221118-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zu den Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221118-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221118-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 19.05.22 BBB-Anfrage zu den Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Frage 1: „Wie haben sich seit dem 01.01.2008 die Gesamtkosten für die Herstellung eines Abwasserkanals als auch die pro m² Grundstücksfläche aufgeschlüsselt nach Geschossigkeit, privater / gewerblicher Nutzung den Anliegern in Rechnung gestellten Abgaben entwickelt?“ Antwort Nachtrag Frage 1: Die Entwicklung der den Anliegern in Rechnung gestellten Abgaben pro m² Grundstücksfläche aufgeschlüsselt nach Geschossigkeit, privater / gewerblicher Nutzung kann nicht beziffert werden. Eine Datengrundlage für eine belastbare Auswertung und Darstellung der Entwicklung der Abgaben liegt nicht vor. Frage 2: „Herstellkosten in welcher Höhe sind der Stadt Bonn für den Anteil „allgemeine Nutzung“ an den Abwasserkanälen seit dem 01.01.2008 insgesamt entstanden und Haushaltsansätze in welcher Gesamthöhe standen hierfür außerhalb des Gebührenhaushaltes unter welcher Haushaltsposition zur Verfügung?“ Antwort Nachtrag Frage 2: Die „Herstellkosten“ der Stadt Bonn für den Anteil „allgemeine Nutzung“ an den Abwasserkanälen lassen sich nicht beziffern. Dieser Kostenanteil wird im Rahmen der Abwassergebührenberechnung nicht separat berechnet. In der folgenden Tabelle ist daher zur Information der städtische Kostenanteil der Straßenentwässerung in Höhe von 31,18 % an den ansatzfähigen Kosten für die Niederschlagseinleitungen aufgeführt. In diesen Kosten sind jedoch die Gesamtkosten, daher einschließlich Unterhaltungskosten, Personalkosten etc. enthalten.Seite 1 von 3 Seite 2 Jahr Kostenanteil der Straßenentwässerung 2008 8.975.067,00 2009 9.044.536,20 2010 9.407.598,58 2011 9.620.930,98 2012 9.898.145,69 2013 10.095.497,00 2014 10.069.780,00 2015 10.274.901,00 2016 10.265.093,00 2017 10.241.669,00 2018 10.451.935,00 2019 10.960.580,00 2020 11.271.794,00 2021 11.532.828,00 Ergebnis 142.110.355,45 Frage 6: „Auf welchen Betrag hätte sich die Gebührenbedarfsberechnung 2022 belaufen, wenn in der im Dezember 2021 vom Rat beschlossenen Abwasser- Satzung für 2022 die jüngste Rechtsprechung des OVG NRW zu den Abwassergebühren bereits Anwendung gefunden hätte und mit welcher Ersparnis bzgl. der zu entrichtenden Abwassergebühren per anno hätte in diesem Falle eine durchschnittliche Familie für das Jahr 2022 im Vergleich rechnen können?“ Antwort Nachtrag Frage 6: Die Vergleichsrechnung erfolgt nach heutigem Kenntnisstand auf Grundlage des „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ zur Änderung des § 6 KAG NRW vom 7.12.2022 und daher vorbehaltlich einer späteren tatsächlichen Neukalkulation, die von dieser abweichen kann. Gemäß dieser Vergleichsrechnung beträgt der Gebührenbedarf für 2022 70.872.976,76 EUR gegenüber der Gebührenkalkulation in Höhe von 80.416.932,71 EUR. Hieraus resultiert eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,49 EUR/cbm (anstatt 2,83 EUR/cbm) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 1,30 EUR/qm (anstatt 1,47 EUR/qm) Die Belastung des Bonner Musterhaushaltes (150 cbm Frischwasser, 120 qm bebaute und befestigte Fläche) würde sich um 71,40 EUR, also von 600,90 EUR auf 529,50 EUR verringern. Nach dem Berechnungsmodell vom Bund der Steuerzahler (200 cbm Frischwasser, 130 qm bebaute und befestigte Fläche) verringert sich die Belastung um 90,10 EUR, daher von 757,10 EUR auf 667,00 EUR.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de