220951 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen
Kerndaten
- Nummer
- 220951
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220951 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 01.05.2022 Bürgerantrag: Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Bezirksvertretung Bonn wird gebeten: 1. die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend den gültigen Regelungen des § 8a Abs. 3 KAG NRW eine verbindliche Anliegerversammlung durchzuführen. Den Anliegern sind entsprechend dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung „die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Sofern sich die Straßenbaumaßnahme konkretisiert, sind zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der verbindlichen Anliegerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und - eigentümern zu erörtern. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zu informieren.“ 2. die Verwaltung zu beauftragen, alle Anregungen der BürgerInnen zur Umgestaltung der Bornheimer Straße der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis und Beratung vorzulegen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 5 Seite 2 Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5 Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße - Aufwertung des August Macke Haus Umfelds Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Bonn, den 01.05.2022 Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen Die Bezirksvertretung Bonn wird gebeten: 1. die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend den gültigen Regelungen des § 8a Abs. 3 KAG NRW eine verbindliche Anliegerversammlung durchzuführen. Den Anliegern sind entsprechend dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung „die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Sofern sich die Straßenbaumaßnahme konkretisiert, sind zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der verbindlichen Anliegerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erörtern. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zu informieren.“ 2. die Verwaltung zu beauftragen, alle Anregungen der BürgerInnen zur Umgestaltung der Bornheimer Straße der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis und Beratung vorzulegen. Begründung des Antrags: zu 1: In der Bürgerinformation 2017 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Anlieger der Bornheimer Straße KAG-Beiträge zahlen müssen und sie später nach weiterer Konkreti- sierung der Planung über die Höhe der Beiträge informiert werden. Der neu eingeführte § 8 a Abs. 3 KAG NRW sieht eine verpflichtende Anliegerversammlung vor zahlungs- pflichtige Anlieger vor Überraschungen zu schützen. Laut § 8 a Abs. 4 KAG NRW kann ausnahmsweise von einer verbindlichen Anliegerversammlung nach Abs. 3 abgesehen werden, „wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt.“ Diese Voraussetzung liegt im Falle des verkehrsberuhigten Umbaus der Bornheimer Straße nicht vor. Die Aufzählung der Ausnahmen von der verbindlichen Anwohnerver- sammlung ist nach Auffassung der Antragstellenden abschließend. Auf Anfrage, wann die verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt werde, hatte die Verwaltung am 24.01.2022 geantwortet, dass eine Bürgerinformation bereits am 15.02.2017 durchgeführt wurde, sich an den Grundzügen der dort vorgestellten Planung nichts verändert habe und sie daher gedenke, keine erneute Anliegerversammlung durchzuführen. Außerdem wäre ein Baubeginn in 2022 erforderlich, um die Städtebau- förderung nicht zu gefährden.Seite 3 von 5 Daraufhin hat der Arbeitskreis eine Eingabe zur Klärung der Rechtsfrage bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass die im März 2017 also vor Einführung des § 8a KAG durchgeführte Bürgerinformation den oben zitierten gesetzlichen Anforderungen nicht genügt und der Verlust von Städtebaufördermitteln nicht zu den im § 8a Absatz 4 KAG abschließend aufgeführten Ausnahmefällen zählt. Das Prüfergebnis der Bezirksregierung Köln steht noch aus. Wegen der Eilbedürftigkeit reichen wir parallel diesen Bürgerantrag ein. Wir bitten um Verständnis, dass wir informiert werden möchten, wie die Straße vor unseren Haustüren umgebaut werden soll und wofür die Anlieger KAG-Beiträge zahlen sollen. Zudem bitten wir um Gleichbehandlung mit den Anliegern der Vorgebirgsstraße, für die eine verbindliche Anliegerversammlung entsprechend den Anforderungen des § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchgeführt wurde. zu 2: Zudem steht die Ablehnung einer verbindlichen Anliegerversammlung im Widerspruch zu den in der Bürgerinformation im März 2017 seitens der Verwaltung gemachten Zusagen, dass die Anregungen zum Planungskonzept geprüft und auf diesen Ergebnissen aufbauend, ein Straßenvorentwurf erstellt werde, der den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt und dann in einer zweiten Bürgerinformation vorgestellt werde. Die in der Drucksache Nr. 1612386 für die damalige Beschlussfassung der Bürger- information genannte Vorgehensweise „Danach wird die Vorentwurfsplanung (inkl. der möglichen Anregungen der Öffentlichkeit) erarbeitet und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss daran kann die baureife Planung fertig gestellt werden, sodass Ausschreibung, Vergabe und Ausführung dann möglich werden.