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221114-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße

Nummer
221114-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 15,5 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221114 Bürgerantrag: Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221114-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Änderung bzw. Ergänzungen der
Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ergebnisse der letzten Messungen
von Februar bis April 2022 eine durchschnittliche Überschreitungsquote von
8,48 % ergeben haben, was im normalen Bereich liegt. Daher konnte das
Vorliegen einer hohen Überschreitungsquote in der Seufertstraße nicht
festgestellt werden.
Die Seufertstraße wird als Ersatz für die Buslinie 638 durch den Taxibus 652 (T
652) als herkömmliches Taxi bedient. Das eröffnet größere Spielräume bei der
Markierung von Parkständen in der Straße. Daher wurden die Vorschläge der
Antragsteller vor Ort näher geprüft.
Zu Ziffer 1: Eine Verlegung der eingezeichneten Parkstände auf der zum
Bahndamm gelegenen Seite auf Höhe der Hausnr. 11 bis 13 kann nicht
befürwortet werden, da der Schwenkbereich für größere Kraftfahrzeuge wegen
der Parkmarkierungen auf Höhe der Hausnr. 15 bzw. 17 nicht ausreicht, so
dass eine Verlegung eher zu einer Verkehrsbehinderung (mit eventuellen
Schäden) als einer Verkehrsberuhigung führen würde. Der Gehweg verfügt
über eine angemessene Breite von ca. 3,50 m, so dass die Parkplätze auf dem
Gehweg beibehalten werden können.
Zu Ziffer 2: Auf Höhe der Liegenschaft mit der Flurstücks-Kennung 4321-5-
1525/213 befindet sich die Haltestelle für den o.g. Taxibus. Der Taxibus fährt
nur auf Nachfrage, sodass das Taxi häufig auch schon vor der Fahrplanzeit an
der Haltestelle steht. Da hier vermehrt Fahrgäste mit körperlichen
Einschränkungen einsteigen, ist es wichtig, dass das Taxi unabhängig vom
fließenden Verkehr halten kann, damit das Fahrpersonal die Fahrgäste
eventuell beim Einstieg unterstützen kann. Daher empfiehlt die Verwaltung, in
diesem Bereich keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
Zu Ziffer 3: Die Parkplätze, die auf dem Gehweg im Bereich zwischen der
Telemannstraße 2 und der Seufertstraße 21 angelegt sind, entsprechen mit
einer restlichen Gehwegbreite von min. 1,50 m dem Mindestmaß des
Radentscheids. Zwar soll regulär für Gehwege eine Breite von min. 2,50 m
veranschlagt werden; allerdings kann in diesem Fall in Anbetracht des
Parkdrucks das Mindestmaß akzeptiert werden, weshalb eine Entfernung der
angelegten Parkplätze als nicht notwendig erachtet wird. Da sich auf derSeite 1 von 4
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anderen Straßenseite die Bushaltestelle befindet, kommt eine Verlegung der
Parkplätze auf die Fahrbahn zudem nicht in Betracht. Die Entfernung der
Stellflächen könnte den Parkdruck zudem erhöhen. In Anbetracht der vielen
Mehrfamilienhäuser ist davon auszugehen, dass nicht jeder Haushalt über
einen Stellplatz verfügt.
Zu Ziffer 4: Die Verlegung des Parkplatzes auf Höhe der Hausnr. 33 auf die
Fahrbahn wird in Anbetracht der vorliegenden Schwenkbereiche sowie der
Ausweichflächen als unproblematisch betrachtet. Daher befürwortet die
Verwaltung den Wunsch der antragstellenden Person.
Zu Ziffer 5: Der Parkplatz, der auf der Fahrbahn auf Höhe der Hausnr. 53
markiert ist, kann entsprechend verlängert werden. Die Verlegung der
Parkplätze auf Höhe der Hausnr. 49 bis 51 ist allerdings aufgrund der
Fahrbahnschwellen und dem Verlust weiterer Parkplätze nicht möglich.
Zu Ziffer 6: Vor der Liegenschaft mit der Hausnr. 55 befinden sich auf der Seite
des Bahndamms keine Parkbuchten, sondern lediglich eine Bushaltestelle.
Daher ist eine Einzeichnung von Parkbuchten nicht ohne die Verlegung der
Bushaltestelle möglich. Die Verlegung einer Bushaltestelle zur Einzeichnung
eines Parkplatz ist mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden,
weshalb die Verwaltung empfiehlt, dieses Vorhaben abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung, befürwortet die vorgeschlagene
Vorgehensweise und bittet die Verwaltung Ziffer 4 umzusetzen. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der
Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
Anlage/n
2 Lageplan 1 -Parkstände-Seufertstraße (öffentlich)
3 Lageplan 2-Parkstände-Seufertstraße (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de