220960 · Beschlussvorlage
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220960
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 220960 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bonn beschließt den Kinder- und Jugendförderplan in der vorlegten Form und beauftragt die Verwaltung entsprechend die im Plan dargestellten Ziele weiterzuentwickeln und die sich daraus ergebenden Angebote und Maßnahmen umzusetzen und zu fördern. Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt einen inhaltlichen, finanziellen sowie organisatorischen Rahmen für die Dauer der Wahlperiode. - - - Die erforderlichen Mittel i.H.v. 300.000,00 EUR jährlich sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. des Amtes 51 enthalten. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat. Begründung Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in § 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG-KJFöG) auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen. Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigt aktuelle Forschungsergebnisse zum Aufwachsen von jungen Menschen, die demographische Entwicklung in Bonn sowie die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendförderplan. Damit stellt der öffentliche Jugendhilfeträger sicher, dass die notwendigen Angebote und Maßnahmen auch weiterhin bedarfsgerecht und zukunftsorientiert zur Verfügung stehen (§ 80 SGB VIII) und die Qualität fortlaufend weiterentwickelt wird (§ 79a SGB VIII). Für die Leistungsbereiche der §§ 11 – 14 SGB VIII ist für die jeweilige Wahlperiode - sofern weitere politischen Beschlüsse keine andere Gültigkeit vorgeben - eine mittelfristige Planung aufzustellen. Die Erstellung des Planes erfolgte unter enger Beteiligung der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendförderplan, die sich aus Vertreter*innen der freien TrägerSeite 1 von 82 Seite 2 und der Verwaltung zusammensetzt. Der Prozess wurde zudem von der Fachberatung des Landesjugendamtes begleitet. Der vorliegende Plan beruht auf einem vielseitigen Austausch. Die besondere Situation der Corona- Pandemie hat den Erstellungsprozess des Planes vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Zielgruppe der Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung sind alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr, bei besonderen Angeboten und Maßnahmen sollen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden. Zusammenfassung der Ziele Im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn werden 39 Handlungsziele beschrieben, die die weitere Entwicklung der Jugendförderung handlungsorientiert und qualitativ vorgeben. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgte im Dialog mit handelnden Akteuren der Jugendförderung und den Teilnehmenden der Arbeitsgruppe. Identifizierte Entwicklungsnotwendigkeiten wurden sowohl in Anlehnung an die Handlungsfelder der Jugendförderung ((Offene) Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) als auch in Form von Themenschwerpunkten (Fokusthemen) bearbeitet. Neben der Weiterentwicklung und Sicherstellung der Angebote und Leistungen der Handlungsfelder §§ 11, 12, 13, und 14 SGB VIII wurden folgende Fokusthemen als richtungsweisende Impulse für die zukünftige Planung der Jugendförderung genannt: Digitalisierung Gewaltprävention Junges Ehrenamt Kinder- und Jugendarmut Kinderrechte Nachhaltige Entwicklung Pluralität Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe die beschlossenen Handlungsziele weiterentwickeln (Konkretisierung/Umsetzung). Die einzelnen Handlungsziele sind dem als Anlage beigefügten Kinder- und Jugendförderplan zu entnehmen. Die Ausrichtung des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW (2018 – 2022) wurde bei der Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans für die Stadt Bonn berücksichtigt. Der Kinder- und Jugendförderplan wird zukünftig noch stärker die Zielgruppe bei der Fortschreibung des Plans beteiligen. Aktuell entwickelt die Verwaltung ein zukunftsfähiges Partizipationskonzept zur Beteiligung von jungen Menschen. Dieses soll auch für die Beteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans genutzt werden, um einenSeite 2 von 82 Seite 3 zukunftsweisenden Weg der Jugendförderung mit Fokus auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen zu gestalten. Des Weiteren ist geplant, dass sich die Arbeitsgruppe auch über den Beschluss hinaus in regelmäßigen Abständen treffen wird. Ein Begleitgremium - die Konstituierung ist noch in diesem Jahr 2022 geplant – wird ein einfaches, niederschwelliges Vergabeverfahren entwickeln und die Förderfähigkeit einzelner neuer Maßnahmen, die sich aus den Handlungszielen ableiten, erörtern und beraten. Ergänzend wird die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans mittels eines Monitorings dokumentiert, um einen regelmäßigen Überblick zum Stand des Kinder- und Jugendförderplans darzustellen. Budgetierung Für die Umsetzung der Handlungsziele wird ein Fördertopf von jährlich rund 300.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Grundsätzlich sind aus dem Fördertopf „Umsetzung Kinder- und Jugendförderplan“ nur Maßnahmen zu finanzieren, die sich aus den Handlungszielen ableiten lassen und einen zusätzlichen finanziellen Mehrbedarf darstellen. Für Maßnahmen oder Projekte, für deren Umsetzung Mittel in Höhe von mehr als 15.000 Euro notwendig sind, ist ein Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie erforderlich. Abstimmung mit den freien Trägern der Jugendhilfe Der Entwurf wurde in einer Videokonferenz der AG § 78 Jugendförderung vorgestellt. Die Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung ist der Vorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 82 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023 ff.) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 300.000,00 EUR 151000604/ 73.1000 Im Haushaltsplan- entwurf 2023 ff. enthalten Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 300.000,00 EUR Anlage/n 1 220960 Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zum Entwurf (öffentlich) 2 220960 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn_2022-2025 (öffentlich)Seite 4 von 82 Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zum Entwurf 1. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn Die Mitglieder der AG 78 Jugendförderung begrüßen, dass die Stadt Bonn nun endlich der seit 2004 bestehenden Verpflichtung zur Erstellung eines Jugendförderplans nachkommt. Mit dem Start in die Erstellung des Plans 2019 erwarteten die freien Träger der Jugendhilfe, dass sie nun Planungssicherheit für ihre Förderungen für je eine Ratsperiode bekommen und dass sich öffentlicher und freie Träger gemeinsame Ziele setzen, um die Angebote der Jugendförderung in Bonn voranzubringen. Die Mitglieder der AG 78 begrüßen außerdem die von der Arbeitsgruppe erstellten Fokusthemen und deren Handlungsziele, die viele wichtige Aspekte einer zukunftsfähigen Jugendarbeit behandeln. Die detaillierte Beschäftigung mit den Handlungsfeldern nach § 11-14 hat viele offene Fragen aufgezeigt und auch hier erste Handlungsziele aufgetan. Leider sehen die Mitglieder trotz wiederholter Anmerkung der freien Träger der Arbeitsgruppe zwei Punkte nach wie vor als nicht gegeben an, die aus unserer Sicht essentiell für einen Jugendförderplan gewesen wären: Die Festlegung von Maßnahmen mit messbaren Zielen und konkretem Finanzierungsrahmen sowie die Gleichbehandlung von öffentlichen und freien Trägern bei der Finanzierung. Auch wenn wir nachvollziehen können, dass wir in einem ersten Jugendförderplan eine lückenlose und genaue Ermittlung von Bestand und Bedarfen in den Handlungsfeldern der Jugendförderung nicht erwarten können, fehlt es im Plan an der Festsetzung der notwendigen Maßnahmen. Stattdessen formuliert der Plan lediglich zeitlich und inhaltlich offene Ziele. Damit kann die im Gesetz geforderte Verpflichtung, die für die Jugendförderung “erforderlichen Haushaltsmittel” bereitzustellen, nicht erfüllt werden. Der Vorschlag der Verwaltung, pauschal pro Jahr 1 Million Euro in den Haushalt einzustellen, scheint bereits in diesem frühen Stadium zu scheitern, denn es ist für Kämmerei und auch für Politik nicht ersichtlich, wofür dieses Geld ausgegeben werden soll. Sollte es zur Einstellung eines Pauschalbetrags in den Haushalt kommen, ist dies zwar erfreulich. Es darf jedoch nicht die Situation entstehen, dass Träger sich dann gegenseitig darin ausstechen, etwas von dem Geld zur Umsetzung zu bekommen. Daher hätte es, aus unserer Sicht, konkrete, messbare Ziele geben müssen, die zumindest mit einer finanziellen Rahmenplanung hinterlegt sind, so dass in den anstehenden Haushaltsberatungen entsprechende Beträge zur Umsetzung des Förderplanes hinterlegt werden können. Öffentliche und freie Träger sollen zudem bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenwirken. Zwar werden in Bonn auf Seiten der Qualität zwischen freiem und öffentlichem Träger nicht unterschieden. Gleichzeitig ist die finanzielle Ausstattung der öffentlichen Hand aber durchaus besser. Als Beispiel möchten wir darauf hinweisen, dass im Bereich der Offenen Arbeit für alle Einrichtungen das Rahmenkonzept offene Jugendarbeit gleichermaßen gilt. Hingegen stehen, nach unserem Kenntnisstand, zur Finanzierung von 13 offenen Einrichtungen der Stadt Bonn (ca. 28 VZÄ-Stellen) im Haushalt ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung, die freien Träger erhalten bei 32 Einrichtungen (ca. 43 VZÄStellen) aber nur 3,1 Mio. Euro. Dies setzt sich in anderen Bereichen fort. Dieses Missverhältnis ist aus unserer Sicht dringend aufzulösen. Für die Zukunft wünschen wir uns also klare, erfüllbare Ziele mit klaren Finanzzusagen, um diese zu erreichen, zudem die Gleichstellung von öffentlichem und freien Trägern bei der Finanzierung. Beim Prozess der Erstellung des Jugendförderplan ist zudem die gesetzlich vorgeschriebene Partizipation von Kindern und Jugendlichen herzustellen, und zwar in einem umfangreichen und für Kinder und Jugendliche attraktiven Rahmen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45Seite 5 von 82 Kinder- und Jugendförderplan der Bundesstadt Bonn Planungszeitraum 2022 bis 2025Seite 6 von 82 Seite 7 von 82 Kinder- und Jugendförderplan Bonn 1. EINLEITUNG 1 2. GRUNDLAGEN FÜR DEN KOMMUNALEN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN 3 2.1. KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN DES LANDES NRW 3 2.2. GESETZLICHE VORGABEN UND HANDLUNGSRAHMEN 3 3. DIALOG UND ENTWICKLUNG VON ZIELEN 5 3.1. ZIELENTWICKLUNGSPROZESS 5 3.2. DIALOG MIT DER JUGEND 8 3.3. ZIELE: LEITZIELE - STRATEGIEZIELE - HANDLUNGSZIELE 9 4. JUGEND AKTUELL 10 4.1. ERGEBNISSE AKTUELLER JUGENDFORSCHUNG 11 4.2. DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG JUNGER MENSCHEN IN BONN 14 4.3. DIE CORONA-PANDEMIE 18 5. PLANUNGSGRUNDLAGEN 21 6. HANDLUNGSFELDER DER JUGENDFÖRDERUNG 22 6.1. JUGENDARBEIT 24 6.2. JUGENDVERBANDSARBEIT 30 6.3. JUGENDSOZIALARBEIT 35 6.4. ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ 44 7. FOKUSTHEMEN 48 DIGITALISIERUNG 48 GEWALTPRÄVENTION 50 JUNGES EHRENAMT 53 KINDER- UND JUGENDARMUT 56 KINDERRECHTE 58 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG 60 PLURALITÄT 62 8. FINANZEN UND UMSETZUNG DES FÖRDERPLANS 65 9. AUSBLICK 66 LITERATURVERZEICHNIS 68 ANHANG 71Seite 8 von 82 1 Einleitung 1. Einleitung Das wichtigste Ziel, dem Politik, Verwaltung und auch die vielen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen in der Stadt Bonn verpflichtet sind, ist allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft und sozialen Situation, gute Zukunftschancen zu ermöglichen. Jedes Kind soll an den Bildungs- und Kulturangeboten und am gesellschaftlichen Leben der Stadt im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten teilhaben können, denn Bildung ist eine wichtige Grundvorausset- zung für eine gelingende Biographie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Lebenswelten junger Menschen differenzieren sich in einer Vielzahl von Merkmalen in bildungsgezogener, familiärer, kultureller, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Gemeinsam mit den hier tätigen Akteuren der freien Jugendhilfe hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie als öffentlicher Träger der Jugendhilfe Ziele entwickelt, mit denen die Lebensbedingungen jun- ger Menschen in Bonn abgesichert und verbessert werden sollen. Mit der Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans soll die Absicherung einer flächendeckenden und bedarfsori- entierten Angebotsstruktur der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der organisierten Jugendverbandsarbeit – im Folgenden als Jugendförderung zusammengefasst - erreicht werden. Kinder und Jugendliche nutzen individuelle Angebote zur Entwicklung und Ausschöpfung ihrer Potentiale. Dies erfordert eine strategisch sinnvolle sozialraumorientierte Vernetzung und An- passung attraktiver und bildungsfördernder Angebote der Jugendförderung, sodass soziale Teilhabe sowie Bildungschancen für junge Menschen in allen Stadtteilen ermöglicht werden. Allen Kindern und Jugendlichen soll der Zugang zu ganzheitlicher Bildung offeriert werden. Zu den vorrangigen Aufgaben von Schul-, Sozial- und Jugendpolitik gehört auch die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher bis hin zur Integration in den Beruf. Die Planung ori- entiert sich außerdem am Selbstverständnis der Bundesstadt Bonn als Ort, an dem Inklusion und Chancengleichheit kommunalpolitische Leitziele sind. Dieses Ziel wird im Dialog mit dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendförderung und der Politik umgesetzt. Der Planungsprozess baut von Beginn an auf einen intensiven Aus- tausch mit den freien Trägern. Auf kommunaler Ebene ist der Kinder- und Jugendförderplan das strategische Instrument für eine bedarfsorientierte Gestaltung der Jugendförderung in Bonn, zu der die Kommunen nach dem Kinder- und Jugendfördergesetz verpflichtet sind. Der Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 der Bundesstadt Bonn soll die Gestaltung in den Handlungsfeldern Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und Erzieherischer Kinder- und Jugend- schutz (§ 14 SGB VIII) sowie den Querschnittsthemen (§§ 4-7 3. AG-KJHG – KJFöG) zu- kunftsweisend steuern. Um ein effizientes und effektives Arbeiten zum Wohle der Zielgruppe zu sichern, ist es erforderlich die Angebote und Aufgaben der Jugendförderung auf die deutli- chen Veränderungen in den Lebenswelten von jungen Menschen sowie den unterschiedlichen Bedürfnissen einzustellen und entsprechend darauf zu reagieren.Seite 9 von 82 2 Einleitung Zur Erarbeitung des ersten Kinder- und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus Vertretungen der Verwaltung und der Träger der freien Jugendhilfe aus den Arbeitsfeldern der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit zusammensetzt. Aus der Arbeitsgruppe der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und unter anlassbezogener Beteiligung von Kin- dern- und Jugendlichen sind die nachfolgenden Beschreibungen der Handlungsfelder der Ju- gendförderung sowie die gemeinsamen Ziele entwickelt worden. Daher gilt ein Dank auch allen, die sich an der Entwicklung des Kinder- und Jugendförderpla- nes maßgeblich beteiligt haben, insbesondere der Fachberaterin des Landesjugendamtes, Frau Rostock. Der Kinder- und Jugendförderplan für die laufende Ratsperiode beschreibt zunächst die Rah- mensetzung durch den Kinder-und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen und rechtliche Vorgaben (Kapitel zwei). Kapitel drei widmet sich dem dialogischen Zielentwicklungsprozess. Der erste Teil des dritten Kapitels beschreibt die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe, die die Ent- wicklung des Kinder- und Jugendförderplans begleitet. Der Dialog mit der Zielgruppe wird im zweiten Teil des Kapitels erörtert. Die grundlegenden Ziele für die kommunale Planung werden im Anschluss beschrieben. Nachfolgend werden in Kapitel vier aktuelle Forschungsergebnisse der Kinder- und Jugend- forschung zusammengefasst, die eine differenzierte Grundlage für pädagogisches Handeln darstellt. Zudem werden stadtspezifische Zahlen und Daten der relevanten Altersgruppe er- läutert. Die beschriebenen Rahmenbedingungen und die dahingehende Verpflichtung des öf- fentlichen Trägers zur Erfüllung der Aufgaben in § 80 SGB VIII, §§ 8 und 15 3. AG- KJHG – KJFöG münden ergänzend zu den verpflichtenden Maßgaben in eine Dokumentation des Bestands an Angeboten in Bonn. Das fünfte Kapitel beschreibt grundlegende konzeptionelle Ansätze, die bei der künftigen Pla- nung der Handlungsziele Berücksichtigung finden. Kapitel sechs beinhaltet die wesentlichen Handlungsfelder nach den Paragrafen §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII. Auf Grundlage einer handlungsfeldorientierten Betrachtung werden die An- gebote der Jugendförderung in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugend- sozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz beschrieben und weiterentwickelt. Angesichts des partizipativen Zielentwicklungsprozesses werden im Kapitel sieben die Fokus- themen dargestellt, die in einem prozesshaften Dialog erarbeitet wurden. Diese richten sich nach den aktuellen Herausforderungen und Themen, denen sich die jungen Menschen ebenso wie die Träger der Jugendförderung stellen müssen. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wird eine verbindliche Grundlage für eine sich kontinu- ierlich an den Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen entwickelnden kommunalen Jugend- förderung gelegt. Ziel des Förderplans ist es, eine Rahmenplanung zur Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Jugendförderung darzustellen. Insbesondere dient er zur Sicherung der (Offe- nen) Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.Seite 10 von 82 3 Grundlagen für den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2. Grundlagen für den kommunalen Kinder- und Ju- gendförderplan 2.1. Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW Das Land NRW ist nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen, welcher für eine Legislaturperiode (aktuell 2018-2022) Gültigkeit besitzt. Dieser beschreibt Aufgaben und Ziele sowie gesetzliche Grundlagen der Förderung, Zielgruppen, Förderbereiche und stellt hierfür finanzielle Mittel bereit. Das Land trägt damit dazu bei, dass in der Breite der Handlungsfelder der Jugendförderung, fachpoliti- sche Weiterentwicklungen erfolgen und umgesetzt werden können. Mit seiner Förderung setzt das Land Schwerpunkte zu relevanten Fragen der Jugendpolitik. Diese gezielte Förderung bietet den Kommunen Möglichkeiten, eigene Themen unter den jeweiligen Schwerpunkten mit der Unterstützung des Landes voranzutreiben. Das Land NRW hielt für die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans im Jahr 2019 ein landesweites Mittelvolumen von 122,5 Millionen Euro bereit. Der Jahresansatz ab dem Haus- haltsjahr 2019 wurde anhand eines jährlich zu ermittelndem Index dynamisiert. Das Mittelvo- lumen für 2020 betrug 125,3 Millionen Euro. 2.2. Gesetzliche Vorgaben und Handlungsrahmen „Jeder junge Mensch in Deutschland hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Jugendförderung ist somit ein gesetzlich verankertes Recht. Das Achte Sozialge- setzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) und die Ausführungsgesetze des Landes NRW verpflichten die Kommunen dafür zu sorgen, dass die vorgesehenen Leistungen der Jugend- förderung bedarfsgerecht angeboten und die hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden. Zur Ausgestaltung und Umsetzung dieser Leitnorm geht aus § 15 3. AG-KJHG – KJFöG die Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Förderplans hervor, der für jeweils eine Wahl- periode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Für den Bereich der allgemeinen Förderung (§§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII) werden die Voraussetzungen an die Planung im Kinder- und Jugendförderungsgesetz beschrieben (§§ 15-17 3. AG-KJHG – KJFöG). Der Trä- ger der öffentlichen Jugendhilfe ist ferner zur Umsetzung der Regelungen zur Qualitätsent- wicklung in der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, wie es § 79a SGB VIII fordert. Entspre- chend der Vorgabe des Gesetzes werden die freien Träger bei der Planung beteiligt. Die in § 80 SGB VIII festgeschriebene Planungsverantwortung wird durch die Jugendhilfeplanung des örtlichen zuständigen Jugendamtes wahrgenommen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Bestand an Angeboten und Diensten fest- zustellen, den Bedarf zu ermitteln und dahingehend Maßnahmenplanung zu eruieren. Mit dem vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn erfolgt eine Fördergrundlage, dieSeite 11 von 82 4 Grundlagen für den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zum Ziel die Ermittlung bedarfsgerechter Angebote der Freizeit, Bildung und Unterstützung enthält, den Bildungsauftrag stärkt, die Teilhabe und Integration junger Menschen fördert und den Abbau von Benachteiligung, Gewalt und Diskriminierung erreicht (vgl. 3. AG-KJHG – KJFöG). Die Jugendhilfeplanung ist mit den Zielen anderer kommunaler Planungsbereiche abzustimmen, soweit diese sich auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen bezieht. Sie reagiert flexibel auf Entwicklungen und orientiert sich an den Bedarfslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Bonn. Die Jugendhilfeplanung bildet unter anderem die Grundlage für die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel und bietet Trägern somit Planungssicherheit. Die Mittel sollen wirksam und effizient eingesetzt werden. Der Kinder- und Jugendförderplan stellt einen verbindlichen Handlungs- und Gestaltungsrahmen für den Trä- ger der öffentlichen und für die Träger der freien Jugendhilfe dar. Wie in § 3 SGB VIII festge- schrieben, ist die Jugendhilfe durch die Trägervielfalt gekennzeichnet. Die Leistungen der Ju- gendförderung werden in Zusammenarbeit der freien und des öffentlichen Träger unter Be- rücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips (§ 4 Abs. 2 & § 74 SGB VIII) erbracht. Die Trä- gerstruktur ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Wertorientierung sowie die Vielfalt der Leistungen der Jugendhilfe (§ 4 SGB VIII). Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wird von einer Vielzahl von sozialen Akteuren beeinflusst. Im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung spielt das soziale Umfeld eine ent- scheidende Rolle. Von der Familie über die Schulen, Freizeiteinrichtungen bis hin zu den Be- trieben eröffnen sich soziale Räume, die unterschiedliche Ressourcen, Kenntnisse und Fähig- keiten bündeln. Alle Bildungsakteure können demnach die Persönlichkeitsentwicklung und das Aufwachsen junger Menschen fördern. Diese Räume können Chancen vermitteln oder vorent- halten. Die Bildungsaufgabe ist umfangreich und vielfältig. Im Rahmen der Jugendförderung soll im Sinne der Entwicklungsförderung ein entsprechendes Bildungs-, Unterstützungs- und Freizeitangebot sichergestellt werden um den Bedürfnissen der jungen Menschen geeignet zu begegnen. Die Leistungen und Angebote der Jugendförderung ermöglichen ein eigenverant- wortliches und selbstständiges Handeln und fördern die individuelle und soziale Persönlich- keitsentwicklung junger Menschen (Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2010). Wichtige Orientierung für die Ausgestaltung dieser Aufgabe ist Inklusion. Eine kommunale Bil- dungslandschaft soll Benachteiligung vermeiden und/oder abbauen und positive Lebensbe- dingungen für alle junge Menschen schaffen. Die Stadt Bonn spiegelt eine Kultur von Vielfalt und Heterogenität wider. So hat der Rat der Stadt Bonn unter anderem im Februar 2019 die erste kommunale Nachhaltigkeitsstrategie ver- abschiedet, die in einem ihrer sechs Themenfelder strategische Überlegungen zum Thema Gesellschaftliche Teilhabe und Gender beinhaltet (DS-Nr.: 1812770). In diesem Themenfeld setzt ein übergeordnetes strategisches Ziel auf die Umsetzung eines bedarfsgerechten Aus- baus von Bildungsangeboten für alle jungen Bonner*innen. Im Rahmen einer wirkungsvollen Beteiligungskultur aller Menschen ist unter anderem kulturelle Vielfalt ein wesentlicher Beitrag eines gelebten gesellschaftlichen Miteinanders. Zum Selbstverständnis gehört daher auch der Anspruch auf Teilhabe aller Menschen. In Umsetzung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)“ soll Inklusion in Bonn vorbildlich gelebt werden. In Bonn sind alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Behinde- rung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität willkommen.Seite 12 von 82 5 Dialog und Entwicklung von Zielen Bonn betrachtet Vielfalt als Gewinn für die ganze Stadt. „Soziale, interkulturelle und Gender- kompetenzen, kulturelle und politische Bildung, Medienkompetenzen und die Befähigung zur Teilhabe an und Gestaltung der Gesellschaft sowie der Gedanke der Inklusion sind wesentli- che Elemente, die zur Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen. Sie bilden die Grundlage für unsere demokratische Gesellschaft und deren Weiter- entwicklung. Primäres Ziel des Kinder- und Jugendförderplans ist das Wohl der jungen Menschen, insbe- sondere im Alter vom sechs bis unter 21 Jahre. