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220960-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

Nummer
220960-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220960 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220960-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zu 220960-02 AA:
1. Nach welcher Berechnungsgrundlage wurde eine Förderhöhe von
300.000€ seitens der Verwaltung ermittelt, obwohl, nach eigenen
Aussagen, die gesetzlich verpflichtende Ermittlung des Bestandes und
Bedarfs auf Grund fehlender Daten und Erhebungen nicht durchgeführt
wurde?
Die Handlungsfelder nach §11-14 werden bereits jetzt – ohne Kinder- und
Jugendförderplan – umfangreich durch kommunale Mittel gefördert, die weit
über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel hinausgehen.
Die Ermittlung des Bestandes und des Bedarfes erfolgt je nach Handlungsfeld,
bspw. im Bereich der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
dem Freizeitstättenbedarfsplan und den OT-Richtlinien. Auch bei den
Maßnahmen der Jugendförderung wird anhand von Richtlinien, die in
umfangreicher Ermittlung der Kosten und aufwendiger Abstimmung mit den
Trägern erarbeitet wurden, gefördert. In anderen Handlungsfeldern ist die
Ermittlung des Bedarfes nicht „zahlenmäßig“ erfasst. Über die Förderhöhen in
einzelnen Handlungsfeldern gibt es weder eine Verpflichtung durch das Gesetz
noch eine Empfehlung. Hier kann und muss eine Bedarfsermittlung auch
anhand von begründeten Einschätzungen im Zusammenspiel der Jugendhilfe
(öffentlicher Träger, freie Träger und gewählte Vertreter) erfolgen. Die
Förderhöhe von 300.000€ ist vor dem Hintergrund der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Kommune erfolgt. Die Fördersumme soll pauschal zur
Verfügung gestellt werden, um aus dem Kinder- und Jugendförderplan
ableitbare Maßnahmen zu initiieren.
2. In welcher Höhe ruft die Verwaltung die vom Land zur Verfügung
gestellten Mittel zur Kinder- und Jugendförderung ab?
Der Stadt Bonn werden im Rahmen der Förderung der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2022 zur Pos. 1.1 des Kinder- und
Jugendförderplanes NRW Landesmittel in Höhe von insgesamt 751.205,00
EUR als fachbezogene Pauschale zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind
bestimmt zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in und
außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des § 12 KJFöG.
Zur Förderung der Jugendsozialarbeit gemäß Position 1.5 KJFP NRW erhält
die Stadt Bonn Mittel in Höhe von 100.844,80 EUR.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Mittel werden vollständig abgerufen und umfangreich durch eigene
städtische Mittel ergänzt. Die Ausgaben der Stadt Bonn in den
Handlungsfeldern nach §11-14 betragen rund 6,5 Millionen € (HHJ 2022).
3. In welcher Form wird im Jugendhilfeplan eine Dynamisierung
vorgesehen und auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt diese?
Im städtischen Kinder- und Jugendförderplan ist zunächst keine Dynamisierung
vorgesehen, da diese für neue, zusätzliche Maßnahmen vorgesehen ist. Die
Frage der Dynamisierung muss daher bei neuen Maßnahmen zu einem
späteren Zeitpunkt beantwortet werden, wenn sich diese Maßnahmen bewährt
haben. In den bereits jetzt bestehenden Förderungen in den einzelnen
Handlungsfeldern nach §11-14 ist in den Haushaltsplanungen schon eine
Dynamisierung in unterschiedlicher Höhe je nach Förderung vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de