“ wurde ebenfalls nach Kenntnisstand der Antragstellenden nicht eingehalten. Obwohl mittlerweile seit der Bürgerinformation 5 Jahre vergangen sind und wir die Fachverwaltung mit Mail vom 30.01.2022 auf die damaligen Aussagen nochmals hingewiesen hatten, wurden die in der Bürgerinformation gemachten Anregungen bisher der Bezirksvertretung Bonn nicht zu Kenntnis und zur Beratung vorgelegt. Umso mehr verwundert es, dass laut GA-Bericht vom 25.04.2022 voraussichtlich im dritten Quartal mit dem Umbau begonnen werden soll. Ist es zutreffend, dass bereits im dritten Quartal mit dem Umbau zwingend begonnen werden muss, weil sonst Fördermittel für den städtischen Anteil verloren gingen, oder baut die Verwaltung hier wieder Zeitdruck auf (wie bei der Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke), so dass eine sachge- rechte Beratung dieses wichtigen Verkehrswendeprojekts verhindert wird? Ein solches Vorgehen würde nicht nur die fehlende Bereitschaft der Verwaltung zu mehr Bürgernähe und Bürgerbeteiligung dokumentieren, sondern vor allem auch die Frage aufwerfen, welche Rolle die Verwaltung den demokratisch gewählten VertreterInnen der Bürgerschaft in der Bezirksvertretung Bonn zuweist. Sieht die Verwaltung in der BV Bonn nur ein unbedeutendes Gremium, das alles ungefragt abnicken soll, was die Verwaltung vorlegt? Nachfolgend führen wir die uns bekannten Anregungen der AnwohnerInnen ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf: - Wiederherstellung des Vorgartens am August Macke Haus zur Bornheimer Straße hin,Seite 4 von 5 - eine stärkere Begrünung als im vorgestellten Planungskonzept enthalten, Begründung: Im Abschnitt zwischen Hochstadenring und Ellerstraße sowie in den Quer- straßen verfügen Neubauten über Tiefgaragen, deren Stellplatzangebot den Bedarf der HausbewohnerInnen übersteigt. Aus dem innenstadtnahen Abschnitt ist die Stadthaus- garage in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Zudem soll Anwohnerparken mit dem Ziel eingeführt werden, „Fremdparker“ aus dem Gebiet fern zu halten. Angesichts der notwendigen Klimaanpassung stellt sich die Frage, ob das in der Bürgerinformation genannte Qualitätskriterium, mit dem Umbau werden mehr Stellplätze als im Bestand vorhanden geschaffen, noch zeitgemäß ist. Im Masterplan Innere Stadt wurde der Mangel an Grünflächen im Macke-Viertel thematisiert und als Ziel aufgenommen, die Grünflächen durch Trittsteinbiotope stärker zu vernetzen. Das Umfeld des August Macke Hauses und die touristisch wichtigen Verbindungsachsen sollen aufgewertet werden. Laut Planungshinweiskarte von 2019 wird der Straßenzug Bornheimer Straße der Kategorie "Sehr ungünstige humanbio- klimatische Situation" zugeordnet. Um extreme Hitzebelastungen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu steigern, werden mehr schattenspendende Bäume mit größeren Baumscheiben, mehr entsiegelte Flächen mit Staudenpflanzungen erforderlich als in den vorgestellten Plänen enthalten. - Gestaltung des Wetterschutzes für die Bushaltestellen August Macke Haus/Eifelstraße unter Einbeziehung von August Macke Motiven, Stellungnahme zum Bürgerantrag 200640-2 ST, Punkt 2 b, https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6265&refresh=false - unterstützende bauliche Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 und Erhöhung der Fußgängersicherheit z.B. Fahrbahnverengungen in den Kreuzungsbereichen durch Vorziehen von Gewegflächen (sogenannte Gehwegnasen), oder eines unechten, kleinen Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich mit der Eifelstraße, - entsprechend dem städtebaulichen Ziel des Planungskonzepts einer symmetrischen Straßenraumaufteilung und der Gleichbehandlung der Anlieger: im Abschnitt zwischen Taunusstraße und Eifelstraße ungefähr gleich breite Gehwege auf beiden Seiten, statt eines nur ca. 1,60 m breiten Gehwegs auf der einen und eines ca. 4,00 m breiten auf der anderen Seite, - Überprüfung der Lage der Bushaltestellen August Macke Haus/Eifelstraße stadteinwärts aus Verkehrssicherheitsgründen wegen schlechter Sicht für Abbiegende aus der Taunus- straße sowie mit ca. 1,60 m zu geringer Gehwegbreite für das Aufstellen eines Buswarte- häuschens direkt vor den Fenstern der EG-Wohnungen auf der anderen Straßenseite, - wegen hoher Nachfrage mehr Fahrradabstellplätze als bisher geplant. Die Antragstellenden haben ein hohes Interesse zu erfahren, wie die Mitglieder der BV Bonn ihre Anregungen bewerten. Das Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße hat das Potential zu einem Modellprojekt für die Verkehrswende und für einen klimaresilienten Straßenumbau, würden unsere Anregungen beachtet.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de