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in benachteiligten Lebensverhältnissen aufwachsen, brauchen nicht nur bedarfsgerechte Angebote, sondern diese müssen auch in die Lebenswelt und den Alltag der Beteiligten inte- griert werden. Der Auftrag der Jugendförderung muss sich im Selbstverständnis aller Träger widerspiegeln. Nicht zuletzt dient die Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes der Umsetzung des Artikels 31 der UN-Kinderrechtskonvention. In diesem wird das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben anerkannt und die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gestützt, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere in ihrem Artikel 5 (Gleich- berechtigung und Nichtdiskriminierung) fordert. Die Erkenntnis, dass die Bildung an Lernorten außerhalb von Schule und Zuhause an Bedeutung gewinnt, bildet einen wichtigen Grundsatz der Jugendförderung. Bildungsorte außerhalb der Familie und der Schule werden fortwährend wichtiger für das Erlernen von Kompetenzen für eine gemeinschaftsfähige Gesellschaft (BMFSFJ 2018). 3. Dialog und Entwicklung von Zielen Im Wesentlichen beschreibt der Kinder- und Jugendförderplan einen Planungsprozess. Im Rahmen einer kontinuierlich sich entwickelnden Jugendförderung ist der Dialog über Bedarfe und Perspektiven ein essenzieller Baustein, um dieser Aufgabe und Verpflichtung Rechnung zu tragen. Der Dialog mit Vertreter*innen von Trägern, die in der Jugendförderung tätig sind und den unmittelbaren Zugang zur Zielgruppe haben, kennzeichnet den partizipativen Ansatz des Planungsprozesses und erzielt eine qualitative Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes. Gleichzeitig gilt es, bei Planungsprozessen, die Kinder- und Jugendliche betreffen, diese ein- zubeziehen und Ihre Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen. 3.1. Zielentwicklungsprozess Für die Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans wurde unter Federführung der Ju- gendhilfeplanung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn eine Ar- beitsgruppe gegründet, die sich aus Vertreter*innen der freien Träger und der Verwaltung zu-Seite 13 von 82 6 Dialog und Entwicklung von Zielen sammensetzt. Maßgeblich für die Teilnahme war die fachliche Orientierung an den Handlungs- feldern der §§ 11–14 SGB VIII. Der Arbeitsgruppe gehören Mitglieder aus den folgenden Or- ganisationen und Arbeitsfeldern an: Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie In den Handlungsfeldern Offene Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit existieren zu Beginn des Prozesses Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Aus den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII wurden die Delegierten für die Arbeits- gruppe Kinder- und Jugendförderplan gewählt. Im Handlungsfeld Jugendsozialarbeit wurde mit den aus städtischen Mitteln institutionell geförderten Trägern die Vertretung abgestimmt. Aus dem Handlungsfeld Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wurde kein Träger in dieSeite 14 von 82 7 Dialog und Entwicklung von Zielen Arbeitsgruppe aufgenommen, da in diesem Handlungsfeld bislang kein Träger eine institutio- nelle Förderung aus kommunalen Mitteln erhält. Der Dialog wird zudem von der Fachberatung Jugendhilfeplanung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt. Exkurs: Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Bislang existierten für die Offene Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit separate Ar- beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Im Frühjahr 2022 wurde ein neues zentrales Vernet- zungsorgan zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern gegründet. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie als öffentlicher Träger der Jugendhilfe und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die in den Handlungsfeldern nach den §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII tätig sind, arbeiten demnächst in der Arbeitsgemeinschaft „Jugendförderung“ zusammen. Die neue AG 78 Jugendförderung ersetzt damit auch die bisherigen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII „Offene Jugendarbeit“ und „Jugendverbandsarbeit“. Die Arbeitsgemeinschaft sichert eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit, eine strukturierte Offenheit und einen Wissenstransfer zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe. Die Arbeitsgemeinschaft Jugendförderung beteiligt sich an allen Phasen der Jugendhilfeplanung und an der Weiterent- wicklung der Förderrichtlinien der verschiedenen Handlungsfelder, strebt eine Vernetzung mit anderen Bereichen der Jugendhilfe an und unterstützt die Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII. Die Arbeitsgruppe ermöglichte einen regelmäßigen, intensiven und handlungsfeldübergreifen- den fachlichen Austausch. In der Arbeitsgruppe wurden wesentliche Fragestellungen und Schwerpunkte der Jugendförderung herauskristallisiert und diskutiert. Insgesamt war vorge- sehen, dass sich die Beteiligten während des Zeitraums der Erstellung des Förderplans circa alle sechs Wochen treffen. Nach den ersten drei Sitzungsterminen mussten diese Intervalle aufgrund des Ausbruchs der Pandemie unterbrochen werden. Mit der digitalen Fortsetzung der Arbeitsgruppe konnte der Rhythmus wieder aufgegriffen werden. In der gemeinsamen Arbeitsgruppe wurden die strategischen Ziele und Fokusthemen in den Vordergrund gerückt, denen für eine bedarfsgerechte (Weiter-)Entwicklung der Handlungsfel- der besondere Beachtung zukommt und für deren Entwicklung in der Praxis Handlungsziele erarbeitet werden. Die Fokusthemen werden in der Arbeitsgruppe festgelegt und mit strategi- schen und handlungsübergreifenden Zielvorstellungen verknüpft. Die Strategieziele sind dabei Vorstellungen über wünschenswerte Zustände bezogen auf die Zielgruppe der jungen Menschen. Die Handlungsziele sind qualitativ formulierte Vorgaben, die das Erreichen der Strategieziele wahrscheinlich machen. Sie beschreiben Ideen und förderliche Bedingungen. Die Umsetzung der Handlungsziele wird kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit evaluiert. Die Erarbeitung der Handlungsziele erfolgt im Rahmen der Arbeitsgruppe unter Berücksichti- gung der Strategieziele und der Leitziele. Die Beschreibung der Ziele orientiert sich am ge- setzlichen Auftrag und ist Ergebnis des Dialogs in der Arbeitsgruppe. Zu den jeweiligen Stra-Seite 15 von 82 8 Dialog und Entwicklung von Zielen tegiezielen wurden entsprechende Fokusthemen formuliert, die eine inhaltliche Schwerpunkt- setzung, eine entsprechende Aktualität sowie Machbarkeit berücksichtigen. Die Ergebnisse verstehen sich nicht als vollständig. Die Ergebnisse sind ein Fundament von konsensorientier- ter Zusammenarbeit. 3.2. Dialog mit der Jugend Junge Menschen erleben die Arbeit der Jugendförderung hautnah. Daher ist deren Beteiligung an den sie betreffenden Planungen und Maßnahmen wichtig, sodass sie die Möglichkeit haben an den sie betreffenden Angelegenheiten mitzugestalten. Zurzeit erleben wir, wie junge Men- schen ihre Belange und Interessen so deutlich wie noch nie zum Ausdruck bringen. Jugendli- che zeigen verstärkt ihr Engagement an gesellschaftlichen und politischen Themen, wie schon lange nicht mehr - gleichzeitig wurden Ihre Interessen in der Pandemie oftmals nach hinten gestellt. Die Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dabei gesetzlich verankert (SGB VIII § 8 Abs. 1. und 3. AG-KJHG – KJFöG § 6). Derzeit ist die Verwaltung damit beauftragt, das gesamtstädtische Bonner Modell für kommu- nale Kinder- und Jugendbeteiligung weiterzuentwickeln und an den aktuellen Beteiligungs- bedarfen der jungen Menschen in Bonn anzupassen. Unter dem Motto „Von Jugendlichen, für Jugendliche“ soll ein konzeptioneller Beteiligungsweg erarbeitet werden, der den unmittelba- ren persönlichen Kontakt mit den Jugendlichen forciert. Bei der Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans zeigte sich aber auch die Schwierigkeit, Kinder- und Jugendliche allumfassend zu beteiligen – insbesondere vor dem Hintergrund der pandemischen Lage. Angesichts der pandemischen Gegebenheiten hat man sich darauf verständigt, Beteiligung junger Menschen anhand subjektiver Wahrnehmung und Meinung betreffend konkreter The- men zu ermöglichen. Im Rahmen zweier Fokusthemen Pluralität und Junges Ehrenamt (Kapi- tel 7) wurden Online-Fragebögen eingesetzt, um die Meinungen und Wahrnehmungen junger Menschen zu bestimmten Themen zu erfassen. Die Entwicklung eines gesamtstädtischen Partizipationskonzeptes bleibt daher eine Aufgabe, die auch für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplans maßgeblich ist. Es ist daher vorgesehen, dass junge Menschen bei der Fortschreibung des Kinder- Jugendförder- plans umfangreich und frühzeitig mitwirken. Partizipation von Kindern und Jugendlichen muss einen festen Platz in der Entwicklung des nächsten Kinder- und Jugendförderplans erhalten, um zuverlässige Informationen über Wünsche und Bedarfe junger Menschen zu gewinnen, auf die Jugendförderung reagieren kann.Seite 16 von 82 9 Dialog und Entwicklung von Zielen 3.3. Ziele: Leitziele - Strategieziele - Handlungsziele Der kommunale Förderplan orientiert sich an den Rahmenvorgaben des Kinder- und Jugend- förderplans des Landes. Das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen ist zu einer gesellschaftlichen Gestaltungsaufgabe geworden. Diese Gestaltungsaufgabe muss in einer Verschränkung von öffentlicher und privater Verantwortung wahrgenommen werden. Der Kinder- und Jugendförderplan NRW verfolgt weitreichende Ziele und Aufgaben und gibt Ziele für die Ausgestaltung der Angebote vor. In Anlehnung werden dem vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Bonn drei Leitziele zur Orientierung zugrunde gelegt, die grundlegend die Zielsetzung und Bedeutung der Jugendförderung in unserer Stadt begründen: Alle Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene werden auf breiter Ebene gefördert, damit sie den Herausforderungen der Zukunft und des Alltags ge- wachsen sind. Den Folgen ungleicher Ausgangsbedingungen wird im Sinne von Chancen- gleichheit begegnet. Jeder junge Mensch wird nach seiner individuellen und so- zialen Entwicklung gefördert. Die junge Generation wird durch außerschulische1 Lern- und Bildungsgelegen- heiten befähigt, am gesellschaftlichen Geschehen möglichst eigenverantwort- lich teilzunehmen. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn entwickelt hieraus Strategieziele für die Ju- gendförderung und formuliert für die verschiedenen Handlungsfelder der Jugendförderung und der Fokusthemen konkrete Handlungsziele, die mit der Umsetzung verfolgt werden sollen. Folgende Strategieziele sind in der Arbeitsgruppe entwickelt worden: Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn sind an die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen angepasst. Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn arbeiten nachhaltig. Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn schützen Kinder und Jugendliche vor gesellschaftlichen Gefahren und Risiken. Die Jugendförderung der Stadt Bonn setzt sich für die Durchsetzung der Rechte der jungen Menschen ein. Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn sind bedarfsorientiert. Die Angebote der Jugendförderung der Stadt Bonn fördern Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalten. Junge Menschen der Stadt Bonn beteiligen sich an der Gestaltung der Gesellschaft. In der Stadt Bonn ist die Infrastruktur der Jugendförderung zukunftssicher gestaltet. 