221006-02 · Mitteilungsvorlage
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel"
Kerndaten
- Nummer
- 221006-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221006-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat überprüft, ob die Voraussetzungen für Tempo 30 auf der Straße „Auf dem Hügel“ vorliegen. Sie hat dazu unter anderem einen Ortstermin mit der Polizei durchgeführt und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Herabsetzung der innerörtlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist nicht zulässig, da die dazu erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Möglichkeit einer Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Anwohner vor Emissionen (Lärm / Luftschadstoffe) vor. Auch im unmittelbaren Bereich von besonders schützenswerten Einrichtungen (beispielsweise Kindergärten, Grundschulen) käme eine streckenbezogene Temporeduzierung in Betracht. Im thematisiertem Bereich liegt ein Spielplatz, dieser fällt jedoch nicht unter den Begriff „besonders schützenswerte Einrichtung“. Dazu ist der Spielplatz rundherum eingezäunt, der Ein- / Ausgangsbereich ist mit einer Umlaufsperre versehen. Ein Gehweg und ein Radweg trennen den Spielplatz von der Fahrbahn. Parkplätze, die die Sicht versperren, sind nicht vorhanden. Die Beurteilung von Straßenverkehrslärm erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS). Für den Straßenbereich zwischen „Am Propsthof“ und „Siemensstraße“ befindet sich der ermittelte Schallpegel unterhalb der Grenzwerte, bei der Lärmaktionsplanung 2020 ist der Bereich nicht als Belastungsachse eingeordnet worden. Weiterhin sind durch die Nähe zum Stadtrand und wegen der verhältnismäßig lockeren Bebauung keine hohen Belastungen mit Luftschadstoffen zu erwarten. Anhaltspunkte, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen ermöglichen würden, liegen nicht vor. Die Polizei verneint das Vorliegen vermehrter Konfliktsituationen, der Bereich ist nicht unfallträchtig, eine „Raserproblematik“ ist nicht bekannt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de