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221177-02 DA · Dringlichkeitsantrag

Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 221177-01 ST

Nummer
221177-02 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
19.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.07.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 15.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 221177 BBB-Anfrage Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
221177-02 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
19.07.2022
Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb
städtischer Liegenschaften
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 221177-01
ST
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.07.2022 Entscheidung
Hauptausschuss 15.09.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Ohne Kenntnis der angefragten aber nicht gegebenen Energiedaten aus den
unmittelbaren Vorjahren ist weder eine seriöse Aufstellung des kommenden
Haushalts möglich, noch im Falle einer späteren Beschlussfassung aufgrund
der laut OB noch laufenden Energie-Beschaffung die Ergreifung
energiesparender und damit kostensenkender Maßnahmen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Empfehlungsrecht Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe und
Entscheidungskompetenz Hauptausschuss:
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des
Finanzausschusses auf Basis der Darstellung der Mietverträge der Stadt Bonn
(DS 211894), ergänzt um die stadteigenen Liegenschaften eine Übersicht aller
von der Stadt Bonn genutzten Liegenschaften mit folgenden Angaben zu
erstellen:
a. Abgelesene Zählerstände differenziert nach Datum und jeweiligen
Energiearten ab 2020 und für jede einzelne Liegenschaft
b. Entsprechende Abrechnungsbeträge der Lieferanten differenziert nach
Energiearten und Rechnungsstellung ab 2020 und für jede einzelne
Liegenschaft
Entscheidungskompetenz Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe:Seite 1 von 2
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2. Die Oberbürgermeisterin beantwortet in der Sitzung am 20.07.2022 und zu
Protokoll folgende Nachfragen zu ihrer Stellungnahme DS 221177-01ST:
a. Welche Energielieferanten haben für welche Liegenschaften, welche Jahre
und mit welcher Begründung noch keine Beträge in Rechnung gestellt?
b. Wann wurde die wie besetzte „Task Force“ zur Erarbeitung von
Energiesparvorschlägen eingerichtet und warum liegen fast 5 Monate nach
Ausbruch des Ukraine-Krieges noch keine Vorschläge für Einsparmaßnahmen
in städtisch genutzten Liegenschaften vor?
c. In welcher Größenordnung genau wurden Stromtranchen bei den SWB in
den Jahren 2020 und 2021 eingekauft?
d. Erfolgte der Einkauf von Fernwärme und Gas auch in Tranchen und wenn ja,
in welcher Größenordnung genau hat die Stadt Bonn in 2020 und 2021
Fernwärme und Gas zu welchem Preis eingekauft?
Begründung
Die Stellungnahme zur Großen Anfrage DS 221177 belegt einmal mehr, dass
die Bewirtschaftung von städtischen Liegenschaften durch die Verwaltung der
Stadt Bonn erheblichen Defiziten unterliegt. Dass Stand heute noch nicht
einmal die in den Jahren 2020 und 2021 angefallenen Energieumsätze beziffert
werden können, ist ebenso erschreckend wie der Umstand, dass kein
Gesamtüberblick über die angefallenen Entgelte vorliegt. Die Stellungnahme
dokumentiert, dass die Oberbürgermeisterin entweder im Blindflug auf eine
Energie- und Kostenfalle zusteuert oder aus sachfremden Erwägungen die
Auskunft verweigert.
Ohne Kenntnis der angefragten aber nicht gegebenen Energiedaten aus den
unmittelbaren Vorjahren ist im Übrigen eine seriöse Aufstellung des
kommenden Haushalts nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de