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220960 · Beschlussvorlage

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

Nummer
220960
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220960-04 AA Änderungsantrag: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
  2. 220960-03 ST Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
  3. 220960-01 ST Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
  4. 220960-02 AA CDU-Änderungsantrag: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220960

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Beschlussvorlage
öffentlich
220960
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bonn beschließt den Kinder- und
Jugendförderplan in der vorlegten Form und beauftragt die Verwaltung
entsprechend die im Plan dargestellten Ziele weiterzuentwickeln und die sich
daraus ergebenden Angebote und Maßnahmen umzusetzen und zu fördern.
Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt einen inhaltlichen, finanziellen
sowie organisatorischen Rahmen für die Dauer der Wahlperiode.
- - -
Die erforderlichen Mittel i.H.v. 300.000,00 EUR jährlich sind in den
Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. des Amtes 51 enthalten.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im
Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat.
Begründung
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe in § 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG-KJFöG) auf Grundlage der
kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen.
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigt aktuelle
Forschungsergebnisse zum Aufwachsen von jungen Menschen, die
demographische Entwicklung in Bonn sowie die Ergebnisse aus der
Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendförderplan. Damit stellt der öffentliche
Jugendhilfeträger sicher, dass die notwendigen Angebote und Maßnahmen
auch weiterhin bedarfsgerecht und zukunftsorientiert zur Verfügung stehen (§
80 SGB VIII) und die Qualität fortlaufend weiterentwickelt wird (§ 79a SGB VIII).
Für die Leistungsbereiche der §§ 11 – 14 SGB VIII ist für die jeweilige
Wahlperiode - sofern weitere politischen Beschlüsse keine andere Gültigkeit
vorgeben - eine mittelfristige Planung aufzustellen.
Die Erstellung des Planes erfolgte unter enger Beteiligung der Arbeitsgruppe
Kinder- und Jugendförderplan, die sich aus Vertreter*innen der freien TrägerSeite 1 von 82
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und der Verwaltung zusammensetzt. Der Prozess wurde zudem von der
Fachberatung des Landesjugendamtes begleitet. Der vorliegende Plan beruht
auf einem vielseitigen Austausch. Die besondere Situation der Corona-
Pandemie hat den Erstellungsprozess des Planes vor zusätzliche
Herausforderungen gestellt.
Zielgruppe der Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung
sind alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr, bei
besonderen Angeboten und Maßnahmen sollen auch junge Menschen bis zum
27. Lebensjahr einbezogen werden.
Zusammenfassung der Ziele
Im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn werden 39 Handlungsziele
beschrieben, die die weitere Entwicklung der Jugendförderung
handlungsorientiert und qualitativ vorgeben. Die inhaltliche Ausgestaltung
erfolgte im Dialog mit handelnden Akteuren der Jugendförderung und den
Teilnehmenden der Arbeitsgruppe. Identifizierte Entwicklungsnotwendigkeiten
wurden sowohl in Anlehnung an die Handlungsfelder der Jugendförderung
((Offene) Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit,
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) als auch in Form von
Themenschwerpunkten (Fokusthemen) bearbeitet. Neben der
Weiterentwicklung und Sicherstellung der Angebote und Leistungen der
Handlungsfelder §§ 11, 12, 13, und 14 SGB VIII wurden folgende Fokusthemen
als richtungsweisende Impulse für die zukünftige Planung der Jugendförderung
genannt:
 Digitalisierung
 Gewaltprävention
 Junges Ehrenamt
 Kinder- und Jugendarmut
 Kinderrechte
 Nachhaltige Entwicklung
 Pluralität
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe
die beschlossenen Handlungsziele weiterentwickeln
(Konkretisierung/Umsetzung). Die einzelnen Handlungsziele sind dem als
Anlage beigefügten Kinder- und Jugendförderplan zu entnehmen. Die
Ausrichtung des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW (2018 –
2022) wurde bei der Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans für die
Stadt Bonn berücksichtigt.
Der Kinder- und Jugendförderplan wird zukünftig noch stärker die Zielgruppe
bei der Fortschreibung des Plans beteiligen. Aktuell entwickelt die Verwaltung
ein zukunftsfähiges Partizipationskonzept zur Beteiligung von jungen
Menschen. Dieses soll auch für die Beteiligung im Rahmen der Fortschreibung
des Kinder- und Jugendförderplans genutzt werden, um einenSeite 2 von 82
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zukunftsweisenden Weg der Jugendförderung mit Fokus auf die Bedürfnisse
und Interessen der jungen Menschen zu gestalten.
Des Weiteren ist geplant, dass sich die Arbeitsgruppe auch über den Beschluss
hinaus in regelmäßigen Abständen treffen wird. Ein Begleitgremium - die
Konstituierung ist noch in diesem Jahr 2022 geplant – wird ein einfaches,
niederschwelliges Vergabeverfahren entwickeln und die Förderfähigkeit
einzelner neuer Maßnahmen, die sich aus den Handlungszielen ableiten,
erörtern und beraten. Ergänzend wird die Umsetzung des Kinder- und
Jugendförderplans mittels eines Monitorings dokumentiert, um einen
regelmäßigen Überblick zum Stand des Kinder- und Jugendförderplans
darzustellen.
Budgetierung
Für die Umsetzung der Handlungsziele wird ein Fördertopf von jährlich rund
300.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Grundsätzlich sind aus dem
Fördertopf „Umsetzung Kinder- und Jugendförderplan“ nur Maßnahmen zu
finanzieren, die sich aus den Handlungszielen ableiten lassen und einen
zusätzlichen finanziellen Mehrbedarf darstellen. Für Maßnahmen oder Projekte,
für deren Umsetzung Mittel in Höhe von mehr als 15.000 Euro notwendig sind,
ist ein Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie erforderlich.
Abstimmung mit den freien Trägern der Jugendhilfe
Der Entwurf wurde in einer Videokonferenz der AG § 78 Jugendförderung
vorgestellt. Die Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung ist der Vorlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der
Jugendarbeit
1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit
in Einrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 82
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Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023 ff.)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
300.000,00
EUR
151000604/
73.1000
Im
Haushaltsplan-
entwurf 2023
ff. enthalten
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
300.000,00
EUR
Anlage/n
1 220960 Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zum Entwurf (öffentlich)
2 220960 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn_2022-2025 (öffentlich)Seite 4 von 82
Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zum Entwurf 1. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Bonn
Die Mitglieder der AG 78 Jugendförderung begrüßen, dass die Stadt Bonn nun endlich der seit 2004
bestehenden Verpflichtung zur Erstellung eines Jugendförderplans nachkommt. Mit dem Start in die
Erstellung des Plans 2019 erwarteten die freien Träger der Jugendhilfe, dass sie nun
Planungssicherheit für ihre Förderungen für je eine Ratsperiode bekommen und dass sich
öffentlicher und freie Träger gemeinsame Ziele setzen, um die Angebote der Jugendförderung in
Bonn voranzubringen.
Die Mitglieder der AG 78 begrüßen außerdem die von der Arbeitsgruppe erstellten Fokusthemen und
deren Handlungsziele, die viele wichtige Aspekte einer zukunftsfähigen Jugendarbeit behandeln. Die
detaillierte Beschäftigung mit den Handlungsfeldern nach § 11-14 hat viele offene Fragen aufgezeigt
und auch hier erste Handlungsziele aufgetan.
Leider sehen die Mitglieder trotz wiederholter Anmerkung der freien Träger der Arbeitsgruppe zwei
Punkte nach wie vor als nicht gegeben an, die aus unserer Sicht essentiell für einen Jugendförderplan
gewesen wären: Die Festlegung von Maßnahmen mit messbaren Zielen und konkretem
Finanzierungsrahmen sowie die Gleichbehandlung von öffentlichen und freien Trägern bei der
Finanzierung.
Auch wenn wir nachvollziehen können, dass wir in einem ersten Jugendförderplan eine lückenlose
und genaue Ermittlung von Bestand und Bedarfen in den Handlungsfeldern der Jugendförderung
nicht erwarten können, fehlt es im Plan an der Festsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Stattdessen formuliert der Plan lediglich zeitlich und inhaltlich offene Ziele. Damit kann die im Gesetz
geforderte Verpflichtung, die für die Jugendförderung “erforderlichen Haushaltsmittel”
bereitzustellen, nicht erfüllt werden. Der Vorschlag der Verwaltung, pauschal pro Jahr 1 Million Euro
in den Haushalt einzustellen, scheint bereits in diesem frühen Stadium zu scheitern, denn es ist für
Kämmerei und auch für Politik nicht ersichtlich, wofür dieses Geld ausgegeben werden soll. Sollte es
zur Einstellung eines Pauschalbetrags in den Haushalt kommen, ist dies zwar erfreulich. Es darf
jedoch nicht die Situation entstehen, dass Träger sich dann gegenseitig darin ausstechen, etwas von
dem Geld zur Umsetzung zu bekommen.
Daher hätte es, aus unserer Sicht, konkrete, messbare Ziele geben müssen, die zumindest mit einer
finanziellen Rahmenplanung hinterlegt sind, so dass in den anstehenden Haushaltsberatungen
entsprechende Beträge zur Umsetzung des Förderplanes hinterlegt werden können.
Öffentliche und freie Träger sollen zudem bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe
partnerschaftlich zusammenwirken. Zwar werden in Bonn auf Seiten der Qualität zwischen freiem
und öffentlichem Träger nicht unterschieden. Gleichzeitig ist die finanzielle Ausstattung der
öffentlichen Hand aber durchaus besser. Als Beispiel möchten wir darauf hinweisen, dass im Bereich
der Offenen Arbeit für alle Einrichtungen das Rahmenkonzept offene Jugendarbeit gleichermaßen
gilt. Hingegen stehen, nach unserem Kenntnisstand, zur Finanzierung von 13 offenen Einrichtungen
der Stadt Bonn (ca. 28 VZÄ-Stellen) im Haushalt ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung, die freien Träger
erhalten bei 32 Einrichtungen (ca. 43 VZÄStellen) aber nur 3,1 Mio. Euro. Dies setzt sich in anderen
Bereichen fort. Dieses Missverhältnis ist aus unserer Sicht dringend aufzulösen.
Für die Zukunft wünschen wir uns also klare, erfüllbare Ziele mit klaren Finanzzusagen, um diese zu
erreichen, zudem die Gleichstellung von öffentlichem und freien Trägern bei der Finanzierung. Beim
Prozess der Erstellung des Jugendförderplan ist zudem die gesetzlich vorgeschriebene Partizipation
von Kindern und Jugendlichen herzustellen, und zwar in einem umfangreichen und für Kinder und
Jugendliche attraktiven Rahmen.
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Kinder- und Jugendförderplan
der Bundesstadt Bonn
Planungszeitraum 2022 bis 2025Seite 6 von 82
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Kinder- und Jugendförderplan Bonn
1. EINLEITUNG 1
2. GRUNDLAGEN FÜR DEN KOMMUNALEN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN 3
2.1. KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN DES LANDES NRW 3
2.2. GESETZLICHE VORGABEN UND HANDLUNGSRAHMEN 3
3. DIALOG UND ENTWICKLUNG VON ZIELEN 5
3.1. ZIELENTWICKLUNGSPROZESS 5
3.2. DIALOG MIT DER JUGEND 8
3.3. ZIELE: LEITZIELE - STRATEGIEZIELE - HANDLUNGSZIELE 9
4. JUGEND AKTUELL 10
4.1. ERGEBNISSE AKTUELLER JUGENDFORSCHUNG 11
4.2. DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG JUNGER MENSCHEN IN BONN 14
4.3. DIE CORONA-PANDEMIE 18
5. PLANUNGSGRUNDLAGEN 21
6. HANDLUNGSFELDER DER JUGENDFÖRDERUNG 22
6.1. JUGENDARBEIT 24
6.2. JUGENDVERBANDSARBEIT 30
6.3. JUGENDSOZIALARBEIT 35
6.4. ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ 44
7. FOKUSTHEMEN 48
DIGITALISIERUNG 48
GEWALTPRÄVENTION 50
JUNGES EHRENAMT 53
KINDER- UND JUGENDARMUT 56
KINDERRECHTE 58
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG 60
PLURALITÄT 62
8. FINANZEN UND UMSETZUNG DES FÖRDERPLANS 65
9. AUSBLICK 66
LITERATURVERZEICHNIS 68
ANHANG 71Seite 8 von 82
1
Einleitung
1. Einleitung
Das wichtigste Ziel, dem Politik, Verwaltung und auch die vielen Institutionen, Organisationen
und Einrichtungen in der Stadt Bonn verpflichtet sind, ist allen Kindern, unabhängig von ihrer
Herkunft und sozialen Situation, gute Zukunftschancen zu ermöglichen. Jedes Kind soll an den
Bildungs- und Kulturangeboten und am gesellschaftlichen Leben der Stadt im Rahmen seiner
individuellen Möglichkeiten teilhaben können, denn Bildung ist eine wichtige Grundvorausset-
zung für eine gelingende Biographie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Die Lebenswelten junger Menschen differenzieren sich in einer Vielzahl von Merkmalen in
bildungsgezogener, familiärer, kultureller, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Gemeinsam
mit den hier tätigen Akteuren der freien Jugendhilfe hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie
als öffentlicher Träger der Jugendhilfe Ziele entwickelt, mit denen die Lebensbedingungen jun-
ger Menschen in Bonn abgesichert und verbessert werden sollen. Mit der Entwicklung des
Kinder- und Jugendförderplans soll die Absicherung einer flächendeckenden und bedarfsori-
entierten Angebotsstruktur der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes sowie der organisierten Jugendverbandsarbeit – im Folgenden
als Jugendförderung zusammengefasst - erreicht werden.
