der angrenzenden
Geschäfte und Dienstleister für kürzere Erledigungen zur Verfügung zu stehen.
Überdies sollen Ladezonen für die Versorgung der Geschäfte und Betriebe
eingerichtet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de