221169-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung "Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung"
Kerndaten
- Nummer
- 221169-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.156 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221169-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Stellungnahme der Verwaltung "Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung" Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung stimmt derzeit mit dem KDN (Dachverband der kommunalen IT- Dienstleister) eine Integration der Positionen zu der "Gemeinsame Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand" der Bitkom und des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums ab. Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Aktueller Sachstand ist, dass der KDN bereits Nachhaltigkeitsaspekte bei IT-Beschaffungen berücksichtigt. Dabei besteht das Bestreben des KDN darin, die gesetzten Ziele der jeweiligen Bundesländer zur klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dass mit öffentlichen Mitteln zudem keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden, nimmt die KDN als besondere Verantwortung ernst und führt Beschaffungen nach diesem Grundsatz durch. Im Rahmen der Beschaffungsmaßnahmen werden exemplarisch diese Anforderungen berücksichtigt: - Energieverbrauch (Berücksichtigung im Rahmen des Zuschlagskriteriums) - Nutzungsdauer (Berücksichtigung als zwingende Leistungsanforderung) - Servicezeit (Berücksichtigung des end-of-services als Leistungsanforderung sowie als stützendes Kriterium für produktspezifische Ausschreibungen) - Anforderungen an die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung (Berücksichtigung als zwingende Leistungsanforderung) - Lebensdauer einzelner Komponenten (Berücksichtigung als zwingende Leistungsanforderung) - Reparaturmöglichkeit vorhandener Produkte (Berücksichtigung im Rahmen der Bedarfsprüfung) - Hardwarebeschaffungen erfolgen verwaltungsseitig auch gezielt mit geeigneten „refurbished“ Komponenten. Die Verwaltung wird über den weiteren Abstimmungsprozess mit dem KDN berichten.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de