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220951 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen

Nummer
220951
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220951-01 ST Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220951
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
01.05.2022
Bürgerantrag: Bürgernähe und Bürgerbeteiligung
für alle: verbindliche Anliegerversammlung
entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksvertretung Bonn wird gebeten:
1. die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend den gültigen Regelungen des
§ 8a Abs. 3 KAG NRW eine verbindliche Anliegerversammlung durchzuführen.
Den Anliegern sind entsprechend dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung „die
rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen.
Sofern sich die Straßenbaumaßnahme konkretisiert, sind zusätzlich
Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus
ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der verbindlichen
Anliegerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -
eigentümern zu erörtern. Über das Ergebnis der verbindlichen
Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde oder des
Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über die Durchführung einer
Straßenbaumaßnahme zu informieren.“
2. die Verwaltung zu beauftragen, alle Anregungen der BürgerInnen zur
Umgestaltung der Bornheimer Straße der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis
und Beratung vorzulegen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 5
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße - Aufwertung des August Macke Haus Umfelds
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Bonn, den 01.05.2022
Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle:
verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW
durchführen
Die Bezirksvertretung Bonn wird gebeten:
1. die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend den gültigen Regelungen des
§ 8a Abs. 3 KAG NRW eine verbindliche Anliegerversammlung durchzuführen. Den
Anliegern sind entsprechend dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung „die rechtlichen,
technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Sofern sich die
Straßenbaumaßnahme konkretisiert, sind zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen
Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der
verbindlichen Anliegerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümern zu erörtern. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist
die Vertretung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über
die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zu informieren.“
2. die Verwaltung zu beauftragen, alle Anregungen der BürgerInnen zur Umgestaltung der
Bornheimer Straße der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis und Beratung vorzulegen.
Begründung des Antrags:
zu 1:
In der Bürgerinformation 2017 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Anlieger der
Bornheimer Straße KAG-Beiträge zahlen müssen und sie später nach weiterer Konkreti-
sierung der Planung über die Höhe der Beiträge informiert werden. Der neu eingeführte §
8 a Abs. 3 KAG NRW sieht eine verpflichtende Anliegerversammlung vor zahlungs-
pflichtige Anlieger vor Überraschungen zu schützen. Laut § 8 a Abs. 4 KAG NRW kann
ausnahmsweise von einer verbindlichen Anliegerversammlung nach Abs. 3 abgesehen
werden, „wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt.“
Diese Voraussetzung liegt im Falle des verkehrsberuhigten Umbaus der Bornheimer
Straße nicht vor. Die Aufzählung der Ausnahmen von der verbindlichen Anwohnerver-
sammlung ist nach Auffassung der Antragstellenden abschließend.
Auf Anfrage, wann die verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt werde, hatte die
Verwaltung am 24.01.2022 geantwortet, dass eine Bürgerinformation bereits am
15.02.2017 durchgeführt wurde, sich an den Grundzügen der dort vorgestellten Planung
nichts verändert habe und sie daher gedenke, keine erneute Anliegerversammlung
durchzuführen. Außerdem wäre ein Baubeginn in 2022 erforderlich, um die Städtebau-
förderung nicht zu gefährden.Seite 3 von 5
Daraufhin hat der Arbeitskreis eine Eingabe zur Klärung der Rechtsfrage bei der
Kommunalaufsicht eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass die im März 2017 also vor
Einführung des § 8a KAG durchgeführte Bürgerinformation den oben zitierten gesetzlichen
Anforderungen nicht genügt und der Verlust von Städtebaufördermitteln nicht zu den im
§ 8a Absatz 4 KAG abschließend aufgeführten Ausnahmefällen zählt. Das Prüfergebnis
der Bezirksregierung Köln steht noch aus. Wegen der Eilbedürftigkeit reichen wir parallel
diesen Bürgerantrag ein.
Wir bitten um Verständnis, dass wir informiert werden möchten, wie die Straße vor
unseren Haustüren umgebaut werden soll und wofür die Anlieger KAG-Beiträge zahlen
sollen. Zudem bitten wir um Gleichbehandlung mit den Anliegern der Vorgebirgsstraße, für
die eine verbindliche Anliegerversammlung entsprechend den Anforderungen des § 8 a
Abs. 3 KAG NRW durchgeführt wurde.
zu 2:
Zudem steht die Ablehnung einer verbindlichen Anliegerversammlung im Widerspruch zu
den in der Bürgerinformation im März 2017 seitens der Verwaltung gemachten Zusagen,
dass die Anregungen zum Planungskonzept geprüft und auf diesen Ergebnissen
aufbauend, ein Straßenvorentwurf erstellt werde, der den politischen Gremien zur
Beratung vorgelegt und dann in einer zweiten Bürgerinformation vorgestellt werde.
Die in der Drucksache Nr. 1612386 für die damalige Beschlussfassung der Bürger-
information genannte Vorgehensweise „Danach wird die Vorentwurfsplanung (inkl. der
möglichen Anregungen der Öffentlichkeit) erarbeitet und den Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss daran kann die baureife Planung fertig gestellt
werden, sodass Ausschreibung, Vergabe und Ausführung dann möglich werden.“
wurde ebenfalls nach Kenntnisstand der Antragstellenden nicht eingehalten. Obwohl
mittlerweile seit der Bürgerinformation 5 Jahre vergangen sind und wir die Fachverwaltung
mit Mail vom 30.01.2022 auf die damaligen Aussagen nochmals hingewiesen hatten,
wurden die in der Bürgerinformation gemachten Anregungen bisher der Bezirksvertretung
Bonn nicht zu Kenntnis und zur Beratung vorgelegt.