Kinder und Jugendliche nutzen individuelle Angebote zur Entwicklung und Ausschöpfung ihrer
Potentiale. Dies erfordert eine strategisch sinnvolle sozialraumorientierte Vernetzung und An-
passung attraktiver und bildungsfördernder Angebote der Jugendförderung, sodass soziale
Teilhabe sowie Bildungschancen für junge Menschen in allen Stadtteilen ermöglicht werden.
Allen Kindern und Jugendlichen soll der Zugang zu ganzheitlicher Bildung offeriert werden. Zu
den vorrangigen Aufgaben von Schul-, Sozial- und Jugendpolitik gehört auch die Förderung
benachteiligter Kinder und Jugendlicher bis hin zur Integration in den Beruf. Die Planung ori-
entiert sich außerdem am Selbstverständnis der Bundesstadt Bonn als Ort, an dem Inklusion
und Chancengleichheit kommunalpolitische Leitziele sind.
Dieses Ziel wird im Dialog mit dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendförderung
und der Politik umgesetzt. Der Planungsprozess baut von Beginn an auf einen intensiven Aus-
tausch mit den freien Trägern. Auf kommunaler Ebene ist der Kinder- und Jugendförderplan
das strategische Instrument für eine bedarfsorientierte Gestaltung der Jugendförderung in
Bonn, zu der die Kommunen nach dem Kinder- und Jugendfördergesetz verpflichtet sind.
Der Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 der Bundesstadt Bonn soll die Gestaltung in
den Handlungsfeldern Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Förderung der Jugendverbände
(§ 12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und Erzieherischer Kinder- und Jugend-
schutz (§ 14 SGB VIII) sowie den Querschnittsthemen (§§ 4-7 3. AG-KJHG – KJFöG) zu-
kunftsweisend steuern. Um ein effizientes und effektives Arbeiten zum Wohle der Zielgruppe
zu sichern, ist es erforderlich die Angebote und Aufgaben der Jugendförderung auf die deutli-
chen Veränderungen in den Lebenswelten von jungen Menschen sowie den unterschiedlichen
Bedürfnissen einzustellen und entsprechend darauf zu reagieren.Seite 9 von 82
2
Einleitung
Zur Erarbeitung des ersten Kinder- und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn wurde eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus Vertretungen der Verwaltung und der Träger der freien
Jugendhilfe aus den Arbeitsfeldern der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit zusammensetzt. Aus der Arbeitsgruppe der
öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und unter anlassbezogener Beteiligung von Kin-
dern- und Jugendlichen sind die nachfolgenden Beschreibungen der Handlungsfelder der Ju-
gendförderung sowie die gemeinsamen Ziele entwickelt worden.
Daher gilt ein Dank auch allen, die sich an der Entwicklung des Kinder- und Jugendförderpla-
nes maßgeblich beteiligt haben, insbesondere der Fachberaterin des Landesjugendamtes,
Frau Rostock.
Der Kinder- und Jugendförderplan für die laufende Ratsperiode beschreibt zunächst die Rah-
mensetzung durch den Kinder-und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen und
rechtliche Vorgaben (Kapitel zwei).
Kapitel drei widmet sich dem dialogischen Zielentwicklungsprozess. Der erste Teil des dritten
Kapitels beschreibt die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe, die die Ent-
wicklung des Kinder- und Jugendförderplans begleitet. Der Dialog mit der Zielgruppe wird im
zweiten Teil des Kapitels erörtert. Die grundlegenden Ziele für die kommunale Planung werden
im Anschluss beschrieben.
Nachfolgend werden in Kapitel vier aktuelle Forschungsergebnisse der Kinder- und Jugend-
forschung zusammengefasst, die eine differenzierte Grundlage für pädagogisches Handeln
darstellt. Zudem werden stadtspezifische Zahlen und Daten der relevanten Altersgruppe er-
läutert. Die beschriebenen Rahmenbedingungen und die dahingehende Verpflichtung des öf-
fentlichen Trägers zur Erfüllung der Aufgaben in § 80 SGB VIII, §§ 8 und 15 3. AG-
KJHG – KJFöG münden ergänzend zu den verpflichtenden Maßgaben in eine Dokumentation
des Bestands an Angeboten in Bonn.
Das fünfte Kapitel beschreibt grundlegende konzeptionelle Ansätze, die bei der künftigen Pla-
nung der Handlungsziele Berücksichtigung finden.
Kapitel sechs beinhaltet die wesentlichen Handlungsfelder nach den Paragrafen §§ 11, 12, 13
und 14 SGB VIII. Auf Grundlage einer handlungsfeldorientierten Betrachtung werden die An-
gebote der Jugendförderung in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugend-
sozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz beschrieben und weiterentwickelt.
Angesichts des partizipativen Zielentwicklungsprozesses werden im Kapitel sieben die Fokus-
themen dargestellt, die in einem prozesshaften Dialog erarbeitet wurden. Diese richten sich
nach den aktuellen Herausforderungen und Themen, denen sich die jungen Menschen ebenso
wie die Träger der Jugendförderung stellen müssen.
Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wird eine verbindliche Grundlage für eine sich kontinu-
ierlich an den Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen entwickelnden kommunalen Jugend-
förderung gelegt. Ziel des Förderplans ist es, eine Rahmenplanung zur Weiterentwicklung des
Arbeitsfeldes Jugendförderung darzustellen. Insbesondere dient er zur Sicherung der (Offe-
nen) Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes.Seite 10 von 82
3
Grundlagen für den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan
2. Grundlagen für den kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplan
2.1. Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
Das Land NRW ist nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet, einen Kinder-
und Jugendförderplan aufzustellen, welcher für eine Legislaturperiode (aktuell 2018-2022)
Gültigkeit besitzt. Dieser beschreibt Aufgaben und Ziele sowie gesetzliche Grundlagen der
Förderung, Zielgruppen, Förderbereiche und stellt hierfür finanzielle Mittel bereit. Das Land
trägt damit dazu bei, dass in der Breite der Handlungsfelder der Jugendförderung, fachpoliti-
sche Weiterentwicklungen erfolgen und umgesetzt werden können. Mit seiner Förderung setzt
das Land Schwerpunkte zu relevanten Fragen der Jugendpolitik. Diese gezielte Förderung
bietet den Kommunen Möglichkeiten, eigene Themen unter den jeweiligen Schwerpunkten mit
der Unterstützung des Landes voranzutreiben.
Das Land NRW hielt für die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans im Jahr 2019 ein
landesweites Mittelvolumen von 122,5 Millionen Euro bereit. Der Jahresansatz ab dem Haus-
haltsjahr 2019 wurde anhand eines jährlich zu ermittelndem Index dynamisiert. Das Mittelvo-
lumen für 2020 betrug 125,3 Millionen Euro.
2.2. Gesetzliche Vorgaben und Handlungsrahmen
„Jeder junge Mensch in Deutschland hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1
SGB VIII). Jugendförderung ist somit ein gesetzlich verankertes Recht. Das Achte Sozialge-
setzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) und die Ausführungsgesetze des Landes NRW
verpflichten die Kommunen dafür zu sorgen, dass die vorgesehenen Leistungen der Jugend-
förderung bedarfsgerecht angeboten und die hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden.
Zur Ausgestaltung und Umsetzung dieser Leitnorm geht aus § 15 3. AG-KJHG – KJFöG die
Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Förderplans hervor, der für jeweils eine Wahl-
periode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Für den Bereich der allgemeinen
Förderung (§§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII) werden die Voraussetzungen an die Planung im
Kinder- und Jugendförderungsgesetz beschrieben (§§ 15-17 3. AG-KJHG – KJFöG). Der Trä-
ger der öffentlichen Jugendhilfe ist ferner zur Umsetzung der Regelungen zur Qualitätsent-
wicklung in der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, wie es § 79a SGB VIII fordert. Entspre-
chend der Vorgabe des Gesetzes werden die freien Träger bei der Planung beteiligt. Die in §
80 SGB VIII festgeschriebene Planungsverantwortung wird durch die Jugendhilfeplanung des
örtlichen zuständigen Jugendamtes wahrgenommen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe
haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Bestand an Angeboten und Diensten fest-
zustellen, den Bedarf zu ermitteln und dahingehend Maßnahmenplanung zu eruieren. Mit dem
vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn erfolgt eine Fördergrundlage, dieSeite 11 von 82
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Grundlagen für den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan
zum Ziel die Ermittlung bedarfsgerechter Angebote der Freizeit, Bildung und Unterstützung
enthält, den Bildungsauftrag stärkt, die Teilhabe und Integration junger Menschen fördert und
den Abbau von Benachteiligung, Gewalt und Diskriminierung erreicht (vgl. 3. AG-KJHG –
KJFöG). Die Jugendhilfeplanung ist mit den Zielen anderer kommunaler Planungsbereiche
abzustimmen, soweit diese sich auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen bezieht.
Sie reagiert flexibel auf Entwicklungen und orientiert sich an den Bedarfslagen von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien in Bonn. Die Jugendhilfeplanung bildet unter anderem die
Grundlage für die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel und bietet Trägern somit
Planungssicherheit. Die Mittel sollen wirksam und effizient eingesetzt werden. Der Kinder- und
Jugendförderplan stellt einen verbindlichen Handlungs- und Gestaltungsrahmen für den Trä-
ger der öffentlichen und für die Träger der freien Jugendhilfe dar. Wie in § 3 SGB VIII festge-
schrieben, ist die Jugendhilfe durch die Trägervielfalt gekennzeichnet. Die Leistungen der Ju-
gendförderung werden in Zusammenarbeit der freien und des öffentlichen Träger unter Be-
rücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips (§ 4 Abs. 2 & § 74 SGB VIII) erbracht. Die Trä-
gerstruktur ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Wertorientierung sowie die Vielfalt der
Leistungen der Jugendhilfe (§ 4 SGB VIII).
Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wird von einer Vielzahl von sozialen Akteuren
beeinflusst. Im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung spielt das soziale Umfeld eine ent-
scheidende Rolle. Von der Familie über die Schulen, Freizeiteinrichtungen bis hin zu den Be-
trieben eröffnen sich soziale Räume, die unterschiedliche Ressourcen, Kenntnisse und Fähig-
keiten bündeln. Alle Bildungsakteure können demnach die Persönlichkeitsentwicklung und das
Aufwachsen junger Menschen fördern. Diese Räume können Chancen vermitteln oder vorent-
halten. Die Bildungsaufgabe ist umfangreich und vielfältig. Im Rahmen der Jugendförderung
soll im Sinne der Entwicklungsförderung ein entsprechendes Bildungs-, Unterstützungs- und
Freizeitangebot sichergestellt werden um den Bedürfnissen der jungen Menschen geeignet zu
begegnen. Die Leistungen und Angebote der Jugendförderung ermöglichen ein eigenverant-
wortliches und selbstständiges Handeln und fördern die individuelle und soziale Persönlich-
keitsentwicklung junger Menschen (Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2010).
Wichtige Orientierung für die Ausgestaltung dieser Aufgabe ist Inklusion. Eine kommunale Bil-
dungslandschaft soll Benachteiligung vermeiden und/oder abbauen und positive Lebensbe-
dingungen für alle junge Menschen schaffen.
Die Stadt Bonn spiegelt eine Kultur von Vielfalt und Heterogenität wider. So hat der Rat der
Stadt Bonn unter anderem im Februar 2019 die erste kommunale Nachhaltigkeitsstrategie ver-
abschiedet, die in einem ihrer sechs Themenfelder strategische Überlegungen zum Thema
Gesellschaftliche Teilhabe und Gender beinhaltet (DS-Nr.: 1812770). In diesem Themenfeld
setzt ein übergeordnetes strategisches Ziel auf die Umsetzung eines bedarfsgerechten Aus-
baus von Bildungsangeboten für alle jungen Bonner*innen. Im Rahmen einer wirkungsvollen
Beteiligungskultur aller Menschen ist unter anderem kulturelle Vielfalt ein wesentlicher Beitrag
eines gelebten gesellschaftlichen Miteinanders. Zum Selbstverständnis gehört daher auch der
Anspruch auf Teilhabe aller Menschen. In Umsetzung des „Übereinkommens über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)“ soll Inklusion in Bonn
vorbildlich gelebt werden. In Bonn sind alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Behinde-
rung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität willkommen.Seite 12 von 82
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Dialog und Entwicklung von Zielen
Bonn betrachtet Vielfalt als Gewinn für die ganze Stadt. „Soziale, interkulturelle und Gender-
kompetenzen, kulturelle und politische Bildung, Medienkompetenzen und die Befähigung zur
Teilhabe an und Gestaltung der Gesellschaft sowie der Gedanke der Inklusion sind wesentli-
che Elemente, die zur Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen
beitragen. Sie bilden die Grundlage für unsere demokratische Gesellschaft und deren Weiter-
entwicklung.
