221172 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen
Kerndaten
- Nummer
- 221172
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 01.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221172 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 31.05.2022 Bürgerantrag: Tempo 30 und Durchfahrverbot für Lkw auf der Reichsstraße in Bonn-Röttgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Auf der Reichsstraße in Bonn Röttgen soll vom Kreisel am Ortseingang von Röttgen (aus Ückesdorf kommend) bis zum Ortsende (Richtung Meckenheim) eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden. Außerdem soll auf der gleichen Strecke ein Durchfahrverbot für LKW über 3,5 to eingerichtet werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 31.05.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Tempo 30 und Durchfahrverbot für LKW Ihr Antrag Auf der Reichsstraße in Bonn Röttgen soll vom Kreisel am Ortseingang von Röttgen (aus Ückesdorf kommend) bis zum Ortsende (Richtung Meckenheim) eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden. Außerdem soll auf der gleichen Strecke ein Durchfahrverbot für LKW über 3,5 to eingerichtet werden. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 vg77kWstB 3311..0055..2222 1122::5544Seite 2 von 3 Begründung des Antrags In Röttgen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor dem Kindergarten "Pusteblume" von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingerichtet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird unregelmäßig kontrolliert, jedoch nur in Fahrtrichtung Ückesdorf. Da die Kontrollen im Bonner General Anzeiger angekündigt werden, sind sie für Autofahrer wenig überraschend. An den Fußgängerquerungen vor dem Aldi-Markt, vor dem Kurfürstenplatz und vor allem vor dem Edeka-Markt kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da die eher älteren Einwohner des Stadtteils die Geschwindigkeit der Autos aufgrund der Lärmkulisse durch die eng stehenden Häuser schlecht einschätzen können. Sie wollen insbesondere vor dem Edeka-Markt die Reichsstraße queren, gleichzeitig wollen Autos vom Parkplatz vor dem Edeka-Markt direkt vor der Querungsinsel "schnell" auf die Reichsstraße einfahren und aus Richtung Meckenheim kommen zügig Fahrzeuge. Für Fahrzeuge besteht bei Querungshilfen keine Anhaltepflicht! Der Fahrzeuglärm ist durch die Bebauung links und rechts der Reichsstraße, insbesondere im mittleren Teil, erheblich, da der Fahrzeuglärm durch die höhere Bebauung verstärkt wird. Den Unterschied beim Fahrzeuglärm kann man gut vergleichen, wenn man einerseits den Fahrzeuglärm an der Querungshilfe vor dem Edeka-Markt und anderseits vor der Pusteblume wahrnimmt. Eine Begrenzung auf 30 Km/h würde eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und eine Reduzierung des Lärms für Anwohner mit sich bringen. Die Situation ist vergleichbar mit der Königswinterer Straße in Küdinghoven. Ebenso sollte ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 to, mindestens aber über 7,5 to auf der Reichsstraße durch Röttgen eingerichtet werden. Ausgenommen sind selbstverständlich Anlieferungen (Aldi, Edeka). Die Reichsstraße wird verstärkt als Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Meckenheim für schwere LKW mit Auflieger genutzt. Durch die Durchfahrt entstehen gefährliche Situationen, insbesonderer für ältere Menschen, und es entsteht vermeidbarer Lärm für die Anwohner. Die LKWs können das Industiegebiet Meckenheim über die Autobahn 565 ereichen. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de