Umso mehr verwundert es, dass laut GA-Bericht vom 25.04.2022 voraussichtlich im dritten
Quartal mit dem Umbau begonnen werden soll. Ist es zutreffend, dass bereits im dritten
Quartal mit dem Umbau zwingend begonnen werden muss, weil sonst Fördermittel für den
städtischen Anteil verloren gingen, oder baut die Verwaltung hier wieder Zeitdruck auf (wie
bei der Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke), so dass eine sachge-
rechte Beratung dieses wichtigen Verkehrswendeprojekts verhindert wird?
Ein solches Vorgehen würde nicht nur die fehlende Bereitschaft der Verwaltung zu mehr
Bürgernähe und Bürgerbeteiligung dokumentieren, sondern vor allem auch die Frage
aufwerfen, welche Rolle die Verwaltung den demokratisch gewählten VertreterInnen der
Bürgerschaft in der Bezirksvertretung Bonn zuweist. Sieht die Verwaltung in der BV Bonn
nur ein unbedeutendes Gremium, das alles ungefragt abnicken soll, was die Verwaltung
vorlegt?
Nachfolgend führen wir die uns bekannten Anregungen der AnwohnerInnen ohne
Anspruch auf Vollständigkeit auf:
- Wiederherstellung des Vorgartens am August Macke Haus zur Bornheimer Straße hin,Seite 4 von 5
- eine stärkere Begrünung als im vorgestellten Planungskonzept enthalten,
Begründung: Im Abschnitt zwischen Hochstadenring und Ellerstraße sowie in den Quer-
straßen verfügen Neubauten über Tiefgaragen, deren Stellplatzangebot den Bedarf der
HausbewohnerInnen übersteigt. Aus dem innenstadtnahen Abschnitt ist die Stadthaus-
garage in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Zudem soll Anwohnerparken mit dem
Ziel eingeführt werden, „Fremdparker“ aus dem Gebiet fern zu halten. Angesichts der
notwendigen Klimaanpassung stellt sich die Frage, ob das in der Bürgerinformation
genannte Qualitätskriterium, mit dem Umbau werden mehr Stellplätze als im Bestand
vorhanden geschaffen, noch zeitgemäß ist.
Im Masterplan Innere Stadt wurde der Mangel an Grünflächen im Macke-Viertel
thematisiert und als Ziel aufgenommen, die Grünflächen durch Trittsteinbiotope stärker
zu vernetzen. Das Umfeld des August Macke Hauses und die touristisch wichtigen
Verbindungsachsen sollen aufgewertet werden. Laut Planungshinweiskarte von 2019
wird der Straßenzug Bornheimer Straße der Kategorie "Sehr ungünstige humanbio-
klimatische Situation" zugeordnet. Um extreme Hitzebelastungen zu reduzieren und die
Aufenthaltsqualität zu steigern, werden mehr schattenspendende Bäume mit größeren
Baumscheiben, mehr entsiegelte Flächen mit Staudenpflanzungen erforderlich als in den
vorgestellten Plänen enthalten.
- Gestaltung des Wetterschutzes für die Bushaltestellen August Macke Haus/Eifelstraße
unter Einbeziehung von August Macke Motiven, Stellungnahme zum Bürgerantrag
200640-2 ST, Punkt 2 b,
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6265&refresh=false
- unterstützende bauliche Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 und Erhöhung der
Fußgängersicherheit z.B. Fahrbahnverengungen in den Kreuzungsbereichen durch
Vorziehen von Gewegflächen (sogenannte Gehwegnasen), oder eines unechten, kleinen
Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich mit der Eifelstraße,
- entsprechend dem städtebaulichen Ziel des Planungskonzepts einer symmetrischen
Straßenraumaufteilung und der Gleichbehandlung der Anlieger: im Abschnitt zwischen
Taunusstraße und Eifelstraße ungefähr gleich breite Gehwege auf beiden Seiten, statt
eines nur ca. 1,60 m breiten Gehwegs auf der einen und eines ca. 4,00 m breiten auf
der anderen Seite,
- Überprüfung der Lage der Bushaltestellen August Macke Haus/Eifelstraße stadteinwärts
aus Verkehrssicherheitsgründen wegen schlechter Sicht für Abbiegende aus der Taunus-
straße sowie mit ca. 1,60 m zu geringer Gehwegbreite für das Aufstellen eines Buswarte-
häuschens direkt vor den Fenstern der EG-Wohnungen auf der anderen Straßenseite,
- wegen hoher Nachfrage mehr Fahrradabstellplätze als bisher geplant.
Die Antragstellenden haben ein hohes Interesse zu erfahren, wie die Mitglieder der BV
Bonn ihre Anregungen bewerten. Das Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße hat das
Potential zu einem Modellprojekt für die Verkehrswende und für einen klimaresilienten
Straßenumbau, würden unsere Anregungen beachtet.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de