Primäres Ziel des Kinder- und Jugendförderplans ist das Wohl der jungen Menschen, insbe-
sondere im Alter vom sechs bis unter 21 Jahre. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
die in benachteiligten Lebensverhältnissen aufwachsen, brauchen nicht nur bedarfsgerechte
Angebote, sondern diese müssen auch in die Lebenswelt und den Alltag der Beteiligten inte-
griert werden. Der Auftrag der Jugendförderung muss sich im Selbstverständnis aller Träger
widerspiegeln. Nicht zuletzt dient die Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes der
Umsetzung des Artikels 31 der UN-Kinderrechtskonvention. In diesem wird das Recht des
Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie
Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben anerkannt und die Gewährleistung der
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben
gestützt, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere in ihrem Artikel 5 (Gleich-
berechtigung und Nichtdiskriminierung) fordert. Die Erkenntnis, dass die Bildung an Lernorten
außerhalb von Schule und Zuhause an Bedeutung gewinnt, bildet einen wichtigen Grundsatz
der Jugendförderung. Bildungsorte außerhalb der Familie und der Schule werden fortwährend
wichtiger für das Erlernen von Kompetenzen für eine gemeinschaftsfähige Gesellschaft
(BMFSFJ 2018).
3. Dialog und Entwicklung von Zielen
Im Wesentlichen beschreibt der Kinder- und Jugendförderplan einen Planungsprozess. Im
Rahmen einer kontinuierlich sich entwickelnden Jugendförderung ist der Dialog über Bedarfe
und Perspektiven ein essenzieller Baustein, um dieser Aufgabe und Verpflichtung Rechnung
zu tragen. Der Dialog mit Vertreter*innen von Trägern, die in der Jugendförderung tätig sind
und den unmittelbaren Zugang zur Zielgruppe haben, kennzeichnet den partizipativen Ansatz
des Planungsprozesses und erzielt eine qualitative Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes.
Gleichzeitig gilt es, bei Planungsprozessen, die Kinder- und Jugendliche betreffen, diese ein-
zubeziehen und Ihre Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen.
3.1. Zielentwicklungsprozess
Für die Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans wurde unter Federführung der Ju-
gendhilfeplanung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn eine Ar-
beitsgruppe gegründet, die sich aus Vertreter*innen der freien Träger und der Verwaltung zu-Seite 13 von 82
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Dialog und Entwicklung von Zielen
sammensetzt. Maßgeblich für die Teilnahme war die fachliche Orientierung an den Handlungs-
feldern der §§ 11–14 SGB VIII. Der Arbeitsgruppe gehören Mitglieder aus den folgenden Or-
ganisationen und Arbeitsfeldern an:
Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie
In den Handlungsfeldern Offene Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit existieren zu Beginn
des Prozesses Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.
Aus den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII wurden die Delegierten für die Arbeits-
gruppe Kinder- und Jugendförderplan gewählt. Im Handlungsfeld Jugendsozialarbeit wurde
mit den aus städtischen Mitteln institutionell geförderten Trägern die Vertretung abgestimmt.
Aus dem Handlungsfeld Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wurde kein Träger in dieSeite 14 von 82
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Dialog und Entwicklung von Zielen
Arbeitsgruppe aufgenommen, da in diesem Handlungsfeld bislang kein Träger eine institutio-
nelle Förderung aus kommunalen Mitteln erhält. Der Dialog wird zudem von der Fachberatung
Jugendhilfeplanung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt.
Exkurs: Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Bislang existierten für die Offene Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit separate Ar-
beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Im Frühjahr 2022 wurde ein neues zentrales Vernet-
zungsorgan zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern gegründet. Das Amt für Kinder,
Jugend und Familie als öffentlicher Träger der Jugendhilfe und die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe, die in den Handlungsfeldern nach den §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII tätig
sind, arbeiten demnächst in der Arbeitsgemeinschaft „Jugendförderung“ zusammen. Die neue
AG 78 Jugendförderung ersetzt damit auch die bisherigen Arbeitsgemeinschaften nach § 78
SGB VIII „Offene Jugendarbeit“ und „Jugendverbandsarbeit“. Die Arbeitsgemeinschaft sichert
eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit, eine strukturierte Offenheit und
einen Wissenstransfer zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe. Die Arbeitsgemeinschaft
Jugendförderung beteiligt sich an allen Phasen der Jugendhilfeplanung und an der Weiterent-
wicklung der Förderrichtlinien der verschiedenen Handlungsfelder, strebt eine Vernetzung mit
anderen Bereichen der Jugendhilfe an und unterstützt die Qualitätsentwicklung nach § 79a
SGB VIII.
Die Arbeitsgruppe ermöglichte einen regelmäßigen, intensiven und handlungsfeldübergreifen-
den fachlichen Austausch. In der Arbeitsgruppe wurden wesentliche Fragestellungen und
Schwerpunkte der Jugendförderung herauskristallisiert und diskutiert. Insgesamt war vorge-
sehen, dass sich die Beteiligten während des Zeitraums der Erstellung des Förderplans circa
alle sechs Wochen treffen. Nach den ersten drei Sitzungsterminen mussten diese Intervalle
aufgrund des Ausbruchs der Pandemie unterbrochen werden. Mit der digitalen Fortsetzung
der Arbeitsgruppe konnte der Rhythmus wieder aufgegriffen werden.
In der gemeinsamen Arbeitsgruppe wurden die strategischen Ziele und Fokusthemen in den
Vordergrund gerückt, denen für eine bedarfsgerechte (Weiter-)Entwicklung der Handlungsfel-
der besondere Beachtung zukommt und für deren Entwicklung in der Praxis Handlungsziele
erarbeitet werden. Die Fokusthemen werden in der Arbeitsgruppe festgelegt und mit strategi-
schen und handlungsübergreifenden Zielvorstellungen verknüpft.
Die Strategieziele sind dabei Vorstellungen über wünschenswerte Zustände bezogen auf die
Zielgruppe der jungen Menschen.
Die Handlungsziele sind qualitativ formulierte Vorgaben, die das Erreichen der Strategieziele
wahrscheinlich machen. Sie beschreiben Ideen und förderliche Bedingungen. Die Umsetzung
der Handlungsziele wird kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit evaluiert.
Die Erarbeitung der Handlungsziele erfolgt im Rahmen der Arbeitsgruppe unter Berücksichti-
gung der Strategieziele und der Leitziele. Die Beschreibung der Ziele orientiert sich am ge-
setzlichen Auftrag und ist Ergebnis des Dialogs in der Arbeitsgruppe. Zu den jeweiligen Stra-Seite 15 von 82
8
Dialog und Entwicklung von Zielen
tegiezielen wurden entsprechende Fokusthemen formuliert, die eine inhaltliche Schwerpunkt-
setzung, eine entsprechende Aktualität sowie Machbarkeit berücksichtigen. Die Ergebnisse
verstehen sich nicht als vollständig. Die Ergebnisse sind ein Fundament von konsensorientier-
ter Zusammenarbeit.
3.2. Dialog mit der Jugend
Junge Menschen erleben die Arbeit der Jugendförderung hautnah. Daher ist deren Beteiligung
an den sie betreffenden Planungen und Maßnahmen wichtig, sodass sie die Möglichkeit haben
an den sie betreffenden Angelegenheiten mitzugestalten. Zurzeit erleben wir, wie junge Men-
schen ihre Belange und Interessen so deutlich wie noch nie zum Ausdruck bringen. Jugendli-
che zeigen verstärkt ihr Engagement an gesellschaftlichen und politischen Themen, wie schon
lange nicht mehr - gleichzeitig wurden Ihre Interessen in der Pandemie oftmals nach hinten
gestellt.
Die Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dabei gesetzlich verankert
(SGB VIII § 8 Abs. 1. und 3. AG-KJHG – KJFöG § 6).
Derzeit ist die Verwaltung damit beauftragt, das gesamtstädtische Bonner Modell für kommu-
nale Kinder- und Jugendbeteiligung weiterzuentwickeln und an den aktuellen Beteiligungs-
bedarfen der jungen Menschen in Bonn anzupassen. Unter dem Motto „Von Jugendlichen, für
Jugendliche“ soll ein konzeptioneller Beteiligungsweg erarbeitet werden, der den unmittelba-
ren persönlichen Kontakt mit den Jugendlichen forciert.
Bei der Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans zeigte sich aber auch die Schwierigkeit,
Kinder- und Jugendliche allumfassend zu beteiligen – insbesondere vor dem Hintergrund der
pandemischen Lage.
Angesichts der pandemischen Gegebenheiten hat man sich darauf verständigt, Beteiligung
junger Menschen anhand subjektiver Wahrnehmung und Meinung betreffend konkreter The-
men zu ermöglichen. Im Rahmen zweier Fokusthemen Pluralität und Junges Ehrenamt (Kapi-
tel 7) wurden Online-Fragebögen eingesetzt, um die Meinungen und Wahrnehmungen junger
Menschen zu bestimmten Themen zu erfassen.
Die Entwicklung eines gesamtstädtischen Partizipationskonzeptes bleibt daher eine Aufgabe,
die auch für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplans maßgeblich ist. Es ist
daher vorgesehen, dass junge Menschen bei der Fortschreibung des Kinder- Jugendförder-
plans umfangreich und frühzeitig mitwirken. Partizipation von Kindern und Jugendlichen muss
einen festen Platz in der Entwicklung des nächsten Kinder- und Jugendförderplans erhalten,
um zuverlässige Informationen über Wünsche und Bedarfe junger Menschen zu gewinnen,
auf die Jugendförderung reagieren kann.Seite 16 von 82
9
Dialog und Entwicklung von Zielen
3.3. Ziele: Leitziele - Strategieziele - Handlungsziele
Der kommunale Förderplan orientiert sich an den Rahmenvorgaben des Kinder- und Jugend-
förderplans des Landes. Das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen
ist zu einer gesellschaftlichen Gestaltungsaufgabe geworden. Diese Gestaltungsaufgabe
muss in einer Verschränkung von öffentlicher und privater Verantwortung wahrgenommen
werden. Der Kinder- und Jugendförderplan NRW verfolgt weitreichende Ziele und Aufgaben
und gibt Ziele für die Ausgestaltung der Angebote vor.
In Anlehnung werden dem vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Bonn drei
Leitziele zur Orientierung zugrunde gelegt, die grundlegend die Zielsetzung und Bedeutung
der Jugendförderung in unserer Stadt begründen:
Alle Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene werden auf breiter Ebene
gefördert, damit sie den Herausforderungen der Zukunft und des Alltags ge-
wachsen sind.
Den Folgen ungleicher Ausgangsbedingungen wird im Sinne von Chancen-
gleichheit begegnet. Jeder junge Mensch wird nach seiner individuellen und so-
zialen Entwicklung gefördert.
Die junge Generation wird durch außerschulische1 Lern- und Bildungsgelegen-
heiten befähigt, am gesellschaftlichen Geschehen möglichst eigenverantwort-
lich teilzunehmen.
Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn entwickelt hieraus Strategieziele für die Ju-
gendförderung und formuliert für die verschiedenen Handlungsfelder der Jugendförderung und
der Fokusthemen konkrete Handlungsziele, die mit der Umsetzung verfolgt werden sollen.
Folgende Strategieziele sind in der Arbeitsgruppe entwickelt worden:
 Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn sind an die Lebenswelten von Kindern
und Jugendlichen angepasst.
 Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn arbeiten nachhaltig.
 Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn schützen Kinder und Jugendliche vor
gesellschaftlichen Gefahren und Risiken.
 Die Jugendförderung der Stadt Bonn setzt sich für die Durchsetzung der Rechte der jungen
Menschen ein.
 Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn sind bedarfsorientiert.
 Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn fördern Vielfalt und gesellschaftlichen
Zusammenhalten.
 Junge Menschen der Stadt Bonn beteiligen sich an der Gestaltung der Gesellschaft.
 In der Stadt Bonn ist die Infrastruktur der Jugendförderung zukunftssicher gestaltet.
1 Non-formaler Lern- und BildungsbereichSeite 17 von 82
10
Jugend aktuell
Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zielgruppen
Hauptzielgruppe der Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozi-
alarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind vor allem alle jungen Men-
schen im Alter vom sechs bis unter einundzwanzig Jahren. Darüber hinaus können bei beson-
deren Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebens-
jahr einbezogen und berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 1 3. AG-KJHG – KJFöG). Im Rahmen
der Entwicklungsförderung der Zielgruppe sollen insbesondere auch benachteiligte Kinder und
Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen erreicht und unterstützt werden. (§§ 1-
7 SGB VIII; §§ 3-7 3. AG-KJHG – KJFöG).
4. Jugend aktuell
Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn muss sich mit den kontinuierlich ändernden
gesellschaftlichen Bedingungen und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen auseinan-
dersetzen. Er ist in stetiger Entwicklung.Seite 18 von 82
11
Jugend aktuell
4.1. Ergebnisse aktueller Jugendforschung
„Eine Generation im Umbruch“ – „Wie ticken Jugendliche“
Die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen sind vielfältig und gekennzeichnet durch
gesellschaftlichen Wandel und Herausforderungen. Daher muss sich der Kinder- und Jugend-
förderplan den Lebenswelten der jungen Menschen anpassen und sich besonders an dringli-
chen Bedarfen orientieren. Zielsetzung ist es, bedarfsgerechte Angebote unter Berücksichti-
gung gesellschaftlicher und zeitlicher Herausforderungen zu fördern (18. Shell Jugendstudie
2019). Zur Einschätzung und Bewertung von Bedarfslagen in der Entwicklung junger Men-
schen werden Ergebnisse der letzten Shell-Studie, die im Oktober 2019 vorgestellt wurde, und
der SINUS-Jugendstudie 2016 herangezogen. Die Angebote der Jugendarbeit orientieren sich
unter anderem an der Pluralität der Lebenslagen der jungen Menschen. Regelmäßige Weiter-
entwicklung und Prüfung geht mit der Veränderung der Bedürfnisse und Lebenslagen junger
Menschen einher.
Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen findet nicht mehr nur im elterlichen Haus statt.
Öffentliche Betreuungsmöglichkeiten werden zunehmend in das Aufwachsen eingebunden
und übernehmen wachsende Verantwortung für ein gelingendes Erwachsenwerden (Kuger et
al. 2021) – stehen damit aber auch im Konflikt zur offenen Jugendarbeit und außerschulischen
Bildung. So oder so ist aber unbestritten, dass die Jugendhilfeleistungen mitunter sehr ent-
scheidend für das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und Familien sind.
Die 17. Shell-Studie erkennt bei den meisten Jugendlichen eine pragmatische Grundhaltung
gegenüber Schule, Beruf, Familie und Freunden. Die Sinus-Jugendstudie veranschaulicht die
Bandbreite jugendlicher Lebenswelten und stellt dar, dass sich trotz sozialer Unterschiede eine
breite Mehrheit der Jugendlichen an gesellschaftlich verbindlichen Werten wie Gemeinschaft,
Familie, Sicherheit, Stabilität und Planbarkeit eigener Lebensperspektiven orientiert. Laut der
aktuellen 18. Shell-Studie formuliert die junge Generation ihren Anspruch auf die Mitgestaltung
ihrer Zukunft und fordert einen entsprechenden Dialog mit Politik, Verwaltung und den weite-
ren Verantwortlichen, die gemeinsam die erforderlichen Bedingungen für ein gutes Aufwach-
sen beschreiben. Die Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene nach wie
vor ein hohes Maß an Leistung einbringen möchten, um ihre Zukunft und ihren Platz in der
Gesellschaft zu definieren. Jugendliche und junge Erwachsene orientieren sich weiterhin an
pragmatischen Werten und haben den Wunsch nach stabilen sozialen Beziehungen und einer
nachhaltigen Lebensführung. Dabei ist in den letzten Jahren insbesondere der Fokus auf zu-
kunftsrelevante Themen wie Umweltschutz und Klimaschutz artikuliert worden. Neben den
Sorgen um die Themen Nachhaltigkeit und ökologische Zukunft ist festzuhalten, dass die
junge Generation insbesondere Werte wie gegenseitigen Respekt und Achtsamkeit unterei-
nander schätzt und aktiv in die Gesellschaft einbringt. Fraglos beziehen sich diese Einstellun-
gen nicht auf alle jungen Menschen.
Die Studien beschreiben die heutige Jugend allgemein als anspruchsvoll, bereit Prozesse mit-
zugestalten und offen, sich neue Horizonte zu erschließen, wobei jedoch auch deutliche Un-
terschiede aufgrund der sozialen Herkunft und der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Lebens-
welten festgestellt werden. Im Jugendalter erfolgen deutliche Entwicklungsphasen zur ReifungSeite 19 von 82
12
Jugend aktuell
von Verselbständigung und Verantwortung (DJI AIDA 2017). Im Fokus steht die individuelle
Suche nach einem Platz in der Gesellschaft. Insofern ist das Aufwachsen durch fortwährende
Anpassung, Chancen und Herausforderungen geprägt. Jugendliche sind auf der Suche nach
der eigenen Identität, dabei ergreifen sie Gegebenheiten und nutzen die Ressourcen, die ihre
Umwelt hergibt. Die eigene Suche hängt somit von der sozialen Herkunft ab. Je nach Aus-
gangslage haben es junge Menschen schwer die Anforderungen zu meistern (Shell Studie
2019; Merkle et al. 2010). Viele Jugendliche – auch solche, die bereits einen Schulabschluss
erlangt haben – sehen Risiken bei der Erreichbarkeit ihrer Ziele. Die meisten Jugendlichen
erkennen Vorteile und Chancen gesellschaftlicher Vielfalt und der sich stetig verändernden
Umwelt.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag junge Menschen zu fördern, erforderliche Ange-
bote bereit zu halten und eigenverantwortliches Handeln zu unterstützen. Diese Herausforde-
rung bedeutet auf Vielfalt einzugehen, den Weg des Erwachsenwerdens kreativ zu begleiten
und damit einen eigenständigen Beitrag zur persönlichen Entwicklung von Kindern und Ju-
gendlichen zu leisten. Die Welt bietet eine unendliche Vielfalt an Möglichkeiten des Aufwach-
sens. Ein Teil der schnellen Veränderungen, die Kinder, Jugendliche und junge Menschen
erfahren, ist das Wachstum der Digitalisierung. Wer heutzutage aufwächst, erlebt eine zuneh-
mend digitale Welt. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Umgang mit digitalen Medien.
Da ihr Einsatz das alltägliche gesellschaftliche Leben auf privater und beruflicher Ebene tief-
greifend verändert hat, wird dieses Thema im Folgenden mit Blick auf die Herausforderungen
für die Jugendförderung vertieft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen und
das Wirken der Träger der Jugendförderung stetig an Bedeutung gewinnt. Die fortwährende
Veränderung der Lebenswelten der jungen Menschen führt zu Herausforderungen in der Er-
ziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Bildungsleis-
tungen außerhalb der Schule und des Elternhauses treten immer mehr in den Vordergrund
(Kinder- und Jugendförderplan des Landes 2006-2010 NRW). Die Aufgabe jedem jungen Men-
schen zentrale Kompetenzen wie soziale, kulturelle und demokratische Werte zu vermitteln,
wird aufgrund der gesellschaftlichen Vielfalt immer wichtiger.
Der Kinder- und Jugendförderplan muss diese Veränderungen aufgreifen und dahingehend
die Angebote konzeptionell und örtlich justieren. Die Kinder- und Jugendhilfe wird immer wich-
tiger – dies spiegelt sich auch in den Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe von Bund,
Ländern und Kommunen wider (Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugend-
hilfe – Ausgaben und Einnahmen der Jahre 2007 bis 2017).
In Bonn sind die Aufwendungen in den Jahren 2017 bis 2020 auch für die Jugendförderung
gestiegen.Seite 20 von 82
13
Jugend aktuell
Eigene Darstellung, Bundesstadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Stand 2020
Beispiel: Digitale Medien als Herausforderung in der Lebenswelt
Zu einem zentralen Thema sind die digitalen Medien und der Umgang mit ihnen geworden.
Pädagogische Fachkräfte sind beispielsweise gefordert, Reflexionsmöglichkeiten zu schaffen
und dafür Sorge zu tragen, dass Jugendliche Gelegenheit bekommen, sich die verschiedenen
Dimensionen des Internets zu erschließen. Besonders aus der Sicht von Jugendlichen gilt:
Wer hier keinen Zugang hat, ist in einem wesentlichen Teil des Alltags ausgegrenzt. Der zeit-
gemäße Umgang mit den digitalen Medien wird als Selbstverständlichkeit angesehen. Digitale
Medien sind Herausforderung und Chance zugleich - Medienwelten sind Lebenswelten.
Der Umgang mit dem Internet und digitalen Medien hat sich zu einer Kulturtechnik entwickelt
und ist heute eine notwendige kommunikative Kompetenz. Das Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen ist heutzutage mehr denn je von digitalen Medien geprägt. Kinder und Jugendli-
che kommunizieren nicht mehr nur offline, sondern nutzen vor allem den Online-Weg um ver-
netzt zu bleiben. Das Internet ist nicht mehr wegzudenken (Deutsches Jugendinstitut 2017).
So stehen Kinder und Jugendliche in stetiger Kommunikation und im Austausch mit ihrer Welt.
Digitale Kommunikation wird zunehmend wichtiger. Mit Blick auf die derzeitige Situation (Stand
Mai 2020) hat dies in Zeiten von Corona allerhöchste Gültigkeit. Aufgrund der Vermeidung
persönlicher Kontakte bestimmen vermehrt digitale Prozesse das Leben der Menschen. Vide-
okonferenzen, Chats, digitale Events und viele weitere digitale Kommunikationswege gewin-
nen zunehmend an Bedeutung.
Aus der stetig weiter voranschreitenden Entwicklung der Kommunikationstechniken ergeben
sich neue Herausforderungen für pädagogische Fachkräfte. Da die Kommunikation ein we-
sentliches Instrument pädagogischen Handelns darstellt, bedeutet dies, nicht nur den Ge-
brauch durch Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen, sondern diese Kommunikations-
möglichkeiten auch selbst fachlich einzusetzen und zu nutzen (BMFSFJ 2018). Der mediale
Zugang entscheidet über die Teilhabe an Wissensressourcen und Partizipationschancen
(Sander & Witte 2015).
7,26 Mio € 7,34 Mio € 7,79 Mio €
8,45 Mio €
0 Mio €
2 Mio €
4 Mio €
6 Mio €
8 Mio €
10 Mio €
2017 2018 2019 2020
Kommunale Aufwendungen für die JugendförderungSeite 21 von 82
14
Jugend aktuell
Alltagskommunikation unterliegt einem starken Wandel. Die meisten Menschen kommunizie-
ren heute vielfältig über digitale Technik (Smartphone, Social Media, E-Mail, Chat, Foren, etc.).
Aber auch Einkäufe und Behördengänge erfolgen zunehmend online. Durch das Internet er-
öffnen sich für diejenigen, die diese Medien für sich zu nutzen wissen, Chancen der gesell-
schaftlichen Teilhabe. Durch die sich wandelnden Kommunikationsformen entwickeln sich
aber auch neue gesellschaftliche Ausschlussmechanismen, die zu einer Verstärkung vorhan-
dener Ungleichheiten beitragen können. Um einen positiven Umgang mit den Dimensionen
der digitalen Ungleichheit (Beteiligungshäufigkeit; Nutzungsart) herzustellen, sollte für alle jun-
gen Menschen, unabhängig vom sozioökonomischen Status die Möglichkeit der sozialen Teil-
habe, unter Berücksichtigung einer verantwortungsvollen Umgangsweise, gegeben sein (Kut-
scher & Otto, 2014). Die Palette der Themen ist weit gefächert und reicht von einer Erweiterung
der eigenen Kommunikationsmöglichkeiten bis hin zu neuen Formen von Abhängigkeit und
Gewalt. Medien sind nach wie vor zugleich Potential und Gefahr (Böhnisch 2009). Es gilt, sich
offen diesen Herausforderungen zu stellen und den Umgang mit diesen Medien als gegebenen
Bestandteil gegenwartsorientierter pädagogischer Arbeit anzuerkennen und aktiv zu nutzen.
Die Angebote der Jugendförderung müssen zeitgemäß und zielgruppenorientiert sein und eine
entsprechende digitale Infrastruktur muss dazu bereitgestellt werden. Die Lebenswelten der
Kinder und Jugendlichen sind untrennbar mit den Medien verschränkt. Die digitale Form der
Kommunikation ist eine „neue“ Form der Interaktion, die in der Jugendförderung neue Mög-
lichkeiten eröffnet. Soziale Ungleichheit kann auch im Kontext der digitalen Lebenswelt statt-
finden. Digitale Exklusion ist ein Risiko, dass vor allem junge Menschen betrifft (15. Kinder-
und Jugendbericht 2018). Um sie zu verstehen, werden zugrundeliegende pädagogische Kon-
zepte benötigt (Rösch 2018). Entwicklungen, wie zum Beispiel die Digitalisierung sind Bei-
spiele für Risikolagen von Kindern und Jugendlichen. Ein Ziel der Jugendförderung ist die ent-
sprechende Begegnung dieser Risikolagen mit pädagogisch konzeptionellen Aufgaben und
daraus resultierenden Angeboten, die präventiv und passgenau entwickelt werden.
4.2. Demografische Entwicklung junger Menschen in Bonn
Neben der Herausforderung den gesellschaftlichen Wandel, der Auswirkungen auf junge Men-
schen hat, in der Planung zu berücksichtigen, spielt außerdem die demographische Entwick-
lung der Zielgruppe eine wichtige Rolle für die Planung einer bedarfsorientierten Angebots-
struktur. Die Bundesstadt Bonn zählte zum Jahresende 2021 insgesamt 48.800 Kinder und
Jugendliche im Alter zwischen sechs bis unter einundzwanzig Jahren. 2015 waren es noch
46.750 Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe. Im Zeitraum von sieben Jahren ist dem-
nach ein Zuwachs von + 2.050 jungen Menschen zu verzeichnen. Bonn ist eine wachsende
Stadt. Die Bevölkerungsentwicklung in Städten ist Chance und Herausforderung zugleich.
