221169 · Antrag
Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung
Kerndaten
- Nummer
- 221169
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 01.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 221169 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Tim Stoffel SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 31.05.2022 Einführung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen wie die "Gemeinsame Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand" von Bitkom und dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums, zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung, in die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie durch die Bundesstadt Bonn integriert werden kann. Darüber hinaus soll die Verwaltung auf die Nutzung der Verpflichtungserklärung innerhalb des KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleisterhinwirken. Begründung Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom haben gemeinsam eine Verpflichtungserklärung für Bieter entwickelt, um für die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung von ITK-Hard-/ Software und Dienstleistungen zu sorgen (Abrufbar unter https://gruenlink.de/2go8). Die Nutzung der Verpflichtungserklärung ist bereits Standard im BeschA und in weiteren Bundeseinrichtungen und stellt eine gut umsetzbare und erprobte Mindestanforderung dar, mit der Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien belegen können. Insbesondere bei Produkten für die es keine oder nur unzureichende Gütezeichen für die Erfüllung sozialer Kriterien bei ihrer Herstellung gibt (insb. der Fall bei ITK- Hardware) ist die Verpflichtungserklärung ein wichtiger erster Schritt um ein deutliches Signal an den Markt zu geben, dass Nachhaltigkeitskriterien bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge Berücksichtigung finden müssen. Mit der Nutzung der Verpflichtungserklärung endet die VerantwortungSeite 1 von 2 Seite 2 öffentlicher Auftraggeber sich für nachhaltige Produktionsbedingungen in der sensiblen Produktgruppe der ITK einzusetzen allerdings nicht. Es wird weiterhin notwendig sein, gemeinsam mit den Auftragnehmern der öffentlichen Hand und insbesondere mit den großen Herstellern an Wegen zu arbeiten, wie ITK- Produkte für die öffentliche Hand nachweisbar unter Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Standards hergestellt werden können. Durch die Nutzung der Verpflichtungserklärung, kann die Bundesstadt Bonn aber einen konkreten Beitrag zur Erreichung des SDG 12 - Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster - leisten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de