221019-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Bäume und Baumstandorte langfristig erhalten
Kerndaten
- Nummer
- 221019-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221019-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Koalitionsantrag: Bäume und Baumstandorte langfristig erhalten Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 14.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird auch auf Grundlage des Antrages die zahlreichen urbanen Themenfelder, in welchen Bäume eine besondere Bedeutung einnehmen, in der inhaltlichen Bearbeitung stets weiterentwickeln. Hierzu finden verwaltungsintern Gespräche zwischen den Fachämtern statt, auch spezifische Arbeitsgruppen sind hierzu aktiv. Darüber hinaus engagiert sich die Stadtverwaltung Bonn, hier das Amt für Umwelt und Stadtgrün, aktiv in den Gremien des Städtetages, um den fachlichen Austausch mit kommunalen Verwaltungen hierzu auszubauen, u.a. im Arbeitskreis Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz. Zudem werden die Fachkenntnisse bezüglich des Ausbaues der Artenvielfalt und der Auswahl resilienter Baumarten für die Zukunft des urbanen Raumes auch über die aktive Mitwirkung im Verbund der „Kommunen für biologische Vielfalt“ gefördert. Die Erkenntnisse fließen in die tägliche Arbeit vor Ort in Planung, Pflanzung, Pflege und Entwicklung ein und ergänzen somit bestmöglich bestehende, rechtliche Rahmenbedingungen und Regelwerke, z.B. "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“. Zudem bedarf es umfangreicher, fachlicher Informationen und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit, um über die vielfältigen, komplexen Themen im Zusammenhang mit Stadtbäumen zu informieren. Hierzu erarbeitet die Verwaltung fortlaufend Informationen, vgl. https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt- natur/stadtbaeume/stadtbaeume.php und berichtet zudem vor Ort im Rahmen verschiedenster Pressetermine, vgl. u.a. Bericht des Generalanzeigers Bonn hierzu vom 18. Februar 2022 oder vom 18. Mai 2022. Städtische Regelwerke wie die Baumschutzsatzung werden aktuell überarbeitet, um den hohen Ansprüchen an den Schutz und die Entwicklung des Baumbestandes in Zukunft noch besser gerecht zu werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Schutz und die dringend erforderliche Weiterentwicklung des urbanen Baumbestandes sind aber nicht ausschließlich eine Frage des einzelnen Baumes oder der schlichten Betrachtung der Anzahl gepflanzter Bäume, sondern einer ganzheitlichen Betrachtung der urbanen Entwicklung und Planung. Für den langfristigen Erhalt und die Sicherung der Vitalität von Bäumen ist u.a. mit hoher Priorität das umfangreiche Auffüllen des Bodenwasserspeichers entscheidend und ist daher in Zukunft konsequent auf allen Planungsebenen zu beachten. Dazu gehört auch die grundsätzliche Entwicklung von Freiräumen bzw. der blau-grünen Infrastruktur als wichtige Grundlage einer resilienten Stadt, der Umgang mit Wasser und Trockenheit, die Berücksichtigung vermehrt auftretender Stürme und weiterer klimabedingter Einflüsse auf den Baum mit Folgen für die sicherzustellende Verkehrssicherheit. Im Rahmen der o.g. Thematik verweist die Verwaltung u.a. auf folgende aktuelle Vorlagen: - 211743 (Freiraumplan) - 220786 (Hitzeaktionsplan) - 212091-02ST (Sofortprogramm Straßenbäume) - 220624-01ST (Baumschutzsatzung) - 211239-01ST (Baumkonzept) Eine kommunale Einflussmöglichkeit bei den Durchforstungen privater und staatlicher Betriebe ist begrenzt. Sobald naturschutzrechtliche Aspekte betroffen sind, wird die Naturschutzbehörde hier aktiv. Bezüglich der in den letzten Jahren seitens der Bundesautobahn GmbH durchgeführten Maßnahmen wurden bereits Gespräche mit der Höheren Naturschutzbehörde und den Veranlassern geführt, um hier für eine Verbesserung trotz hoher Anforderungen an die Sicherheit der Durchführenden am Rande der großen Straßen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes zu bewirken. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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