1 Non-formaler Lern- und BildungsbereichSeite 17 von 82 10 Jugend aktuell Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppen Hauptzielgruppe der Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozi- alarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind vor allem alle jungen Men- schen im Alter vom sechs bis unter einundzwanzig Jahren. Darüber hinaus können bei beson- deren Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebens- jahr einbezogen und berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 1 3. AG-KJHG – KJFöG). Im Rahmen der Entwicklungsförderung der Zielgruppe sollen insbesondere auch benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen erreicht und unterstützt werden. (§§ 1- 7 SGB VIII; §§ 3-7 3. AG-KJHG – KJFöG). 4. Jugend aktuell Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn muss sich mit den kontinuierlich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen auseinan- dersetzen. Er ist in stetiger Entwicklung.Seite 18 von 82 11 Jugend aktuell 4.1. Ergebnisse aktueller Jugendforschung „Eine Generation im Umbruch“ – „Wie ticken Jugendliche“ Die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen sind vielfältig und gekennzeichnet durch gesellschaftlichen Wandel und Herausforderungen. Daher muss sich der Kinder- und Jugend- förderplan den Lebenswelten der jungen Menschen anpassen und sich besonders an dringli- chen Bedarfen orientieren. Zielsetzung ist es, bedarfsgerechte Angebote unter Berücksichti- gung gesellschaftlicher und zeitlicher Herausforderungen zu fördern (18. Shell Jugendstudie 2019). Zur Einschätzung und Bewertung von Bedarfslagen in der Entwicklung junger Men- schen werden Ergebnisse der letzten Shell-Studie, die im Oktober 2019 vorgestellt wurde, und der SINUS-Jugendstudie 2016 herangezogen. Die Angebote der Jugendarbeit orientieren sich unter anderem an der Pluralität der Lebenslagen der jungen Menschen. Regelmäßige Weiter- entwicklung und Prüfung geht mit der Veränderung der Bedürfnisse und Lebenslagen junger Menschen einher. Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen findet nicht mehr nur im elterlichen Haus statt. Öffentliche Betreuungsmöglichkeiten werden zunehmend in das Aufwachsen eingebunden und übernehmen wachsende Verantwortung für ein gelingendes Erwachsenwerden (Kuger et al. 2021) – stehen damit aber auch im Konflikt zur offenen Jugendarbeit und außerschulischen Bildung. So oder so ist aber unbestritten, dass die Jugendhilfeleistungen mitunter sehr ent- scheidend für das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und Familien sind. Die 17. Shell-Studie erkennt bei den meisten Jugendlichen eine pragmatische Grundhaltung gegenüber Schule, Beruf, Familie und Freunden. Die Sinus-Jugendstudie veranschaulicht die Bandbreite jugendlicher Lebenswelten und stellt dar, dass sich trotz sozialer Unterschiede eine breite Mehrheit der Jugendlichen an gesellschaftlich verbindlichen Werten wie Gemeinschaft, Familie, Sicherheit, Stabilität und Planbarkeit eigener Lebensperspektiven orientiert. Laut der aktuellen 18. Shell-Studie formuliert die junge Generation ihren Anspruch auf die Mitgestaltung ihrer Zukunft und fordert einen entsprechenden Dialog mit Politik, Verwaltung und den weite- ren Verantwortlichen, die gemeinsam die erforderlichen Bedingungen für ein gutes Aufwach- sen beschreiben. Die Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene nach wie vor ein hohes Maß an Leistung einbringen möchten, um ihre Zukunft und ihren Platz in der Gesellschaft zu definieren. Jugendliche und junge Erwachsene orientieren sich weiterhin an pragmatischen Werten und haben den Wunsch nach stabilen sozialen Beziehungen und einer nachhaltigen Lebensführung. Dabei ist in den letzten Jahren insbesondere der Fokus auf zu- kunftsrelevante Themen wie Umweltschutz und Klimaschutz artikuliert worden. Neben den Sorgen um die Themen Nachhaltigkeit und ökologische Zukunft ist festzuhalten, dass die junge Generation insbesondere Werte wie gegenseitigen Respekt und Achtsamkeit unterei- nander schätzt und aktiv in die Gesellschaft einbringt. Fraglos beziehen sich diese Einstellun- gen nicht auf alle jungen Menschen. Die Studien beschreiben die heutige Jugend allgemein als anspruchsvoll, bereit Prozesse mit- zugestalten und offen, sich neue Horizonte zu erschließen, wobei jedoch auch deutliche Un- terschiede aufgrund der sozialen Herkunft und der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Lebens- welten festgestellt werden. Im Jugendalter erfolgen deutliche Entwicklungsphasen zur ReifungSeite 19 von 82 12 Jugend aktuell von Verselbständigung und Verantwortung (DJI AIDA 2017). Im Fokus steht die individuelle Suche nach einem Platz in der Gesellschaft. Insofern ist das Aufwachsen durch fortwährende Anpassung, Chancen und Herausforderungen geprägt. Jugendliche sind auf der Suche nach der eigenen Identität, dabei ergreifen sie Gegebenheiten und nutzen die Ressourcen, die ihre Umwelt hergibt. Die eigene Suche hängt somit von der sozialen Herkunft ab. Je nach Aus- gangslage haben es junge Menschen schwer die Anforderungen zu meistern (Shell Studie 2019; Merkle et al. 2010). Viele Jugendliche – auch solche, die bereits einen Schulabschluss erlangt haben – sehen Risiken bei der Erreichbarkeit ihrer Ziele. Die meisten Jugendlichen erkennen Vorteile und Chancen gesellschaftlicher Vielfalt und der sich stetig verändernden Umwelt. Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag junge Menschen zu fördern, erforderliche Ange- bote bereit zu halten und eigenverantwortliches Handeln zu unterstützen. Diese Herausforde- rung bedeutet auf Vielfalt einzugehen, den Weg des Erwachsenwerdens kreativ zu begleiten und damit einen eigenständigen Beitrag zur persönlichen Entwicklung von Kindern und Ju- gendlichen zu leisten. Die Welt bietet eine unendliche Vielfalt an Möglichkeiten des Aufwach- sens. Ein Teil der schnellen Veränderungen, die Kinder, Jugendliche und junge Menschen erfahren, ist das Wachstum der Digitalisierung. Wer heutzutage aufwächst, erlebt eine zuneh- mend digitale Welt. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Umgang mit digitalen Medien. Da ihr Einsatz das alltägliche gesellschaftliche Leben auf privater und beruflicher Ebene tief- greifend verändert hat, wird dieses Thema im Folgenden mit Blick auf die Herausforderungen für die Jugendförderung vertieft. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen und das Wirken der Träger der Jugendförderung stetig an Bedeutung gewinnt. Die fortwährende Veränderung der Lebenswelten der jungen Menschen führt zu Herausforderungen in der Er- ziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Bildungsleis- tungen außerhalb der Schule und des Elternhauses treten immer mehr in den Vordergrund (Kinder- und Jugendförderplan des Landes 2006-2010 NRW). Die Aufgabe jedem jungen Men- schen zentrale Kompetenzen wie soziale, kulturelle und demokratische Werte zu vermitteln, wird aufgrund der gesellschaftlichen Vielfalt immer wichtiger. Der Kinder- und Jugendförderplan muss diese Veränderungen aufgreifen und dahingehend die Angebote konzeptionell und örtlich justieren. Die Kinder- und Jugendhilfe wird immer wich- tiger – dies spiegelt sich auch in den Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen wider (Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugend- hilfe – Ausgaben und Einnahmen der Jahre 2007 bis 2017). In Bonn sind die Aufwendungen in den Jahren 2017 bis 2020 auch für die Jugendförderung gestiegen.Seite 20 von 82 13 Jugend aktuell Eigene Darstellung, Bundesstadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Stand 2020 Beispiel: Digitale Medien als Herausforderung in der Lebenswelt Zu einem zentralen Thema sind die digitalen Medien und der Umgang mit ihnen geworden. Pädagogische Fachkräfte sind beispielsweise gefordert, Reflexionsmöglichkeiten zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass Jugendliche Gelegenheit bekommen, sich die verschiedenen Dimensionen des Internets zu erschließen. Besonders aus der Sicht von Jugendlichen gilt: Wer hier keinen Zugang hat, ist in einem wesentlichen Teil des Alltags ausgegrenzt. Der zeit- gemäße Umgang mit den digitalen Medien wird als Selbstverständlichkeit angesehen. Digitale Medien sind Herausforderung und Chance zugleich - Medienwelten sind Lebenswelten. Der Umgang mit dem Internet und digitalen Medien hat sich zu einer Kulturtechnik entwickelt und ist heute eine notwendige kommunikative Kompetenz. Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist heutzutage mehr denn je von digitalen Medien geprägt. Kinder und Jugendli- che kommunizieren nicht mehr nur offline, sondern nutzen vor allem den Online-Weg um ver- netzt zu bleiben. Das Internet ist nicht mehr wegzudenken (Deutsches Jugendinstitut 2017). So stehen Kinder und Jugendliche in stetiger Kommunikation und im Austausch mit ihrer Welt. Digitale Kommunikation wird zunehmend wichtiger. Mit Blick auf die derzeitige Situation (Stand Mai 2020) hat dies in Zeiten von Corona allerhöchste Gültigkeit. Aufgrund der Vermeidung persönlicher Kontakte bestimmen vermehrt digitale Prozesse das Leben der Menschen. Vide- okonferenzen, Chats, digitale Events und viele weitere digitale Kommunikationswege gewin- nen zunehmend an Bedeutung. Aus der stetig weiter voranschreitenden Entwicklung der Kommunikationstechniken ergeben sich neue Herausforderungen für pädagogische Fachkräfte. Da die Kommunikation ein we- sentliches Instrument pädagogischen Handelns darstellt, bedeutet dies, nicht nur den Ge- brauch durch Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen, sondern diese Kommunikations- möglichkeiten auch selbst fachlich einzusetzen und zu nutzen (BMFSFJ 2018). Der mediale Zugang entscheidet über die Teilhabe an Wissensressourcen und Partizipationschancen (Sander & Witte 2015). 7,26 Mio € 7,34 Mio € 7,79 Mio € 8,45 Mio € 0 Mio € 2 Mio € 4 Mio € 6 Mio € 8 Mio € 10 Mio € 2017 2018 2019 2020 Kommunale Aufwendungen für die JugendförderungSeite 21 von 82 14 Jugend aktuell Alltagskommunikation unterliegt einem starken Wandel. Die meisten Menschen kommunizie- ren heute vielfältig über digitale Technik (Smartphone, Social Media, E-Mail, Chat, Foren, etc.). Aber auch Einkäufe und Behördengänge erfolgen zunehmend online. Durch das Internet er- öffnen sich für diejenigen, die diese Medien für sich zu nutzen wissen, Chancen der gesell- schaftlichen Teilhabe. Durch die sich wandelnden Kommunikationsformen entwickeln sich aber auch neue gesellschaftliche Ausschlussmechanismen, die zu einer Verstärkung vorhan- dener Ungleichheiten beitragen können. Um einen positiven Umgang mit den Dimensionen der digitalen Ungleichheit (Beteiligungshäufigkeit; Nutzungsart) herzustellen, sollte für alle jun- gen Menschen, unabhängig vom sozioökonomischen Status die Möglichkeit der sozialen Teil- habe, unter Berücksichtigung einer verantwortungsvollen Umgangsweise, gegeben sein (Kut- scher & Otto, 2014). Die Palette der Themen ist weit gefächert und reicht von einer Erweiterung der eigenen Kommunikationsmöglichkeiten bis hin zu neuen Formen von Abhängigkeit und Gewalt. Medien sind nach wie vor zugleich Potential und Gefahr (Böhnisch 2009). Es gilt, sich offen diesen Herausforderungen zu stellen und den Umgang mit diesen Medien als gegebenen Bestandteil gegenwartsorientierter pädagogischer Arbeit anzuerkennen und aktiv zu nutzen. Die Angebote der Jugendförderung müssen zeitgemäß und zielgruppenorientiert sein und eine entsprechende digitale Infrastruktur muss dazu bereitgestellt werden. Die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen sind untrennbar mit den Medien verschränkt. Die digitale Form der Kommunikation ist eine „neue“ Form der Interaktion, die in der Jugendförderung neue Mög- lichkeiten eröffnet. Soziale Ungleichheit kann auch im Kontext der digitalen Lebenswelt statt- finden. Digitale Exklusion ist ein Risiko, dass vor allem junge Menschen betrifft (15. Kinder- und Jugendbericht 2018). Um sie zu verstehen, werden zugrundeliegende pädagogische Kon- zepte benötigt (Rösch 2018). Entwicklungen, wie zum Beispiel die Digitalisierung sind Bei- spiele für Risikolagen von Kindern und Jugendlichen. Ein Ziel der Jugendförderung ist die ent- sprechende Begegnung dieser Risikolagen mit pädagogisch konzeptionellen Aufgaben und daraus resultierenden Angeboten, die präventiv und passgenau entwickelt werden. 