Der Anstieg der Zahl der jungen Menschen lässt sich auch für die unterschiedlichen Alters-
gruppen darstellen: Sechs- bis unter Zehnjährige, Zehn- bis unter Vierzehnjährige, 14- bis un-
ter 18-Jährige und 18- bis unter 21-Jährige.Seite 22 von 82
15
Jugend aktuell
Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021).
Die Altersgruppe der Sechs- bis unter Zehnjährigen ist während der letzten sieben Jahre nur
leicht angestiegen. Dieser leichte Zuwachs (+ 547) trifft auch auf die Altersgruppe der 18- bis
unter 21-Jährigen zu. Nach Einschätzungen der Daten vom Statistischen Landesamt NRW
(IT.NRW, 2018) ist für die Stadt Bonn von einem weiteren Wachstum der Bevölkerung auszu-
gehen, sodass für den Planungszeitraum 2022 bis 2025 mehr Kinder und Jugendliche erwartet
werden. Kleinräumiger betrachtet zeigt sich, dass der Anteil junger Menschen in einigen Pla-
nungsräumen stark differiert. Der relative Anteil der Sechs- bis unter Einundzwanzigjährigen
ist in Medinghoven und in Tannenbusch am höchsten beziehungsweise in Beuel-Mitte und
Bonn-Mitte am niedrigsten.
0
5.000
10.000
15.000
20.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Demografische Entwicklung nach Altersgruppen
2015 - 2021
6 - u10
10 - u15
15 - u18
18 - u21Seite 23 von 82
16
Jugend aktuell
Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021)
Die demografische Entwicklung lässt vermuten, dass voraussichtlich auch mehr Kinder und
Jugendliche die Angebote und Leistungen der Jugendförderung in Anspruch nehmen werden.
Die Zuwächse der Zahl von Kindern und Jugendlichen führen zu erhöhten Anforderungen an
die Jugendförderung. Der Jugendquotient2 der Stadt Bonn ist in den letzten sieben Jahren von
30,3 (im Jahr 2015) auf 29,9 (Jahr 2021) gesunken. Dieser leichte Rückgang ist unter anderem
zurückzuführen auf die gestiegene Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Kleinräumige Analysen für zukünftige Entwicklungen liegen nicht vor. Zuwachsraten in den
Planungsräumen können lediglich retrospektive dargestellt werden.
2 Verhältnis der Anzahl junger Menschen (unter 20 Jahre) zur Anzahl der Menschen im erwerbsfähigem Alter (20
bis 64 Jahre) * 100
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
Anteil (%) der 6- bis unter 21-Jährigen an der
Bevölkerung im PlanungsraumSeite 24 von 82
17
Jugend aktuell
Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021)
Ende 2021 ist das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen jungen Menschen annä-
hernd gleich verteilt. 20.987 der in Bonn gemeldeten 48.800 Kinder und Jugendlichen haben
einen Zuwanderungshintergrund, dies entspricht einem Anteil von rund 43 Prozent aller
Sechs- bis unter Einundzwanzigjährigen (31.12.2021). In 2015 waren es rund 40 Prozent. Der
Anteil der Kinder und Jugendlichen mit einem Zuwanderungshintergrund hat in den letzten
sieben Jahre einen deutlichen Anstieg um circa 3 Prozentpunkte erfahren, wobei die Quoten
von Planungsraum zu Planungsraum sehr deutlich differieren (Bundesstadt Bonn – Statistik-
stelle, 2021). Die gesellschaftliche Vielfalt wird nicht nur über zuwanderungsbedingte Vielfalt
beschrieben, sondern beschreibt einen vielseitigen gesellschaftlichen Prozess. In der Stadt
Bonn leben Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft. Junge Menschen mit Zuwan-
derungshintergrund, mit unterschiedlichen Bildungsverläufen, mit und ohne Behinderung, mit
unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und/oder geschlechtlichen Identitäten und Le-
bensentwürfen. Diese Vielfalt ist bei der Gestaltung der Angebote zu berücksichtigen, denn
sie spiegelt die unterschiedlichen Bedürfnisse junger Menschen wider. Die Jugendförderung
richtet ihre Angebote entsprechend der bestehenden gesellschaftlichen Vielfalt aus. Die all-
tägliche Arbeit der pädagogischen Fachkräfte ist von der Vielzahl an unterschiedlichen kultu-
rellen und sozialen Hintergründen geprägt. Es gilt, diese Vielfalt positiv einzubinden und inter-
kulturelle Kompetenzen zu stärken. Parallel werden bestehende und drohende Benachteili-
gungen angepackt.
Die Bedarfe der Angebote der Jugendförderung werden darüber hinaus von weiteren gesell-
schaftlichen Entwicklungen beeinflusst: So beträgt der Anteil von Haushalten Alleinerziehen-
der an allen Haushalten mit Kindern 22,3 Prozent (2021). 2015 waren es 22,1 Prozent. Somit
0,26
0,00
1,34
-1,35
0,43
0,59
-0,47
0,13
-0,57
-0,08
0,89
0,03
-0,39
1,63
0,36
1,61
1,34
-0,74
-0,08
-0,66
-0,25
-0,66
-0,89
-0,67
1
Zuwachsrate der 6 - unter 21-Jährigen an der Bevölkerung im Planungsraum
2015 - 2021
Bonn-Mitte-Nord
Bonn-Nord
Tannenbusch
Bonn-West
Bonn-Mitte
Bonn-Mitte-Süd
Bonn-Süd-West
Bonn-Süd-Ost
Kottenforst
Hardtberg-Süd-Ost
Medinghoven
Hardtberg-Nord-West
Godesberg-Nord
Godesberg-Mitte-West
Godesberg-Mitte-Ost
Godesberg-Mitte-Süd
Godesberg-Süd-West
Godesberg-Süd
Mehlem
Beuel-Mitte
Beuel-Nord
Beuel-Ost
Beuel-Süd
Beuel-AußenringSeite 25 von 82
18
Jugend aktuell
ist eine leichte Veränderung erkennbar. Im Zeitraum von 2015 bis 2021 ist der Anteil der Kinder
unter 18 Jahren mit Leistungsbezug nach dem SGB II an der Altersgruppe unverändert. 2021
waren es knapp 20,3 Prozent. Die absolute Anzahl der Personen unter 18 Jahren in SGB II
Bedarfsgemeinschaften ist in den Jahren 2015 bis 2021 von 11.017 auf 11.332 gestiegen.
Dies entspricht einem Zuwachs von + 315 Personen unter 18 Jahren (Bundesstadt Bonn, Sta-
tistikstelle - Kleinräumige Grundsicherungsstatistik SGB II, Statistik der Bundesagentur für Ar-
beit). Die nachfolgende Abbildung zeigt den Anteil der unter 18-Jährigen in Bedarfsgemein-
schaften (BG) nach dem SGB II an der Altersgruppe im Planungsraum für das Jahr 2021.
Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021)
Vor diesem Hintergrund wächst für die Jugendförderung die Herausforderung das institutio-
nelle Angebot sowohl qualitativ als auch quantitativ adäquat weiterzuentwickeln. Angesichts
dieser genannten gesellschaftlichen Entwicklungen kommt ihr die Aufgabe zu, eine bedarfs-
und zielorientierte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, sodass geeignete Gelingens-Bedin-
gungen für ein gutes Aufwachsen sichergestellt werden.
4.3. Die Corona-Pandemie
Die Corona Pandemie hat das Leben von jungen Menschen schwerwiegend beeinflusst. Nie
zuvor was das öffentliche Leben so derart eingeschränkt und von gesellschaftlichem Verzicht
bestimmt. Das Miteinander im Alltag der jungen Menschen hat sich schlagartig verändert. Kon-
taktbeschränkungen, Schließungen von Einrichtungen, Homeschooling und weitere Ein-
schränkungen im sozialen Miteinander haben vielfältige Auswirkungen auf die Bildung, soziale
Interaktionen, sozioemotionale Entwicklungen, körperliche Aktivitäten und das psychische
Wohlbefinden. Laut der COPSY-Studie (Ravens-Sieberer et al. 2020) hat sich die Lebensqua-
lität von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Familien aus
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Anteil der unter 18-Jährigen in BG an
Altersgruppe gesamt im PlanungsraumSeite 26 von 82
19
Jugend aktuell
wirtschaftlich und sozial benachteiligten Verhältnissen verschlechtert. 85% der Kinder und Ju-
gendlichen, die im Rahmen der Studie befragt wurden, empfinden die Corona-Krise als äu-
ßerst oder ziemlich belastend. Insbesondere die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen,
bei denen schon vor der Pandemie bestimmte positive Strukturen zur Entwicklung eines guten
psychischen Wohlbefindens fehlten, hat sich während der Pandemie verschlechtert. Der be-
stehende Zustand – in vielen Bereichen dauerhafte Defizite - wurde schonungslos sichtbar
gemacht und durch weitere Auswirkungen weitestgehend verschlechtert. Langfristige Folgen
werden derzeit untersucht. Auch wenn durch die dritte Befragungsrunde der COPSY-Studie
festgestellt wurde, dass sich das psychische Wohlbefinden und die Lebensqualität der Kinder
und Jugendlichen verbessert haben, leiden noch immer mehr unter psychischen Auffälligkei-
ten als vor der Pandemie. Es ist daher unbestritten, dass junge Menschen die Last der Pan-
demie mittragen.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Bedarfe der Zielgruppe radikal verändert und verschärft
haben und die pandemiebedingten Restriktionen für die Arbeit mit jungen Menschen erschwert
wurden, finden sich in den Handlungsfeldern §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII Herausforderun-
gen und Aufgaben, die durch die Pandemie verstärkt und/oder erschwert wurden. Angebote
der Offenen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit waren seit Beginn
der Corona-Pandemie kaum planbar und mussten häufig flexibel angepasst werden. Ange-
sichts der Kontaktbeschränkungen als Maßnahme gingen die Beschränkungen von einem voll-
ständigen Verbot von Präsenzangeboten bis hin zu Angeboten für kleine Gruppen mit 5, 10,
20 oder 30 Teilnehmenden. Wichtige Prinzipien der Offenen Jugendarbeit, wie Freiwilligkeit
und Offenheit sind während der Corona-Pandemie nicht umsetzbar gewesen. Die ständig not-
wendige Anpassung der Hygienekonzepte und die Entwicklung neuer fachlicher Herange-
hensweisen führte zu einem enormen Arbeitspensum bei den pädagogischen Fachkräften.
Trotz des hohen Einsatzes führten die pandemiebedingten Einschränkungen teilweise zum
Kontaktverlust zu den Besuchenden der Angebote. In vielen Fällen wurden durch die Pande-
mie auch bei jungen Menschen viele Fragen, Unsicherheiten und Ängste geweckt, die durch
die begrenzten Angebotsmöglichkeiten nur bedingt berücksichtigt oder aufgefangen werden
konnten.
Ihnen fehlte damit ein wichtiges Element der sozialen Infrastruktur und der Bildungslandschaft
der Bundesstadt Bonn. Die Angebote der Offenen Jugendarbeit bieten jungen Menschen ei-
nen wichtigen Sozialisationsraum und tragen zur Förderung einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit bei. Jugendverbandsarbeit und Offene Jugendarbeit er-
möglichen dabei informelle und non-formale Bildungsprozesse.
Die Angebote der Jugendsozialarbeit (Beratungsstelle für Jugendberufshilfe und Straßensozi-
alarbeit) waren ebenfalls durch die Regelungen der Coronaschutzverordnung erheblich einge-
schränkt. Präsenzangebote waren hier nur in Ausnahme- und Krisenfällen möglich. Die ge-
wohnten und eingeübten Beratungssettings konnten hier über lange Zeiträume nicht genutzt
werden.
Beratungen mussten per Telefon oder in digitaler Form erfolgen. Hierdurch kam es zu einer
deutlichen Verlangsamung des Beratungsprozesses und Minderung von Lerneffekten durch
sehr erschwertes oder teilweise unmögliches gemeinsames Arbeiten an Dokumenten (Bewer-Seite 27 von 82
20
Jugend aktuell
bungsschreiben etc.). Bei jungen Menschen, bei denen keine telefonischen oder digitalen Kon-
taktmöglichkeiten bestanden, kam es unweigerlich zu Kontaktverlusten. Die Beratungs- und
Unterstützungsangebote der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe in den Schulen konnten
unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften nur in den Zeiten durchgeführt werden, in
denen der Präsenzunterricht gestattet war. Neben den direkten Angeboten für und mit jungen
Menschen gestaltete sich aber auch der Austausch und die Vernetzung mit anderen Instituti-
onen (Jobcenter, Berufsberatung, Schulsozialarbeit, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe,
Jugendhilfeträger) nur über digitale Medien schwieriger und zeitaufwändiger.
Somit sind auch für die Angebote der Jugendsozialarbeit erhebliche Auswirkungen auf die
Beratung und Unterstützung junger Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individu-
ellen Beeinträchtigungen festzustellen.
Im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es für die neuen Fachkräfte
aufgrund der Entwicklung schwierig sich zu vernetzen und ihre Angebote bekannt zu machen.
