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221172-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen

Nummer
221172-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221172 Bürgerantrag: Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221172-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der
Reichsstraße in Bonn-Röttgen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Reichstraße (L 261) handelt es sich um eine klassifizierte
Landesstraße. Die in diesem Abschnitt nach der Lärmschutzrichtlinie StV
berechneten Lärmwerte liegen durchgehend, bis auf einige wenige Ausnahmen
in der Nachtzeit, unterhalb der Grenzwerte. Dementsprechend kommt eine
Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen auf dieser Landstraße
nicht in Betracht.
Darüber hinaus besteht in dem genannten Bereich keine Unfallhäufungsstelle.
Im Zusammenhang von mehrtägigen Geschwindigkeitsmessungen im Tempo
30 Bereich in Höhe der Schule wurde im Frühjahr 2022 eine
Geschwindigkeitsüberschreitungsquote von 3,14% festgestellt. Die erhobenen
Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die
eine Ermächtigung für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h zwischen den Ortstafeln herleiten. Unabhängig davon wird die
Verwaltung in dem Bereich der Schule zeitnah eine
Geschwindigkeitsanzeigetafel („Dialogdisplay“) anbringen lassen um
verkehrsteilnehmende Menschen auf ihr Verhalten frühzeitig hinzuweisen. In
dem Zusammenhang werden sowohl die Polizei als auch die Verwaltung die
Situation vor Ort beobachten und die Kontrollen ggf. verstärken.
Eine Gefahrenlage die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45
der Straßenverkehrsordnung genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, ist
der Polizei und der Verwaltung zudem nicht bekannt. Dementsprechend
besteht keine verkehrsrechtliche Begründung für eine Anordnung eines LKW-
Fahrverbots.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Befürwortet wird der Vorschlag der
Verwaltung und der Polizei die Kontrollen im Tempo 30 Bereich zu verstärken.
Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de