4.2. Demografische Entwicklung junger Menschen in Bonn Neben der Herausforderung den gesellschaftlichen Wandel, der Auswirkungen auf junge Men- schen hat, in der Planung zu berücksichtigen, spielt außerdem die demographische Entwick- lung der Zielgruppe eine wichtige Rolle für die Planung einer bedarfsorientierten Angebots- struktur. Die Bundesstadt Bonn zählte zum Jahresende 2021 insgesamt 48.800 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs bis unter einundzwanzig Jahren. 2015 waren es noch 46.750 Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe. Im Zeitraum von sieben Jahren ist dem- nach ein Zuwachs von + 2.050 jungen Menschen zu verzeichnen. Bonn ist eine wachsende Stadt. Die Bevölkerungsentwicklung in Städten ist Chance und Herausforderung zugleich. Der Anstieg der Zahl der jungen Menschen lässt sich auch für die unterschiedlichen Alters- gruppen darstellen: Sechs- bis unter Zehnjährige, Zehn- bis unter Vierzehnjährige, 14- bis un- ter 18-Jährige und 18- bis unter 21-Jährige.Seite 22 von 82 15 Jugend aktuell Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021). Die Altersgruppe der Sechs- bis unter Zehnjährigen ist während der letzten sieben Jahre nur leicht angestiegen. Dieser leichte Zuwachs (+ 547) trifft auch auf die Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen zu. Nach Einschätzungen der Daten vom Statistischen Landesamt NRW (IT.NRW, 2018) ist für die Stadt Bonn von einem weiteren Wachstum der Bevölkerung auszu- gehen, sodass für den Planungszeitraum 2022 bis 2025 mehr Kinder und Jugendliche erwartet werden. Kleinräumiger betrachtet zeigt sich, dass der Anteil junger Menschen in einigen Pla- nungsräumen stark differiert. Der relative Anteil der Sechs- bis unter Einundzwanzigjährigen ist in Medinghoven und in Tannenbusch am höchsten beziehungsweise in Beuel-Mitte und Bonn-Mitte am niedrigsten. 0 5.000 10.000 15.000 20.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Demografische Entwicklung nach Altersgruppen 2015 - 2021 6 - u10 10 - u15 15 - u18 18 - u21Seite 23 von 82 16 Jugend aktuell Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021) Die demografische Entwicklung lässt vermuten, dass voraussichtlich auch mehr Kinder und Jugendliche die Angebote und Leistungen der Jugendförderung in Anspruch nehmen werden. Die Zuwächse der Zahl von Kindern und Jugendlichen führen zu erhöhten Anforderungen an die Jugendförderung. Der Jugendquotient2 der Stadt Bonn ist in den letzten sieben Jahren von 30,3 (im Jahr 2015) auf 29,9 (Jahr 2021) gesunken. Dieser leichte Rückgang ist unter anderem zurückzuführen auf die gestiegene Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter. Kleinräumige Analysen für zukünftige Entwicklungen liegen nicht vor. Zuwachsraten in den Planungsräumen können lediglich retrospektive dargestellt werden. 2 Verhältnis der Anzahl junger Menschen (unter 20 Jahre) zur Anzahl der Menschen im erwerbsfähigem Alter (20 bis 64 Jahre) * 100 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 Anteil (%) der 6- bis unter 21-Jährigen an der Bevölkerung im PlanungsraumSeite 24 von 82 17 Jugend aktuell Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021) Ende 2021 ist das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen jungen Menschen annä- hernd gleich verteilt. 20.987 der in Bonn gemeldeten 48.800 Kinder und Jugendlichen haben einen Zuwanderungshintergrund, dies entspricht einem Anteil von rund 43 Prozent aller Sechs- bis unter Einundzwanzigjährigen (31.12.2021). In 2015 waren es rund 40 Prozent. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit einem Zuwanderungshintergrund hat in den letzten sieben Jahre einen deutlichen Anstieg um circa 3 Prozentpunkte erfahren, wobei die Quoten von Planungsraum zu Planungsraum sehr deutlich differieren (Bundesstadt Bonn – Statistik- stelle, 2021). Die gesellschaftliche Vielfalt wird nicht nur über zuwanderungsbedingte Vielfalt beschrieben, sondern beschreibt einen vielseitigen gesellschaftlichen Prozess. In der Stadt Bonn leben Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft. Junge Menschen mit Zuwan- derungshintergrund, mit unterschiedlichen Bildungsverläufen, mit und ohne Behinderung, mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und/oder geschlechtlichen Identitäten und Le- bensentwürfen. Diese Vielfalt ist bei der Gestaltung der Angebote zu berücksichtigen, denn sie spiegelt die unterschiedlichen Bedürfnisse junger Menschen wider. Die Jugendförderung richtet ihre Angebote entsprechend der bestehenden gesellschaftlichen Vielfalt aus. Die all- tägliche Arbeit der pädagogischen Fachkräfte ist von der Vielzahl an unterschiedlichen kultu- rellen und sozialen Hintergründen geprägt. Es gilt, diese Vielfalt positiv einzubinden und inter- kulturelle Kompetenzen zu stärken. Parallel werden bestehende und drohende Benachteili- gungen angepackt. Die Bedarfe der Angebote der Jugendförderung werden darüber hinaus von weiteren gesell- schaftlichen Entwicklungen beeinflusst: So beträgt der Anteil von Haushalten Alleinerziehen- der an allen Haushalten mit Kindern 22,3 Prozent (2021). 2015 waren es 22,1 Prozent. Somit 0,26 0,00 1,34 -1,35 0,43 0,59 -0,47 0,13 -0,57 -0,08 0,89 0,03 -0,39 1,63 0,36 1,61 1,34 -0,74 -0,08 -0,66 -0,25 -0,66 -0,89 -0,67 1 Zuwachsrate der 6 - unter 21-Jährigen an der Bevölkerung im Planungsraum 2015 - 2021 Bonn-Mitte-Nord Bonn-Nord Tannenbusch Bonn-West Bonn-Mitte Bonn-Mitte-Süd Bonn-Süd-West Bonn-Süd-Ost Kottenforst Hardtberg-Süd-Ost Medinghoven Hardtberg-Nord-West Godesberg-Nord Godesberg-Mitte-West Godesberg-Mitte-Ost Godesberg-Mitte-Süd Godesberg-Süd-West Godesberg-Süd Mehlem Beuel-Mitte Beuel-Nord Beuel-Ost Beuel-Süd Beuel-AußenringSeite 25 von 82 18 Jugend aktuell ist eine leichte Veränderung erkennbar. Im Zeitraum von 2015 bis 2021 ist der Anteil der Kinder unter 18 Jahren mit Leistungsbezug nach dem SGB II an der Altersgruppe unverändert. 2021 waren es knapp 20,3 Prozent. Die absolute Anzahl der Personen unter 18 Jahren in SGB II Bedarfsgemeinschaften ist in den Jahren 2015 bis 2021 von 11.017 auf 11.332 gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von + 315 Personen unter 18 Jahren (Bundesstadt Bonn, Sta- tistikstelle - Kleinräumige Grundsicherungsstatistik SGB II, Statistik der Bundesagentur für Ar- beit). Die nachfolgende Abbildung zeigt den Anteil der unter 18-Jährigen in Bedarfsgemein- schaften (BG) nach dem SGB II an der Altersgruppe im Planungsraum für das Jahr 2021. Quelle: Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Grafik der Jugendhilfeplanung (Stand 2021) Vor diesem Hintergrund wächst für die Jugendförderung die Herausforderung das institutio- nelle Angebot sowohl qualitativ als auch quantitativ adäquat weiterzuentwickeln. Angesichts dieser genannten gesellschaftlichen Entwicklungen kommt ihr die Aufgabe zu, eine bedarfs- und zielorientierte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, sodass geeignete Gelingens-Bedin- gungen für ein gutes Aufwachsen sichergestellt werden. 4.3. Die Corona-Pandemie Die Corona Pandemie hat das Leben von jungen Menschen schwerwiegend beeinflusst. Nie zuvor was das öffentliche Leben so derart eingeschränkt und von gesellschaftlichem Verzicht bestimmt. Das Miteinander im Alltag der jungen Menschen hat sich schlagartig verändert. Kon- taktbeschränkungen, Schließungen von Einrichtungen, Homeschooling und weitere Ein- schränkungen im sozialen Miteinander haben vielfältige Auswirkungen auf die Bildung, soziale Interaktionen, sozioemotionale Entwicklungen, körperliche Aktivitäten und das psychische Wohlbefinden. Laut der COPSY-Studie (Ravens-Sieberer et al. 2020) hat sich die Lebensqua- lität von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Familien aus 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Anteil der unter 18-Jährigen in BG an Altersgruppe gesamt im PlanungsraumSeite 26 von 82 19 Jugend aktuell wirtschaftlich und sozial benachteiligten Verhältnissen verschlechtert. 85% der Kinder und Ju- gendlichen, die im Rahmen der Studie befragt wurden, empfinden die Corona-Krise als äu- ßerst oder ziemlich belastend. Insbesondere die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen, bei denen schon vor der Pandemie bestimmte positive Strukturen zur Entwicklung eines guten psychischen Wohlbefindens fehlten, hat sich während der Pandemie verschlechtert. Der be- stehende Zustand – in vielen Bereichen dauerhafte Defizite - wurde schonungslos sichtbar gemacht und durch weitere Auswirkungen weitestgehend verschlechtert. Langfristige Folgen werden derzeit untersucht. Auch wenn durch die dritte Befragungsrunde der COPSY-Studie festgestellt wurde, dass sich das psychische Wohlbefinden und die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen verbessert haben, leiden noch immer mehr unter psychischen Auffälligkei- ten als vor der Pandemie. Es ist daher unbestritten, dass junge Menschen die Last der Pan- demie mittragen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Bedarfe der Zielgruppe radikal verändert und verschärft haben und die pandemiebedingten Restriktionen für die Arbeit mit jungen Menschen erschwert wurden, finden sich in den Handlungsfeldern §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII Herausforderun- gen und Aufgaben, die durch die Pandemie verstärkt und/oder erschwert wurden. Angebote der Offenen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit waren seit Beginn der Corona-Pandemie kaum planbar und mussten häufig flexibel angepasst werden. Ange- sichts der Kontaktbeschränkungen als Maßnahme gingen die Beschränkungen von einem voll- ständigen Verbot von Präsenzangeboten bis hin zu Angeboten für kleine Gruppen mit 5, 10, 20 oder 30 Teilnehmenden. Wichtige Prinzipien der Offenen Jugendarbeit, wie Freiwilligkeit und Offenheit sind während der Corona-Pandemie nicht umsetzbar gewesen. Die ständig not- wendige Anpassung der Hygienekonzepte und die Entwicklung neuer fachlicher Herange- hensweisen führte zu einem enormen Arbeitspensum bei den pädagogischen Fachkräften. Trotz des hohen Einsatzes führten die pandemiebedingten Einschränkungen teilweise zum Kontaktverlust zu den Besuchenden der Angebote. In vielen Fällen wurden durch die Pande- mie auch bei jungen Menschen viele Fragen, Unsicherheiten und Ängste geweckt, die durch die begrenzten Angebotsmöglichkeiten nur bedingt berücksichtigt oder aufgefangen werden konnten. Ihnen fehlte damit ein wichtiges Element der sozialen Infrastruktur und der Bildungslandschaft der Bundesstadt Bonn. Die Angebote der Offenen Jugendarbeit bieten jungen Menschen ei- nen wichtigen Sozialisationsraum und tragen zur Förderung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit bei. Jugendverbandsarbeit und Offene Jugendarbeit er- möglichen dabei informelle und non-formale Bildungsprozesse. Die Angebote der Jugendsozialarbeit (Beratungsstelle für Jugendberufshilfe und Straßensozi- alarbeit) waren ebenfalls durch die Regelungen der Coronaschutzverordnung erheblich einge- schränkt. Präsenzangebote waren hier nur in Ausnahme- und Krisenfällen möglich. Die ge- wohnten und eingeübten Beratungssettings konnten hier über lange Zeiträume nicht genutzt werden. Beratungen mussten per Telefon oder in digitaler Form erfolgen. Hierdurch kam es zu einer deutlichen Verlangsamung des Beratungsprozesses und Minderung von Lerneffekten durch sehr erschwertes oder teilweise unmögliches gemeinsames Arbeiten an Dokumenten (Bewer-Seite 27 von 82 20 Jugend aktuell bungsschreiben etc.). Bei jungen Menschen, bei denen keine telefonischen oder digitalen Kon- taktmöglichkeiten bestanden, kam es unweigerlich zu Kontaktverlusten. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe in den Schulen konnten unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften nur in den Zeiten durchgeführt werden, in denen der Präsenzunterricht gestattet war. Neben den direkten Angeboten für und mit jungen Menschen gestaltete sich aber auch der Austausch und die Vernetzung mit anderen Instituti- onen (Jobcenter, Berufsberatung, Schulsozialarbeit, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfeträger) nur über digitale Medien schwieriger und zeitaufwändiger. Somit sind auch für die Angebote der Jugendsozialarbeit erhebliche Auswirkungen auf die Beratung und Unterstützung junger Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individu- ellen Beeinträchtigungen festzustellen. Im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es für die neuen Fachkräfte aufgrund der Entwicklung schwierig sich zu vernetzen und ihre Angebote bekannt zu machen. Aufgrund der außerordentlichen Belastung der pädagogischen Fachkräfte in den unterschied- lichsten Einrichtungen wie Jugendzentren oder Schulen bestanden dort keine Kapazitäten für die Teilnahme oder Durchführung an Präventionsangeboten. Deutlich wurde aber der enorme Unterstützungsbedarf hinsichtlich digitaler Angebote (DS-Nr.: 210040). Schlussfolgernd wurde die Forderung nach bedarfsgerechter und angepasster Steuerung von Angeboten und Maßnahmen in der Gesellschaft immer lauter. Krisensichere Rahmenbedin- gungen zur Stärkung eines gesunden Aufwachsens sind voranzutreiben. Es müssen (neue) Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen vorgehalten werden. Allerdings sollte es sich um mehr als nur eine kurzfristige Bereitstellung von geeigneten Lösungen handeln. Unter der strategischen Betrachtung braucht es eine Weiterentwicklung im Sinne einer dauerhaften Ver- änderung. Die Corona-Pandemie wirkt als Verstärker bereits bestehender Erwartungen und Veränderun- gen und liefert den dringenden Impuls nach krisensicheren und angepassten (lebensweltori- entiert) Angeboten und Maßnahmen. Um dieser Entwicklung kurzfristig Rechnung tragen zu können, hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milli- arden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. In Bonn sind unter anderem die Mittel zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausga- ben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Ein- richtungen im Sinne der §11, 12, 13 und 13 a SGB VIII bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass diese ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Situ- ation der öffentlichen Gesundheit sowie der nicht abschätzbaren Langzeitfolgen längerfristig bereitgestellt werden müssen, um nachhaltig zu wirken.Seite 28 von 82 21 Planungsgrundlagen 5. Planungsgrundlagen Um die Bedürfnisse, Interessen und Problemlagen junger Menschen in Bonn wahrzunehmen, ist es notwendig die Lebenswelt und -wirklichkeit der jungen Menschen zu erfassen. Aus den Erkenntnissen lassen sich künftige Ziele und Angebote entwickeln und vorhalten, die dringend benötigt werden. Eine bedarfsgerechte und zielgruppenorientierte Jugendförderung stützt sich auch auf grundlegende konzeptionelle Ansätze, die als Grundlage für Planungszwecke der Jugendhilfeplanung dienen. Um dieses Ziel zu stärken, ist unter anderem eine sozialräumliche Orientierung wirksam. Die Situation der im Sozialraum lebenden jungen Menschen ist ein wichtiger Indikator, um dem sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen. Dies setzt voraus, dass die Lebenswelt der jungen Men- schen kontinuierlich analysiert wird. Insbesondere für die Offene Jugendarbeit (§ 11) hat der sozialräumliche Ansatz schon lange konzeptionelle Relevanz. Im Rahmen des Freizeitstättenbedarfsplans, der als Planungsinstru- ment für die zukünftige Bemessung von Fachkraftstellen in den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit dient, wurden bereits soziostrukturelle Daten und Fakten auf Ebene der statisti- schen Bezirke und der Planungsräume zugrunde gelegt. Um auch zukünftig sozialräumliche Aspekte für verschiedene Planungsbereiche zu berücksichtigen, ist die regelmäßige Fort- schreibung einer zielgruppenorientierten Sozialraumplanung vorgesehen. Dafür werden ne- ben verschiedenen sozialräumlichen Indikatoren und Informationen über die soziale Infrastruk- tur auch sozialpädagogische Bewertungen der Jugendpflege und Einschätzungen zu den Pla- nungsräumen aus den Arbeitsfeldern des Fachdienstes für Familien und Erziehungshilfe sowie der Schulsozialarbeit berücksichtigt. Verschiedene Entwicklungen in den Lebenswelten der jungen Menschen und der demographische Wandel erwirken veränderte Anforderungen, die bei der regelmäßigen Überprüfung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur berücksichtigt werden müssen. Insofern ist es erforderlich, eine sozialräumliche und zielgruppenorientierte Perspektive auch bei der Planung von Angeboten der Jugendsozialarbeit und des Erzieheri- schen Kinder- und Jugendschutzes wirksamer in den Fokus zu nehmen. Daraus ergeben sich folgende regelmäßige konzeptionelle Planungsvorhaben: 1. Regelmäßige Fortschreibung der Zielgruppenorientierten Sozialraumanalyse (ZiSo) 2. Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans 3. Überprüfung der Angebotsstruktur §§ 12 – 14 SGB VIIISeite 29 von 82 22 Handlungsfelder der Jugendförderung 6. Handlungsfelder der Jugendförderung Die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist durch das doppelte Mandat geprägt: Einerseits soll sie Kindern und Jugendlichen Freiraum geben und deren Freizeit zielgruppenorientiert gestalten, andererseits soll sie eine Aufsichts- und Schutzfunktion einnehmen. Freiraum und Fürsorge müssen in ein ausbalanciertes Verhältnis gebracht werden, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen positiv zu fördern und ihnen gleichzeitig einen geschützten Raum zu bieten. Im Rahmen des gesetzlichen Planungsauftrages ist der Kinder- und Jugendförder- plan der Stadt Bonn ein zentrales Instrument zur Gewährleistung eines Teils des Leistungs- angebotes. Mit Blick auf die Funktion des Kinder- und Jugendförderplans ist anzustreben, eine Balance zwischen der Aufgabe der Festschreibung und einem notwendigen Maß an Flexibilität zu er- reichen. Deshalb ist der Kinder- und Jugendförderplan als Rahmenplanung formuliert, der zu- gleich ausreichende Zielgenauigkeit aber auch Gestaltungsspielraum verbindet. Der zuneh- menden Herausforderung des guten Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen soll mit einer bedarfsgerechten Angebotsgestaltung Rechnung getragen werden, um alle jungen Menschen bei der Bewältigung ihrer Lebenslagen zu unterstützen und somit deren Entwicklung zu fördern. Wesentliche Entwicklungsaufgaben, die junge Menschen während des Aufwachsens idealer- weise erlernen: Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Jugendförderung das Leben in die eigene Hand zu nehmen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben /Inklusion Schlüsselkompetenzen entdecken, erwerben und ausbauen biografische Herausforderungen erfolgreich gestalten Selbstpositionierung in der Gesellschaft Verantwortungsüber- nahmeSeite 30 von 82 23 Handlungsfelder der Jugendförderung hat hierbei insbesondere den Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Ent- wicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Der Bereich der Jugendförderung (§§ 11 – 14 SGB VIII) deckt eine der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ab. Mit dem dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegeset- zes (3. AG-KJHG – KJFöG) wird die Leistung der Jugendförderung deutlich hervorgehoben und als eigenständiger Aufgabenbereich des öffentlichen Trägers dargestellt. Die vier Handlungs- felder Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Förderung der Ju- gendverbände (§ 12 SGB VIII), Ju- gendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und Erzieherischer Kin- der- und Jugend- schutz (§ 14 SGB VIII) umfassen un- terschiedliche An- gebote3, Strukturen und Akteure. Die vielfältigen Angebote aus diesen Handlungsfeldern för- dern und unterstützen die individuelle Entwicklung junger Menschen. Wesentliche Zielsetzungen sind rechtlich im SGB VIII und im 3. AG-KJHG – KJFöG festge- schrieben. Neben den Angeboten der §§ 11 – 14 SGB VIII suchen Bonner Kinder und Jugend- liche in ihrer Freizeit auch öffentliche Spiel- und Bolzplätze auf. Kind- und jugendgerechte Spiel- und Erfahrungsräume stellen unter anderem eine wichtige Unterstützung für die Arbeit einiger Spielhäuser, Kinder- und Jugendmobile und Jugendzentren dar. All diese Angebote und Leistungen tragen zu einer positiven Lebensbedingung im Sozialraum für Kinder und Ju- gendliche bei. Maßgebend formuliert das 3. AG-KJHG – KJFöG eine dem Grunde nach pflichtige Leistung, die durch die freien und öffentlichen Träger realisiert wird. Insofern soll insbesondere dem § 1 Abs. 1 SGB VIII4 Rechnung getragen werden. Der öffentliche Träger ist nach § 3 SGB VIII in Verbindung mit § 74 SGB VIII zu Leistungen nach dem SGB VIII verpflichtet. Maßstab der 3 Häufig sind Angebote nicht nur an ein Handlungsziel geknüpft, sondern lassen sich mehreren Handlungsfeldern sowie Zielen zuordnen: Zum Beispiel: Fußballtraining für Jungen verfolgt zugleich einen geschlechterspezifischen, einen bildungsbezogenen und einen gewaltpräventiven Aspekt. Die Aufgaben § 11 – 14 greifen daher auch hand- lungsfeldübergreifende Aufgaben auf. 4 „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverant- wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“Seite 31 von 82 24 Handlungsfelder der Jugendförderung finanziellen Förderung ist die Bedarfsgerechtigkeit, die der öffentliche Träger im Rahmen sei- ner Planungsverantwortung zu ermitteln hat. 6.1. Jugendarbeit Allgemeine Darstellung Die Jugendarbeit mit jungen Menschen ist als gesetzlicher Auftrag neben anderen Bereichen in der Jugendförderung verankert. Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen, Initiativen der Jugend, von Trägern der freien Jugendhilfe, dem Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe sowie anderen Trägern. Die vielfältigen Angebote der Jugendarbeit richten sich an unterschiedliche Zielgruppen im Alter von sechs bis unter einundzwanzig Jahren, in begrün- deten Ausnahmefällen an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Der öffentliche Träger ist nach § 3 SGB VIII in Verbindung mit § 74 SGB VIII zu Leistungen nach dem SGB VIII ver- pflichtet. Maßstab der finanziellen Förderung ist die Bedarfsgerechtigkeit, die der öffentliche Träger im Rahmen seiner Planungsverantwortung zu ermitteln hat. Die finanzielle Förderung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit richtet sich je nach Förderbereich und Zuwendungszweck nach den aufgeführten Richtlinien: Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen5 Richtlinien zur Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe6 Die Richtlinien umfassen Regelungen zur finanziellen Förderung von Freizeit- und Bildungs- maßnahmen, Angeboten und Einrichtungen der Jugendarbeit, Maßnahmen der Internationa- len Jugendarbeit, Jugendpflegematerialien und Investitionskostenzuschüssen. Die oben genannte Regelung gilt für alle Förderungen nach diesen Richtlinien, sofern die spe- ziellen Bestimmungen keine Abweichungen hiervon vorsehen. In einigen Fällen entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die Art und Höhe der Förderung. Nach § 11 Abs. 2 SGB VIII wird Jugendarbeit angeboten von Verbänden, Gruppen und Initia- tiven der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und Ge- meinwesen orientierte Angebote. Das Feld der Jugendarbeit kann verschiedene Formen um- fassen (§ 11 Abs. 3 SGB VIII). Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 5 DS-Nr.: 190884 6 DS-Nr.: 0612435Seite 32 von 82 25 Handlungsfelder der Jugendförderung arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung. Dabei handelt es sich um eine Aufzählung, die nicht als abschließend zu verstehen ist. Jugendarbeit hat demnach viele Gesichter und Ausdrucksformen. Neben den über die Richt- linien finanzierten Angeboten der Offenen Jugendarbeit werden ergänzende Angebote der Ju- gendarbeit institutionell, d.h. durch politischen Beschluss finanziell gefördert, die besondere Bedarfe decken oder mit denen besondere Zielgruppen erreicht werden können, die im Rah- men der Offenen Jugendarbeit in diesem Maße nicht erreicht werden. Gemeinsam sind sie wichtige Bestandteile der sozialen Infrastruktur und der kommunalen Bildungslandschaft der Bundesstadt Bonn. Komplettiert wird die Angebotslandschaft der Jugendarbeit in Bonn mit einer großen Vielfalt von nicht-institutionell geförderten Angeboten wie beispielswiese Gruppenstunden, Bildungs- maßnahmen, Ferienaktionen, Stadtranderholungen und Jugendfreizeiten Offene Jugendarbeit Allgemeine Darstellung Zielgruppe der Offenen Jugendarbeit sind alle jungen Menschen im Alter von sechs bis unter einundzwanzig Jahren. Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit richten sich an alle Kinder und Jugendlichen dieser Altersgruppe, die Spielhäuser und das Spielmobil sind wesentlich auf die Arbeit mit Kindern zwischen sechs und vierzehn Jahren ausgerichtet. Bei besonderen Ange- boten und Maßnahmen können auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn (DS-Nr.: 1611221ED2)). Die Angebote bieten vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und (sozialen) Bildung an und knüpfen an die Interessen der Zielgruppe an. Alle Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit bieten Kindern und Jugendlichen Raum für Geselligkeit und Geborgenheit, Erlebnis und Ent- spannung, Selbstverwirklichung, Auseinandersetzung und Anerkennung. Die inhaltlichen Vo- raussetzungen zur finanziellen Förderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit sind im Rahmenkonzept (DS-Nr.: 1611221ED2) festgelegt. Junge Menschen besuchen die Angebote freiwillig und schätzen den offenen Rahmen (Schwerthelm & Sturzenhecker 2016). Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit sind neben Elternhaus und Schule eine wichtige Sozialisationsinstanz und Bildungsorte, die non-formale Bildung ermöglichen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer be- darfsorientierten sozialen Infrastruktur in der Stadt. Ständige und vielfältige Veränderungen der Lebenssituationen und des Freizeitverhaltens junger Menschen bedürfen einer kontinuier- lichen, flexiblen und zielgruppenorientierten Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Diese wird durch die verschiedenen Instrumente der Qualitätssicherung, die unten beschrieben wer- den, gewährleistet.Seite 33 von 82 26 Handlungsfelder der Jugendförderung Das umfangreiche und vielfältige Angebot an Jugendzentren, Spielhäusern sowie an mobiler und aufsuchender Arbeit beschreibt der Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn, der 2016 beschlossen wurde. Instrumente der Qualitätssicherung Das Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn wurde im Sinne der Qualitätsent- wicklung von der Verwaltung gemeinsam mit freien Trägern unter Moderation und fachlicher Begleitung des Landesjugendamtes in einem dialogischen Prozess erarbeitet. Es stellt die Grundlage für Konzeption und Qualitätsstandards, für die Umsetzung der Offenen Jugendar- beit und ist zugleich eine der Grundlagen für Entscheidungen über eine finanzielle Förderung der Offenen Jugendarbeit. Angebote - Einrichtungslandschaft Nach wie vor steht in der Offenen Jugendarbeit der sogenannte „Offene Bereich“ im Mittel- punkt. Dieser stellt eine Räumlichkeit dar, die von allen jungen Menschen ohne Verpflichtung aufgesucht und zur Begegnung, zum Spiel und zum Austausch genutzt werden kann. Spiel- und Jugendmobile halten ihr offenes Angebot an unterschiedlichen Standorten vor und stellen eine wichtige Ergänzung zu den stationären Einrichtungen dar. Mit ihnen kann flexibler auf sich ändernde Bedarfe reagiert werden. Insgesamt stehen 45 Offene Jugendeinrichtungen, davon drei als betreute Abenteuerspielplätze, zwei mobile Einrichtungen mit insgesamt sieben Standorten und ein Angebot der aufsuchenden Jugendarbeit7 in Bonn zur Verfügung. 12 Ein- richtungen befinden sich in städtischer Trägerschaft und 33 Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben. Mit dem Freizeitstättenbedarfsplan wurde 2016 die Förderung bzw. Finanzierung von 70,9 Fachkraftstellen für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit beschlossen. Die hauptamtli- chen Mitarbeitenden werden zusätzlich durch nicht-hauptamtlich tätige Mitarbeitende, ehren- amtlich Mitarbeitende bzw. Honorarkräfte sowie andere Beschäftigte8 unterstützt. Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit wurden von rund 5.000 Stammbesuchenden (Jahr 2019) regelmäßig aufgesucht. Der regelmäßige Besuch einer Offenen Jugendeinrich- tung lässt jedoch mit zunehmendem Alter nach. 7 Präventives Angebot, bei dem die pädagogischen Fachkräfte ihre jugendliche Klientel im Sozialraum an infor- mellen Treffpunkten aufsuchen und mit den Jugendlichen zusammen Angebote organisieren 8 FSJ/FÖJ/BFD-Leistende, Praktikanten*in, geringfügig Beschäftigte und sonstige BeschäftigteSeite 34 von 82 27 Handlungsfelder der Jugendförderung Eigene Darstellung, Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielentwicklung für das Handlungsfeld §11 Jugendarbeit: Um in Bonn weiterhin eine bedarfsgerechte und zukunftssichere Angebotslandschaft sowie Infrastruktur der Jugendarbeit vorhalten zu können, bedarf es geeigneter Handlungsziele, die die Träger der Jugendarbeit bei ihrer Arbeit unterstützen und begleiten. Hierfür werden fol- gende Handlungsziele als sinnvoll erachtet: Nr. Handlungsziele In Bonn erfolgt die Bedarfsermittlung der Angebote der Offenen Ju- gendarbeit unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich ändernden Lebenswelten der Zielgruppe Der Freizeitstättenbedarfsplan ermittelt unter Berücksichtigung einer sozialraum- , zielgruppen- und konzeptorientierten Analyse mit Blick auf die demographische Entwicklung den Bedarf an Angeboten der Offenen Jugendarbeit. Im Rahmen der Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans erfolgt die Ermittlung der bedarfs- gerechten Anpassung der Fachkräfteausstattung für die Einrichtungen der Offe- nen Jugendarbeit unter Berücksichtigung der Vorgaben des Rahmenkonzeptes. Die qualitative Sicherung der Jugendarbeit ist gewährleistet 0 400 800 1200 1600 2000 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 27 Jahre Stammbesuchende nach Altersgruppe im Jahr 2019Seite 35 von 82 28 Handlungsfelder der Jugendförderung Angesichts der demographischen Entwicklung und veränderter Lebenswelten der Kinder- und Jugendlichen ist es erforderlich, Inhalte, Methoden, Formen und An- gebotszeiten der Offenen Jugendarbeit weiterzuentwickeln und anzupassen (§79a SGB VIII). Sowohl das Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn sowie die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaf- fungen für alle anderen (geförderten) Angebote der Jugendarbeit formulieren Qualitätsstandards. Aufgrund der Dynamik des Handlungsfeldes und sich ständig ändernden Bedarfen, Interessen, Anforderungen und Lebenswelten junger Men- schen sind diese als Grundlage der Qualitätssicherung fortlaufend/regelmäßig zu evaluieren und fortzuschreiben. Die im Kinder- und Jugendförderplan entwickel- ten Fokusthemen werden bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Zielset- zungen berücksichtigt. Mit Blick auf den technischen Fortschritt ist es sinnvoll, passende Konzepte zu entwickeln, damit die Jugendarbeit den Anschluss an die Digitalisierung nicht ver- liert. Der Wunsch nach einer besseren digitalen Ausstattung ist ein zentrales Er- gebnis der gemeinsamen Zielentwicklung der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugend- förderplan und wird im Plan als Fokusthema behandelt (siehe Seite 48). Es stehen auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen für eine zu- kunftssichere Jugendarbeit zur Verfügung Die „Richtlinien zur Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe in Bonn“ regeln die finanzielle Förderung der Offenen Jugendarbeit in freier Trägerschaft. Die Richtlinien sind seit dem 01. 01. 2007 in Kraft. Es bedarf einer Überarbeitung mit dem Ziel eine mehrjährige Finanzierung – in Anlehnung an die Gültigkeit des Kin- der- und Jugendförderplans – zu gewährleisten und größere Investitionen zu er- möglichen. Im Rahmen der Überarbeitung ist die Höhe des Trägeranteils ebenso zu prüfen wie die Einführung einer Festbetragsfinanzierung sowie der Erhalt einer angemessenen tariflichen Vergütung für die Fachkräfte und das pädagogische Betreuungspersonal der Einrichtungen und eine Ausweitung der anerkennungs- fähigen Kosten. Um eine bedarfsgerechte Förderung der freien Träger zu sichern, ist eine jährliche Dynamisierung der Finanzierung notwendig. Junge Menschen in Bonn können an einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angebotslandschaft teilnehmen Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffun- gen dienen als Grundlage für die finanzielle Förderung der Träger der freien Ju- gendhilfe sowie anderer Träger. Einer Finanzierung geht die Notwendigkeit inhalt- lich pädagogischer Zielsetzung voraus zur qualitativen Absicherung einer be- darfsgerechten Angebotslandschaft. Im Laufe der aktuellen Ratsperiode ist eineSeite 36 von 82 29 Handlungsfelder der Jugendförderung Evaluation und sofern notwendig Überarbeitung der Richtlinie vorgesehen. Um jungen Menschen in Bonn ein inklusives, partizipatives und qualitätsvolles, sowie ein bedarfsgerechtes und zukunftssicheres Angebot von Jugendfreizeitmaßnah- men und Projekten sowie Anschaffungen und Investitionen vorzuhalten, dass je- der junge Mensch nutzen kann, sollten eine mögliche Festbetragsfinanzierung und die Höhe der Fördersätze geprüft werden. Im Sinne einer Entbürokratisierung und Vereinfachung ist die Entwicklung einer Online-Antragstellung wünschenswert/vorgesehen. In Bonn gibt es eine starke internationale Jugendarbeit Als fester Bestandteil der Jugendarbeit (§ 10 3. AG-KJHG – KJFÖG) ist das Kon- zept der internationalen Jugendarbeit regelmäßig auf seine Weiterentwicklungs- bedarfe hin zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Hierfür sind die Quali- täts- und Förderkriterien zu prüfen mit Blick auf: Strukturelle Absicherung Vernetzungsstrukturen Ausbau der Angebote Das Inklusionsverständnis in der Jugendarbeit wird gefestigt und Teilhabebarrieren werden stetig abgebaut Mit den allgemeinen Angeboten der Jugendarbeit sollen junge Menschen erreicht werden, die trotz des allgemeinen Inklusionsverständnisses und der Verankerung des Prinzips der Inklusion in der Offenen Jugendarbeit (noch) nicht erreicht wer- den können. Weiterhin sollen durch die Förderung dieser Angebote Erkenntnisse zur Implementierung und Umsetzung des Inklusionsgedankens in der Jugendför- derung gewonnen werden. Dazu gehört auch, dass die beteiligten Akteure/Mitarbeitenden die Möglichkeit er- halten, sich fortlaufend bewusst mit dem Thema auseinandersetzen zu können (Sensibilisierung), Netzwerke ausgebaut und gestärkt werden sowie eine Prüfung der bestehenden Infrastruktur erfolgt. Ziel ist es, in allen Angeboten der Jugend- arbeit ein Verständnis von Inklusion zu schaffen, Teilhabebarrieren in allen Ange- boten abzubauen und Inklusion in allen Angeboten der Jugendarbeit zu leben. Angesichts des Inklusionsverständnisses ist eine konzeptionelle Weiterentwick- lung der allgemeinen Angebote der Jugendarbeit sinnvoll. Perspektivisch ist die schriftliche Verankerung des Prinzips der Inklusion in den Richtlinien zur Förde- rung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen sinnvoll und wenn mög- lich umzusetzen.Seite 37 von 82 30 Handlungsfelder der Jugendförderung 6.2. Jugendverbandsarbeit Allgemeine Darstellung Jugendverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse junger Menschen mit dem Ziel ihre sozi- alen, individuellen und politischen Orientierungen zivilgesellschaftlich zu vermitteln und zu or- ganisieren. Ihre Stärken liegen vor allem in ihren unterschiedlichen Wertorientierungen, für die sich junge Menschen freiwillig entscheiden können. Sie leisten somit einen unverzichtbaren Beitrag zur persönlichen Identität, dem eigenen Werteempfinden und der gesellschaftlichen Stabilität. Auf diese Weise stellen sie eine besondere, werteorientierte Angebotsform der Ju- gendarbeit da (Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit, 2019). Damit dieses An- gebot erfolgen kann, braucht es das Engagement von ehrenamtlich Tätigen. Deren soziales Engagement ist geprägt durch die eigenen Erfahrungen und Ermöglichungen, die man im Ver- bandsleben gesammelt hat und ist demnach Motiv für die Verantwortungsübernahme und Wei- tergabe an Erfahrungen. Ehrenamtliches Engagement ist eine notwendige Grundlage für die Arbeit in den Jugendverbänden, das in großem Maße von jungen Menschen übernommen wird. Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist zudem die Bandbreite von Inhalten, Methoden und Ar- beitsformen, die junge Menschen sammeln, erfahren und weitergeben. Hinzu kommt die selbstverwaltete und jugendpolitische Arbeit in den Gremien der Ortsgruppen, der Verbände und Jugendringe (Versammlungen, Konferenzen wie auch Leitungsrunden) durch die Verbandsmitglieder. Die Verbandslandschaft verfügt über ein breites Erfahrungsspektrum in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wesentliche (Arbeits-) Grundlagen der Jugendverbandsarbeit sind (§ 12 SGB VIII): • Selbstorganisation und Freiwilligkeit • Partizipation, Mitwirkung und Teilhabe • Ehrenamtliches Engagement • Werteorientierung • Internationalität Kinder und Jugendliche machen in diesem Kontext Erfahrungen mit Demokratie und Politik. Sie lernen ihre Interessen zu formulieren und einzubringen, eignen sich demokratisches Ver- halten an, setzen sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinander und für sie betref- fende Themen und Herausforderungen ein. Junge Menschen sind demnach nicht nur Konsu- ment*innen, sondern gestalten mit ihren Interessen und Ausdrucksformen aktiv das Verbands- leben mit. Sie sind Akteure „in eigener Sache“. Gemeinsam wird eine Vielzahl an Ideen und Projekten entwickelt und realisiert. Damit ist die Jugendverbandsarbeit durch eine Vielzahl von Lerngelegenheiten gekennzeichnet, die hier in besonderer Weise zusammenkommen“ (10. Kinder- und Jugendbericht NRW, 2016, S. 104). Kennzeichen der Jugendverbandsarbeit ist die Arbeitsweise in festen Jugendgruppen mit re- gelmäßigen meist wöchentlichen Gruppenstunden und Freizeiten oder Bildungsveranstaltun-Seite 38 von 82 31 Handlungsfelder der Jugendförderung gen in den Ferien und an Wochenenden. Ergänzt wird dieses Angebot durch gruppenübergrei- fende Maßnahmen und Projekte im eigenen Verband oder in verbandlichen Strukturen sowie offene Angebotsformen. Gliederungsstruktur Jugendverbände zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich oberhalb der Ortsgruppen in Regi- onal- bzw. Landes- und Bundesverbände gliedern (Struktur des Jugendverbandes). Daneben ordnen sie sich auch Dach-/Fachverbänden (z.B. katholische und evangelische Dachverbände, Pfadfinder, Gewerkschaften) und Jugendringen (Bundesjugendring, Landesjugendring, kom- munaler Jugendring) zu. Die Ortsgruppen erfahren von ihren Dachverbänden pädagogische und inhaltliche Impulse für ihre Arbeit, häufig auch organisatorische Beratung. Darstellung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (Stand 2021) Strukturen der Zusammenarbeit Sowohl die Jugendverbände wie auch der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. sind Mitglieder der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft „Jugendförderung“ nach § 78 SGB VIII. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 sind die Vorschläge der Jugendverbände bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses angemessen zu berücksichtigen. Derzeit sind zwei stimmberechtigte Vertreter*innen anerkannter freier Träger im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie auf Vorschlag des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. entsandt. Exkurs: Kinder- und Jugendring Bonn e. V. Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. (KJRB), der bereits im Jahr 1920 gegründet wurde, ist ein freier Zusammenschluss Bonner Kinder- und Jugendverbände, Kinder- und Jugendgruppen und anderer Träger der freien Jugendhilfe. Der KJRB spiegelt dieSeite 39 von 82 32 Handlungsfelder der Jugendförderung unterschiedlichsten Wertorientierungen wider und konzentriert die Kräfte, Ressourcen und Stimmen seiner Mitglieder. Dort haben sie den „Raum“ sich fachlich untereinander auszutauschen und die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit voranzutreiben. Er dient als wichtige Anlaufstelle für Jugendverbände und ehrenamtlich Engagierte, die dort ihre Anliegen und Interessen ausdrücken. Der Kinder- und Jugendring Bonn und das Amt für Kinder, Jugend und Familie haben das gemeinsame Ziel einer jugendgerechten Kommune. Seit Jahren besteht eine Zusammenarbeit. Die Grundlage einer funktionierenden Kooperation wurde anhand von Aufgaben und Zielen festgehalten, die unter Beteiligung einer Fachberatung des Landesjugendrings sowie des Landesjugendamtes abgestimmt wurden. Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V… …fungiert als Ansprechpartner*in (als Schnittstelle) und Experte und Expertin insbesondere für Jugendverbandsarbeit für Politik und Verwaltung. …ist Gesprächspartner*in und Expert*in für Belange junger Menschen in Bonn auch über die Jugendhilfe hinaus. …leistet fachliche Unterstützung für die Jugendverbands-Vertreter*innen im Jugend- hilfeausschuss. …leistet fachliche Beratung der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bonn. …sensibilisiert die (jugend-)politischen Akteur*innen für die Bedarfe des Ehrenamts. …holt Ideen und Impulse durch fachlichen Austausch mit anderen Jugendringen in NRW bzw. bundesweit nach Bonn. …organisiert Veranstaltungen auf Initiative der Jugendverbände und -gruppen bzw. junger Menschen. Um eine verlässliche Übernahme dieser Aufgaben durch den Kinder- und Jugendring zu ge- währleisten, unterstützt die Stadt Bonn den freien Zusammenschluss mit einer finanziellen Förderung, deren Rahmenbedingungen in 2020/21 in einem längeren Abstimmungsprozess mit Unterstützung der Fachberatung des Landesjugendamtes und des Landesjugendrings festgelegt worden sind. Instrumente der Qualitätssicherung Zum Erhalt und zur Förderung der Vielfalt von Jugendverbandsarbeit hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Förderrichtlinien erlassen. Eine institutionelle finanzielle Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit als fachbezogene Pauschale für die Ortsgruppen. Freizeiten, Bildungsmaßnahmen und weitere Projekte werden ebenso wie die Anschaffung von Jugendpflegematerial und Investitionen über die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen finanziell gefördert. Eine Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen erfolgt darüber hinaus auch durch eine bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung insbesondere durch die städtischen Fachkräfte der Jugendpflege und den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. Aus- und Fortbildung der Jugendleiter*innen Ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Qualität in der Jugendverbandsarbeit ist die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Jugendleiter*innen. Diese wird durch die VerbändeSeite 40 von 82 33 Handlungsfelder der Jugendförderung selbst verantwortet. Zeitlicher und inhaltlicher Mindestumfang sind dabei durch bundeseinheit- liche Qualitätsstandards vorgegeben.9 Diese enthalten Ziele und Methoden der Jugendarbeit, psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Kinder- und Jugendschutz, Rechts- und Organisationsfragen sowie aktuelle Themen des Ju- gendalters. In diesem Rahmen gestalten die Verbände ihre Schulungsangebote selbst. Sie setzen dabei eigene verbandstypische Schwerpunkte und ergänzen ihr Schulungsangebote zusätzlich um verbandseigene Inhalte. Die Schulungen der Verbände werden durch die Stadt Bonn finanziell über die Maßnahmenrichtlinien gefördert. Daneben besteht die Möglichkeit ein verbandsübergreifendes Schulungsangebot bei den folgenden Institutionen wahrzunehmen: Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH Evangelisches Jugendwerk der Kirchenkreise An Sieg und Rhein und Bonn Synodales Jugendreferat des Kirchenkreises Bad Godesberg – Voreifel Ergänzend bietet auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie JuLeiCa-Schulungen an. JuLeiCa Die JuLeiCa (Jugendleiter/in-Card) ist der bundesweit10 einheitliche Ausweis für ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die JuLeiCa bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme an einer qualitativ hochwertigen Schulung und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Voraussetzung für die Ausstellung einer JuLeiCa bildet ferner die aktuelle Tätigkeit bei einem Träger der Jugendhilfe. Der Ausweis dient als Qualitätsnachweis sowohl gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmenden der Jugendarbeit als auch staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten werden (Stadt Bonn, 2021). In Bonn besitzen 196 Bonner*innen eine gültige JuLeiCa11. Förderung und Qualität Neben Ausbildung und JuleiCa sichert das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit den Verbänden die Qualität der Arbeit durch die Fördervoraussetzungen, die in den Richtlinien festgelegt sind. Hierzu gehört insbesondere der Abschluss einer Vereinbarung über den Kinderschutz nach §72a SGB VIII mit jeder Ortsgruppe und die Vorgabe, dass nur Maßnahmen zur Förderberechnung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit berücksichtigt werden, die in der Regel durch eine qualifizierte Person (Juleica oder pädagogischer Berufsabschluss) geleitet werden. 9Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 4. und 5. Juni 2009 über die bundeseinheitli- chen Qualitätsstandards der JuLeiCa 10 Regelungen zur bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen, Rund- erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2019 11 Stichtag 31.10.2021Seite 41 von 82 34 Handlungsfelder der Jugendförderung Angebote der Bonner Jugendverbände Die Vielfalt unterschiedlicher Jugendverbände in Bonn spiegelt die Vielfalt der unterschiedli- chen Interessen junger Menschen wider. In einem urban geprägten Raum sind auch eher ur- ban geprägte Verbände zu finden. Wie in fast jeder Stadt stellen die Jugendabteilungen der Sportverbände mit rund 22.000 Mitgliedern den Großteil der Mitglieder der Bonner Jugendver- bände. Auch spiegelt sich die traditionell starke Bedeutung der katholischen Kirche im Rhein- land in der starken Rolle der kath. Jugendverbände in Bonn wider. In Bonn sind zurzeit 33 Jugendverbände mit rund 70 Ortsgruppen aktiv. Hinzu kommen fünf regionale Dachverbände. In Bonn gibt es als gemeinsamen Zusammenschluss den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. Bis auf sechs Jugendverbände sind alle Verbände Mitglieder des Kinder- und Jugendrings.12 Zielentwicklung für das Handlungsfeld § 12 Jugendverbandsarbeit Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe der §§ 12 und 74 SGB VIII durch den öffentlichen örtlichen Träger der Jugendhilfe zu fördern. Um die Jugendverbandsarbeit ange- messen zu unterstützen und anzuregen werden folgende Ziele verfolgt: Nr. Handlungsziele Die Bedarfe der Jugendverbandsarbeit sind erfasst Instrumente der Bedarfsermittlung werden zur Weiterentwicklung der Jugendver- bandsarbeit entwickelt. Mit diesen lassen sich Förder- und Unterstützungsnot- wendigkeiten erkennen und erfassen. In der Bedarfsermittlung ist auch zu prüfen, welche zusätzlichen Ressourcen wie zum Beispiel Räumlichkeiten für gemein- same Veranstaltungen benötigt werden. Die Jugendverbände werden unterstützt und gefördert Jugendverbände und -gruppen sind wichtige Partner der Jugendpolitik, wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe, die Interessensvertretung und die politische Beteiligung junger Menschen geht. Die Bundesstadt Bonn erkennt den besonde- ren Stellenwert. Eine bedarfsgerechte Förderung erfolgt sowohl durch Beratungs- und Unterstützungsangebote als auch durch die Förderrichtlinien (sowohl Richtli- nien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit wie auch Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen; zu letzterer siehe Hand- lungsziele § 11). Eine regelmäßige Evaluation der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit ist daher - wie vorgesehen - erforderlich. Dabei ist auch zu 12 Quelle: Kinder- und Jugendring e.V. BonnSeite 42 von 82 35 Handlungsfelder der Jugendförderung prüfen, wie die Gründung von neuen jugendverbandlichen Gruppen gefördert werden kann. Der Kinder- und Jugendring e.V. Bonn ist abgesichert Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist Ort des fachlichen Austausches, setzt Impulse für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und übernimmt eine Lobbyfunktion für die Anliegen und Interessen der jungen Men- schen und ihrer Organisationen. Damit er als wichtige Anlaufstelle für Jugendver- bände und ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige fungieren kann, ist eine ver- lässliche Struktur erforderlich. Um die Arbeit des Kinder- und Jugendringes finanziell abzusichern, soll die für die Jahre 2021 und 2022 erhöhte Förderung der Personal- und Sachkosten (DS-Nr.: 210935) mindestens beibehalten werden. Eine strukturelle Absicherung des Kin- der- und Jugendrings wird durch die Erweiterung der Vertragslaufzeit auf die Gül- tigkeitsdauer des Kinder- und Jugendförderplans erreicht und soll daher umge- setzt werden. Die qualitative Absicherung der Arbeit erfolgt unter anderem mittels des vertraglich bereits vereinbarten Wirksamkeitsdialogs zwischen dem Kinder- und Jugendring und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. 6.3. Jugendsozialarbeit Allgemeine Darstellung Jungen Menschen, die zum Ausgleich
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de