Aufgrund der außerordentlichen Belastung der pädagogischen Fachkräfte in den unterschied-
lichsten Einrichtungen wie Jugendzentren oder Schulen bestanden dort keine Kapazitäten für
die Teilnahme oder Durchführung an Präventionsangeboten. Deutlich wurde aber der enorme
Unterstützungsbedarf hinsichtlich digitaler Angebote (DS-Nr.: 210040).
Schlussfolgernd wurde die Forderung nach bedarfsgerechter und angepasster Steuerung von
Angeboten und Maßnahmen in der Gesellschaft immer lauter. Krisensichere Rahmenbedin-
gungen zur Stärkung eines gesunden Aufwachsens sind voranzutreiben. Es müssen (neue)
Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen vorgehalten werden. Allerdings sollte es sich
um mehr als nur eine kurzfristige Bereitstellung von geeigneten Lösungen handeln. Unter der
strategischen Betrachtung braucht es eine Weiterentwicklung im Sinne einer dauerhaften Ver-
änderung.
Die Corona-Pandemie wirkt als Verstärker bereits bestehender Erwartungen und Veränderun-
gen und liefert den dringenden Impuls nach krisensicheren und angepassten (lebensweltori-
entiert) Angeboten und Maßnahmen.
Um dieser Entwicklung kurzfristig Rechnung tragen zu können, hat die Bundesregierung das
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milli-
arden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen, um die Folgen der Corona-Pandemie
zu mildern.
In Bonn sind unter anderem die Mittel zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote,
der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausga-
ben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Ein-
richtungen im Sinne der §11, 12, 13 und 13 a SGB VIII bestimmt. Es ist davon auszugehen,
dass diese ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Situ-
ation der öffentlichen Gesundheit sowie der nicht abschätzbaren Langzeitfolgen längerfristig
bereitgestellt werden müssen, um nachhaltig zu wirken.Seite 28 von 82
21
Planungsgrundlagen
5. Planungsgrundlagen
Um die Bedürfnisse, Interessen und Problemlagen junger Menschen in Bonn wahrzunehmen,
ist es notwendig die Lebenswelt und -wirklichkeit der jungen Menschen zu erfassen. Aus den
Erkenntnissen lassen sich künftige Ziele und Angebote entwickeln und vorhalten, die dringend
benötigt werden. Eine bedarfsgerechte und zielgruppenorientierte Jugendförderung stützt sich
auch auf grundlegende konzeptionelle Ansätze, die als Grundlage für Planungszwecke der
Jugendhilfeplanung dienen.
Um dieses Ziel zu stärken, ist unter anderem eine sozialräumliche Orientierung wirksam. Die
Situation der im Sozialraum lebenden jungen Menschen ist ein wichtiger Indikator, um dem
sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen. Dies setzt voraus, dass die Lebenswelt der jungen Men-
schen kontinuierlich analysiert wird.
Insbesondere für die Offene Jugendarbeit (§ 11) hat der sozialräumliche Ansatz schon lange
konzeptionelle Relevanz. Im Rahmen des Freizeitstättenbedarfsplans, der als Planungsinstru-
ment für die zukünftige Bemessung von Fachkraftstellen in den Einrichtungen der Offenen
Jugendarbeit dient, wurden bereits soziostrukturelle Daten und Fakten auf Ebene der statisti-
schen Bezirke und der Planungsräume zugrunde gelegt. Um auch zukünftig sozialräumliche
Aspekte für verschiedene Planungsbereiche zu berücksichtigen, ist die regelmäßige Fort-
schreibung einer zielgruppenorientierten Sozialraumplanung vorgesehen. Dafür werden ne-
ben verschiedenen sozialräumlichen Indikatoren und Informationen über die soziale Infrastruk-
tur auch sozialpädagogische Bewertungen der Jugendpflege und Einschätzungen zu den Pla-
nungsräumen aus den Arbeitsfeldern des Fachdienstes für Familien und Erziehungshilfe sowie
der Schulsozialarbeit berücksichtigt. Verschiedene Entwicklungen in den Lebenswelten der
jungen Menschen und der demographische Wandel erwirken veränderte Anforderungen, die
bei der regelmäßigen Überprüfung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur berücksichtigt
werden müssen. Insofern ist es erforderlich, eine sozialräumliche und zielgruppenorientierte
Perspektive auch bei der Planung von Angeboten der Jugendsozialarbeit und des Erzieheri-
schen Kinder- und Jugendschutzes wirksamer in den Fokus zu nehmen.
Daraus ergeben sich folgende regelmäßige konzeptionelle Planungsvorhaben:
1. Regelmäßige Fortschreibung der Zielgruppenorientierten Sozialraumanalyse (ZiSo)
2. Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans
3. Überprüfung der Angebotsstruktur §§ 12 – 14 SGB VIIISeite 29 von 82
22
Handlungsfelder der Jugendförderung
6. Handlungsfelder der Jugendförderung
Die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist durch das doppelte Mandat geprägt: Einerseits
soll sie Kindern und Jugendlichen Freiraum geben und deren Freizeit zielgruppenorientiert
gestalten, andererseits soll sie eine Aufsichts- und Schutzfunktion einnehmen. Freiraum und
Fürsorge müssen in ein ausbalanciertes Verhältnis gebracht werden, um die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen positiv zu fördern und ihnen gleichzeitig einen geschützten Raum
zu bieten. Im Rahmen des gesetzlichen Planungsauftrages ist der Kinder- und Jugendförder-
plan der Stadt Bonn ein zentrales Instrument zur Gewährleistung eines Teils des Leistungs-
angebotes.
Mit Blick auf die Funktion des Kinder- und Jugendförderplans ist anzustreben, eine Balance
zwischen der Aufgabe der Festschreibung und einem notwendigen Maß an Flexibilität zu er-
reichen. Deshalb ist der Kinder- und Jugendförderplan als Rahmenplanung formuliert, der zu-
gleich ausreichende Zielgenauigkeit aber auch Gestaltungsspielraum verbindet. Der zuneh-
menden Herausforderung des guten Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen soll mit einer
bedarfsgerechten Angebotsgestaltung Rechnung getragen werden, um alle jungen Menschen
bei der Bewältigung ihrer Lebenslagen zu unterstützen und somit deren Entwicklung zu fördern.
Wesentliche Entwicklungsaufgaben, die junge Menschen während des Aufwachsens idealer-
weise erlernen:
Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Jugendförderung
das Leben in die eigene
Hand zu nehmen
Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben
/Inklusion
Schlüsselkompetenzen
entdecken, erwerben
und ausbauen
biografische
Herausforderungen
erfolgreich gestalten
Selbstpositionierung in
der Gesellschaft
Verantwortungsüber-
nahmeSeite 30 von 82
23
Handlungsfelder der Jugendförderung
hat hierbei insbesondere den Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Ent-
wicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, positive Lebensbedingungen
für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu
erhalten oder zu schaffen.
Der Bereich der Jugendförderung (§§ 11 – 14 SGB VIII) deckt eine der Leistungen der Kinder-
und Jugendhilfe ab. Mit dem dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegeset-
zes (3. AG-KJHG – KJFöG) wird die Leistung der Jugendförderung deutlich hervorgehoben
und als eigenständiger Aufgabenbereich des öffentlichen Trägers dargestellt.
Die vier Handlungs-
felder Jugendarbeit
(§ 11 SGB VIII),
Förderung der Ju-
gendverbände (§
12 SGB VIII), Ju-
gendsozialarbeit (§
13 SGB VIII) und
Erzieherischer Kin-
der- und Jugend-
schutz (§ 14 SGB
VIII) umfassen un-
terschiedliche An-
gebote3, Strukturen und Akteure. Die vielfältigen Angebote aus diesen Handlungsfeldern för-
dern und unterstützen die individuelle Entwicklung junger Menschen.
Wesentliche Zielsetzungen sind rechtlich im SGB VIII und im 3. AG-KJHG – KJFöG festge-
schrieben. Neben den Angeboten der §§ 11 – 14 SGB VIII suchen Bonner Kinder und Jugend-
liche in ihrer Freizeit auch öffentliche Spiel- und Bolzplätze auf. Kind- und jugendgerechte
Spiel- und Erfahrungsräume stellen unter anderem eine wichtige Unterstützung für die Arbeit
einiger Spielhäuser, Kinder- und Jugendmobile und Jugendzentren dar. All diese Angebote
und Leistungen tragen zu einer positiven Lebensbedingung im Sozialraum für Kinder und Ju-
gendliche bei.
Maßgebend formuliert das 3. AG-KJHG – KJFöG eine dem Grunde nach pflichtige Leistung,
die durch die freien und öffentlichen Träger realisiert wird. Insofern soll insbesondere dem § 1
Abs. 1 SGB VIII4 Rechnung getragen werden. Der öffentliche Träger ist nach § 3 SGB VIII in
Verbindung mit § 74 SGB VIII zu Leistungen nach dem SGB VIII verpflichtet. Maßstab der
3 Häufig sind Angebote nicht nur an ein Handlungsziel geknüpft, sondern lassen sich mehreren Handlungsfeldern
sowie Zielen zuordnen: Zum Beispiel: Fußballtraining für Jungen verfolgt zugleich einen geschlechterspezifischen,
einen bildungsbezogenen und einen gewaltpräventiven Aspekt. Die Aufgaben § 11 – 14 greifen daher auch hand-
lungsfeldübergreifende Aufgaben auf.
4 „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverant-
wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“Seite 31 von 82
24
Handlungsfelder der Jugendförderung
finanziellen Förderung ist die Bedarfsgerechtigkeit, die der öffentliche Träger im Rahmen sei-
ner Planungsverantwortung zu ermitteln hat.
6.1. Jugendarbeit
Allgemeine Darstellung
Die Jugendarbeit mit jungen Menschen ist als gesetzlicher Auftrag neben anderen Bereichen
in der Jugendförderung verankert. Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen,
Initiativen der Jugend, von Trägern der freien Jugendhilfe, dem Träger der öffentlichen Ju-
gendhilfe sowie anderen Trägern. Die vielfältigen Angebote der Jugendarbeit richten sich an
unterschiedliche Zielgruppen im Alter von sechs bis unter einundzwanzig Jahren, in begrün-
deten Ausnahmefällen an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Der öffentliche Träger ist
nach § 3 SGB VIII in Verbindung mit § 74 SGB VIII zu Leistungen nach dem SGB VIII ver-
pflichtet. Maßstab der finanziellen Förderung ist die Bedarfsgerechtigkeit, die der öffentliche
Träger im Rahmen seiner Planungsverantwortung zu ermitteln hat.
Die finanzielle Förderung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit richtet sich je
nach Förderbereich und Zuwendungszweck nach den aufgeführten Richtlinien:
 Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen5
 Richtlinien zur Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe6
Die Richtlinien umfassen Regelungen zur finanziellen Förderung von Freizeit- und Bildungs-
maßnahmen, Angeboten und Einrichtungen der Jugendarbeit, Maßnahmen der Internationa-
len Jugendarbeit, Jugendpflegematerialien und Investitionskostenzuschüssen.
Die oben genannte Regelung gilt für alle Förderungen nach diesen Richtlinien, sofern die spe-
ziellen Bestimmungen keine Abweichungen hiervon vorsehen. In einigen Fällen entscheidet
der Jugendhilfeausschuss über die Art und Höhe der Förderung.
Nach § 11 Abs. 2 SGB VIII wird Jugendarbeit angeboten von Verbänden, Gruppen und Initia-
tiven der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und Ge-
meinwesen orientierte Angebote. Das Feld der Jugendarbeit kann verschiedene Formen um-
fassen (§ 11 Abs. 3 SGB VIII). Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
 außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
 Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
5 DS-Nr.: 190884
6 DS-Nr.: 0612435Seite 32 von 82
25
Handlungsfelder der Jugendförderung
 arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
 internationale Jugendarbeit,
 Kinder- und Jugenderholung,
 Jugendberatung.
Dabei handelt es sich um eine Aufzählung, die nicht als abschließend zu verstehen ist.
Jugendarbeit hat demnach viele Gesichter und Ausdrucksformen. Neben den über die Richt-
linien finanzierten Angeboten der Offenen Jugendarbeit werden ergänzende Angebote der Ju-
gendarbeit institutionell, d.h. durch politischen Beschluss finanziell gefördert, die besondere
Bedarfe decken oder mit denen besondere Zielgruppen erreicht werden können, die im Rah-
men der Offenen Jugendarbeit in diesem Maße nicht erreicht werden. Gemeinsam sind sie
wichtige Bestandteile der sozialen Infrastruktur und der kommunalen Bildungslandschaft der
Bundesstadt Bonn.
