221172-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen
Kerndaten
- Nummer
- 221172-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221172-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Reichstraße (L 261) handelt es sich um eine klassifizierte Landesstraße. Die in diesem Abschnitt nach der Lärmschutzrichtlinie StV berechneten Lärmwerte liegen durchgehend, bis auf einige wenige Ausnahmen in der Nachtzeit, unterhalb der Grenzwerte. Dementsprechend kommt eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen auf dieser Landstraße nicht in Betracht. Darüber hinaus besteht in dem genannten Bereich keine Unfallhäufungsstelle. Im Zusammenhang von mehrtägigen Geschwindigkeitsmessungen im Tempo 30 Bereich in Höhe der Schule wurde im Frühjahr 2022 eine Geschwindigkeitsüberschreitungsquote von 3,14% festgestellt. Die erhobenen Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zu, die eine Ermächtigung für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen den Ortstafeln herleiten. Unabhängig davon wird die Verwaltung in dem Bereich der Schule zeitnah eine Geschwindigkeitsanzeigetafel („Dialogdisplay“) anbringen lassen um verkehrsteilnehmende Menschen auf ihr Verhalten frühzeitig hinzuweisen. In dem Zusammenhang werden sowohl die Polizei als auch die Verwaltung die Situation vor Ort beobachten und die Kontrollen ggf. verstärken. Eine Gefahrenlage die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 der Straßenverkehrsordnung genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, ist der Polizei und der Verwaltung zudem nicht bekannt. Dementsprechend besteht keine verkehrsrechtliche Begründung für eine Anordnung eines LKW- Fahrverbots. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Befürwortet wird der Vorschlag der Verwaltung und der Polizei die Kontrollen im Tempo 30 Bereich zu verstärken. Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de