220951-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen
Kerndaten
- Nummer
- 220951-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220951-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aus Sicht der Verwaltung ist keine weitere Bürgerversammlung erforderlich. Es hat eine Bürgerversammlung stattgefunden. Die Planung wurde gemäß den Hinweisen und Wünschen aus der Bevölkerung weiterentwickelt und die seinerzeit geäußerten Forderungen wurden, sofern möglich, eingearbeitet. Die Verwaltung verweist außerdem auf den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 07.06.2022 (220661) sowie die Stellungnahme 220953-01 bezgl. der Förderung nach § 8 KAG. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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