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221169 · Antrag

Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung

Nummer
221169
Art
Antrag
Veröffentlicht
01.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 01.06.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221169-01 ST Stellungnahme der Verwaltung "Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung"

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Text anzeigen (2.807 Zeichen)
Antrag
öffentlich
221169
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Stoffel
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
31.05.2022
Einführung der Verpflichtungserklärung zur
Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen ITK-Beschaffung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen wie die "Gemeinsame Erklärung zur
sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand" von Bitkom und
dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums, zur Einhaltung von
Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung, in die
Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie durch die
Bundesstadt Bonn integriert werden kann. Darüber hinaus soll die Verwaltung
auf die Nutzung der Verpflichtungserklärung innerhalb des KDN - Dachverband
kommunaler IT-Dienstleisterhinwirken.
Begründung
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der
Digitalverband Bitkom haben gemeinsam eine Verpflichtungserklärung für
Bieter entwickelt, um für die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung von ITK-Hard-/ Software und Dienstleistungen zu
sorgen (Abrufbar unter https://gruenlink.de/2go8). Die Nutzung der
Verpflichtungserklärung ist bereits Standard im BeschA und in weiteren
Bundeseinrichtungen und stellt eine gut umsetzbare und erprobte
Mindestanforderung dar, mit der Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren die
Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien belegen können. Insbesondere bei
Produkten für die es keine oder nur unzureichende Gütezeichen für die
Erfüllung sozialer Kriterien bei ihrer Herstellung gibt (insb. der Fall bei ITK-
Hardware) ist die Verpflichtungserklärung ein wichtiger erster Schritt um ein
deutliches Signal an den Markt zu geben, dass Nachhaltigkeitskriterien bei der
Erfüllung öffentlicher Aufträge Berücksichtigung finden müssen.
Mit der Nutzung der Verpflichtungserklärung endet die VerantwortungSeite 1 von 2
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öffentlicher Auftraggeber sich für nachhaltige Produktionsbedingungen in der
sensiblen Produktgruppe der ITK einzusetzen allerdings nicht. Es wird weiterhin
notwendig sein, gemeinsam mit den Auftragnehmern der öffentlichen Hand und
insbesondere mit den großen Herstellern an Wegen zu arbeiten, wie ITK-
Produkte für die öffentliche Hand nachweisbar unter Einhaltung hoher sozialer
und ökologischer Standards hergestellt werden können. Durch die Nutzung der
Verpflichtungserklärung, kann die Bundesstadt Bonn aber einen konkreten
Beitrag zur Erreichung des SDG 12 - Nachhaltige Konsum- und
Produktionsmuster - leisten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de