221006 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel"
Kerndaten
- Nummer
- 221006
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221006 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 06.05.2022 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich „Auf dem Hügel“. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 ____________________________ Frau Katja Dörner Bundesstadt Bonn - Amt Dez. OB 53103 Bonn katja.doerner@bonn.de Bonn, den 06.05.2022 Sehr geehrte Frau Dörner, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, auf der Straße „Auf dem Hügel“ zwischen „Am Propsthof“ und „Siemensstraße“ gibt es immer wieder Probleme mit den hohen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs, jetzt gilt Tempo 50. An der Straße gibt es einen großen Spielplatz, der von vielen Kindern besucht wird, und wo die meiste Kinder auch selbstständig hingehen oder mit dem Fahrrad hinfahren. Grundsätzlich ist es möglich, die Straße an einer Ampel zu überqueren, aber viele Kinder nutzen sie nicht, weil es einen Umweg darstellt. Weiter in Richtung Siemensstraße befindet sich die S-Bahn-/Bushaltestelle „Bonn Endenich Nord.“ Die Straße verengt sich und Autofahrende müssen hinter Fahrradfahren „anstellen,“ was zu Konflikten zwischen Fahrradfahrende und Autofahrende führt, insbesondere weil der Geschwindigkeitsunterschied jetzt groß ist. Die Haltestelle ist stark frequentiert, aber die Querung ist wegen der hohen Geschwindigkeit gefährlich, vor allem weil die Zebrastreifen weiter weg sind und nicht bei der Rampe hoch Richtung die S-Bahnhaltestelle. Deshalb überqueren die Meisten dort, wo es keine Zebrastreifen gibt. Schließlich gibt es in unmittelbarer Nähe der Straße viele Einfamilienhäuser und Wohnungen, die von Lärm und Abgasen betroffen sind. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen die Situationen zu entschärfen und die Verkehrssicherheit erhöhen, den Lärm deutlich reduzieren und es wird leichter und sicherer die Straße zu überqueren. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c) 1 vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anzuordnen sind. § 45 (1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der 1 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367)" Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013Seite 2 von 3 Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Wir bitten Sie deshalb die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und die Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen. Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de