Komplettiert wird die Angebotslandschaft der Jugendarbeit in Bonn mit einer großen Vielfalt
von nicht-institutionell geförderten Angeboten wie beispielswiese Gruppenstunden, Bildungs-
maßnahmen, Ferienaktionen, Stadtranderholungen und Jugendfreizeiten
Offene Jugendarbeit
Allgemeine Darstellung
Zielgruppe der Offenen Jugendarbeit sind alle jungen Menschen im Alter von sechs bis unter
einundzwanzig Jahren. Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit richten sich an alle Kinder und
Jugendlichen dieser Altersgruppe, die Spielhäuser und das Spielmobil sind wesentlich auf die
Arbeit mit Kindern zwischen sechs und vierzehn Jahren ausgerichtet. Bei besonderen Ange-
boten und Maßnahmen können auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen
werden (Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn (DS-Nr.: 1611221ED2)). Die
Angebote bieten vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und (sozialen) Bildung an und
knüpfen an die Interessen der Zielgruppe an. Alle Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
bieten Kindern und Jugendlichen Raum für Geselligkeit und Geborgenheit, Erlebnis und Ent-
spannung, Selbstverwirklichung, Auseinandersetzung und Anerkennung. Die inhaltlichen Vo-
raussetzungen zur finanziellen Förderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit sind im
Rahmenkonzept (DS-Nr.: 1611221ED2) festgelegt.
Junge Menschen besuchen die Angebote freiwillig und schätzen den offenen Rahmen
(Schwerthelm & Sturzenhecker 2016). Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit sind neben
Elternhaus und Schule eine wichtige Sozialisationsinstanz und Bildungsorte, die non-formale
Bildung ermöglichen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer be-
darfsorientierten sozialen Infrastruktur in der Stadt. Ständige und vielfältige Veränderungen
der Lebenssituationen und des Freizeitverhaltens junger Menschen bedürfen einer kontinuier-
lichen, flexiblen und zielgruppenorientierten Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Diese
wird durch die verschiedenen Instrumente der Qualitätssicherung, die unten beschrieben wer-
den, gewährleistet.Seite 33 von 82
26
Handlungsfelder der Jugendförderung
Das umfangreiche und vielfältige Angebot an Jugendzentren, Spielhäusern sowie an mobiler
und aufsuchender Arbeit beschreibt der Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn, der 2016
beschlossen wurde.
Instrumente der Qualitätssicherung
Das Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn wurde im Sinne der Qualitätsent-
wicklung von der Verwaltung gemeinsam mit freien Trägern unter Moderation und fachlicher
Begleitung des Landesjugendamtes in einem dialogischen Prozess erarbeitet. Es stellt die
Grundlage für Konzeption und Qualitätsstandards, für die Umsetzung der Offenen Jugendar-
beit und ist zugleich eine der Grundlagen für Entscheidungen über eine finanzielle Förderung
der Offenen Jugendarbeit.
Angebote - Einrichtungslandschaft
Nach wie vor steht in der Offenen Jugendarbeit der sogenannte „Offene Bereich“ im Mittel-
punkt. Dieser stellt eine Räumlichkeit dar, die von allen jungen Menschen ohne Verpflichtung
aufgesucht und zur Begegnung, zum Spiel und zum Austausch genutzt werden kann. Spiel-
und Jugendmobile halten ihr offenes Angebot an unterschiedlichen Standorten vor und stellen
eine wichtige Ergänzung zu den stationären Einrichtungen dar. Mit ihnen kann flexibler auf
sich ändernde Bedarfe reagiert werden. Insgesamt stehen 45 Offene Jugendeinrichtungen,
davon drei als betreute Abenteuerspielplätze, zwei mobile Einrichtungen mit insgesamt sieben
Standorten und ein Angebot der aufsuchenden Jugendarbeit7 in Bonn zur Verfügung. 12 Ein-
richtungen befinden sich in städtischer Trägerschaft und 33 Einrichtungen werden von freien
Trägern betrieben.
Mit dem Freizeitstättenbedarfsplan wurde 2016 die Förderung bzw. Finanzierung von 70,9
Fachkraftstellen für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit beschlossen. Die hauptamtli-
chen Mitarbeitenden werden zusätzlich durch nicht-hauptamtlich tätige Mitarbeitende, ehren-
amtlich Mitarbeitende bzw. Honorarkräfte sowie andere Beschäftigte8 unterstützt.
Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit wurden von rund 5.000 Stammbesuchenden
(Jahr 2019) regelmäßig aufgesucht. Der regelmäßige Besuch einer Offenen Jugendeinrich-
tung lässt jedoch mit zunehmendem Alter nach.
7 Präventives Angebot, bei dem die pädagogischen Fachkräfte ihre jugendliche Klientel im Sozialraum an infor-
mellen Treffpunkten aufsuchen und mit den Jugendlichen zusammen Angebote organisieren
8 FSJ/FÖJ/BFD-Leistende, Praktikanten*in, geringfügig Beschäftigte und sonstige BeschäftigteSeite 34 von 82
27
Handlungsfelder der Jugendförderung
Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zielentwicklung für das Handlungsfeld §11 Jugendarbeit:
Um in Bonn weiterhin eine bedarfsgerechte und zukunftssichere Angebotslandschaft sowie
Infrastruktur der Jugendarbeit vorhalten zu können, bedarf es geeigneter Handlungsziele, die
die Träger der Jugendarbeit bei ihrer Arbeit unterstützen und begleiten. Hierfür werden fol-
gende Handlungsziele als sinnvoll erachtet:
Nr. Handlungsziele
In Bonn erfolgt die Bedarfsermittlung der Angebote der Offenen Ju-
gendarbeit unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung
und der sich ändernden Lebenswelten der Zielgruppe
Der Freizeitstättenbedarfsplan ermittelt unter Berücksichtigung einer sozialraum-
, zielgruppen- und konzeptorientierten Analyse mit Blick auf die demographische
Entwicklung den Bedarf an Angeboten der Offenen Jugendarbeit. Im Rahmen der
Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans erfolgt die Ermittlung der bedarfs-
gerechten Anpassung der Fachkräfteausstattung für die Einrichtungen der Offe-
nen Jugendarbeit unter Berücksichtigung der Vorgaben des Rahmenkonzeptes.
Die qualitative Sicherung der Jugendarbeit ist gewährleistet
0
400
800
1200
1600
2000
6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre
Stammbesuchende nach Altersgruppe im Jahr 2019Seite 35 von 82
28
Handlungsfelder der Jugendförderung
Angesichts der demographischen Entwicklung und veränderter Lebenswelten der
Kinder- und Jugendlichen ist es erforderlich, Inhalte, Methoden, Formen und An-
gebotszeiten der Offenen Jugendarbeit weiterzuentwickeln und anzupassen
(§79a SGB VIII). Sowohl das Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn
sowie die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaf-
fungen für alle anderen (geförderten) Angebote der Jugendarbeit formulieren
Qualitätsstandards. Aufgrund der Dynamik des Handlungsfeldes und sich ständig
ändernden Bedarfen, Interessen, Anforderungen und Lebenswelten junger Men-
schen sind diese als Grundlage der Qualitätssicherung fortlaufend/regelmäßig zu
evaluieren und fortzuschreiben. Die im Kinder- und Jugendförderplan entwickel-
ten Fokusthemen werden bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Zielset-
zungen berücksichtigt.
Mit Blick auf den technischen Fortschritt ist es sinnvoll, passende Konzepte zu
entwickeln, damit die Jugendarbeit den Anschluss an die Digitalisierung nicht ver-
liert. Der Wunsch nach einer besseren digitalen Ausstattung ist ein zentrales Er-
gebnis der gemeinsamen Zielentwicklung der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugend-
förderplan und wird im Plan als Fokusthema behandelt (siehe Seite 48).
Es stehen auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen für eine zu-
kunftssichere Jugendarbeit zur Verfügung
Die „Richtlinien zur Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe in Bonn“ regeln
die finanzielle Förderung der Offenen Jugendarbeit in freier Trägerschaft. Die
Richtlinien sind seit dem 01. 01. 2007 in Kraft. Es bedarf einer Überarbeitung mit
dem Ziel eine mehrjährige Finanzierung – in Anlehnung an die Gültigkeit des Kin-
der- und Jugendförderplans – zu gewährleisten und größere Investitionen zu er-
möglichen. Im Rahmen der Überarbeitung ist die Höhe des Trägeranteils ebenso
zu prüfen wie die Einführung einer Festbetragsfinanzierung sowie der Erhalt einer
angemessenen tariflichen Vergütung für die Fachkräfte und das pädagogische
Betreuungspersonal der Einrichtungen und eine Ausweitung der anerkennungs-
fähigen Kosten.
Um eine bedarfsgerechte Förderung der freien Träger zu sichern, ist eine jährliche
Dynamisierung der Finanzierung notwendig.
Junge Menschen in Bonn können an einer qualitativ hochwertigen
und bedarfsgerechten Angebotslandschaft teilnehmen
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffun-
gen dienen als Grundlage für die finanzielle Förderung der Träger der freien Ju-
gendhilfe sowie anderer Träger. Einer Finanzierung geht die Notwendigkeit inhalt-
lich pädagogischer Zielsetzung voraus zur qualitativen Absicherung einer be-
darfsgerechten Angebotslandschaft. Im Laufe der aktuellen Ratsperiode ist eineSeite 36 von 82
29
Handlungsfelder der Jugendförderung
Evaluation und sofern notwendig Überarbeitung der Richtlinie vorgesehen. Um
jungen Menschen in Bonn ein inklusives, partizipatives und qualitätsvolles, sowie
ein bedarfsgerechtes und zukunftssicheres Angebot von Jugendfreizeitmaßnah-
men und Projekten sowie Anschaffungen und Investitionen vorzuhalten, dass je-
der junge Mensch nutzen kann, sollten eine mögliche Festbetragsfinanzierung
und die Höhe der Fördersätze geprüft werden.
Im Sinne einer Entbürokratisierung und Vereinfachung ist die Entwicklung einer
Online-Antragstellung wünschenswert/vorgesehen.
In Bonn gibt es eine starke internationale Jugendarbeit
Als fester Bestandteil der Jugendarbeit (§ 10 3. AG-KJHG – KJFÖG) ist das Kon-
zept der internationalen Jugendarbeit regelmäßig auf seine Weiterentwicklungs-
bedarfe hin zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Hierfür sind die Quali-
täts- und Förderkriterien zu prüfen mit Blick auf:
 Strukturelle Absicherung
 Vernetzungsstrukturen
 Ausbau der Angebote
Das Inklusionsverständnis in der Jugendarbeit wird gefestigt und
Teilhabebarrieren werden stetig abgebaut
Mit den allgemeinen Angeboten der Jugendarbeit sollen junge Menschen erreicht
werden, die trotz des allgemeinen Inklusionsverständnisses und der Verankerung
des Prinzips der Inklusion in der Offenen Jugendarbeit (noch) nicht erreicht wer-
den können. Weiterhin sollen durch die Förderung dieser Angebote Erkenntnisse
zur Implementierung und Umsetzung des Inklusionsgedankens in der Jugendför-
derung gewonnen werden.
Dazu gehört auch, dass die beteiligten Akteure/Mitarbeitenden die Möglichkeit er-
halten, sich fortlaufend bewusst mit dem Thema auseinandersetzen zu können
(Sensibilisierung), Netzwerke ausgebaut und gestärkt werden sowie eine Prüfung
der bestehenden Infrastruktur erfolgt. Ziel ist es, in allen Angeboten der Jugend-
arbeit ein Verständnis von Inklusion zu schaffen, Teilhabebarrieren in allen Ange-
boten abzubauen und Inklusion in allen Angeboten der Jugendarbeit zu leben.
Angesichts des Inklusionsverständnisses ist eine konzeptionelle Weiterentwick-
lung der allgemeinen Angebote der Jugendarbeit sinnvoll. Perspektivisch ist die
schriftliche Verankerung des Prinzips der Inklusion in den Richtlinien zur Förde-
rung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen sinnvoll und wenn mög-
lich umzusetzen.Seite 37 von 82
30
Handlungsfelder der Jugendförderung
6.2. Jugendverbandsarbeit
Allgemeine Darstellung
Jugendverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse junger Menschen mit dem Ziel ihre sozi-
alen, individuellen und politischen Orientierungen zivilgesellschaftlich zu vermitteln und zu or-
ganisieren. Ihre Stärken liegen vor allem in ihren unterschiedlichen Wertorientierungen, für die
sich junge Menschen freiwillig entscheiden können. Sie leisten somit einen unverzichtbaren
Beitrag zur persönlichen Identität, dem eigenen Werteempfinden und der gesellschaftlichen
Stabilität. Auf diese Weise stellen sie eine besondere, werteorientierte Angebotsform der Ju-
gendarbeit da (Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit, 2019). Damit dieses An-
gebot erfolgen kann, braucht es das Engagement von ehrenamtlich Tätigen. Deren soziales
Engagement ist geprägt durch die eigenen Erfahrungen und Ermöglichungen, die man im Ver-
bandsleben gesammelt hat und ist demnach Motiv für die Verantwortungsübernahme und Wei-
tergabe an Erfahrungen. Ehrenamtliches Engagement ist eine notwendige Grundlage für die
Arbeit in den Jugendverbänden, das in großem Maße von jungen Menschen übernommen
wird.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist zudem die Bandbreite von Inhalten, Methoden und Ar-
beitsformen, die junge Menschen sammeln, erfahren und weitergeben.
