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221114 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße

Nummer
221114
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
19.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.02.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 146,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221114-03 ST Geschwindigkeitsmessungen in der Seufertstraße Drucksachengruppe 221114 ff
  2. 221114-01 ST Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
  3. 221114-02 BBB-Anfrage Geschwindigkeitsmessungen in der Seufertstraße Drucksachengruppe 221114 ff
  4. 221114-04 ST Bürgerantrag: Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße

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Text anzeigen (4.463 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221114
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
18.05.2022
Bürgerantrag: Änderung bzw. Ergänzungen der
Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird, die in der Seufertstraße angebrachten Parkstandsmarkierungen
zu ändern bzw. zu ergänzen.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
18.05.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
Ihr Antrag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg möge beschließen, die in der Seufertstraße angebrachten
Parkstandsmarkierungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen.
1. Die vor den Liegenschaften mit der Hausnummer 11 und 13 auf dem Gehweg eingezeichneten Parkstände
werden auf die zum Bahndamm gelegene Seite der Fahrbahn verlegt.
2. In Höhe des unbebauten Grundstücks mit der Flurstückskennung 4321-5-1888 (rechts neben Seufertstraße 19)
werden auf der zum Bahndamm gelegenen Seite der Fahrbahn mindestens zwei Parkstände eingezeichnet.
3. Vor den Liegenschaften mit den Flurstückskennungen 4321-5-1525/213 (Eckgrundstück Anschrift:
Telemannstraße 2), 4321-5-1526/213 (Anschrift Telemannstraße 4) und 4321-5-1643/213 (Anschrift Seufertstraße
21) werden auf der zum Trottoir gelegenen Seite auf der Fahrbahn Parkstände abmarkiert. Die bis dato auf dem
dortigen Gehweg eingezeichneten Stellplätze entfallen.
4. Vor den Liegenschaften mit der Flurstückskennung 4321-5-198/2 bzw. den Hausnummern 37-41 werden
alternierend Parkstände auf der Fahrbahn so abmarkiert, dass eine deutliche Verringerung der von Fahrzeugen
dort möglichen Höchstgeschwindigkeit erreicht wird. Bis dato auf dem dortigen Gehwegsbereich eingezeichnete
Stellplätze entfallen.
5. Vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 49-53 werden Parkstände auf der zum Bürgersteig
angrenzenden Fahrbahn abmarkiert. Die bis dato in beschriebener Fläche eingezeichneten Stellplätze entfallen.
6. Die vor der Liegenschaft mit der Hausnummer 55 auf Seiten des Bahndamms eingezeichnete Parkbucht wird
bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Hauses mit der Ziffer 57 verlängert.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
Q99chuHWV
1188..0055..2222 2233::4477Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
In 2018 übersandte die Bonner Polizeiführung der Stadtverwaltung Ergebnisse durchgeführter
Geschwindigkeitsmessungen in der Seufertstraße, die Tempoverstöße in erheblichem Maße beinhalteten. Die
Polizei schlug vor, den Geschwindigkeitsüberschreitungen und der dadurch vorherrschenden Gefahrenlage
durch bauliche Maßnahmen entgegenzutreten. Nach daraufhin durchgeführten eigenen, die Ergebnisse der
Polizei bestätigenden Geschwindigkeitskontrollen der Stadtverwaltung sah diese es als unerlässlich an,
Maßnahmen zum Schutze der Anwohner und übrigen Verkehrsteilnehmer zur treffen. In der Folge wurden in der
Nähe der Einmündung Telemannstraße Richtung Süden und vor dem Gebäude Seufertstraße Nr.49 ÖPNV-Kissen
in die Fahrbahn eingebaut. Das damit verfolgte Bestreben, „den Tempo-Sündern möglichst effektiv zu
begegnen“ ist leider fruchtlos geblieben. Die in der Fahrbahn eingebauten Kissen weisen selbst für
Kraftfahrzeuge, die nicht der Kategorie „SUV“ zuzuordnen sind, eine viel zu geringe Neigung auf, so dass diese
zumeist mit mehr als Vmax= 30 km/h passiert werden.
Die hier beantragten, Fahrbahn einengenden und alternierenden Kennzeichnungen in Ergänzung der bereits in
2012/13 in der Seufertstraße aufgebrachten Markierungen können dazu beitragen der nach wie vor
vorhandenen Anmutung der Seufertstraße als eine von Hindernissen nahezu freien Durchgangsstraße als
Bypass der B9 endlich einen Riegel vorzuschieben. Der Sicherheit der Anwohnenden und insbesondere der
Sicherheit der Kinder aus der Kita Seufertstraße 57 könnte mit den beantragten Maßnahmen angemessen
Rechnung getragen werden. In der Seufertstraße verkehrt im Übrigen keine Buslinie mehr auf die mit der
beantragten Regelung Rücksicht zu nehmen wäre.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de