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221177 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften

Nummer
221177
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
02.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221177-02 DA Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 221177-01 ST
  2. 221177-01 ST Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften

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Große Anfrage
öffentlich
221177
Fragesteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
BBB-Anfrage Entwicklung der Energiekosten für
den Betrieb städtischer Liegenschaften
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie haben sich die Gesamtenergiekosten für den Betrieb städtischer
Liegenschaften differenziert nach Strom und Wärme unter Angabe der
umgesetzten Energiemenge in 2020 und 2021 entwickelt und welcher
durchschnittliche Energieumsatz pro m² und Jahr ergibt sich hieraus?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, die umgesetzte
Energiemenge und damit auch die Kosten hierfür kurzfristig (ohne
umfangreiche bauliche Maßnahmen) zu senken und welches prozentuale
Einsparpotential hält sie diesbezüglich für möglich?
3. Mit Kostensteigerungen in welcher Größenordnung – unveränderten
Energieumsatz unterstellt – rechnet die Oberbürgermeisterin für Strom und
Wärme in den Haushaltsjahren 2023 ff.?
Begründung
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob und in welchem Umfang die
Oberbürgermeisterin ähnlich den Bestrebungen in Privathaushalten eine
kurzfristige Senkung des Energiedurchsatzes in städtischen Liegenschaften für
möglich hält.
Bundeswirtschaftsminister Harbeck hat unlängst mit der Aussage „Jede
Kilowattstunde zählt“ die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dringend
gebeten, durch bewussteres Verbrauchsverhalten den „Energieverbrauch“ so
weit wie möglich zu senken. Der damit einhergehende finanzielle Aspekt sollte
angesichts neuer geplanter Embargos gegen Russland auch Anreiz für die
Oberbürgermeisterin sein, den Energiedurchsatz in städtischen Liegenschaften
im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu senken. Voraussetzung hierfür ist allerdings,Seite 1 von 2
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dass die Entwicklung der Energieumsätze in den städtischen Liegenschaften
überhaupt bekannt ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de