Hinzu kommt die selbstverwaltete und jugendpolitische Arbeit in den Gremien der Ortsgruppen,
der Verbände und Jugendringe (Versammlungen, Konferenzen wie auch Leitungsrunden)
durch die Verbandsmitglieder. Die Verbandslandschaft verfügt über ein breites
Erfahrungsspektrum in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Wesentliche (Arbeits-) Grundlagen der Jugendverbandsarbeit sind (§ 12 SGB VIII):
• Selbstorganisation und Freiwilligkeit
• Partizipation, Mitwirkung und Teilhabe
• Ehrenamtliches Engagement
• Werteorientierung
• Internationalität
Kinder und Jugendliche machen in diesem Kontext Erfahrungen mit Demokratie und Politik.
Sie lernen ihre Interessen zu formulieren und einzubringen, eignen sich demokratisches Ver-
halten an, setzen sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinander und für sie betref-
fende Themen und Herausforderungen ein. Junge Menschen sind demnach nicht nur Konsu-
ment*innen, sondern gestalten mit ihren Interessen und Ausdrucksformen aktiv das Verbands-
leben mit. Sie sind Akteure „in eigener Sache“. Gemeinsam wird eine Vielzahl an Ideen und
Projekten entwickelt und realisiert. Damit ist die Jugendverbandsarbeit durch eine Vielzahl von
Lerngelegenheiten gekennzeichnet, die hier in besonderer Weise zusammenkommen“ (10.
Kinder- und Jugendbericht NRW, 2016, S. 104).
Kennzeichen der Jugendverbandsarbeit ist die Arbeitsweise in festen Jugendgruppen mit re-
gelmäßigen meist wöchentlichen Gruppenstunden und Freizeiten oder Bildungsveranstaltun-Seite 38 von 82
31
Handlungsfelder der Jugendförderung
gen in den Ferien und an Wochenenden. Ergänzt wird dieses Angebot durch gruppenübergrei-
fende Maßnahmen und Projekte im eigenen Verband oder in verbandlichen Strukturen sowie
offene Angebotsformen.
Gliederungsstruktur
Jugendverbände zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich oberhalb der Ortsgruppen in Regi-
onal- bzw. Landes- und Bundesverbände gliedern (Struktur des Jugendverbandes). Daneben
ordnen sie sich auch Dach-/Fachverbänden (z.B. katholische und evangelische Dachverbände,
Pfadfinder, Gewerkschaften) und Jugendringen (Bundesjugendring, Landesjugendring, kom-
munaler Jugendring) zu. Die Ortsgruppen erfahren von ihren Dachverbänden pädagogische
und inhaltliche Impulse für ihre Arbeit, häufig auch organisatorische Beratung.
Darstellung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (Stand 2021)
Strukturen der Zusammenarbeit
Sowohl die Jugendverbände wie auch der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. sind Mitglieder
der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft „Jugendförderung“ nach § 78 SGB VIII.
Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 sind die Vorschläge der Jugendverbände bei der Besetzung des
Jugendhilfeausschusses angemessen zu berücksichtigen. Derzeit sind zwei stimmberechtigte
Vertreter*innen anerkannter freier Träger im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie auf
Vorschlag des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. entsandt.
Exkurs: Kinder- und Jugendring Bonn e. V.
Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. (KJRB), der bereits im Jahr 1920 gegründet wurde, ist
ein freier Zusammenschluss Bonner Kinder- und Jugendverbände, Kinder- und
Jugendgruppen und anderer Träger der freien Jugendhilfe. Der KJRB spiegelt dieSeite 39 von 82
32
Handlungsfelder der Jugendförderung
unterschiedlichsten Wertorientierungen wider und konzentriert die Kräfte, Ressourcen und
Stimmen seiner Mitglieder. Dort haben sie den „Raum“ sich fachlich untereinander
auszutauschen und die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit
voranzutreiben. Er dient als wichtige Anlaufstelle für Jugendverbände und ehrenamtlich
Engagierte, die dort ihre Anliegen und Interessen ausdrücken.
Der Kinder- und Jugendring Bonn und das Amt für Kinder, Jugend und Familie haben das
gemeinsame Ziel einer jugendgerechten Kommune. Seit Jahren besteht eine Zusammenarbeit.
Die Grundlage einer funktionierenden Kooperation wurde anhand von Aufgaben und Zielen
festgehalten, die unter Beteiligung einer Fachberatung des Landesjugendrings sowie des
Landesjugendamtes abgestimmt wurden. Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V…
 …fungiert als Ansprechpartner*in (als Schnittstelle) und Experte und Expertin
insbesondere für Jugendverbandsarbeit für Politik und Verwaltung.
 …ist Gesprächspartner*in und Expert*in für Belange junger Menschen in Bonn auch
über die Jugendhilfe hinaus.
 …leistet fachliche Unterstützung für die Jugendverbands-Vertreter*innen im Jugend-
hilfeausschuss.
 …leistet fachliche Beratung der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bonn.
 …sensibilisiert die (jugend-)politischen Akteur*innen für die Bedarfe des Ehrenamts.
 …holt Ideen und Impulse durch fachlichen Austausch mit anderen Jugendringen in
NRW bzw. bundesweit nach Bonn.
 …organisiert Veranstaltungen auf Initiative der Jugendverbände und -gruppen bzw.
junger Menschen.
Um eine verlässliche Übernahme dieser Aufgaben durch den Kinder- und Jugendring zu ge-
währleisten, unterstützt die Stadt Bonn den freien Zusammenschluss mit einer finanziellen
Förderung, deren Rahmenbedingungen in 2020/21 in einem längeren Abstimmungsprozess
mit Unterstützung der Fachberatung des Landesjugendamtes und des Landesjugendrings
festgelegt worden sind.
Instrumente der Qualitätssicherung
Zum Erhalt und zur Förderung der Vielfalt von Jugendverbandsarbeit hat der Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie Förderrichtlinien erlassen. Eine institutionelle finanzielle Förderung
erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit als fachbezogene
Pauschale für die Ortsgruppen. Freizeiten, Bildungsmaßnahmen und weitere Projekte werden
ebenso wie die Anschaffung von Jugendpflegematerial und Investitionen über die Richtlinien
zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen finanziell gefördert.
Eine Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen erfolgt darüber hinaus auch durch
eine bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung insbesondere durch die städtischen
Fachkräfte der Jugendpflege und den Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
Aus- und Fortbildung der Jugendleiter*innen
Ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Qualität in der Jugendverbandsarbeit ist die
Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Jugendleiter*innen. Diese wird durch die VerbändeSeite 40 von 82
33
Handlungsfelder der Jugendförderung
selbst verantwortet. Zeitlicher und inhaltlicher Mindestumfang sind dabei durch bundeseinheit-
liche Qualitätsstandards vorgegeben.9 Diese enthalten Ziele und Methoden der Jugendarbeit,
psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Kinder- und Jugendschutz, Rechts- und Organisationsfragen sowie aktuelle Themen des Ju-
gendalters. In diesem Rahmen gestalten die Verbände ihre Schulungsangebote selbst. Sie
setzen dabei eigene verbandstypische Schwerpunkte und ergänzen ihr Schulungsangebote
zusätzlich um verbandseigene Inhalte. Die Schulungen der Verbände werden durch die Stadt
Bonn finanziell über die Maßnahmenrichtlinien gefördert. Daneben besteht die Möglichkeit ein
verbandsübergreifendes Schulungsangebot bei den folgenden Institutionen wahrzunehmen:
 Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH
 Evangelisches Jugendwerk der Kirchenkreise An Sieg und Rhein und Bonn
 Synodales Jugendreferat des Kirchenkreises Bad Godesberg – Voreifel
 Ergänzend bietet auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie JuLeiCa-Schulungen an.
JuLeiCa
Die JuLeiCa (Jugendleiter/in-Card) ist der bundesweit10 einheitliche Ausweis für ehrenamtlich
Mitarbeitende in der Jugendarbeit, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die JuLeiCa bescheinigt
die erfolgreiche Teilnahme an einer qualitativ hochwertigen Schulung und die Teilnahme an
einem Erste-Hilfe-Kurs. Voraussetzung für die Ausstellung einer JuLeiCa bildet ferner die
aktuelle Tätigkeit bei einem Träger der Jugendhilfe. Der Ausweis dient als Qualitätsnachweis
sowohl gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmenden der
Jugendarbeit als auch staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe
angeboten werden (Stadt Bonn, 2021).
In Bonn besitzen 196 Bonner*innen eine gültige JuLeiCa11.
Förderung und Qualität
Neben Ausbildung und JuleiCa sichert das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit
den Verbänden die Qualität der Arbeit durch die Fördervoraussetzungen, die in den Richtlinien
festgelegt sind. Hierzu gehört insbesondere der Abschluss einer Vereinbarung über den
Kinderschutz nach §72a SGB VIII mit jeder Ortsgruppe und die Vorgabe, dass nur Maßnahmen
zur Förderberechnung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit
berücksichtigt werden, die in der Regel durch eine qualifizierte Person (Juleica oder
pädagogischer Berufsabschluss) geleitet werden.
9Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 4. und 5. Juni 2009 über die bundeseinheitli-
chen Qualitätsstandards der JuLeiCa
10 Regelungen zur bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen, Rund-
erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.
Juni 2019
11 Stichtag 31.10.2021Seite 41 von 82
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Handlungsfelder der Jugendförderung
Angebote der Bonner Jugendverbände
Die Vielfalt unterschiedlicher Jugendverbände in Bonn spiegelt die Vielfalt der unterschiedli-
chen Interessen junger Menschen wider. In einem urban geprägten Raum sind auch eher ur-
ban geprägte Verbände zu finden. Wie in fast jeder Stadt stellen die Jugendabteilungen der
Sportverbände mit rund 22.000 Mitgliedern den Großteil der Mitglieder der Bonner Jugendver-
bände. Auch spiegelt sich die traditionell starke Bedeutung der katholischen Kirche im Rhein-
land in der starken Rolle der kath. Jugendverbände in Bonn wider.
In Bonn sind zurzeit 33 Jugendverbände mit rund 70 Ortsgruppen aktiv. Hinzu kommen fünf
regionale Dachverbände. In Bonn gibt es als gemeinsamen Zusammenschluss den Kinder-
und Jugendring Bonn e.V. Bis auf sechs Jugendverbände sind alle Verbände Mitglieder des
Kinder- und Jugendrings.12
Zielentwicklung für das Handlungsfeld § 12 Jugendverbandsarbeit
Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung
ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe der §§ 12 und 74 SGB VIII durch den
öffentlichen örtlichen Träger der Jugendhilfe zu fördern. Um die Jugendverbandsarbeit ange-
messen zu unterstützen und anzuregen werden folgende Ziele verfolgt:
Nr. Handlungsziele
Die Bedarfe der Jugendverbandsarbeit sind erfasst
Instrumente der Bedarfsermittlung werden zur Weiterentwicklung der Jugendver-
bandsarbeit entwickelt. Mit diesen lassen sich Förder- und Unterstützungsnot-
wendigkeiten erkennen und erfassen. In der Bedarfsermittlung ist auch zu prüfen,
welche zusätzlichen Ressourcen wie zum Beispiel Räumlichkeiten für gemein-
same Veranstaltungen benötigt werden.
Die Jugendverbände werden unterstützt und gefördert
Jugendverbände und -gruppen sind wichtige Partner der Jugendpolitik, wenn es
um die gesellschaftliche Teilhabe, die Interessensvertretung und die politische
Beteiligung junger Menschen geht. Die Bundesstadt Bonn erkennt den besonde-
ren Stellenwert. Eine bedarfsgerechte Förderung erfolgt sowohl durch Beratungs-
und Unterstützungsangebote als auch durch die Förderrichtlinien (sowohl Richtli-
nien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit wie auch Richtlinien zur Förderung
der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen; zu letzterer siehe Hand-
lungsziele § 11). Eine regelmäßige Evaluation der Richtlinien zur Förderung der
Jugendverbandsarbeit ist daher - wie vorgesehen - erforderlich. Dabei ist auch zu
12 Quelle: Kinder- und Jugendring e.V. BonnSeite 42 von 82
35
Handlungsfelder der Jugendförderung
prüfen, wie die Gründung von neuen jugendverbandlichen Gruppen gefördert
werden kann.
Der Kinder- und Jugendring e.V. Bonn ist abgesichert
Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist Ort des fachlichen Austausches, setzt
Impulse für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und
übernimmt eine Lobbyfunktion für die Anliegen und Interessen der jungen Men-
schen und ihrer Organisationen. Damit er als wichtige Anlaufstelle für Jugendver-
bände und ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige fungieren kann, ist eine ver-
lässliche Struktur erforderlich.
Um die Arbeit des Kinder- und Jugendringes finanziell abzusichern, soll die für die
Jahre 2021 und 2022 erhöhte Förderung der Personal- und Sachkosten (DS-Nr.:
210935) mindestens beibehalten werden. Eine strukturelle Absicherung des Kin-
der- und Jugendrings wird durch die Erweiterung der Vertragslaufzeit auf die Gül-
tigkeitsdauer des Kinder- und Jugendförderplans erreicht und soll daher umge-
setzt werden. Die qualitative Absicherung der Arbeit erfolgt unter anderem mittels
des vertraglich bereits vereinbarten Wirksamkeitsdialogs zwischen dem Kinder-
und Jugendring und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie.
6.3. Jugendsozialarbeit
Allgemeine Darstellung
Jungen Menschen, die zum Ausgleich

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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de