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221168-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Elektronisches Vergabesystem für nachhaltige Beschaffung nutzen

Nummer
221168-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221168 Elektronisches Vergabesystem für nachhaltige Beschaffung nutzen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221168-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
II-2 Referat Vergabedienste
Dezernat:
Dez. II
Elektronisches Vergabesystem für nachhaltige
Beschaffung nutzen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1 und 2.
Das bei der Stadt Bonn im Einsatz befindliche Vergabemangementsystem ist
ein Produkt der Firma Cosinex, das in verschiedenen Ausprägungen
bundesweit im Einsatz ist. Das komplexe System sowie die Nutzer*innen
werden vom Referat Vergabedienste betreut. Gegenüber dem Altsystem mit
rund 500 Nutzer*innen sind mittlerweile über 760 Kolleginnen und Kollegen im
System registriert. Mittlerweile sind schon über 12.000 Verfahren hinterlegt.
Diese Zahlen sollen verdeutlichen, dass die Systembetreuung, Schulung,
Beratung und nicht zuletzt der Verfahrensbegleitung ein intensives Geschäft
darstellt, das die Mitarbeitenden stark fordert.
Auch vor dem Hintergrund der Beschlusslage zum Thema „Sichtbarmachen
von Nachhaltigkeitskriterien“ war und ist es der Verwaltung ein Anliegen im
Sinne des Antrags, das System dahingehend zu nutzen, Informationen zur
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zu hinterlegen und entsprechend
auszulesen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die im System hinterlegte Berichtspflicht zur
Nachhaltigkeit auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung ein zielführender
Ansatz zu sein. Das Problem besteht allerdings darin, dass diese Daten über
eine Schnittstelle an DESTATIS übergeben werden, zu eigenen Zwecken
allerdings nicht ausgelesen werden können.
Unabhängig von der Schnittstelle zu DESTATIS steht die Verwaltung mit dem
Programmersteller seit Längerem in Kontakt. Von dort wurde nun ein Angebot
zur Anpassung der Software in Aussicht gestellt, die es ermöglichen soll, die
relevanten Daten selbst zu nutzen. Sofern die notwendigen Haushaltsmittel zur
Verfügung gestellt werden können, wird die Programmierung kurzfristig
beauftragt. Zur zeitlichen Dimension können noch keine Aussagen getroffen
werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Wie auch schon im Antrag angedeutet, ist aber auch darauf hinzuweisen, dass
die auswertbare Erfassung der Kriterien, Siegelforderungen etc. einen
zusätzlichen Aufwand erzeugen, da diese Forderungen grundsätzlich in den
Fließtexten der Leistungsverzeichnisse enthalten sind. Hier muss noch mit dem
Softwareentwickler ein praktikabler Weg gefunden werden, um einen erhöhten
Erfassungsaufwand zu vermeiden.
Zu 3.
Die Definition von Anforderungen an den Leistungsgegenstand gehört nicht zu
den Kernkompetenzen eines Vergabemanagementsystems. Die Erstellung von
Leistungsverzeichnisses sowie die Definition von Anforderungen u.a. von
sozialen Kriterien sind in einem dem eigentlichen Vergabeverfahren
vorgelagertem Prozess vorbehalten. Hier sollte man auch keine Vermischung
vornehmen. Insbesondere dann nicht, wenn die Leistungsverzeichnisse mit
eigener Software (z.B. AVA-Verfahren) erstellt werden.
Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte einen Prozess zur
Neuaufstellung der nachhaltigen Beschaffung mit externer Unterstützung der
Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) starten. In diesem Prozess
werden sicherlich auch die von den Antragstellenden angesprochen Themen
aufgegriffen.
Anlage/n
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