221114 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221114
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 19.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Geschwindigkeitsmessungen in der Seufertstraße Drucksachengruppe 221114 ff
- Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
- BBB-Anfrage Geschwindigkeitsmessungen in der Seufertstraße Drucksachengruppe 221114 ff
- Bürgerantrag: Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221114 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 18.05.2022 Bürgerantrag: Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird, die in der Seufertstraße angebrachten Parkstandsmarkierungen zu ändern bzw. zu ergänzen. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 18.05.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße Ihr Antrag Die Bezirksvertretung Bad Godesberg möge beschließen, die in der Seufertstraße angebrachten Parkstandsmarkierungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen. 1. Die vor den Liegenschaften mit der Hausnummer 11 und 13 auf dem Gehweg eingezeichneten Parkstände werden auf die zum Bahndamm gelegene Seite der Fahrbahn verlegt. 2. In Höhe des unbebauten Grundstücks mit der Flurstückskennung 4321-5-1888 (rechts neben Seufertstraße 19) werden auf der zum Bahndamm gelegenen Seite der Fahrbahn mindestens zwei Parkstände eingezeichnet. 3. Vor den Liegenschaften mit den Flurstückskennungen 4321-5-1525/213 (Eckgrundstück Anschrift: Telemannstraße 2), 4321-5-1526/213 (Anschrift Telemannstraße 4) und 4321-5-1643/213 (Anschrift Seufertstraße 21) werden auf der zum Trottoir gelegenen Seite auf der Fahrbahn Parkstände abmarkiert. Die bis dato auf dem dortigen Gehweg eingezeichneten Stellplätze entfallen. 4. Vor den Liegenschaften mit der Flurstückskennung 4321-5-198/2 bzw. den Hausnummern 37-41 werden alternierend Parkstände auf der Fahrbahn so abmarkiert, dass eine deutliche Verringerung der von Fahrzeugen dort möglichen Höchstgeschwindigkeit erreicht wird. Bis dato auf dem dortigen Gehwegsbereich eingezeichnete Stellplätze entfallen. 5. Vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 49-53 werden Parkstände auf der zum Bürgersteig angrenzenden Fahrbahn abmarkiert. Die bis dato in beschriebener Fläche eingezeichneten Stellplätze entfallen. 6. Die vor der Liegenschaft mit der Hausnummer 55 auf Seiten des Bahndamms eingezeichnete Parkbucht wird bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Hauses mit der Ziffer 57 verlängert. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 Q99chuHWV 1188..0055..2222 2233::4477Seite 2 von 3 Begründung des Antrags In 2018 übersandte die Bonner Polizeiführung der Stadtverwaltung Ergebnisse durchgeführter Geschwindigkeitsmessungen in der Seufertstraße, die Tempoverstöße in erheblichem Maße beinhalteten. Die Polizei schlug vor, den Geschwindigkeitsüberschreitungen und der dadurch vorherrschenden Gefahrenlage durch bauliche Maßnahmen entgegenzutreten. Nach daraufhin durchgeführten eigenen, die Ergebnisse der Polizei bestätigenden Geschwindigkeitskontrollen der Stadtverwaltung sah diese es als unerlässlich an, Maßnahmen zum Schutze der Anwohner und übrigen Verkehrsteilnehmer zur treffen. In der Folge wurden in der Nähe der Einmündung Telemannstraße Richtung Süden und vor dem Gebäude Seufertstraße Nr.49 ÖPNV-Kissen in die Fahrbahn eingebaut. Das damit verfolgte Bestreben, „den Tempo-Sündern möglichst effektiv zu begegnen“ ist leider fruchtlos geblieben. Die in der Fahrbahn eingebauten Kissen weisen selbst für Kraftfahrzeuge, die nicht der Kategorie „SUV“ zuzuordnen sind, eine viel zu geringe Neigung auf, so dass diese zumeist mit mehr als Vmax= 30 km/h passiert werden. Die hier beantragten, Fahrbahn einengenden und alternierenden Kennzeichnungen in Ergänzung der bereits in 2012/13 in der Seufertstraße aufgebrachten Markierungen können dazu beitragen der nach wie vor vorhandenen Anmutung der Seufertstraße als eine von Hindernissen nahezu freien Durchgangsstraße als Bypass der B9 endlich einen Riegel vorzuschieben. Der Sicherheit der Anwohnenden und insbesondere der Sicherheit der Kinder aus der Kita Seufertstraße 57 könnte mit den beantragten Maßnahmen angemessen Rechnung getragen werden. In der Seufertstraße verkehrt im Übrigen keine Buslinie mehr auf die mit der beantragten Regelung Rücksicht zu nehmen wäre. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de