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221169-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung "Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung"

Nummer
221169-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221169 Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221169-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme der Verwaltung
"Einführung der Verpflichtungserklärung zur
Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen ITK-Beschaffung"
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung stimmt derzeit mit dem KDN (Dachverband der kommunalen IT-
Dienstleister) eine Integration der Positionen zu der "Gemeinsame Erklärung zur
sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand" der Bitkom und des
Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums ab.
Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Aktueller Sachstand ist,
dass der KDN bereits Nachhaltigkeitsaspekte bei IT-Beschaffungen berücksichtigt.
Dabei besteht das Bestreben des KDN darin, die gesetzten Ziele der jeweiligen
Bundesländer zur klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dass
mit öffentlichen Mitteln zudem keine negativen Auswirkungen auf die
Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden, nimmt die KDN als besondere
Verantwortung ernst und führt Beschaffungen nach diesem Grundsatz durch.
Im Rahmen der Beschaffungsmaßnahmen werden exemplarisch diese
Anforderungen berücksichtigt:
- Energieverbrauch (Berücksichtigung im Rahmen des Zuschlagskriteriums)
- Nutzungsdauer (Berücksichtigung als zwingende Leistungsanforderung)
- Servicezeit (Berücksichtigung des end-of-services als Leistungsanforderung
sowie als stützendes Kriterium für produktspezifische Ausschreibungen)
- Anforderungen an die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung
(Berücksichtigung als zwingende Leistungsanforderung)
- Lebensdauer einzelner Komponenten (Berücksichtigung als zwingende
Leistungsanforderung)
- Reparaturmöglichkeit vorhandener Produkte (Berücksichtigung im Rahmen der
Bedarfsprüfung)
- Hardwarebeschaffungen erfolgen verwaltungsseitig auch gezielt mit geeigneten
„refurbished“ Komponenten.
Die Verwaltung wird über den weiteren Abstimmungsprozess mit dem KDN
berichten.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de