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221172 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen

Nummer
221172
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
01.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 01.06.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 152,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221172-01 ST Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen

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Text anzeigen (3.775 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221172
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
31.05.2022
Bürgerantrag: Tempo 30 und Durchfahrverbot für
Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Auf der Reichsstraße in Bonn Röttgen soll vom Kreisel am Ortseingang von
Röttgen (aus Ückesdorf kommend) bis zum Ortsende (Richtung Meckenheim)
eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet
werden. Außerdem soll auf der gleichen Strecke ein Durchfahrverbot für LKW
über 3,5 to eingerichtet werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
31.05.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Tempo 30 und Durchfahrverbot für LKW
Ihr Antrag
Auf der Reichsstraße in Bonn Röttgen soll vom Kreisel am Ortseingang von Röttgen (aus Ückesdorf kommend)
bis zum Ortsende (Richtung Meckenheim) eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
eingerichtet werden. Außerdem soll auf der gleichen Strecke ein Durchfahrverbot für LKW über 3,5 to
eingerichtet werden.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
vg77kWstB
3311..0055..2222 1122::5544Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
In Röttgen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor dem Kindergarten "Pusteblume" von Montag
bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingerichtet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird
unregelmäßig kontrolliert, jedoch nur in Fahrtrichtung Ückesdorf. Da die Kontrollen im Bonner General Anzeiger
angekündigt werden, sind sie für Autofahrer wenig überraschend.
An den Fußgängerquerungen vor dem Aldi-Markt, vor dem Kurfürstenplatz und vor allem vor dem Edeka-Markt
kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da die eher älteren Einwohner des Stadtteils die
Geschwindigkeit der Autos aufgrund der Lärmkulisse durch die eng stehenden Häuser schlecht einschätzen
können. Sie wollen insbesondere vor dem Edeka-Markt die Reichsstraße queren, gleichzeitig wollen Autos vom
Parkplatz vor dem Edeka-Markt direkt vor der Querungsinsel "schnell" auf die Reichsstraße einfahren und aus
Richtung Meckenheim kommen zügig Fahrzeuge. Für Fahrzeuge besteht bei Querungshilfen keine
Anhaltepflicht!
Der Fahrzeuglärm ist durch die Bebauung links und rechts der Reichsstraße, insbesondere im mittleren Teil,
erheblich, da der Fahrzeuglärm durch die höhere Bebauung verstärkt wird. Den Unterschied beim Fahrzeuglärm
kann man gut vergleichen, wenn man einerseits den Fahrzeuglärm an der Querungshilfe vor dem Edeka-Markt
und anderseits vor der Pusteblume wahrnimmt.
Eine Begrenzung auf 30 Km/h würde eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und eine
Reduzierung des Lärms für Anwohner mit sich bringen.
Die Situation ist vergleichbar mit der Königswinterer Straße in Küdinghoven.
Ebenso sollte ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 to, mindestens aber über 7,5 to auf der Reichsstraße durch
Röttgen eingerichtet werden. Ausgenommen sind selbstverständlich Anlieferungen (Aldi, Edeka). Die
Reichsstraße wird verstärkt als Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Meckenheim für schwere LKW mit Auflieger
genutzt. Durch die Durchfahrt entstehen gefährliche Situationen, insbesonderer für ältere Menschen, und es
entsteht vermeidbarer Lärm für die Anwohner. Die LKWs können das Industiegebiet Meckenheim über die
Autobahn 565 ereichen.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de